Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Februar 2018“

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3. Sind dies Spielplätze, die nach §8 Hessische Bauordnung bereitzustellen sind? („Werden mehr als drei Wohnungen errichtet, ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder (bis zu sechs Jahren) anzulegen, zu unterhalten und in die Bepflanzung der nicht überbauten Flächen einzubeziehen.“
3. Sind dies Spielplätze, die nach §8 Hessische Bauordnung bereitzustellen sind? („Werden mehr als drei Wohnungen errichtet, ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder (bis zu sechs Jahren) anzulegen, zu unterhalten und in die Bepflanzung der nicht überbauten Flächen einzubeziehen.“
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'''Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner'''
 
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Frage 1:
 
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Wie  ist  die  vertragliche  Vereinbarung  zwischen  Wohnungsbaugesellschaften bzw. Eigentümern und der Stadt?
 
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Antwort:
 
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Dem Amt 51 liegt als Grundlage der jährlichen Abrechnung mit der GWH Fulda und  der  Wohnstadt  Stadtentwicklungs-  und  Wohnungsbaugesellschaft mbH in Kassel die Niederschrift einer Besprechung vom 23.07.1968 vor.  Damals  vereinbarten  Vertreter der Hessischen Heimstätte und der Neuen Heimat mit dem damaligen Stadtbaurat Nüchter  „
 
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analog  der  getroffenen Vereinbarung bezüglich des Kinderspielplatzes Rote Hohle 1 “eine finanzielle  Beteiligung  an  den  Investitions-  und  Unterhaltungskosten für den  Spielplatz  Hochbehälter. Die finanzielle Beteiligung  ergab  sich  aufgrund der Zusage der Stadt, dass damals 50 % der nach § 24 Abs. 4 a.F der  Hess.  Bauordnung  von  den  Wohnungsbaugesellschaften  nachzuweisenden  Spielflächen  zur  Entlastung  dieser  auf  die  öffentlichen  Spielplätze 
 
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der Roten-Hohle und des Hochbehälters angerechnet werden. 
 
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Im Ergebnis werden bis heute die jährlichen Unterhaltungskosten der beiden Spielplätze wie folgt anteilig umgelegt:
 
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{| cellspacing=20
 
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!
 
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!Gesamtfläche
 
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!  Anteil
 
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Wohnstadt
 
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!  Anteil GWH
 
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|-
 
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|Aschenberg/Hochbehälter
 
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|8.100 qm
 
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|406 qm
 
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|640 qm
 
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|-
 
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|Rote Hohle
 
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|2.300 qm
 
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|309 qm
 
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|135 qm
 
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|}
 
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Frage 2:
 
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Welche  Eigentümer  werden/wurden  zu  den  Kosten  herangezogen und auf welche Wohneinheiten bezieht sich diese Vereinbarung für die Spielplätze „Rote Hohle“ und den Jugendtreffpunkt Hochbehälter-Aschenberg?
 
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Antwort:
 
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Aus  den  Bauakten  des  Jahres  1966  lässt  sich  für  den  Kinderspielplatz 
 
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„Hochbehälter“  eine  Zuordnung  zu  den  Wohnungen  in  der  Arleser  Straße
 
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40, 42 und  44 sowie für den Spielplatz „Rote Hohle“ zu den Häusern An 
 
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der Steingrube 27, 29 und  Niesiger  Straße 71 erkennen. Die damaligen 
 
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Bauherren  waren die „Kurhessen Wohnungsbaugesellschaft mbH“ sowie 
 
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die „Alte Volksfürsorge“.
 
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1 Zitat aus der Niederschrift vom 23.07.1968
 
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Frage 3:
 
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Sind dies Spielplätze, die nach § 8 Hessische Bauordnung bereit-
 
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zustellen sind?
 
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(„Werden  mehr  als  drei  Wohnungen  errichtet,  ist  auf  dem  Baugrundstück oder öffentlich
 
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-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz  für  Kleinkinder  (bis  zu  sechs  Jahren) anzulegen,  zu  unterhalten und in die Bepflanzung der nicht überbauten Flächen einzubeziehen.“
 
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Antwort:
 
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Die Spielplätze Rote-Hohle und Aschenberg/Hochbehälter waren (so ist es
 
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der  Vereinbarung zu entnehmen) damals nur in dem unter 1. angegebenen
 
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Umfang durch die Wohnungsbaugesellschaften bereitzustellen.
 
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Rechtsgrundlage für diese Spielplätze war § 24 der HBO aus dem Jahre 1957.
 
===L14 – Was gibt's Neues?===
===L14 – Was gibt's Neues?===
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Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld
 
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Frage 1:
 
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Wie und wo wird das in Fulda gesammelte Altpapier, Verpackungsmaterial, Elektroschrott, Biomasse und Restmüll verwertet bzw. entsorgt? Bitte geben Sie an, welche Firma unter welchen Konditionen das Material einsammelt und dem Recycling zuführt bzw. entsorgt.
 
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Antwort:
 
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Das in Fulda gesammelte Altpapier wird seit dem Jahr 2017 im Auftrag der Stadt durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Fulda mit den Blauen Tonnen und am Wertstoffhof gesammelt und an die Firma Palm aus Aalen abgegeben, die das Material in eigenen Papierfabriken zur Produktion von Recyclingpapier einsetzt.
 
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Der Verpackungsabfall aus der Gelben Tonne und dem Gelben Sack wird im Auftrag der Systemträger der Dualen Systeme, zuständig für Stadt und Kreis Fulda die Firma Belland Vision aus Pegnitz, durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic gesammelt und über Sortieranlagen verschiedenen Verwertungsanlagen zugeführt, in denen er entweder stofflich oder - falls das nicht möglich ist - thermisch verwertet wird. Für die Mülltrennung und das Recycling gelten ab dem Jahr 2020 strengere Vorgaben, durch die eine höhere Recyclingquote erreicht werden soll. Bis zum Jahr 2025 soll beim Hausmüll eine Quote von 55 % und bis zum Jahr 2035 von 65 % erreicht werden. Da China einen Importstopp für Kunststoffabfälle verhängt hat, kommt der Steigerung der Recyclingquote eine noch höhere Bedeutung zu.
 
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Elektroschrott wird in Fulda gemeinsam mit dem Landkreis Fulda durch die Firma Grümel aus Fulda eingesammelt. Die Geräte werden nach Möglichkeit repariert und wieder verwendet oder stofflich recycelt. Die Metallfraktionen werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Die Kunststoffraktionen gehen zum Teil in die energetische und zum Teil in die stoffliche Verwertung. Die Stadt Fulda übernimmt die Sammlungskosten anteilmäßig nach der Anzahl der Haushalte im Stadtgebiet.
 
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Die in Fulda über die Biotonne, am städt. Wertstoffhof und öffentlichen Reisigplatz (Laub, Gras- u. Heckenschnitt) gesammelten Bioabfälle werden bei der Firma Biothan in Großenlüder zu Biogas und Düngemittel verarbeitet. Die Biotonnen werden durch die Firma Veolia aus Eichenzell geleert. Mit dem Transport der Abfallcontainer des Wertstoffhofs und des Reisigplatzes wurde die Firma Weisgerber aus Wächtersbach beauftragt.
 
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Das am Reisigplatz in Maberzell gesammelte Reisig wird durch die Firma Herbert aus Motten abtransportiert und thermisch verwertet. Dadurch werden fossile Brennstoffe eingespart.
 
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Der in Fulda gesammelte Restabfall wird durch die beauftragte Firma Veolia aus Eichenzell mit den Restabfalltonnen gesammelt und anschließend im Auftrag des Landkreises Fulda zu einer Aufbereitungsanlage in Meißner-Weidenhausen im Werra-Meißner-Kreis transportiert und nach der Aufbereitung in einem Kraftwerk der B & T Energie GmbH in Witzenhausen als Brennstoff eingesetzt. Die anliegende Papierfabrik SCA wird von diesem Kraftwerk mit Strom, Wärme und Dampf versorgt.
 
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Frage 2:
 
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Wird das Material stofflich wiederverwertet (wo? Art der Anlage und Standort) oder wird es thermisch z. B. als Ersatzbrennstoff eingesetzt. (wo? Art der Anlage und Standort)
 
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Antwort:
 
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Stofflich verwertet werden die Bioabfälle aus der Biotonne und vom Wertstoffhof sowie das am öffentlichen Reisigplatz gesammelte Laub und der Gras- und Heckenschnitt, das Altpapier und teilweise die Verpackungsabfälle und der Elektroschrott.
 
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Thermisch verwertet werden der überwiegende Teil des Restabfalls, außer Metalle und mineralische Bestandteile, das Reisig vom Reisigsammelplatz und zum Teil die Verpackungsabfälle und einen Teil des Elektroschrotts.
 
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Auf die Anlagen und deren Standorte wurde bereits in der Antwort der Frage 1 eingegangen.
 
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Frage 3
 
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War die Art der Entsorgung Teil der Ausschreibung?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt Fulda ist für die Einsammlung der Abfälle, während der Landkreis Fulda für die Entsorgung der Abfälle aus dem Stadtgebiet zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Verpackungsabfälle liegt bei den Dualen Systemen und für den Elektroschrott bei den Herstellern der Geräte.
 
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Die Ausschreibungen der Stadt Fulda beziehen sich auf die Einsammlung der Abfälle.
 
===Bebauungsplan "Am Leschberg" – wann und wie geht's weiter?===
===Bebauungsplan "Am Leschberg" – wann und wie geht's weiter?===

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