Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Mai 2007“

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Knut Heiland
Knut Heiland
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Anfrage Bündnis90/DIE GRÜNEN betr. die Koordination zwischen Ehrenamt und Dienstplänen bei der Stadtverwaltung
 
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'''Antwort von Herrn [[Oberbürgermeister]] [[Gerhard Möller]]'''
 
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Eine gute, lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Dem ehrenamtlichen Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es im sozialen oder politischen Bereich, wird daher ein besonderer Stellenwert eingeräumt, indem im Rahmen der Möglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitszeit die ehrenamtliche Tätigkeit Berücksichtigung findet.
 
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Fulda, 26.03.2007
 
====Maßnahmen zur besseren Vermarktung des [[Industriepark Fulda West|Industriegebietes West]]====
====Maßnahmen zur besseren Vermarktung des [[Industriepark Fulda West|Industriegebietes West]]====
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====Einrichtung zusätzlicher Sicherheitsdienste in Industrie- und Gewerbegebieten/Kostenbeitrag der Stadt====
====Einrichtung zusätzlicher Sicherheitsdienste in Industrie- und Gewerbegebieten/Kostenbeitrag der Stadt====
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"Defizite in der Polizeipräsenz vor Ort" haben die Betriebe im Industriepark Rhön dazu veranlasst, zusätzlich zu dem im Einzelfall vorhandenen privaten Sicherheitsdienst gemeinschaftlich einen zusätzlichen Wachdienst zu beauftragen. Die Gemeinde [[Eichenzell]] hat eine finanzielle Beteiligung zugesagt.
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"Defizite in der Polizeipräsenz vor Ort" haben die Betriebe im Industriepark Rhön dazu veranlasst, zusätzlich zu dem im Einzelfall vorhandenen privaten Sicherheitsdienst gemeinschaftlich einen zusätzlichen Wachdienst zu beauftragen. Die Gemeinde Eichenzell hat eine finanzielle Beteiligung zugesagt.
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Die SPD - Stadtverordnetenfraktion bezieht sich in ihrer Anfrage auf eine Entscheidung der Gemeinde [[Eichenzell]], die zur Einrichtung eines privaten Sicherheitsdienstes durch Unternehmen des Industrieparks Rhön, eine finanzielle Beteiligung zugesagt habe.
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Die SPD - Stadtverordnetenfraktion bezieht sich in ihrer Anfrage auf eine Entscheidung der Gemeinde Eichenzell, die zur Einrichtung eines privaten Sicherheitsdienstes durch Unternehmen des Industrieparks Rhön, eine finanzielle Beteiligung zugesagt habe.
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Fraktionsvorsitzender [[Bernhard Lindner]]
Fraktionsvorsitzender [[Bernhard Lindner]]
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====[[Astrid-Lindgren-Schule]] in [[Sickels]]====
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====[[Astrid-Lindgren-Schule]] in Sickels====
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Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den [[Magistrat]]:
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Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:
1. Sollen die beiden Standorte der [[Astrid-Lindgren-Schule]] (Sickels und Fulda Galerie) mittelfristig beibehalten werden?
1. Sollen die beiden Standorte der [[Astrid-Lindgren-Schule]] (Sickels und Fulda Galerie) mittelfristig beibehalten werden?
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Die Aufteilung der Klassen ab dem Schuljahr 2007/2008 stellt sich zum heutigen Zeitpunkt wie folgt dar:
Die Aufteilung der Klassen ab dem Schuljahr 2007/2008 stellt sich zum heutigen Zeitpunkt wie folgt dar:
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{| border=1
 
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!Anzahl der Schüler
 
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!colspan="2"|Herkunft d. Schüler
 
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!Klassenbildung
 
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!colspan="2"|Klassenbild. n. Herkunft*)
 
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!
 
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!Sickels/Ni.
 
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!Galerie
 
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!
 
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!Sickels/Ni.
 
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!Galerie
 
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|Jahrgangsstufe 1
 
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43
 
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|14
 
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|29
 
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|2
 
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|1
 
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|2
 
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|Jahrgangsstufe 2a
 
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22
 
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|16
 
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|6
 
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|1
 
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|rowspan="2"|1
 
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|rowspan="2"|2
 
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|Jahrgangsstufe 2b
 
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25
 
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|
 
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|25
 
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|1
 
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|-
 
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|Jahrgangsstufe 3
 
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29
 
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|9
 
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|20
 
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|2
 
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|
 
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|2
 
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|-
 
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|Jahrgangsstufe 4a
 
-
14
 
-
|11
 
-
|3
 
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|1
 
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|rowspan="2"|1
 
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|rowspan="2"|
 
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|-
 
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|Jahrangsstufe 4b
 
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15
 
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|9
 
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|6
 
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|1
 
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|-
 
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!148
 
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!59
 
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!89
 
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!8
 
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!3
 
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!6
 
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|}
 
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'''Es folgt eine Tabelle'''
'''Vorteile:'''
'''Vorteile:'''
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1. Von wie vielen Kindern wird die Ferienbetreuung an der Grundschule Lehnerz angenommen?
1. Von wie vielen Kindern wird die Ferienbetreuung an der Grundschule Lehnerz angenommen?
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2. Sind das überwiegend Kinder aus [[Lehnerz]] oder gibt es für das Angebot auch ausreichende Kapazitäten für SchülerInnen anderer Stadtteile?
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2. Sind das überwiegend Kinder aus Lehnerz oder gibt es für das Angebot auch ausreichende Kapazitäten für SchülerInnen anderer Stadtteile?
4. Gibt es auch an anderen Fuldaer Schulen Bedarf für ein solches Ferienangebot, wie wurde dieser ermittelt?
4. Gibt es auch an anderen Fuldaer Schulen Bedarf für ein solches Ferienangebot, wie wurde dieser ermittelt?
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Vorbemerkung:
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Vorbemerkung: Die Ferienbetreuung an der Grundschule Lehnerz wird vom dortigen Förderverein angeboten und ist mit anderen privaten Betreuungsangeboten wie Sippelshof, Kinderakademie u.a. vergleichbar. Diese ergänzen das städtische Angebot der Stadtranderholung. Es handelt sich also nicht um ein städtisches oder kommunal finanziertes Angebot. Die Unterstützung der Stadt Fulda besteht allein in der Bereitstellung der entsprechenden Räume in der Grundschule.
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Die Ferienbetreuung an der Grundschule Lehnerz wird vom dortigen Förderverein angeboten und ist mit anderen privaten Betreuungsangeboten wie Sippelshof, Kinderakademie u.a. vergleichbar. Diese ergänzen das städtische Angebot der Stadtranderholung. Es handelt sich also nicht um ein städtisches oder kommunal finanziertes Angebot. Die Unterstützung der Stadt Fulda besteht allein in der Bereitstellung der entsprechenden Räume in der Grundschule.
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Die Ferienbetreuung hat sich aus Anfragen von Eltern vor einigen Jahren entwickelt, auf die der Förderverein entsprechend reagiert hat. Sie wird in diesem Jahr in den, letzten drei Wochen der Sommerferien angeboten und kann pro Woche ca. 15-17 Kinder aufnehmen. Da einzelne Kinder mehr als eine Woche das Betreuungsangebot nutzen, nehmen insgesamt etwas mehr als 30 Kinder dieses Angebot wahr. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kommen ca. 3/4 der Kinder aus [[Lehnerz]], ca. 1/4 der Kinder aus anderen Stadtteilen.
 
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Der Förderverein wirbt auch an den anderen Grundschulen für die Ferienbetreuung, so dass prinzipiell auch für Kinder aus anderen Stadtteilen die Möglichkeit besteht, die Betreuung in Anspruch zu nehmen. Eine Bedarfsermittlung in anderen Stadtteilen wurde nicht durchgeführt, da es sich wie oben dargestellt um eine private Initiative handelt. Wie die Verantwortlichen mitgeteilt haben, lag die Nachfrage bisher im Umfang des Angebotes, so dass niemand abgewiesen werden musste. Ein vergleichbares Angebot ist auch an anderen Schulen denkbar, es setzt jedoch die Initiative des Eltern- oder Fördervereins voraus.
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Die Ferienbetreuung hat sich aus Anfragen von Eltern vor einigen Jahren entwickelt, auf die der Förderverein entsprechend reagiert hat. Sie wird in diesem Jahr in den, letzten drei Wochen der Sommerferien angeboten und kann pro Woche ca. 15-17 Kinder aufnehmen. Da einzelne Kinder mehr als eine Woche das Betreuungsangebot nutzen, nehmen insgesamt etwas mehr als 30 Kinder dieses Angebot wahr. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kommen ca. 3/4 der Kinder aus Lehnerz, ca. 1/4 der Kinder aus anderen Stadtteilen.
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3. Zu welchen Zeiten und mit welchen Inhalten findet dieses Angebot statt, wie hoch ist der Elternbeitrag?
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Die Betreuung wird in den letzten drei Wochen der Sommerferien durchgeführt. Die Kinder werden täglich von 8.00 - 14.00 Uhr betreut. Bei Tagesausflügen dauert die Betreuung gelegentlich auch länger an. Die zwei Mitarbeiter/innen in der Betreuung machen Spiel- und Bastelangebote und unternehmen Ausflüge mit den Kindern. Der Elternbeitrag beträgt 10,00 €/Betreuungstag. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass die Eltern für das Jahr, in dem sie die Ferienbetreuung nutzen wollen, Mitglied des Fördervereins werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 €/Jahr.
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Fulda, 21.05.2007
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====Sachstand bezüglich der Fertigstellung der Hermann-Muth-Straße====
====Sachstand bezüglich der Fertigstellung der Hermann-Muth-Straße====
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Knut Heiland
Knut Heiland
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-
Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktlon betr. Eröffnung Stadtteilbücherei Galerie vom 8. Mai 2007
 
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-
Antwort von [[Oberbürgermeister]] [[Gerhard Möller]]
 
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'''
 
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Frage:''' Wann wurde der öffentliche Teil der Bücherei In der Galerie-Schule eröffnet bzw. wann Ist mit der Eröffnung zu rechnen?
 
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'''Antwort:''' Die öffentliche Bücherei in der [[Astrid-Lindgren-Schule]] im Stadtteil [[Fulda Galerie|Galerie]] soll am 13. Juni 2007,11:30 Uhr, eröffnet werden.
 
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Der bereits ausleihefähige Buchbestand wird zur Eröffnung bei ca. 500 Bänden liegen, der Zielbestand beträgt 2.000 Bände und wird kontinuierich bis zum Jahr 2008 aufgebaut und ausleihfähig bearbeitet. Die Kosten für den noch ausstehenden Buchbestand tragt in zwei Raten für 2007 und 2008 die Projektgesellschaft Galerie.
 
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Fulda, 14. Mai 2007
 
====Salmonelleninfektion am Klinikum Fulda====
====Salmonelleninfektion am Klinikum Fulda====
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Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:
Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:
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1. Wird für die Baumaßnahme der [[Üwag|ÜWAG]]-Zentrale Bahnhofstraße 2 die ganze Bauzeit lang die gesamte Breite des Gehweges gesperrt bleiben?
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1. Wird für die Baumaßnahme der ÜWAG-Zentrale Bahnhofstraße 2 die ganze Bauzeit lang die gesamte Breite des Gehweges gesperrt bleiben?
2. Falls nein: Ab wann wird wenigstens ein schmaler Anteil dieses Gehwegabschnitts wieder benutzbar sein?
2. Falls nein: Ab wann wird wenigstens ein schmaler Anteil dieses Gehwegabschnitts wieder benutzbar sein?
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[[Ute Riebold]]
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Ute Riebold
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Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bezüglich der Baumaßnahme der [[Üwag|ÜWAG]]-Zentrale, Bahnhofstraße 2 in der Stadtverordnetenversammlung am 21. Mai 2007
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1. Wird für die Baumaßnahme der [[Üwag|ÜWAG]]-Zentrale, Bahnhofstraße 2 die ganze Bauzeit lang die gesamte Breite des Gehweges gesperrt bleiben?
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Aufgrund der durchzuführenden Arbeiten benötigen die vor Ort tätigen Unternehmen Platz zur Materiallagerung, zum Aufstellen für Containern und Abstellen von Baumaschinen. Des weiteren müssen Im Gehwegbereich auch noch Bohrungen durchgeführt werden.
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Eine Freigabe für Fußgänger wäre jedoch auch aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
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Fußgänger können gefahrlos auf die gegenüberliegenden Gehwege ausweichen. Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den Lichtzeichenanlagen vorhanden.
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2. Falls nein: Ab wann wird wenigstens ein schmaler Anteil dieses Gehwegabschnittes wieder benutzbar sein?
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Mit einer Freigabe kann erst wieder zum Bauzeitende, Mitte Dezember 2007 gerechnet werden.
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Fulda, 21.05.2007
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====Spielplatz im Schlossgarten====
====Spielplatz im Schlossgarten====
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[[Ute Riebold]]
[[Ute Riebold]]
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Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 08.05.2007 bezüglich Spielplatz Schlossgarten
 
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Antwort von Frau Stadtbaurätin [[Cornelia Zuschke]]
 
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Frage 1: Wann wird die gelbe Rutsche am Spielplatz Schlossgarten ersetzt?
 
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Antwort:
 
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Ein Ersatz ist nicht mehr vorgesehen.
 
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Die gesamte Spielanlage, die im Rahmen der 1994 stattgefundenen Landesgartenschau erstellt wurde, ist abgängig und wird nach und nach komplett abgebaut werden müssen.
 
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Mittelfristig Ist eine neue Konzeption für den Platz notwendig. Dies soll der Spielplatzkompass managen.
 
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Frage 2: Erfolgte die Demontage dieses Spielgerätes (es befand sich direkt neben dem an die Firma Lebensart verkauften Areals) aufgrund der beabsichtigten Bebauung des Nachbargrundstücks?
 
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Antwort:
 
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Nein. Die Demontage der Rutsche erfolgte aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit des Anschlusspodestes. Eine Reparatur war unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar, da ein kompletter Neubau für diesen Teilbereich nötig gewesen wäre. Der weitere Rückbau an der Gesamtanlage erfolgt so, dass ein verkehrssicheres Spielen in Teilbereichen der Anlage weiterhin gegeben ist.
 
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Fulda, 21. Mai 2007
 
====Übergriffe von Hunden gegen Menschen====
====Übergriffe von Hunden gegen Menschen====
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[[Ute Riebold]]
[[Ute Riebold]]
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Antwort von [[Bürgermeister]] Dr. [[Wolfgang Dippel]] auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen betr. Übergriffe von Hunden in der Stadtverordnetenversammlung am 21. Mal 2007
 
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'''Punkt 1:'''
 
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Angezeigt wurden in den vergangenen 3 Jahren,
 
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2004 3 Fälle
 
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2005 6 Fälle
 
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2006 2 Fälle
 
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2007 5 Fälle
 
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-
 
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Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren, seit 2004, sechs Hunde, davon zwei in 2007, vorübergehend bzw. dauerhaft in Sicherheitsverwahrung im Tierheim Fulda-Hünfeld genommen. In den Jahren zuvor erfolgten bereits mehrere Sicherstellungen von Hunden, die oder deren Halter die Auflagen der HundeV0 nicht erfüllen konnten.
 
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Bei der Aufstellung wurden alle eingegangenen Anzeigen bei denen ein mehr oder weniger schwerer Angriff gegenüber einem Menschen angezeigt wurde, berücksichtigt.
 
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'''Punkte 2:'''
 
-
 
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Die Hessische HundeV0 vom 22. Januar 2003 regelt wann und unter welchen Voraussetzungen Hunde sichergestellt werden können bzw. welche Auflagen zur Abwehr einer Gefahr möglich sind. Als gefährlich im Sinne der HundeVO sind u.a. Hunde einzustufen, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah.
 
-
 
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Nach § 9 HundeV0 kann im Bedarfsfalle ein Leinen- und Maulkorbzwang durch die zuständige Ordnungsbehörde verhängt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
 
-
 
-
Zeigt ein Hund Auffälligkeiten, die ausreichend sind, diesen als gefährlichen Hund im Sinne der HundeV0 einzustufen, so muss der Hundehalter die Auflagen für die Erteilung einer Erlaubnis erfüllen. Hierzu gehören neben den Nachweisen
 
-
 
-
1. dass Halterin/Halter sachkundig ist, durch Einreichen einer Sachkundeprüfung
 
-
 
-
2. dass Halterin/Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat
 
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-
3. dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen
 
-
 
-
4. dass der Hund mit einem Chip nach §12 gekennzeichnet ist
 
-
 
-
5. über die Zahlung der Hundesteuer
 
-
 
-
6. über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Hund sowie Zahlung der aktuellen Prämie
 
-
 
-
 
-
insbesondere ein Wesenstest des Hundes und die Zuverlässigkeit des Halters.
 
-
 
-
 
-
In begründeten Ausnahmefällen kann nach § 14 HunderVO eine Sicherstellung des Hundes erfolgen. Dies ist möglich, wenn die nach der HundeV0 bestehenden Verbote oder Gebote nicht eingehalten werden oder den Anordnungen bzw. Auflagen der zuständigen Behörde nicht nachgekommen wird. Die Tötung eines Hundes kann angeordnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
 
-
 
-
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Fulda gewährt durch den Leinenzwang Innerhalb der durchgängigen Bebauung und in öffentlichen Anlagen (§9) ein relativ hohes Maß an Sicherheit. Die Gefahr durch einen Hund angegriffen zu werden wird hierdurch reduziert, da der Hundehalter Ober die Leine direkten Einfluss auf sein Tier ausüben kann.
 
-
 
-
 
-
'''Punkt 3:'''
 
-
 
-
Es ist nicht zutreffend, dass erst im Wiederholungsfalle eingeschritten werden kann, wenn das Opfer keine schwerwiegenden Verletzungen davongetragen hat. In jedem Fall wird bei einer Anzeige eines Schadensfalles ein formelles Verfahren, welches mit einer Anhörung des Hundehalters beginnt, eingeleitet. Die Entscheidung, ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt, erfolgt auf Basis des ermittelten Sachverhaltes und unter Beach tung der Vorschriften der Hess. HundeVO
 
-
 
-
In dem von Ihnen angesprochenen Fall wurde ein Verfahren eingeleitet, welches aufgrund des Wegzuges des Hundehalters an die dann zuständige Gemeinde abgegeben wurde. Auf Rückfrage teilte uns die Gemeinde mit, dass nach Begutachtung das Hundes durch einen amtlich zugelassenen Gutachter keine besondere Gefährlichkeit des Tiers festgestellt werden konnte, so dass keine weiteren Maßnahmen von der Gemeinde gegenüber dem Hundehalter verhängt wurden. Die Entscheidung, ob in solchen Fällen ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wird oder nicht, steht In keinem Zusammenhang mit den eventuell notwendigen ordnungsrechtlIchen Maßnahmen auf Basis der Hessischen HundeVO.
 
-
 
-
Punkt 4:
 
-
 
-
siehe Anlage
 
-
 
-
Fulda, den 21.05.2007
 
-
 
-
Anlagen
 
-
 
-
'''Aufstellung OWIG-Verfahren gegen Hundehalter'''
 
-
 
-
Stand vom 01.012.20004 -18.O5.2007
 
-
 
-
{|border=1
 
-
!Verstoß
 
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!2004
 
-
!2005
 
-
!2006
 
-
!2007
 
-
|-
 
-
|§9 Abs. 2, § 17 Abs. 11 Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechternaltung der öffentlichen
 
-
Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Fulda
 
-
 
-
Nichentfernen von Hundekot
 
-
|1
 
-
|/
 
-
|1
 
-
|1
 
-
|-
 
-
|§9 Abs. 2, § 17 Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
 
-
Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Fulda
 
-
 
-
Anleinpflicht für Hunde
 
-
|27
 
-
|9
 
-
|25
 
-
|15
 
-
|-
 
-
|§ 9 Abs. 2 Nr. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 15
 
-
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden
 
-
 
-
Maul- und Beißkorb nicht getragen
 
-
|1
 
-
|3
 
-
|1
 
-
|1
 
-
|-
 
-
|§ 1 Abs. 2, § 18 Abs.1 Nr.1
 
-
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden
 
-
Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums ohne das vorgeschriebene Halsband geführt oder laufen
 
-
lassen
 
-
|2
 
-
|/
 
-
|/
 
-
|/
 
-
|-
 
-
|§ 8 Abs.1, § 18 Abs.1 Nr.6 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten über
 
-
Halten und Führen von Hunden
 
-
 
-
Gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitzums
 
-
geführt, ohne dass eine Erlaubnis nach §1 Abs. 3 erteilt worden ist
 
-
|1
 
-
|1
 
-
|/
 
-
|/
 
-
|-
 
-
|8 Abs.2 Nr. 2, § 18 Abs.1 Nr.6 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von
 
-
Hunden
 
-
Gefährlichen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztum geführt, obwohl Sie die erforderliche
 
-
Sachkunde nicht besitzen
 
-
|1
 
-
|2
 
-
|1
 
-
|/
 
-
|-
 
-
|§ 15 Abs.4 Nr.2, § 18 Abs.1 Nr.27
 
-
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden
 
-
Zuzug als Halter eines gefährlichen Hundes nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt
 
-
|1
 
-
|1
 
-
|/
 
-
|2
 
-
|-
 
-
|§ 15 Abs.2, § 18 Abs. 1 Nr. 24
 
-
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden
 
-
Mitwirkungspflicht: Notwendige Unterlagen und Bescheinigungen nicht oder nicht vollständig vorgelegt
 
-
|/
 
-
|/
 
-
|/
 
-
|2
 
-
|}
 
-
 
-
'''Kommentar''': [[Polizeieinsatz#Demobericht – Gegen Studiengebühren – 17.05.06 Fulda Uniplatz|Wurde auch dieser Fall in der Statisik berücksichtigt?]]
 
====Sachstand der Grundstücke Petersgasse 21 – 25====
====Sachstand der Grundstücke Petersgasse 21 – 25====
Zeile 1.164: Zeile 874:
-
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / Die
 
-
 
-
Grünen vom 08.05.2007 bezüglich Areal Petersgasse 21-25
 
-
 
-
Antwort von Frau Stadtbaurätin [[Cornelia Zuschke]]
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
 
-
Laut Antwort unserer jüngsten Anfrage zum Sachstand Petersgasse 21-25 denkt der Eigentümer derzeit über eine Zwischennutzung nach. Welche Zwischennutzungen sind dort rechtlich möglich?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Das Areal liegt Im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Nr. 38, Verlängerte Rabanusstraße" vom 22.05.1975, welcher das Gebiet als Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung festsetzt.
 
-
 
-
Auszug aus §7 Baunutzungsverordnung
 
-
 
-
§ 7 Kerngebiete
 
-
 
-
(1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
 
-
 
-
(2) Zulässig sind
 
-
1. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
 
-
 
-
2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
 
-
 
-
3. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
 
-
 
-
4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
 
-
 
-
5. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
 
-
 
-
6. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
 
-
 
-
7. sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.
 
-
 
-
Wie man der Auflistung der allgemein zulässigen Nutzungen entnehmen kann, Ist die Bandbreite der möglichen Interimsnutzungen groß. Gleichwohl gilt für jede einzelne Nutzung die Pflicht, deren Verträglichkeit unter Beachtung des konkreten Umfeldes im Sinne des Rücksichtnahmegebots zu betrachten und zu beurteilen. Insofern bedarf es zunächst einer konkreten Nutzungsanfrage, bevor über die Frage der rechtlichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eine verbindliche Auskunft getroffen werden kann.
 
-
 
-
'''Frage 2:''' Ist die seit Monate andauernde Nutzung als Parkfläche statthaft?
 
-
 
-
'''Antwort:''' Auch eine Nutzung der Fläche als Parkplatzfläche ist bauplanungsrechtlich in einem begrenzten Umfang möglich (Umfeldanalyse), da im Kerngebiet die Errichtung von Parkplätzen und Parkhäusern auch ohne kausale Verbindung mit einem konkreten Bauvorhaben zulässig ist.
 
-
 
-
 
-
Fulda, 21, Mal 2007
 
===Anträge===
===Anträge===
Zeile 1.306: Zeile 973:
[[Ute Riebold]]
[[Ute Riebold]]
-
==Presse==
 
-
* FZ [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&id=182532 OB Gerhard Möller fährt auf der Kampflinie - Heftige Diskussionen im Stadtparlament über Salmonellen-Infektionen / Schad fehlt]
 
[[Kategorie:Stadt Fulda]]
[[Kategorie:Stadt Fulda]]

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