Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Juli 2016“

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Antwort von [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
Antwort von [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
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Zu 1)
Zu 1)
Die Bedeutung von [[Moritz Neumann]] als eines großen Sohnes der Stadt Fulda wurde in einem persönlichen Kondolenzschreiben an die Familie zum Ausdruck gebracht. In den vergangenen Jahren gab es intensive Kontakte zu Herrn Neumann, u.a. im Zusammenhang mit Baumaßnahmen neben dem Alten Jüdischen Friedhof, der Erstellung eines Flyers zur jüdischen Geschichte Fuldas sowie bei der Errichtung einer Gedenktafel für Maharam Schiff. Angesichts der engen Bindungen von Herrn Neumann zu Fulda hat das Kulturamt den Auftrag bekommen, die Möglichkeit einer Würdigung im Rahmen einer Neukonzeption der Darstellung jüdischer Geschichte im Bereich des [[Vonderau Museum]]s oder eines geeigneten anderen Erinnerungsortes zu prüfen.
Die Bedeutung von [[Moritz Neumann]] als eines großen Sohnes der Stadt Fulda wurde in einem persönlichen Kondolenzschreiben an die Familie zum Ausdruck gebracht. In den vergangenen Jahren gab es intensive Kontakte zu Herrn Neumann, u.a. im Zusammenhang mit Baumaßnahmen neben dem Alten Jüdischen Friedhof, der Erstellung eines Flyers zur jüdischen Geschichte Fuldas sowie bei der Errichtung einer Gedenktafel für Maharam Schiff. Angesichts der engen Bindungen von Herrn Neumann zu Fulda hat das Kulturamt den Auftrag bekommen, die Möglichkeit einer Würdigung im Rahmen einer Neukonzeption der Darstellung jüdischer Geschichte im Bereich des [[Vonderau Museum]]s oder eines geeigneten anderen Erinnerungsortes zu prüfen.
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Fulda, 04.Juli 2016
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Fulda, 04.Juli 2016
 
=== Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten ===
=== Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten ===
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Wir fragen den Magistrat
Wir fragen den Magistrat
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1. Wie viele Menschen leben derzeit in Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?
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1. Wieviele Menschen leben derzeit in Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?
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2. Wie viele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wie viele durch private Anbieter?
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2. Wieviele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wieviele durch private Anbieter?
3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung  der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?  
3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung  der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?  
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4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
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4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
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Erst auf mehrmalige schriftlich und mündliche Nachfrage wurde die Antwort am 13. September 2016 vorgelegt:
 
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Stellungnahme zur Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Die Linke Offene Liste betr. Sammelunterkünfte
 
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Antwort von Bürgermeister [[Dag Wehner]]
 
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Die Beantwortung der Fragen 1-3 erfolgt auf der Grundlage eingeholter Informationen bei der Kreisverwaltung Fulda, Fachdienst Zuwanderung.
 
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1. Wie viele Menschen leben derzeit in den Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?
 
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Im Stadtgebiet Fulda leben aktuell 601 Personen in Gemeinschaftsunterkünften.
 
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2. Wie viele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wie viele durch private Anbieter?
 
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Seitens der Stadt Fulda werden keine Unterkünfte bereitgestellt. Alle 13 existierenden Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich im Besitz privater Anbieter bzw. privater Unternehmen.
 
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3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geeigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?
 
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Die im Stadtgebiet Fulda untergebrachten Flüchtlinge werden aufgrund der Erfüllung der Aufnahmequote vollumfänglich durch den Landkreis Fulda direkt finanziert. Erstattungen verauslagter städtischer Mittel fallen nicht an, sodass in der Konsequenz auch nicht über die Verwendung solcher nachgedacht werden muss.
 
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4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
 
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Der Begriff von der „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ ist sicherlich nicht auf den des „sozialen Wohnungsbaus“ zu reduzieren. Vielmehr beinhaltet dieser Begriff eine Vielzahl von Maßnahmen, die in Zukunft zu mehr Wohnungsangeboten auf dem Wohnungsmarkt für die große Anzahl von Wohnungssuchenden aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten führen sollen.
 
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Herr Stadtbaurat Schreiner hat die Frage per Mail folgendermaßen beantwortet:
 
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„Das lässt sich nicht generell beantworten. Das Vorkaufsrecht greift in der Regel bei Flächen für öffentliche Zwecke. Der Kaufpreis ist abhängig vom Gebot eines Dritten, so dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss.“
 
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Fulda, 11.07.2016
 
===Arbeitsbedingungen in konzerneigenen Ausgliederungen der Klinikum gAG===  
===Arbeitsbedingungen in konzerneigenen Ausgliederungen der Klinikum gAG===  
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1. Welche Lösungsmöglichkeiten werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch Lkw einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?
1. Welche Lösungsmöglichkeiten werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch Lkw einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?
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Antwort von Herrn Bürgermeister [[Dag Wehner]]
 
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Anwohner der Fuldaer Straßen werden zunehmend durch Lkw Ziel— und Quellverkehr sowie Lkw belastet, die Abkürzungen zu geeigneten Routen auch durch Wohngebiete suchen. Dies betrifft die Lärmemissionen, Gefährdungspotenziale aber auch finanzielle Belastungen durch die Anliegergebühren bei der Sanierung der Straßen.
 
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Zum weiter überwiegenden Anteil entspricht das Netz der Hauptverkehrsstraßen in Fulda auch dem Netz für den Güter- bzw. Schwerverkehr. Auf allen Hauptverkehrsstraßen muss entsprechender Verkehr mit Lkw stattfinden können. Im nachgeordneten Straßennetz muss das Erreichen der entsprechenden Anlieger sicher gestellt sein.
Zum weiter überwiegenden Anteil entspricht das Netz der Hauptverkehrsstraßen in Fulda auch dem Netz für den Güter- bzw. Schwerverkehr. Auf allen Hauptverkehrsstraßen muss entsprechender Verkehr mit Lkw stattfinden können. Im nachgeordneten Straßennetz muss das Erreichen der entsprechenden Anlieger sicher gestellt sein.
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===Prognosen Altersarmut===
===Prognosen Altersarmut===
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===Soziokulturelles Zentrum Langebrückenstraße 14===
===Soziokulturelles Zentrum Langebrückenstraße 14===
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Das    Areal    Langebrückenstraße    14  entwickelt    sich    seit    Jahren    zu    einem  
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|http://stadtfraktion.fuldawiki.de/wp-content/uploads/2016/08/Eingang-L14.jpg
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|Das    Areal    Langebrückenstraße    14  entwickelt    sich    seit    Jahren    zu    einem  
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soziokulturellen  Zentrum  Fuldas.  Vielfältige  Initiativen  sind  dort  beheimatet,  die  das  
soziokulturellen  Zentrum  Fuldas.  Vielfältige  Initiativen  sind  dort  beheimatet,  die  das  
kulturelle Leben unserer Stadt bereichern.  
kulturelle Leben unserer Stadt bereichern.  
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Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1: In welcher Phase befindet sich der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung, dieses Gelände zu kaufen?
 
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Frage 2: Gibt es neue, das Gelände betreffende Entwicklungen?
 
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Antwort zu 1 und 2:
 
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Stadtbaurat und Fachverwaltung konnten Kontakt zur Eigentümergemeinschaft herstellen. In der Korrespondenz geht es bislang um Untersuchungen und Gutachten.
 
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Konkrete Kaufverhandiungen konnten noch nicht geführt werden. Öffentliche Anfragen sind für den Prozess nicht förderlich.
 
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Darüber hinaus bemüht sich die Stadt um Förderprogramme, z. B. im Rahmen des Stadtumbaus.
 
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Frage 3: Gibt es Bauvoranfragen o.ä. von Kaufinteressenten?
 
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Antwort: Derzeit liegen keine Bauvoranfragen vor.
 
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Fulda, 11. Juli 2016
 
===Denkmalgeschützte Hallen der Bahn in der Straße Am Bahnhof===
===Denkmalgeschützte Hallen der Bahn in der Straße Am Bahnhof===
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Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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1. Was plant die Deutsche Bahn bezüglich der Hallen in der Straße Am Bahnhof?
 
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2. Wie werden diese derzeit genutzt?
 
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3. Welche  Entwicklung  wäre  dort  im  Sinne  einer  nachhaltigen  Stadtplanung
 
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wünschenswert?
 
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4. Gehören die Hallen baurechtlich zu der gewidmeten Bahnfläche?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion
 
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Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1 Was plant die Deutsche Bahn bezüglich der Hallen in der Straße
 
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„Am Bahnhof“?
 
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Antwort:
 
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Ein Teil der Hallen, beginnend mit der Halle neben dem Bahnhofsgebäude nach Süden, wird von der Bahn an die Stadt Fulda veräußert. Hier gibt es keine Denkmalausweisung. Die südlich anschließenden Hallen werden auch künftig für Bahnbetriebszwecke benötigt und können daher nicht aus dem Bahngelände entlassen werden. Hier plant die Stadt in Teilen eine langfristige Anpachtung durch den Eigenbetrieb Parkstätten.
 
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Frage 2 Wie werden diese derzeit genutzt?
 
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Antwort: Die Hallen werden als Lagerhallen genutzt.
 
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Frage 3: Welche Entwicklung wäre dort im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung wünschenswert?
 
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Antwort:
 
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Die Lagerhallen bilden den baulichen Abschluss zum Bahnhofsgelände ein— schließlich der Gleisanlagen und erfüllen neben ihrer eigentlichen Funktion als Lagerhallen auch größtenteils die Funktion des Schallschutzes. Die städtebauliche Entwicklung dieses Areals hängt i. W. von den Erkenntnissen des Verkehrsentwicklungsplanes und des Nahverkehrsplanes ab, da erst hierdurch die Ansprüche aus dem ÖPNV und den anderen Verkehren an die Fläche zu greifen sein werden. Die Stadtentwicklung muss dann entsprechend reagieren. Die Nutzungsperspektiven dieses Bereiches reichen von der Lagerhaltung über Dienstleistung, Parken bis hin zu ergänzenden Einzelhandelsstrukturen, die mit dem benachbarten Umfeld korrespondieren müssen.
 
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Frage 4: Gehören die Hallen baurechtlich zu der gewidmeten Bahnfläche?
 
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Antwort:
 
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Aktuell sind sämtliche Hallen noch Betriebsgelände der Deutschen Bahn. Selbst nach dem Entwidmungsverfahren der von uns erworbenen Flächen bleiben die denkmalgeschützten Hallen Eigentum der DB und somit Betriebsgelände.
 
===Areale Gartau und Horaser Weg 71-73 ===
===Areale Gartau und Horaser Weg 71-73 ===
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Wir fragen den Magistrat:
 
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1. Gehören  der  Firma  Aldi  Süd  noch  das  Areal  Horaser  Weg  71-73  (Fassade  der
 
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ehemaligen  Rhönmöbelwerke  und  dazugehörige  Fabrikantenvilla)  und  das
 
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Gelände ihrer dortigen Filiale?
 
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2. Welche Planungen für diese Flächen (und ggf. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?
 
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3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?
 
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4. Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi-Filiale (Gartau 14) im Gespräch?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion
 
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Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Gehören der Firma Aldi Süd noch das Areal Horaser Weg 71 — 73 (Fassade der ehemaligen Rhönmöbelwerke und dazugehörige Fabrikantenvilla) und das Gelände ihrer dortigen Filiale?
 
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Antwort: Der Stadt Fulda liegen keine Informationen über einen Verkauf vor.
 
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Frage 2: Welche Planungen für diese Flächen (und ggfs. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?
 
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Antwort:
 
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Die Fa. Aldi hat im Februar 2016 einen Bauantrag zur Erweiterung des Marktes gestellt. Für die übrigen Grundstücke liegen der Stadt Fulda keine neuen Planungen oder Anfragen vor.
 
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Frage 3: Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?
 
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Antwort: Nein.
 
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Frage 4: Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi—Filiale (Gartau
 
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14) im Gespräch?
 
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Antwort:
 
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Außer den Hinweisen im Einzelhandelsgutachten, dass der Ortskern Horas bezüglich Lebensmittelnahversorgung gestärkt werden sollte, sind der Stadt keine konkreten Planungen bekannt.
 
===Denkmal Buttermarkt 9 ===
===Denkmal Buttermarkt 9 ===
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Wir fragen den Magistrat:
 
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1. Wie ist der Sachstand zum denkmalgeschützten Gebäude Buttermarkt 9?
 
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2. In  welcher  Weise  hat  der  Eigentümer  gegen  die  Vorgaben  des  Denkmalrechts
 
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bzw.  die  der  städtischen  Bauaufsicht  verstoßen  (Treppe,  Dach  usw.)  und  wie
 
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wurde von der Stadt Fulda und den Denkmalschutzbehörden darauf reagiert?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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1. Wie ist der Sachstand zum denkmalgeschützten Gebäude Buttermarkt 9?
 
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Antwort:
 
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Der Bauherr lässt derzeit von einem Architekturbüro einen Bauantrag erarbeiten. Hierzu fanden bereits Abstimmungsgespräche mit Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht statt.
 
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Frage 2:
 
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In welcher Weise hat der Eigentümer gegen die Vorgaben des Denkmalrechts bzw. die der städtischen Bauaufsicht verstoßen (Treppe, Dach usw.) und wie wurde von der Stadt Fulda und den
 
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Denkmalschutzbehörden darauf reagiert?
 
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Antwort:
 
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Der Bauherr hat die Rückbauarbeiten nicht wie mit der
 
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Denkmalschutzbehörde abgestimmt ausgeführt. Die Bauaufsicht hat daraufhin einen Baustopp erlassen und nachfolgend ein Bußgeldverfahren
 
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eingeleitet.
 
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Fulda, 11. Juli 2016
 
===Marodes Parkdeck Osthessencenter ===
===Marodes Parkdeck Osthessencenter ===
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Die  statische  Berechnung  und die  Prüfung  von  Sanierungsvarianten für  das  OHC-Parkdeck  wurde  laut  einer  Einschätzung  vom  01.02.2016  für  Anfang  März  2016  erwartet.
 
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Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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1. Liegt das Gutachten mittlerweile vor?
 
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2. Wie lautet dessen Ergebnis?
 
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3. Wie geht es jetzt weiter?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1: Liegt das Gutachten mittlerweile vor?
 
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Frage 2: Wie lautet dessen Ergebnis?
 
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Antwort zu 1 und 2:
 
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Die Eigentümergemeinschaft hat entgegen der Ankündigung ihres Verwalters das Gutachten noch nicht vorgelegt. Jedoch wird das Gebäude im Auftrag des Eigentümers durch einen Prüfstatiker überwacht, welcher der Bauaufsicht gegenüber regelmäßig bestätigt, dass keine akute Einsturzgefahr besteht. Die letzte Betätigung erfolgte am 05.07.2016.
 
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3. Wie geht es jetzt weiter?
 
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Antwort:
 
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In der Eigentümerversammlung des Osthessencenters wurde am 11.06.2016 eine neue Hausverwaltung gewählt, die ab dem 01.07.2016 die Verwaltung übernehmen soll. Die Bauaufsicht wurde hierüber mit Schreiben vom 28.06.2016 informiert und hat unmittelbar Kontakt mit der neuen Hausverwaltung aufgenommen.
 
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Konkrete Abstimmungen mit der neuen Hausverwaltung können jedoch erst erfolgen, wenn diese ordnungsgemäß vertraglich durch die
 
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Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt ist, was zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme noch nicht der Fall war.
 
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Fulda, 11. Juli 2016
 
===Erweiterung Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus am Frauenberg ===
===Erweiterung Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus am Frauenberg ===
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Wir fragen den Magistrat:
 
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Wie ist der Sachstand bezüglich einer geplanten Erweiterung der Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus (Gerloser Weg 11) inmitten der denkmalgeschützten Bebauung am Frauenberg?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Frage 1:
 
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Wie ist der Sachstand bezüglich einer geplanten Erweiterung der Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus (Gerloser Weg 11) inmitten der denkmalgeschützten Bebauung am Frauenberg?
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Antwort: Das Projekt wurde am 22. April im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat kann sich auf dem vorhandenen Grundstück des historischen Hauses Emmaus grundsätzlich eine Verdichtung vorstellen, die sich jedoch in den typischen, vorstädtischen Charakter der Umgebung mit ihren freistehenden Villen einfügen muss.
 
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Die vorgestellte Planung überschreitet nach Ansicht des Gestaltungsbeirats jedoch die vorhandene Körnung und Maßstäblichkeit des Ortes. Gleichwohl ermutigt der Beirat die Architekten, über Alternativen nachzudenken.
 
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Alternativen wurden bisher nicht vorgelegt, so dass kein neuer Sachstand zu berichten ist.
 
===Areal ehemalige Wachsfabrik Eika An Vierzehnheiligen 19-25 ===
===Areal ehemalige Wachsfabrik Eika An Vierzehnheiligen 19-25 ===
-
 
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Wir fragen den Magistrat:
 
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-
1. Wie  ist  der  Sachstand  bezüglich  Sanierung  und  künftiger  Nutzung  der  Gebäude
 
-
und der Freifläche der ehemaligen Kerzenfabrik Eika An Vierzehnheiligen?
 
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2. Werden  die  Vorgaben  des  Denkmalschutzes  eingehalten  oder  welche  Probleme
 
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müssen gelöst werden?
 
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3. Gibt es Änderungen der verkehrlichen Erschließung des Areals (welche)?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] [[Daniel Schreiner]]
 
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1. Wie  ist  der  Sachstand  bezüglich  Sanierung  und  künftiger  Nutzung  der  Gebäude
 
-
und der Freifläche der ehemaligen Kerzenfabrik Eika An Vierzehnheiligen?
 
-
 
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Antwort:
 
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-
Das Areal wurde bekanntlich in zwei Bereiche geteilt und diese von unterschiedlichen Eigentümern erworben.
 
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Die Fa. Jass erarbeitet derzeit ein Konzept für die Nutzung ihrer neuen Liegenschaft. Hierbei werden voraussichtlich größere Hallenbereiche mit geringem Umbau in Nutzung genommen und für nicht nutzbare oder abgängige Gebäude ein Abbruchantrag gestellt. Ein konkreter Antrag liegt bislang nicht vor.
 
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Für den übrigen Grundstücksteil (Bereich um das ehemalige Verwaltungsgebäude) erarbeitet der Eigentümer ebenfalls ein Nutzungskonzept.
 
-
Das alte Backstein Hauptgebäude und der jüngere Verwaltungsbau aus dem Jahre 1959 werden in Abstimmung mit den Denkmalbehörden saniert.
 
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Für die auf diesem Grundstücksteil nicht mehr benötigten Gebäude bzw. Gebäudeteile wurde ein Abbruchantrag gestellt und inzwischen unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörden genehmigt.
 
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-
Frage 2: Werden die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten oder welche Probleme müssen gelöst werden?
 
-
 
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Antwort:
 
-
 
-
Es ist zwischen berechtigten nutzungsrelevanten Eigentümerinteressen und dem öffentlichen Interesse am weitgehenden Substanzerhalt abzuwägen.
 
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Dies gilt insbesondere für die stark sanierungsbedürftigen Fenster auch vor dem Hintergrund des erforderlichen Schallschutzes sowie für die historischen Dachaufbauten (Gauben, Schornsteine, Brandabschnittswände) Hierzu befindet sich die Denkmalschutzbehörde in Abstimmungsverfahren mit Eigentümern, Handwerkern, Architekt und Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
 
-
 
-
Frage 3
 
-
 
-
Gibt es Änderungen der verkehrlichen Erschließung des Areals (welche)?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Eine Änderung der verkehrlichen Erschließung ist nicht vorgesehen. Das Areal wird, wie bisher auch, über die Straße An Vierzehnheiligen und die Mackenrodtstraße erschlossen. Die individuelle interne Verkehrsführung ist
 
-
Sache der neuen Grundstückseigentümer und wird nicht von der Stadt Fulda geplant.
 
-
 
-
Fulda, 11. Juli 2016
 
===Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz ===
===Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz ===
-
Die auf dem Alten Städtischen Friedhof am Franzosenwäldchen gelegene profanierte
 
-
Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz (Goethestraße 6) wird seit langer Zeit als Lapidarium
 
-
des  Regionalmuseums  genutzt.  Der  Öffentlichkeit  wird  diese  Sammlung  und  das
 
-
Innere  der  Kapelle  leider  vorenthalten.  Dem  Ansinnen,  das  Gebäude  für  historisch
 
-
Interessierte zu öffnen, wurde voriges Jahr begegnet, die vertraglichen Vereinbarung
 
-
zwischen Stadt und Bistum Fulda sei unklar.
 
-
 
-
Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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-
1. Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?
 
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2. Unter welcher Voraussetzung könnten Gebäudeinneres und Sammlung öffentlich
 
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gezeigt werden?
 
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3. Bis  vor  einigen  wenigen  Jahrzehnten  gab  es  dort  noch  eine  funktionstüchtige
 
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Orgel. Wo ist dieses Instrument?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
-
 
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Antwort von [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
 
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Zu 1) Die Friedhofskapelle ist im Eigentum der Stadtpfarrei, Vereinbarungen zur
 
-
derzeitigen Nutzung existieren nicht.
 
-
 
-
Zu 2) Eine öffentliche Zugänglichkeit setzt statische Untersuchungen sowie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen voraus. Als Außenstelle des [[Vonderau Museum]]s ist die Kapelle wegen des Fehlens einer Heizung sowie von Toiletten nur insofern geeignet, als nach einer eventuellen Sanierung des Gebäudes ausgewählte Stücke der Lapidarium-Sammlung dort Platz finden könnten, die im Rahmen von regelmäßig festgesetzten Führungen (2.8. an einem Sonntag pro Monat) zu sehen wären.
 
-
 
-
Zu 3) Von einer noch „bis vor einigen wenigen Jahrzehnten“ funktionstüchtigen
 
-
Orgel in der Kapelle ist dem Kulturamt nichts bekannt. Nach Gottfried Rehm, Die Orgeln der Stadt Fulda, Wolfenbüttel 1970, S. 197 ist für das Jahr 1826 die Existenz einer Orgel in der Kapelle bezeugt. Bereits 1913 wird berichtet, dass die Orgel nicht mehr vor Ort und nur noch das Gehäuse vorhanden sei. Dieses soll 1945 durch Kriegseinwirkung zerstört worden sein.
 
-
 
-
Fulda, 04.Juli 2016
 
===Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi) ===
===Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi) ===
-
Wir fragen den Magistrat:
 
-
 
-
1. Wie  lautet  die  aktuelle  zeitliche  Planung  für  Abriss  und  Neubau  des  Gebäudes
 
-
Bahnhofstraße 17?
 
-
 
-
2. Wie ist die Erschließung (Anlieferung) der künftigen Ladenfläche geplant?
 
-
 
-
3. Welche  Befreiungen  von  den  Festsetzungen  des  geltenden  Bebauungsplans
 
-
wurden bzw. werden erteilt?
 
-
 
-
Ute Riebold
 
-
 
-
Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
-
 
-
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-
Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
-
 
-
Frage 1: Wie lautet die aktuelle zeitliche Planung für Abriss und Neubau
 
-
des Gebäudes Bahnhofstraße 17?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Der Abriss wurde bereits Anfang April genehmigt. Wann die Bauherrschaft hiermit beginnen möchte ist der Stadt Fulda nicht bekannt.
 
-
Die Bauvoranfrage für den Neubau wurde bereits im Februar positiv entschieden, ein Bauantrag für den Neubau ist bislang nicht eingegangen, insofern liegen der Stadt keine Erkenntnisse über den geplanten zeitlichen Ablauf vor.
 
-
 
-
2. Wie ist die Erschließung (Anlieferung) der künftigen Ladenfläche geplant?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Das Grundstück ist über die Bahnhofstraße erschlossen. Eine Anlieferung wird nur von dort erfolgen können und ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.
 
-
 
-
3. Welche  Befreiungen  von  den  Festsetzungen  des  geltenden  Bebauungsplans
 
-
wurden bzw. werden erteilt?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Im Genehmigungsverfahren der Bauvoranfrage wurden keine Befreiungen erteilt. Ob der Bauantrag auch Befreiungsanträge enthält kann erst nach dessen Eingang beurteilt werden.
 
===Schlosstheater Fulda – geplante Umstrukturierung ===
===Schlosstheater Fulda – geplante Umstrukturierung ===
-
In  Zusammenhang  mit  der  Kündigung  der  Theaterleiterin  wurde  verlautbart,  dass
 
-
eine Umstrukturierung des Schlosstheaters geplant sei.
 
-
 
-
Wir fragen dazu den Magistrat:
 
-
 
-
1. Was und wann soll umstrukturiert werden?
 
-
 
-
2. Wird auch in Richtung Privatisierung / Teilprivatisierung gedacht?
 
-
 
-
3. Hat  die  auf  eigenen  Wunsch  erfolgte  Kündigung  auch  den  Hintergrund,  dass
 
-
Umstrukturierungsplanungen ohne Einbindung der Theaterleitung erfolgten?
 
-
 
-
4. Welche  Abteilung  genau  ist  auf  der  rechten  Seite  des  Erdgeschosses  der
 
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Schlossstraße  5  untergebracht  (diese Fläche  stand  bis  vor  einigen  Jahren
 
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ebenfalls  der  Theaterverwaltung  zur  Verfügung,  die  derzeit  nur  noch  die
 
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Räumlichkeiten der linken Seite besetzt)?
 
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Antwort von [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
 
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Zu 1)
 
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Es ist geplant, anlässlich des Wechsels in der Leitung eine Organisationsuntersuchung durch eine externe Kulturberatung in Auftrag zu geben. Diese soll ermitteln, welche Maßnahmen nötig sind, um der inzwischen ganzjährigen Beanspruchung des Hauses und seines Personals Rechnung zu tragen. Zudem werden hierbei Vorschläge für ein zeitgemäßes Management bei der Umsetzung des Programms und seiner regionalen wie überregionalen Außendarstellung erwartet. Erst danach kann eventuell eine Umstrukturierung vorgenommen werden.
 
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Zu 2) Nein.
 
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Zu 3)
 
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Die derzeitige Theaterleitung wurde über die geplante Organisationsuntersuchung informiert. Ein Zusammenhang mit der Kündigung, die bereits vorher erfolgte, besteht nicht
 
===Buttermarkt 18 / Umbau zum Restaurant Bellini ===
===Buttermarkt 18 / Umbau zum Restaurant Bellini ===
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Vor  einigen  Monaten  wurde  das  Erdgeschoss  und  der  Eingangsbereich  des
 
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Gebäudes  Buttermarkt  18  großzügig  umgestaltet.  Bedauerlicherweise  wurde  nicht
 
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einmal ansatzweise Barrierefreiheit umgesetzt.
 
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Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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1. Hat  die  Stadt  versucht,  auf  den  Eigentümer  hinzuwirken,  dass  das  Restaurant
 
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auch von Menschen besucht werden kann, die körperlich beeinträchtigt?
 
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2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, einen solchen Einfluss zu erhöhen?
 
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3. Mit welchen weiteren Instrumenten (z.B. Satzung) könnte der städtische Einfluss
 
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beim  Umbau  solcher  Gebäude  erhöht  werden,  damit  barrierefreier  Zugang
 
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gewährleistet ist?
 
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[[Dajana Andre]]
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1: Hat die Stadt versucht, auf den Eigentümer hinzuwirken, dass das Restaurant auch von Menschen besucht werden kann, die körperlich beeinträchtigt sind?
 
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Antwort: Der zuständige Bearbeiter im Bauaufsichtsamt hat in Beratungsgesprächen mit dem planenden Architekten auf die
 
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Anforderungen des §46 Hessische Bauordnung (HBO) bezüglich Barrierefreiheit hingewiesen.
 
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Für öffentlich zugängliche Gebäude ist grundsätzlich der $46 „Barrierefreies Bauen“ der Hessischen Bauordnung zu beachten. Diese Anforderungen gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Da es sich bei dem Gebäude um ein historisches Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage handelt, wäre ein Eingriff in diese noch gut erhaltene Substanz mit erheblichen Strukturzerstörungen und unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Auch wäre ein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Gehwegbereich in das Gebäude nicht ohne erhebliche Eingriffe machbar gewesen. Es wurden ebenfalls im Verfahren Abwägungen bezüglich der Nutzung durch körperlich beeinträchtigte Personen vorgenommen. Vor dem Hintergrund, dass das Gebäude eine sehr geringe Gebäudebreite (ca. 7 m) aufweist und die Erdgeschossebene sich ca. 1 Meter über der Straßenebene befindet, wäre die Anordnung der WC-Anlagen im Erdgeschoss und eine DIN—gerechte Zugangsrampe technisch nicht umsetzbar, so dass die Realisierung des Gesamtvorhabens in Frage stehen würde.
 
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Verfahrensrechtlich handelt es sich bei diesem Projekt nicht um einen Sonderbau gemäß HBO, daher läuft das Baugenehmigungsverfahren im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ nach 557 HBO und die Barrierefreiheit gehört nicht zum Prüfumfang. Dennoch wurde seitens der Bauaufsicht auf die Thematik hingewiesen.
 
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Frage 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, einen solchen Einfluss zu erhöhen?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt sieht keine Möglichkeiten ihren Einfluss in derartigen Fällen zu erhöhen, sondern setzt auf Beratung und Bewusstseinserweiterung bei den planenden Architekten.
 
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Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden bei historischen Gebäuden im Vorfeld in den meisten Fällen Bauberatungen durchgeführt, und Planer und Bauherren in der Konzeption mit Hilfestellungen dahin beraten, dass eine Barrierefreiheit umgesetzt werden kann. In einigen Ausnahmefällen ist dies bei historischen Gebäuden bezüglich des unverhältnismäßig hohen Aufwands und bezüglich des Denkmalschutzes nicht möglich, so dass Kompensationslösungen vorgeschlagen werden, die eine Nutzung für körperlich beeinträchtigte Menschen erleichtern.
 
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Frage 3: Mit welchen weiteren Instrumenten (z.B. Satzung) könnte der
 
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städtische Einfluss beim Umbau solcher Gebäude erhöht werden, damit barrierefreier Zugang gewährleistet ist?
 
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Antwort:
 
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Die Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung wird von der Hessischen Bauordnung und der DIN 18040—1 vorgegeben. Hier werden Zugänge, Toiletten, Verkehrswege etc. beschrieben und somit inhaltlich die Thematik abgedeckt. Jedoch ist gerade bei innerstädtischen, insbesondere historischen Gebäuden jeder Einzelfall individuell zu betrachten, so dass
 
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eine Satzung hierbei nicht das geeignete Instrument für eine Einzelfallbetrachtung darstellen würde.
 
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Fulda, 11. Juli 2016
 
===Altglascontainer an der Leipziger entfernt ===
===Altglascontainer an der Leipziger entfernt ===
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Viele  Jahre  stand  an  der  Ecke  Leipziger  Straße  110  ein  Altglascontainer,  der  vor
 
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einiger  Zeit  in  die  kleine  Nebenstraße  (Leipziger  Straße  108,  108  A-C)  versetzt wurde.
 
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Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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1. Warum wurde der Container versetzt?
 
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2. Welchen Hintergrund hat die Anordnung des Oberbürgermeisters, den Container
 
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ganz zu entfernen und nicht wieder an den wesentlich besser vom
 
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Entsorgungsunternehmen anzufahrenden alten Standort zu verbringen?
 
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3. Wo ist der Alternativstandort?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
===Heimat – von Farben, Schirmen, Bänken und Tischen ===
===Heimat – von Farben, Schirmen, Bänken und Tischen ===
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Die Schirmbespannung auf  den  Straßen  der  Stadt  Fulda muss  einfarbig  in  den Farben Perlweiß, Elfenbein, Hellelfenbein,
 
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Moosgrün, Weißgrün, Lichtgrau, Seidengrau, Cremeweiß, Grauweiß, Signalweiß, Reinweiß, Verkehrsweiß,
 
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Papyrosweiß, Rubinrot,  Lachsrot  oder Orientrot  sein  (sommerliches  Gelb  ist
 
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ebenso  unerlaubt  wie  die  Farbe  der  Hoffnung), zudem müssen sie zeitgleich mit
 
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dem Hochklappen der Bürgersteige zugeklappt werden. Da lassen die Richtlinien
 
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zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und
 
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über  Sondernutzungsgebühren keinen  Raum  für  Interpretation,  die  RAL-Farbnummern werden in § 5 Absatz 3 mitgeliefert (
 
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1013, 1014, 1015, 6005, 6019, 7035,  7044,  9001,  9002,  9003,  9010,  9016,  9018,  3003,  3022,  3031).  Hingegen
 
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unterscheidet  sich  die  Einstufung  von  Möbeln  als  Festzeltgarnitur  erheblich – je nachdem  ob  die  Fuldaer  Stadtverwaltung  begutachtet  oder  die  große  Mehrheit  der hier lebenden Menschen.
 
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Wir fragen dazu den Magistrat:
 
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1. Wie verfahren die zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, wenn eine
 
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ursprünglich  elfenbeinfarbene,  licht-oder  seidengraue, signal-, rein- oder verkehrsweiße
 
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Schirmbespannung durch Wind-, Wetter- oder Verbrennungsmotoreneinflüsse  zu  der  unerlaubten  Farbnuance  Perldunkelgrau
 
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(RAL  9023)  mutiert  oder  unsere  Sonne  rubinrote  Schirme  zu  Purpur-oder  gar Weinrot (RAL 3004 / 3005) bleicht?
 
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2. Als  Festzeltgarnitur werden gemeinhin zusammenklappbare  Holztische und Holzbänke ohne Rücken- und  Armlehnen  bezeichnet.  Nach  welcher Regel werden  von  der  zuständigen  Behörde  optisch  an  Festzelt
 
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garnituren  angelehnte Tische  und  Bänke  (ohne  Lehnen,  nicht  zusammenklappbar) als erlaubt,
 
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zusammenklappbare  Holztische  und  dazu  passende  Holzbänke  mit  Arm- und Rückenlehnen hingegen als nicht erlaubt eingestuft?
 
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3. „Die aufgestellten Tische und Sitzgelegenheiten bei Gaststätten, Cafés, Eissalons
 
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usw.  müssen  sich  städtebaulich  und  stadtgestalterisch  einfügen  und  jederzeit
 
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transportabel sein.“, so § 5 Abs. 1 S. 3 der Richtlinien. Fügt sich die derzeitige
 
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Außenbestuhlung  der  Gaststätte  Heimat  (Buttermarkt  2-6)  städtebaulich  und stadtgestalterisch ein und ist das Mobiliar „jederzeit transportabel“?
 
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4. Die  städtischen  Mitarbeiter*innen  haben sehr  viel  mit  der  Überprüfung  von
 
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Farbnuancen der Schirmbespannungen zu tun und müssen beispielsweise
 
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begutachten, ob Bänke  als  Festzeltgarnitur anzusehen sind. Steht noch
 
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genügend Personal bereit, das dafür sorgen kann, dass körperlich beeinträchtigte
 
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Menschen  barrierefreie  Wege  vorfinden  und  Radwege nicht zugeparkt werden?
 
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Ute Riebold
 
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
 
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<small>
 
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'''Richtlinien  zur  Satzung  der  Stadt  Fulda  über  Sondernutzungen  an  öffentlichen  Straßen  und  über
 
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Sondernutzungsgebühren'''
 
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§ 5 Außenbestuhlung und Möblierung
 
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(1)  Die  Außenbestuhlung  und  Möblierung  wie  Stühle,  Tische  und  Bänke  sind  von  den  jeweiligen
 
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Erlaubnisnehmerinnen, Erlaubnisnehmern innerhalb der Sondernutzungsfläche in Form, Material und
 
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Farbe einheitlich zu gestalten. Im Einzelfall sind bei einer hochwertigen und kreativen Gestaltung der
 
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Möblierungselemente  Ausnahmen  möglich.  Die  aufgestellten  Tische  und  Sitzgelegenheiten  bei
 
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Gaststätten,  Cafés,  Eissalons  usw.  müssen  sich  städtebaulich  und  stadtgestalterisch  einfügen  und
 
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jederzeit transportabel sein.
 
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(2)  Festzeltgarnituren,  einfachste Plastikmöbel und sonstige geringwertige  Möblierungselemente
 
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dürfen  nicht  aufgestellt  werden.  In  begründeten  Einzelfällen  kann  für  besondere  Anlässe  das
 
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Aufstellen von Festzeltgarnituren auf Antrag für einen befristeten Zeitraum genehmigt werden.
 
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(3)  Die  Schirmbespannung  muss  einfarbig  in  den  Farben  RAL  1013  Perlweiß,  1014  Elfenbein,  1015
 
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Hellelfenbein,  6005  Moosgrün, 6019 Weißgrün, 7035  Lichtgrau,  7044  Seidengrau, 9001 Cremeweiß,
 
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9002  Grauweiß,  9003  Signalweiß,  9010  Reinweiß,  9016  Verkehrsweiß,  9018  Papyroswei
 
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ß,  Rubinrot 3003, Lachsrot 3022 oder  Orientrot 3031. Die  Schirme dürfen  nur  während  der Ladenöffnungszeiten
 
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und  im  Gastronomiebereich  während  der  erlaubten  Sondernutzungszeiten  geöffnet  werden.  Für  die
 
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Farbe der Schirmbespannung gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten dieser  Richtlinie,
 
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während  der  /  die  Erlaubnisnehmer,  die  zum  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  bereits
 
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vorhandenen Schirme mit Schirmbespannungen in anderen Farben weiter verwenden dürfen.
 
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(4) Aufgestellte Schirme und Markisen müssen eine Mindestdurchgangshöhe von 2,20 m haben. Dies
 
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gilt auch, wenn diese zum Schutz von Warenauslagen aufgestellt werden.
 
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(5)  Bei  der  Aufstellung  von  Außenbestuhlung  und  Möblierung  ist  sicher  zu  stellen,  dass  eine
 
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Mindestdurchgangsbreite von 1,60 m auf dem Gehwegbereich eingehalten wird.
 
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(6) Sonderregelung für Fußgängerzonen und Friedrichstraße im gekennzeichneten Gehwegbereich: In
 
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den  Fußgängerzonen  und  Gehwegbereich  Friedrichstraße  (Anlage  1  zur  Sondernutzungssatzung)
 
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sind die Außenbestuhlungen und Möblierungen wie Stühle, Tische und Bänke im Mindestabstand von 1,60 m von der Hausfassade in einer Linie  aufzustellen,  soweit  dies  aufgrund  der  örtlichen Gegebenheiten möglich ist,  um  einen Hindernissparcour  für  Passanten  entgegenzuwirken.  In Einzelfällen,  wenn  nachweislich  die  1,60  m  aufgrund der  örtlichen  Gegebenheiten  nicht  einzuhalten sind,  kann  eine  Ausnahme  erteilt  werden.  Die  zusätzliche  Aufstellung  von  Außenbestuhlung  und
 
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Möblierung  wie  Stühle,  Tische  und  Bänke  an  den  Hausfassaden  ist  in  der  Fußgängerzone  und  im
 
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gekennzeichneten Bereich der Friedrichstraße nicht erlaubt. Ansonsten bleiben die Bestimmungen der
 
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Sondernutzungssatzung und dieser Richtlinie unberührt.
 
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(7) Rettungswege und Wege für den Lieferverkehr sind frei zu halten.
 
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(8) Die Verwaltungsbehörde kann die Außengastronomiefläche bei Bedarf individuell einschränken.
 
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(9)  Der  Geltungsbereich  des  §  5  (1)  und  (3)  ist  auf  die  Innenstadt  (§  1  (2)  c  der
 
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Sondernutzungssatzung) beschränkt.
 
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</small>
 
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[[Kategorie:WP 2016-2021]]
 
-
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
 

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