Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Mai 2015“

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3. Wie und von wem wird die Wohnraumversorgungs- und Leerstandsquote in Fulda ermittelt?
3. Wie und von wem wird die Wohnraumversorgungs- und Leerstandsquote in Fulda ermittelt?
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'''Antwort von Herrn Bürgermeister Dag Wehner'''
 
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Frage 1:
 
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Welche Aktivitäten hat der Magistrat unternommen, dass auch
 
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Fulda bei der Neuzuordnung in den Kreis der hessischen Städte
 
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einbezogen werden wird, in denen die „Mietpreisbremse“ gelten wird?
 
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Antwort:
 
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Durch den Hessischen Städtetag erfolgt zurzeit eine Befragung
 
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der Städte und Gemeinden hinsichtlich einer Selbsteinschätzung zur Einführung einer Mietpreisbremse im Sinne des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG). 
 
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Frage 2:
 
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Wie stellen sich die bisherigen Indikatoren Wohnraumversorgungsquote unter 103 Prozent,
 
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eine Leerstandsquote unter drei Prozent, oder eine Neubauintensität unter einer Wohnung pro
 
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Person bei Bevölkerungswachstum in Fulda konkret dar?
 
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Antwort:
 
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Die vorgenannten Indikatoren wurden durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Landes Hessen im Zusammenhang mit der seit 18. Oktober 2014 gültigen Hessischen Kappungsgrenzenverordnung (Mietpreiserhöhung
 
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bei Bestandsmieten) ermittelt. Das Gutachten und somit die einzelnen
 
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Werte stehen der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung. 
 
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Im Zusammenhang mit der Einführung einer Mietpreisbremse im Sinne
 
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des MietNovG (Mietpreisfestsetzung bei Wiedervermietung nach
 
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Mieterwechsel) werden
 
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die Landesregierungen
 
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ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu
 
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bestimmen. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende
 
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Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann
 
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der Fall sein, wenn 
 
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1.die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt
 
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2.die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt übersteigt,
 
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3.die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher
 
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Wohnraum geschaffen wird, oder
 
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4.geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. 
 
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Das Land Hessen hat erneut das IWU mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die
 
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Selbsteinschätzungen der Gemeinden und das IWU-Gutachten bilden die Entscheidungsgrundlagen, welche Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden. 
 
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Frage 3:
 
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Wie und von wem wird die Wohnraumversorgungs- und Leerstandsquote in Fulda ermittelt?
 
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Antwort:
 
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Entsprechende Werte ergeben sich aus der IWU-
 
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Studie (Stand Februar 2014). Danach ergibt
 
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sich aus dem Zensus 2011 für die Stadt Fulda eine Leerstandsquote von 3,6 %. Die Bedarfsprognose beläuft sich auf ca. 200 neue Wohnungen pro Jahr.
 
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Mit 240 fertiggestellten Wohnungen in 2013 und 242 in 2014 liegt der Zubau in Fulda oberhalb der Bedarfsprognose der IWU.
 
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Eine Fortschreibung der Quoten erfolgt nicht, da Wohnungseigentümer keine Meldepflicht über
 
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Leerstände haben. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen.
 
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Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte haben Meldepflichten, die sich aus dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz ergeben. 
 
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'''Antwort und Debatte'''
'''Antwort und Debatte'''

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