Stadtverordnetenversammlung Juni 2014

Aus Fuldawiki

Version vom 10:53, 9. Jun. 2014 bei 88.68.171.196 (Diskussion)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Anfragen

Anfragen Die LINKE.Offene Liste

Erreichbarkeit des Seniorenparcours

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste“ unterstützt die Einrichtung eines generationenübergreifenden Bewegungsparcours, der in 2014 im Bereich des Umweltzentrums / Kneipp-Beckens in der Fuldaaue entstehen wird. Gerade für Senioren und bewegungseingeschränkte Personen muss der Ort jedoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist die Anbindung des Bereiches Umweltzentrum an den ÖPNV?

2. Wie ist die Anbindung des Umweltzentrums, Kneipp-Becken und Bewegungsparcours an den Öffentlichen Nahverkehr am Wochenende möglich?

3. Ist vorgesehen die Erreichbarkeit des Ortes (und damit auch zum Stadion und der Jugendherberge) mit dem ÖPNV zu verbessern?


Zeitversetzte Einsatzbusse

Auf der Stadtbuslinie zur/von der Hochschule werden sogenannte „Verstärkerbusse“ eingesetzt. Die Abfahrtzeiten orientieren sich bisher an den Abfahrtzeiten der Linienbusse.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wo hoch sind die Kosten, wenn die Verstärkerbusse 15 minütig versetzt zwischen den regulären Abfahrzeiten terminiert werden?

2. Ist mit dieser organisatorischen Maßnahme eine Verbesserung der Bedienqualität zu erwarten?


Sondernutzungsgebühr

Im September 2012 fragten wir den Magistrat nach der Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen. Seit Juni 2012 bis Mai 2014 wurde der Fußweg in der Dalberg Straße genutzt. Weiterhin wurde die Ohmstraße wegen Abriss und Neubau eines Gebäudes gesperrt. Zum Zeitpunkt der aktuellen Fragestellung dauerten die Baumaßnahmen und Sperrungen noch an.

Der Magistrat beantwortete die Frage im September 2012 „Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt in der Regel die Erhebung einer sogenannten Sondernutzungsgebühr. Die Gebühren richten sich dabei nach der "Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren" und der "Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda Gebührenverzeichnis" in der derzeit gültigen Fassung. Die Erhebung der Gebühren für die Sondernutzung des Gehweges in der Dalbergstraße wird also ebenfalls nach dieser Satzung abgerechnet. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei nach der in Anspruch genommenen Fläche und der Zeitdauer der Inanspruchnahme.“

Wir fragen heute den Magistrat:

1. Welche Einnahmen sind im Jahr 2012 und 2013 durch diverse Baumaßnahmen mit Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt?

2. Welche Einnahmen werden im Jahr 2014 aus solchen Genehmigungen schätzungsweise erfolgen?

Persönliche Werkzeuge