Stadtverordnetenversammlung Dezember 2015

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Haushaltsanträge Die linke.Offene Liste

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Fulda

Zuwenig bezahlbare Wohnungen gibt es in Fulda. Jahrelang gab es kaum Zubauten in diesem Segment, ehemalige Sozialwohnungen fielen aus der Mietpreisbindung. Es wurde festgestellt, dass jährlich 30 Wohnungen mit Mietpreisbindung bereitgestellt werden müssen um den Bedarf zu decken. Durch die Rückstände, den vermehrten Zuzug von Studenten und Personal der Hochschule, und den Bedarf von Menschen mit Bleiberechtsperspektive hat sich diese Zahl erheblich erhöht. 2016 müssen mindestens 200 Wohnungen in den Bestand des sozialen Wohnungsbaus überführt oder neu errichtet werden.

Daher schlägt “Die Link.Offene Liste” vor:

1. Wohngebiete und Ortsteile müssen mindestens 25% geförderten Wohnraum bereitstellen, entsprechende Grundstücke werden durch die Stadt erworben und Bauherren für diesen Zweck reserviert.

2. Finden sich keine privaten Bauherren oder Wohnungsbaugesellschaften zur Errichtung von gefördertem Wohnraum tritt die Stadt selbst als Bauträger ein.

3. Schaffung kommunalen Wohneigentums

4. Überprüfung von bestehenden Gewerbegebieten auf zusätzliche Ausweisung für “Wohnen” als Mischgebiet.

5. Umstellung der kommunalen Wohnungsbauförderung von Darlehns- auf Förderebene für Privatpersonen und Wohnungsbaugesellschaften

6. Sichern von Vorkaufsrechten bei Verkauf ehemaliger Sozialwohnungen

7. Halten im Bestand für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung zu fallen drohen durch Förderangebote sowie Ermitteln von Leerstand und Unterbreitung von Fördermöglichkeiten

8. Mietpreisobergrenzen


Stärkung des Wohnungsamtes

Das Amt für Soziales und Wohnen benötigt für die Durchführung der anstehenden Aufgaben die Versäumnisse der letzten Jahre anzugehen und für zukünftigen Bedarf auszurichten eine erweiterte Aufgabenzuweisung und -beschreibung Die Kosten für die Planung und Durchführung sind in den Haushalt einzustellen.

Insbesondere sind in dem Amt für Soziales und Wohnen vorzusehen:

1. Umsetzung der Aufgaben für die Fehlbelegungsabgabe

2. Prüfung aller Gremienvorlagen und Verwaltungshandeln auf die Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (Bebauungspläne, An- und Verkäufe städtische Grundstücke und Liegenschaften, Ausweisung von Wohngebieten, Bauanträge, Bauvoranfragen,Abrißgenehmigungen etc)

3. Statistische Erfassung der Wohnungssuchenden zur Feststellung des Wohnraumbedarfs

4. Arbeitskreise und Besprechungen mit der Hochschule, Ausländerbehörde des Landkreises zur Feststellung des mittel- und lanfristigen Wohnraumbedarfs des Klientels

5. Wohnungskataster analog dem Baulückenkataster zur Verteilung der Sozialwohnungen in den Stadt- und Ortsteilen, Feststellen von Leerständen, Übersichten über die Laufdauer von Mietpreisbindungen etc.

6. Unterbreitung von Förderangeboten an private Eigentümer und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften bevor die Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen

7. Vorschläge an Investorengewerbliche Immobilien in Wohnanlagen umzugestalten, Angebote von kommunalen Hilfen und Förderungen

8. Prüfung gewerbliche Leerstände durch anderweitige gewerbliche Nutzung zu beheben oder in ein Wohnungsbeschaffungsprogramm einzugliedern

9. Gespräche mit örtlichen Betrieben zur Schaffung von Betriebswohnungen

10. Vorbereitung des eigensträndigen kommunalen Engagements zur Entwicklung von Wohnanlagen aus Gebäudeleerstand, Schaffung von kommunalem Wohneigentum

11. Kontrolle von Mietpreisobergrenzen


Stärkung des Wohnungsamtes - Stellenplan

Eine personelle Ausweitung auf die Anforderungen vermehrt bezahlbaren Wohnraum in Fulda zu fördern war bisher nicht vorgesehen. Zur Erfüllung der gewachsenen Aufgabenstellung werden mindestens drei neue Stellen in den Sellenplan aufgenommen.

Die Stellen dienen zur Abarbeitung folgender neuer Aufgaben des Amt für Soziales und Wohnen:

1. Umsetzung der Aufgaben für die Fehlbelegungsabgabe

2. Prüfung aller Gremienvorlagen und Verwaltungshandeln auf die Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (Bebauungspläne, An- und Verkäufe städtische Grundstücke und Liegenschaften,Ausweisung von Wohngebieten etc)

3. Statistische Erfassung der Wohnungssuchenden zur Feststellung des Wohnraumbedarfs

4. Arbeitskreise und Besprechungen mit der Hochschule, Ausländerbehörde des Landkreises zur Feststellung des mittel- und lanfristigen Wohnraumbedarfs des Klientels

5. Wohnungskataster analog dem Baulückenkataster zur Verteilung der Sozialwohnungen in den Stadt- und Ortsteilen, Feststellen von Leerständen, Übersichten über die Laufdauer von Mietpreisbindungen etc.

6. Unterbreitung von Förderangeboten an private Eigentümer und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften bevor die Bestandswohnungen aus der Mietpreisbindung fallen

7. Vorschläge an Investorengewerbliche Immobilien in Wohnanlagen umzugestalten, Angebote von kommunalen Hilfen und Förderungen

8. Prüfung gewerbliche Leerstände durch anderweitige gewerbliche Nutzung zu beheben oder in ein Wohnungsbeschaffungsprogramm einzugliedern

9. Gespräche mit örtlichen Betrieben zur Schaffung von Betriebswohnungen

10. Vorbereitung des eigensträndigen kommunalen Engagements zur Entwicklung von Wohnanlagen aus Gebäudeleerstand, Schaffung von kommunalem Wohneigentum

11. Kontrolle von Mietpreisobergrenzen


Kommunales Wohneigentum

Die Stadt Fulda übernimmt Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Daseinsvorsorge im Alter, Kultur usw. Sie hat Beteiligungen im Bereich Energie und Sparkasse, sowie kleine Anteile an Wohnungsbaugesellschaften. Doch das Anliegen der Wohnungsgesellschaften haben sich gewandelt. Auch sie sind den Marktmechanismen ausgesetzt.

Daher steht die Stadt Fulda zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Pflicht kommunalen Wohnraum bereit zu halten.

Es gibt die Möglichkeit mit repressiven Maßnahmen in dort entstandenen Markt einzugreifen oder selbst Engagement aufzubringen, ebenfalls die Niedrigzinsphase zu nutzen und kommunales Wohneigentum zu schaffen.

Wir beantragen die Schaffung kommunalen Wohneigentums gespeist aus den Dividenden der städtischen Beteiligungen. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend umzuschichten


Städtebauliche Entwicklung Löhertor

Seit fünf Jahren ist die Stadtentwicklung im Bereich Löherstraße erheblich gestört, der Investor wollte das ehedem florierende Einkaufs- und Freizeitcenter Löhertor durch einen größeren Neubau ersetzen und erwirkte in aller Eile einen maßnahmebezogenen Bebauungsplan, der bislang aber nicht umgesetzt wurde.

Die Stadt Fulda unterbreitet dem Investor ein Angebot zum Kauf bzw. langfristige Pacht des Bestandsgebäudes und entwickelt dort selbst eine innenstadtnahe Wohnanlage mit Dienstleistungsangebot und sozialen Einrichtungen (z.b. Kindertagesstätte, Indoor-Spielanlagen, Seniorenbetreuung). Dies wird den Stadtteil wieder beleben. Die Stadt kann so selbst in sozialen Wohnungsbau investieren und damit auch wieder für eine soziale Ausgewogenheit in der Innenstadtlage sorgen. Die Mittel zur Finanzierung werden in den Haushalt eingestellt bzw. Umschuldungen zur Ablösung von Darlehn mit hohen Zinsen durchgeführt und unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln eine langfristige Finanzplanung erstellt.


Gebäude im Leerstand

Es sind zahlreiche komplette Gebäude im Leerstand zu verzeichnen. Neben dem Löhertor ist hier das Haus, in dem sich ehedem der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt befand zu nennen.

Hier sind mindestens 500 qm Wohnfläche vorhanden zuzüglich Neben und Gewerbegebäude sowie Freifläche. Auch hier kann eine Wohnanlage mit bezahlbaren Mieten für Familien und oder Studenten entstehen.

Die Stadt Fulda prüft den Erwerb und kann das Projekt u.U. In Kooperation mit dem Studentenwerk umsetzen.

Die Mittel werden in den Haushalt eingestellt, eine Refinanzierung kann über Wohnungsbauförderung des Landes, des Bundes und über das Studentenwerk erfolgen.


Unterstützung Kulturinitiative Kino 35

Wie in den Medien berichtet benötigt der Kulturverein Kino 35 zur Instandsetzung des Kinosaales eine zwar geringe, aber für die nicht kommerzielle Initiative nicht zu stemmende Summe.

Inzwischen gibt es schon Spendenzusagen und ein Zuschuss der Stadt Fulda sichert das Fortbestehen des Programmkinos.

Der Verein wird in die Liste der Vereinsförderung aufgenommen und Mittel bereitgestellt. Wir bitten dem Antrag stattzugeben.

Kulturmeile Löherstraße

Leider ist der angenommene Antrag aus 2013 immer noch nicht umgesetzt. Wir beantragen die Mittel in den Haushalt einzustellen und eine Lösung für einen Kommunikationstreff in der Löherstraße ersatzweise für eine Nutzung im Löhertor zu finden.

Wir beantragten daher 2014:

„Die Mitglieder der IG Löherstraße wollen die frei werdenden Räumlichkeiten der Red Corridor Galerie, die sich als wichtige Kommunikationsadresse der Kulturmeile Löherstraße erwiesen haben, für eine weitere kulturelle Nutzung erhalten.

Gerade angesichts der weiter andauernden Durststrecke für die Gewerbetreibenden rings um das Löhertor Center ist eine Unterstützung der Belebung der Kulturmeile Löherstraße notwendig.

Die Stadt Fulda unterstützt diese Bemühungen um eine lebendige Innenstadt mit einem geeigneten finanziellen Beitrag im Haushalt 2015.

Leider ist trotz allgemeiner Zustimmung unseres gleichlautenden Antrags 2014 bisher noch keine Einigung mit dem Besitzer des Anwesens erzielt worden. Ersatzweise strebt die Stadt Fulda einen Pachtvertrag über das Löhertor Center an, das dann kostenneutral an interessierte Handwerker und Gewerbetreibende parzelliert untervermietet wird. Auch Wohnungen können hier entstehen.”


Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Die Stadt Fulda zeigt großes Engagement im Bereich der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge.Zunächst wurden behelfsweise MitarbeiterInnen über Stundenverträge mit der Prokommunitas eingestellt.

Wie der Oberbürgermeister selbst ankündigte, sollen die Bemühungen verstärkt werden, das ist sehr zu begrüßen zumal in der Stadt zahlreiche schulische Möglichkeiten vorhanden sind.

Da die landesseitige Finanzierung als gesichert angenommen werden kann, sollten die mit der Aufgabe betrauten Kollegen zur Sicherung ihres eigenen Lebensunterhalts mit TVÖD-Tarifverträgen beschäftigt werden.

Vor der Volljährigkeit muss dem Land eindringlich die Integration aufgezeigt werden, damit die jungen Menschen nicht ins Ungewisse abgeschoben werden. Dies ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit.


Studenteneuro /Begrüßungsgeld für Studierende

Die Stadt Fulda erhält für jeden Einwohner mit erstem Wohnsitz Schlüsselzuweisungen. Um Studenten zur Anmeldung des Wohnsitzes in Fulda zu bewegen, erhielten diese eine einmalige Zuwendung von 100 Euro bei Anmeldung, diese wurde 2010 abgesenkt.

Die Stadt erhält jedoch bei einer Studiendauer von 3 Jahren ein vielfaches dieser Summe über Schlüsselzuweisungen.

Wir beantragen eine einmalige Umzugsprämie für Studenten von 200 €

Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen die Ausgaben refinanzieren sich über die erhöhten Schlüsselzuweisungen


Restkarten für Jugendliche, Schüler, Studenten, Bezieher von Wohngeld, Geflüchtete usw.

Bei den meisten städtischen Kulturveranstaltungen der Stadt Fulda sind die vorhandenen Plätze nicht alle belegt.

Interessierte erhalten „last minute“ Karten kurz vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse.

So können auch finanziell schlechter gestellte Menschen Kulturveranstaltungen der Stadt Fulda kostengünstig besuchen.

Auf einen Ausweis kann verzichtet werden denn Ausstellung und Überprüfung erhöht den Verwaltungsaufwand.

Wer den Eintritt erübrigen kann, der/die sichert sich seine/ihre Karte im Vorfeld.


Bushaltestelle für Wohngebiet Pröbelsfeld/Neuenberg West

Die Linie 5a bedient auf ihrem Weg zur Fulda-Galerie die Haltestelle „Am Rosengarten“ und hält dann erst wieder am „Mondrianplatz“. Die Strecke zwischen diesen beiden Haltestellen beträgt ca. 3 km ohne Halt.

Angesichts des geplanten neuen Wohngebiets am Pröbelsfeld und der bereits vorhandenen Bebauung an der Hainzeller Straße mit hohem Seniorenanteil ist ein Zwischenhalt Hainzeller Straße sinnvoll.

Wir beantragen eine Bedarfshaltestelle und im Zuge des Ausbaus „Am Pröbelsfeld“ bzw. bei Bewährung des Halts, die Einrichtung einer vollwertigen Haltestelle mit allen Bauten (Bucht, erhöhtem Einstieg, Wartehalle mit Sitzgelegenheit).

Auch für die moderne verkehrliche Erschließung des erwarteten Landesgartenschaugeländes ist an dieser Stelle eine Haltestelle notwendig.


Anpassung der Schwachlastzeiten an veränderte Ladenöffnungszeiten

Die Buslinien in Fulda werden in den „Schwachlastzeiten“ stark ausgedünnt. Die meisten Linien sind in dieser Zeit extrem verkürzt oder verkehren gar nicht. So sind viele Stadtteile samstags und sonntags mit dem Stadtbus gar nicht zu erreichen. Linien, die die verkürzten Wege fahren, verkehren in der „Schwachlastzeit“ nur stündlich.

Definiert sind die Schwachlastzeiten montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags von 7 bis 9 Uhr und ab 15 Uhr, sonntags Betrieb erst ab 10.30 Uhr ganztägig Schwachlastzeit.

Diese Definition ignoriert die Bedürfnisse der Menschen, die z.B. in Schichtarbeit im Industriegebiet Fulda-West arbeiten ebenso wie die Bedürfnisse der Kunden zur samstäglichen Einkaufsfahrt und die Interessen der Gewerbetreibenden, die auf Kunden auch am Samstag und in den Abendstunden wochentags angewiesen sind.

Wir beantragen die Schwachlastzeiten am Samstag komplett zu streichen. Auch die Schwachlastzeit Montag bis Freitag ab 19 Uhr muss gestrichen werden.

Für die Fahrten außerhalb der Betriebszeiten (nachts) und am Sonntag, an dem der Großteil der Linien gar nicht oder nur verkürzt fährt müssen stündliche AST Verkehre bereitstehen. Zudem müssen die AST Linien auch die Verbindungen nach Petersberg und Künzell umfassen. Dies muss interkommunal geregelt werden.

Die Mittel für den Anteil der Stadt Fulda werden eingestellt, refinanziert wird die Summe durch vermehrte Nutzer- und erweiterte Gewebesteuereinnahmen


Fond zur Vermeidung von Strom und Gassperren

Die Stadt Fulda ist Miteigentümer Versorgungsunternehmens Rhönenergie. Während andere, sogar kommerzielle Energieunternehmen den üblichen Weg der Eintreibung über Mahnung und Inkassounternehmen gehen was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet, stellt der kommunale Versorger den Kunden den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung.

Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt. Dieses Verhalten ist eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspricht dem öffentlichen Auftrag.

Die zuständigen Ämter werden angewiesen Einfluss zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung ganz unterbleiben oder vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben.

Weiterhin begründet die Stadt einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird (jährlich etwa 2 Millionen € Einnahme durch Rhönenergie, jährlich schätzungsweise bei 250 Abschaltungen im Stadtgebiet mit 32 000 € Vermeidung Gebühren)


Internet Hot Spots

Die Stadt Fulda richtet für die Nutzer kostenlose Internet Hot Spots für mobiles Internet in der Innenstadt, den Orts- und Stadtteilen ein.

Die Kosten sind überschaubar niedrig und andere Städte bieten dies erfolgreich für ihre Bürger und ihre Gäste an

Hierzu werden handelsübliche Router in öffentlichen Gebäuden mit vorhandenem Internetanschluss installiert. Die rechtliche Lage und Störerhaftung ist geklärt. Der Freifunk Verein in Fulda ist sicher gerne dabei behilflich.

Es werden für die Erstausstattung 1000 € bereitgestellt


Förderung Freifunk Fulda

Der lokalen Gruppe des Vereins Magrathea Laboratories e.V. Werden zur Unterstützung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Mittel aus der Vereinsförderung zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die ehrenamtlich Tätigen haben sich in den letzten Wochen und Monaten um die Einrichtung von Internethotspots an Fuldaer Flüchtlingsunterkünften verdient gemacht. Sie ermöglichten mit ihrem Fachwissen und geringem finanziellen Aufwand den Geflüchteten die Kontaktaufnahme zu Verwandten und Freunden, die Verfügbarkeit über Wörterbücher zur Verständigung und eröffneten viele Möglichkeiten.

Geplant ist auch die Unterkunft in der Kreuzbergstraße und weitere Liegenschaften auszustatten.

Link: https://fulda.freifunk.net/unterstuetzung-von-fluechtlingen


Fahrradstellplätze an öffentlichen Gebäuden und im Straßenraum

Das Fahrradparken in der Stadt ist verbesserungswürdig. Alle öffentlichen Gebäude werden mit Fahrradabstellplätzen ausgestattet. Benötigt werden:

  • Bügel zum sicheren Abschließen von Rädern
  • Überdachte Fahrradabstellplätze (insbesondere an Schulen und Einrichtungen z.B. Musikschule)
  • Abschließbare Boxen insbesondere in Bahnhofsnähe

Es werden Mittel für die Anschaffung und Anbringung/Installation im Haushalt eingestellt.

In der Position "Ausstattungsgegenstände Straßen und Plätze" wird für das Jahr 2016 wie auch schon im Jahr 2014 ein Betrag von 37000€ eingestellt. Leider ist bisher ein Betrag von 0 € vorgesehen.


Faire Arbeit – Fairer Lohn

Auch wenn inzwischen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kindertagesstätten direkt von der Stadt Fulda ausgeschrieben und besetzt werden, so wird die Tarifflucht des öffentlichen Arbeitgebers in vielen weiteren Bereichen fortgesetzt. Die Stadt Fulda beendet diese Praxis, übernimmt die ProCommunitas Beschäftigten in geregelte Arbeitsverhältnis nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes und löst die städtische GmbH ProCommunitas auf. Der Stellenplan wird entsprechend verändert und die Mittel für eine TVÖD Bezahlung bereitgestellt. Bei der Klinikum gAG wirkt sie darauf hin, dass in den Tochterfirmen und Beteiligungen die Tarife des öffentlichen Dienstes gezahlt werden.

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