Sanierungsgebiet Florengasse

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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet im Bereich südliche Florengasse/Duume zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit
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2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.
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3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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dabei wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen
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Fulda, den 29.5.2006
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Aktuelle Version vom 22:09, 6. Apr. 2016

[Bearbeiten] Beschlussvorschlag

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet im Bereich südliche Florengasse/Duume zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit

2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

dabei wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen

Fulda, den 29.5.2006


Bild:Sanflorengasse.gif