Ordnungswidrigkeitsgelddruckmaschinerie

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zusammenfassung

[Bearbeiten] 15.08.2012

Am 15.08.2012 flatterte mir ein Schreiben vom Ordnungsamt der Stadt Fulda auf den Tisch. Nicht Falschparken oder Blitzkasten - nein, der Vorwurf war so außergewöhnlich wie unwiderlegbar: Illegale Müllentsorgung:

nach unseren Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
am Mittwoch, den 11.07.2012 um 09:56 Uhr wurde in 36037 Fulda, Containerstellplatz 
Weimarer Platz, festgestellt, dass Sie Altpapier, u.a. mit Ihrer Anschrift, 
neben den Containern vorschriftswidrig entsorgt haben oder entsorgen ließen.
...
Beweismittel: Fotos
Zeuge(n):     Herr OPB XXXXX, Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda
Wegen dieser Zuwiderhandlung werden Sie mit einem
   Verwarnungsgeld von 35,00 EUR verwarnt.

... Mitgeschickt wurde ein Anhörungsbogen (s.u.) und ein Überweisungsvordruck über 35 EUR. Keine Fotos übrigens.

Dieser Anhörungsbogen hat es in sich:

Wenn auch als freiwillig gekennzeichnet, so wird doch nach dem monatlichen Nettoeinkommen, Nach Schulden, denen kein Gegenwert gegenübersteht und nach der Art etwaiger Schulden gefragt.

[Bearbeiten] Stellungnahme 18.08.2012

Am 18.08.2012 nahm ich wie folgt dazu Stellung:


Seitdem der lokale Papiercontainer offensichtlich eingespart wurde, 
bin ich tatsächlich ab und an gezwungen mein Altpapier zum zentralen Containerstellplatz 
am Weimarer Platz zu transportieren und dort in den Containern zu entsorgen.

Allerdings habe ich zu keinem Zeitpunkt Papier oder Pappe dort vorschriftswidrig 
"neben den Containern" abgestellt.

Da ich meinen Müll ausschließlich selbst entsorge, muss also eine mir nicht bekannte Person 
das oder die "Beweisstück(e)" aus dem Container herausgenommen haben. Dies vermutlich aus 
dem Grunde, um in diesen chronisch überfüllten Behältern Platz für sein Altpapier zu schaffen.

Etwas befremdlich finde ich die Frage nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen, die 
selbstverständlich unbeantwortet bleibt. Seien Sie gewiss, dass ich es vorziehen würde, 
diese 35€ schweigend zu bezahlen - wenn ich denn diese Ordnungswidrigkeit begangen hätte.
Teurer kommt mich vermutlich die Mühe zu stehen, zu beweisen, dass ich etwas *nicht* getan habe.

Was hat denn z.B. ein Hartz IV-Empfänger für eine Wahl?
Dürfte er dann wegen fehlender Liquidität die 35€ abarbeiten, z.B. als Müllsheriff?

[Bearbeiten] 26.09.2012

Auf meine Stellungnahme wurde in dem zweiten Schreiben der Stadt Fulda nicht eingegangen. Stattdessen stellte man mir die "Beweisfotos" (s.u.) zur Verfügung:

Sehr geehrter Herr XXX,
mit Schreiben vom 15.08.2012 informierte ich Sie über das gefundene
Altpapier mit Ihrer Adresse am Containerstellplatz Weimarer Platz
und verwarnte Sie mit einem Verwarnungsgeld von 35,00 EUR.
Am 18.08.2012 schickten Sie mir den Anhörungsbogen zurück und teilten
mir schriftlich mit, dass Sie die Zuwiderhandlung nicht zugeben.

Ich teile Ihnen heute mit, dass ich vom Tatbestand der Ordnungswidrigkeit
Beweisfotos haben, die zweifelsfrei darlegen, dass Altpapier von Ihnen
am Weimarer Platz gefunden wurde. Diese schicke ich Ihnen heute als 
Anlage  zu.

Unter diesen Voraussetzungen kann ich von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit
nicht absehen. Ich gebe Ihnen jedoch bis zum 1. Oktober 2012 die Möglichkeit,
die 35,00 EUR Verwarngeld zu zahlen. Nach dem 01.10.2012 werde ich Ihnen
einen Bußgeldbescheid zusenden, der dann in Höhe des Verwarngeldes zuzüglich 
Verwaltungsgebühren und Postzustellungsgebühren 58,50 EUR beträgt.
Mit freundlichen Grüßen

[Bearbeiten] 28.09.2012

  • Jetzt gibt es nur zwei Möglichkeiten:
    • Rosinante satteln und gegen diese Ungeheuerlichkeit vorgehen, d.h. den Rechtsweg beschreiten, der mit Sicherheit für einen Juristen zu einem besseren Einkommen, für mich zu einem Magengeschwür führt, ABER: ich hätte mich gewehrt gegen diese infame Unterstellung.
    • Formal das Verfahren zu beenden und mit der Zahlung der 35€ quasi doch unzutreffenderweise meine Schuld einzugestehen.
  • Am 28.9.2012 habe ich diese 35€ überwiesen - aber gleichzeitg diesen Vorgang ins Netz gestellt um meine Mitbüger zu warnen:

Vor der 35€-Gelddruckmaschinerie des Ordnungsamtes der Stadt Fulda gibt es für Normalsterbliche kein Entrinnen. Als Vorsichtsmaßnahmen kann ich nur empfehlen:


  • Nur noch anonymisierten Müll entsorgen! Das bedeutet:
  • Von jedem Schriftstück und jeder Warensendung eifrig die Adressfelder abtrennen... wo leben wir eigentlich?

Besser noch:

  • Hände weg von öffentlichen überfüllten Müllcontainern!

[Bearbeiten] gescannter Briefverkehr

[Bearbeiten] Erstes Schreiben der Stadt Fulda

[Bearbeiten] Antwortschreiben

[Bearbeiten] Zweites Schreiben der Stadt Fulda


Persönliche Werkzeuge