Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung März 2018“
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'''Gerechte Finanzierung von Straßenerneuerungen – Änderung des KAG''' | '''Gerechte Finanzierung von Straßenerneuerungen – Änderung des KAG''' | ||
- | Die Hessischen Kommunen sollen nicht weiter gezwungen sein, Grundstückseigentümerinnen und | + | |
+ | Die Hessischen Kommunen sollen nicht weiter gezwungen sein, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten für den Um- und Ausbau von Straßen zu beteiligen. | ||
Die Stadtverordnetenversammlung Fulda bittet daher die Hessische Landesregierung, dem Hessischen Landtag vorzuschlagen, entsprechende Änderungen* des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen und mit Parlament und Hessischem Städtetag darüber zu beraten, wie die Finanzierung von Straßenerneuerungen künftig geregelt wird, damit die Straßenbau-Ausgaben der Kommunen nicht steigen. | Die Stadtverordnetenversammlung Fulda bittet daher die Hessische Landesregierung, dem Hessischen Landtag vorzuschlagen, entsprechende Änderungen* des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen und mit Parlament und Hessischem Städtetag darüber zu beraten, wie die Finanzierung von Straßenerneuerungen künftig geregelt wird, damit die Straßenbau-Ausgaben der Kommunen nicht steigen. | ||
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Die auf Grundlage des KAG mittels kommunaler Satzungen geregelte Teilfinanzierung der Straßenerneuerungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, stößt immer wieder auf den Unmut der davon Betroffenen, da bereits die Erschließungskosten** getragen wurden. Zudem stellt der Um- oder Ausbau von Straßen in aller Regel gar keinen Vorteil für den zur Zahlung herangezogenen Personenkreis dar, obwohl dies eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist: | Die auf Grundlage des KAG mittels kommunaler Satzungen geregelte Teilfinanzierung der Straßenerneuerungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, stößt immer wieder auf den Unmut der davon Betroffenen, da bereits die Erschließungskosten** getragen wurden. Zudem stellt der Um- oder Ausbau von Straßen in aller Regel gar keinen Vorteil für den zur Zahlung herangezogenen Personenkreis dar, obwohl dies eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist: | ||
- | + | "Die Beiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inan-spruchnahme der Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet." (§ 11 Abs.1 S. 4 KAG). Ein Straßenausbau kann zu mehr Verkehr führen – dies wäre gar ein Nachteil für Anliegende. | |
Der Durchgangsverkehr verursacht die Straßenschäden, die Anliegenden tragen die finanziellen Lasten der Sanierung unverhältnismäßig. | Der Durchgangsverkehr verursacht die Straßenschäden, die Anliegenden tragen die finanziellen Lasten der Sanierung unverhältnismäßig. | ||
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Zudem sind teils fünfstelligen Beiträge erhebliche und unverhältnismäßige Belastungen für viele Betroffene: Das Eigenheim als Altersvorsorge wird so zur Armutsfalle. | Zudem sind teils fünfstelligen Beiträge erhebliche und unverhältnismäßige Belastungen für viele Betroffene: Das Eigenheim als Altersvorsorge wird so zur Armutsfalle. | ||
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3. Hat sich für einzelne Vereine und Verbände an der Höhe der Gebühren im letzten Jahr verglichen mit den Vorjahren eine Änderung ergeben? | 3. Hat sich für einzelne Vereine und Verbände an der Höhe der Gebühren im letzten Jahr verglichen mit den Vorjahren eine Änderung ergeben? | ||
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==Medien== | ==Medien== | ||
*20.3.1 fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/kuenftig-nur-noch-drei-parkzonen Künftig nur noch drei Parkzonen] | *20.3.1 fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/kuenftig-nur-noch-drei-parkzonen Künftig nur noch drei Parkzonen] |