Stadtverordnetenversammlung Mai 2012

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Feststellung über das Nachrücken eines ehrenamtlichen Stadtrates in den Magistrat- Einführung, Verpflichtung und Vereidigung

2. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda V

3. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ Beschluss über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

4. Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda gem. § 3.2 BauGB

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge -

6. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse

7. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 30.04.2012 nicht abschließend erledigt werden)

Tagesordnung II 8. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ Hier: - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung - Beschluss über die erneute Offenlegung


Anfragen

Von den Anfragen wurde die erste heute zur Stadtverordnetenversammlung mündlich beantwortet, bzw. der Oberbürgermeister hat sich gewunden und sie eher nicht beantwortet. Wir erhalten die Antworten auf die Fragen in den nächsten Tagen schriftlich.

Anfragen Die Linke.Offene Liste

Aufsichts- und Verwaltungsrataufgaben des hauptamtlichen Magistrats

Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats und für diese Aufgabe gewählte Stadtverordnete vertreten die Interessen der Stadt Fulda in Aufsichts- und Verwaltungsräten.

1. Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen, Vergütungen und Sitzungsgelder der hauptamtlichen Magistratsmitglieder einzeln aufgeschlüsselt nach Person und jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsrat (Klinikum, GWV, Üwag, Thüga, Sparkasse, Abwasserverband etc, sowie weiterer Vertretungen in Verbänden und Gremien) Wir erbitten eine Übersicht aller Tätigkeiten, die zu Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Vergütungen führen.

2. Wie hoch sind die Abführungen an die Kasse der Stadt Fulda?

3. Welche Beträge werden nicht abgeführt z.B weil sie unterhalb der einer bestimmten Grenze liegen oder weil anderweitig keine Abführungspflicht besteht? Wie hoch sind diese Summen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Personen.

4. Wie haben sich die Summen a) der Abführungen an die Stadt b) der Einnahmen der Hauptamtlichen Magistratsmitglieder aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern entwickelt.?

Wir erbitten tabellarische Übersicht der Jahre 2007, 2008, 2009. 2010, 2011 aktueller Stand 2012 der voraussichtlichen Summen aus a) und b) bei den Verwaltungsratstätigkeiten der Sparkasse Fulda. Wie viele Sitzungen finden hier jährlich statt?


Antwort Oberbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung Fulda

Anfrage der Fraktion „Die Linke. Offene Liste“ vom 23.04.2012

Aufsichts- und Verwaltungsratsaufgaben des hauptamtlichen Magistrats

1. Grundsätzliches Nach der Nebentätigkeitsverordnung in der Fassung vom 25.11.1998 ist/sind für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeit/en im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst eine Abführungspflicht an den Dienstherrn im Hauptamt vorgesehen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung (NVO) beginnt die Abführungspflicht

  • bei Beamten der Besoldungsgruppe B 2 bis B 5 bei einem Betrag von über 5.521,95 €
  • bei Beamten der Besoldungsgruppe B 6 bei einem Betrag von über 6.135,50 €

Die Abführungspflicht besteht auch dann, wenn der Beamte nach § 78 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) verpflichtet ist, die Nebentätigkeit zu übernehmen. Vor Ermittlung des abzuführenden Betrages sind die notwendigen Aufwendungen für

1. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des Betrages, den die Reisekostenvorschriften für Beamte für den vollen Kalendertag vorsehen,

2. die Inanspruchnahme von Einrichtungen oder Material des Dienstherren (Nutzungsentgelt),

3. sonstige Hilfeleistungen und selbst beschafftes Material abzusetzen, sofern der Beamte kein Auslagenersatz erhält.

Gleiches gilt für die Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die der Beamte auf Verlangen oder Veranlassung seines Dienstherren übernommen hat. Eine Tätigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 HBG (Eintritt in den Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat einer Gesellschaft, Genossenschaft), die der Beamte mit Rücksicht auf seine dienstliche Stellung ausübt, gilt - auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstherren - als übernommen.

Nach § 6 der Nebentätigkeitsverordnung hat der Beamte nach Ablauf jeden Kalenderjahres dem Dienstvorgesetzten eine Abrechnung die über ihm gewährten Vergütungen für Nebentätigkeiten nach § 2 vorzulegen, wenn die Vergütungen 511,30 € im Kalenderjahr übersteigen.

Die Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten nimmt bei Wahlbeamten grundsätzlich die Aufsichtsbehörde wahr. Nach § 3 der Dienstaufsichtsverordnung vom 10.08.1998 (GVBl I S. 306) werden die Aufgaben des Dienstvorgesetzten gegenüber Wahlbeamten in den Fällen der Anzeige von Nebentätigkeiten und der Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen nach den §§ 5 und 6 der Nebentätigkeitsverordnung von der Verwaltungsbehörde wahrgenommen. Verwaltungsbehörde ist nach § 66 Abs. 1 HGO der Gemeindevorstand der Gemeinde bzw. der Magistrat der Stadt.

2. Nebentätigkeiten der hauptamtlichen Magistratsmitglieder

Herr Oberbürgermeister Möller nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Aufsichtsrat ÜWAG
  • Verbandsvorstand ÜWAG
  • Aufsichtsrat GWV
  • Beirat Schlachthof Fulda GmbH
  • Aufsichtsrat Klinikum Fulda gAG
  • Aufsichtsrat Projekt Fulda Galerie
  • Präsidium Hessischer Städtetag
  • Beirat Thüga AG
  • Aufsichtsrat RMV

Nicht abführungspflichtig, aber steuerpflichtig sind aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen (Sparkassengesetz) bzw. unabhängiger Entsendung die Aufwandsentschädigungen aus der Tätigkeit bei der Sparkasse, der HeLaBa, dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen sowie der Thüga-Holding.

Herr Bürgermeister Dr. Dippel nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Aufsichtsrat GWV
  • Aufsichtsrat Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG
  • Aufsichtsrat Klinikum Fulda gAG
  • Aufsichtsrat Bäder BetriebsGmbH

Frau Stadtbaurätin Zuschke nimmt folgende der Nebentätigkeitsverordnung unterliegende Nebentätigkeiten wahr:

  • Vorsitzende Verbandsvorstand Abwasserverband Fulda
  • Aufsichtsrat Siedlungswerk Fulda eG
  • Aufsichtsrat Projekt Fulda Galerie
  • Darüber hinaus obliegen ihr weitere unentgeltliche Tätigkeiten:
  • Vorsitzende Umweltzentrum
  • Vorsitzende Förderverein Johannesberg
  • Beirat Wohnungs- und Städtebau der Wohnstadt GmbH
  • Beirat Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
  • Städtebaulicher Beirat der Dt. Stadt- u. Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH


Im Zeitraum 2007 bis 2011 wurden folgende Beträge abgeführt, wobei das Jahr 2011 noch nicht vollständig abgerechnet ist:

Jahr20072008200920102011
Abzuführender Betrag7.443,00 €9.192,58 €14.261,98 € 14.471,51 € 13.752,86


Betriebsrenten Dura

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Betriebsrentenzahlungen der im Insolvenzverfahren befindlichen DURA derzeit nicht ausbezahlt werden?

2. Als einer der ehemals größten Arbeitgeber in Fulda sind davon Tausende betroffen. Haben sich die Vorgänge bei Beantragung nach Leistungen aus dem SGB XII verändert? Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf Neuberechnungen? (Auswirkungen auf Wohngeld, Grundsicherung, Übernahme Pflegeheimkosten)

3. Sieht der Magistrat Möglichkeiten der Einflußnahme, dass die Betriebsrentenzahlungen an die betroffenen Bürger fortgesetzt bzw. sichergestellt werden?

Containeraufbauten Sturmiusstraße/Jerusalemplatz

1. Welchem Zweck dienen die seit Mitte April gestapelten Container?

2. Die Container sind auf gegossene Betonfundamente aufgesetzt. Wie lange sollen diese Blechbauten am Jerusalemplatz verbleiben?

3. Warum wurde dem Ausschuss nicht über dieses Vorhaben berichtet?

4. Gab es keine Möglichkeit, die Nutzung in andere leerstehende Gebäude unterzubringen?

Antrag Gestaltungsbeirat

Wir beantragen:

a) die Befassung des Gestaltungsbeirates mit alternativen Möglichkeiten für die Unterbringung der geplanten Nutzung der Container Jerusalemplatz

b) Falls eine Sanierung/Umgestaltung von Gebäuden der Grund für eine vorübergehende Nutzung dieser Container ist, sollen die Planungen der Gebäude dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden

c) Überprüfung der Containeraufbauten mit der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda

Karin Masche, Stadtverordnete

Nassauische Heimstätte

Bei unserer Anfrage zum befürchteten Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft Nassauischen Heimstätte bezüglich der Anzahl der Wohnungen der Gesellschaft in der Stadt Fulda sind uns Diskrepanzen zu unseren Informationen aus dem Jahr 2006 aufgefallen. Wir gingen von 2280 Wohnungen aus. Bürgermeister Dippel beantwortete unsere Frage jedoch mit derzeit 862 Wohnungen.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie erklärt sich der Unterschied von minus 1418 Wohnungen im Bestand der Nassauischen Heimstätte?

2. Sind die Wohnungen verkauft, befinden sich diese Wohnungen noch im Sozialwohnungsbestand?

3. Wenn die Wohnungen verkauft wurden, wurden sie Einzelpersonen (z.B. Mietern) oder anderen Gesellschaften und Firmen verkauft?

4. Wie sieht der Magistrat seine Möglichkeiten, die Nassauische Heimstätte in öffentlichem bzw. genossenschaftlichen Besitz zu halten, wie ist der Umgang mit der Resolution der letzten SVV in der parteiübergreifend das Land aufgefordert wird, seine Anteile nicht zu verkaufen, sieht der Magistrat Möglichkeiten der Unterstützung bei Bildung einer Genossenschaft?

Deutsche Annington

Aus dem Immobilienbesitz der Deutschen Bundesbahn wurden auch in Fulda sog. Bahnersiedlungshäuser z.B. oberhalb der Ochsenwiese, im Südend und in andere Gebieten an die Immobilienfirma "Deutsche Annington" verkauft. Dies ist ein Tochterunternehmen der Londoner Private-Equity-Gesellschaft “Terra Firma Capital Partners”. Im Zuge dieses Verkaufs sind Mieten und Nebenkosten enorm gestiegen. Viele Bürger können sich die Mieten dort nicht mehr leisten.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass bedingt durch die Mieterhöhung das Amt für Arbeit und Soziales inzwischen Umzüge von Leistungsbeziehern erwartet?

2. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Wohngeld im Bereich der Stadt Fulda entwickelt (2006 bis 2012)?

3. Wie wirkt sich der Umzugsdruck aus den betroffenen Gebieten auf den Wohnungsmarkt und die Preise für Sozialwohnungen aus?.

Informationspolitik Fusion ÜWAG / GWV

Aus Pressemeldungen musste die Fraktion “Die Linke.Offene Liste” in der Stadtverordnetenversammlung von den konkretisierten Plänen einer Fusion der ÜWAG/GWV erfahren. Bereits einen Tag später wurden Statements von Parteien und Wählergemeinschaften veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir immer noch keine Information seitens der Stadt.


Ich frage den Magistat:

1. Warum wurden nicht alle Stadtverordnetenfraktionen vor der Information der Öffentlichkeit über den Sachstand informiert, damit sie hierzu qualifiziert Stellung nehmen können?

2. Warum wurde das Vorhaben nicht als Tagesordnungspunkt im Ausschuss behandelt, damit Information, Diskussion und Meinungsbildung stattfinden konnte?

Karin Masche, Stadtverordnete

Kosten Universitätsplatz

Ich frage den Magistat:

1. Wie hoch waren die Kosten der Oberflächengestaltung des Universitätsplatzes veranschlagt?

2. Wie hoch waren die tatsächlich entstandenen Kosten (Mehrkosten bitte aufgliedern nach Firmen und Gewerken)?

3. Ab welchem Zeitpunkt waren der Stadt die Kostenüberschreitungen bekannt?

4. Hat das beauftragte Architekturbüro Reith + Wehner auf die Kostensteigerungen hingewiesen, wenn ja wann?

Karin Masche, Stadtverordnete

Persönliche Werkzeuge