Oberbürgermeister

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Städte über 50.000 Einwohner in Hessen haben neben dem Bürgermeister einen seit 1993 direkt gewählten Oberbürgermeister (§ 45 Abs. 1 HGO).

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und leitet dessen Geschäfte (Einberufung, Sitzungsleitung, Genehmigung der Niederschrift, Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse, §§ 69, 70 Abs. 1 Satz 1 HGO). [1]


Mit der Wahl vom 29.06.2003 wurde Gerhard Möller (CDU) mit 74,1% der Stimmen gewählt. Gegenkandidat war Bernhard Lindner (SPD)


Oberbürgermeister der Stadt Fulda:

  • Alfred Dregger
  • Wolfgang Hamberger
  • Alois Rhiel
  • Gerhard Möller
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