Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Mai 2018“

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du speicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
-
==Tagesordnung 07.05.2018==
 
-
Tagesordnung II
 
-
 
 
-
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im I. Quartal 2018
 
-
 
-
Tagesordnung I
 
-
 
 
-
2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 
 
-
 
-
3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse – SV 07.05.2018
 
-
 
-
3.1 Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda. Beschluss über eine Neufassung
 
-
 
-
===Aktuelle Stunde===
 
-
Im Rahmen der "Aktuellen Stunde" haben Stadtverordnete die Möglichkeit den Magistrat zu Sachverhalten zu befragen, die erst nach der Einreichfrist für Anfragen allgemein bekannt geworden sind.
 
-
 
-
Der Stadtverordnete Dr. Naim Wardak reichte untenstehende Frage ein, deren Hintergrund am 25.4.18 in den Medien thematisiert wurden. Die Behandlung der Frage wurde abgelehnt
 
-
 
-
 
-
Fulda, 28.04.2018
 
-
 
-
Frage zur aktuellen Stunde SVV 7.5.2018
 
-
 
-
'''Traumaberater zur Bearbeitung von Kriegs- und Fluchttraumata'''
 
-
 
-
Durch aktuelle Ereignisse in Fulda rückt ein Problem in das Blickfeld, das bislang oft übersehen wurde.
 
-
Im Tagesspiegel vom 25. April 2018 (https://www.tagesspiegel.de/wissen/integration-trauma-berater-sollen-fluechtlingen-helfen/21213888.html) werden Kerngedanken einer Ausarbeitung der  „Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina“ und der „Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ vorgestellt.
 
-
 
-
Ein signifikanter Teil der Geflüchteten brauche psychosoziale Hilfe oder professionelle Traumatherapie, viele von ihnen müssen die Fluchterfahrungen erst verarbeiten, um erfolgreich an Sprach- und Integrations-Kursen teilnehmen zu können. Es wird vorgeschlagen Laienhelfer aus dem jeweiligen Kulturkreis als Gesundheitslotsen auszubilden um mit psychischen Traumatisierungen umgehen zu können, und zwar auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter Methoden. Bei ihrer Tätigkeit sollten die Laienhelfer von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten angeleitet werden, die Aufgaben an die Peerberater delegieren.
 
-
 
-
Ich frage den Magistrat:
 
-
 
-
Wie wird die psychiatrische und psychologische Betreuung von Personen mit selbst- und fremdgefährdenden Verhalten, die nicht Deutsch sprechen in Fulda sichergestellt?
 
-
 
-
Dr. Ing. Naim Wardak
 
-
 
-
 
===Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda===
===Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda===
-
====Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung - Abbruch - Bebauung====
+
====Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung Abbruch Bebauung====
Wir fragen den Magistrat:
Wir fragen den Magistrat:
Zeile 49: Zeile 12:
Ute Riebold
Ute Riebold
-
----
 
-
Antwort von [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Die Abbruchgenehmigung ist noch nicht erteilt (=Stand 02.05.2018), aber die Erteilung steht kurz bevor.
 
-
Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Räume „das Underground“ nutzt.
 
-
 
-
Frage 2:
 
-
 
-
Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Im vorliegenden Fall greift das sogenannte Verursacherprinzip (HDschG), wonach die durch ein
 
-
Bauvorhaben gefährdeten Bodendenkmäler auf Kosten der Bauherrschaft archäologisch untersucht werden müssen. Da die Kulturschichten – ausgehend von den Grabungen Prof. Vonderaus – erst in einer Tiefe von ca. 1,5 m anstehen, wird diese Regelung nur in Bereichen relevant die später mit einer Tiefgarage oder einem Keller bebaut werden, sofern diese in die entsprechende Tiefe eingreifen.
 
-
 
-
Derzeit werden die Planungen für die Bebauung vorangetrieben, so dass in den nächsten Wochen die Bereiche, welche mit einer Tiefgarage unterbaut werden feststehen.
 
-
 
-
Die Eigentümer des Grundstücks sind bereits über diese notwendigen archäologischen Voruntersuchungen informiert und derzeit finden Gespräche mit der Zielsetzung statt, diese Untersuchungen bereits im Sommer 2018, d.h. deutlich vor der eigentlichen Bauphase durchzuführen, um hier ohne Zeitdruck möglichst optimale Grabungsbedingungen bezüglich Witterung zugewährleisten. Die Bauherrschaft steht dieser Vorgehensweise aufgeschlossen gegenüber.
 
-
 
-
Frage 3:
 
-
Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Das Büro Umbau Stadt wurde in einem transparenten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Projektbeirats ausgewählt, um ein integriertes Handlungskonzept zu erstellen. Es steht jedem Privateigentümer frei, für weitere Planungsabsichten Büros zur Bearbeitung auszuwählen. In diesem Fall war es ratsam, die Planungen von Handlungskonzept und vorbereitender Bauleitplanung zu verzahnen, um keine grundsätzlichen Widerstände zu erzeugen.
 
-
 
-
Hierdurch konnten die Grundlagen für die Ausgestaltung des Quartiers (Durchwegung, Wohnen, Autofreiheit, etc.)
 
-
bereits frühzeitig Berücksichtigung finden.
 
-
 
-
====Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda====
 
-
Wir fragen den Magistrat:
 
-
 
-
1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
 
-
 
-
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
 
-
 
-
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
 
-
 
-
Karin Masche
 
-
 
-
----
 
-
 
-
Antwort von [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
 
-
Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 01.01.2012 eine grundlegende
 
-
Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
 
-
beitragspflichtig wurden?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Die Stadt Fulda hat vom 01.01.2012 bis heute 47 nach § 11 Hessisches Gesetz über
 
-
Kommunale Abgaben (KAG) und der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtige
 
-
Maßnahmen abgerechnet bzw. Vorausleistungen erhoben (siehe Anlage 1). Hierunter fallen
 
-
Maßnahmen, wie dem Ausbau einer Straße mit allen Teileinrichtungen (z. B. Chattenstraße in
 
-
Edelzell) als auch Maßnahmen, die nur die Erneuerung einer Teileinrichtung wie die Fahrbahn
 
-
(z.B. Niesiger Straße in Horas) oder die Straßenbeleuchtung (z.B. Wasserkuppenstraße)
 
-
betrifft. Bei dem umlagefähigen Aufwand der von den Anliegern zu tragen ist, kann bei den
 
-
Maßnahmen, jeweils eine Beurteilung einzelner Teileinrichtungen erfolgen. So kann z.B. die
 
-
Fahrbahn dem innerörtlichen Durchgangsverkehr (50% Anliegeranteil), und Gehweg und
 
-
Straßenbeleuchtung dem Anliegerverkehr (75% Anliegeranteil) zugeordnet werden.
 
-
 
-
Anlage:
 
-
 
-
{| Border=1
 
-
!Straße
 
-
! Gemarkung
 
-
! Abschnitt
 
-
! Anteil Anlieger in Prozent
 
-
Fahrbahn und Straßenentwässerung
 
-
! Anteil Anlieger
 
-
in Prozent
 
-
Gehweg
 
-
! Anteil Anlieger
 
-
in Prozent
 
-
Straßenbeleuchtung
 
-
! Jahr der Heranziehung
 
-
|-
 
-
| Blumenweg
 
-
| Lehnerz
 
-
|
 
-
| 75
 
-
|||
 
-
| 2012
 
-
|-
 
-
|Pacelliallee
 
-
|Fulda
 
-
|Knoten Dr. Raabe-Straße/ Ignaz-Komp-Straße  bis Walter-Bauer-Straße
 
-
|25
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2012
 
-
|-
 
-
|Abtstor
 
-
|Fulda
 
-
|Am Rosengarten bis Kronhofstraße
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Am Karlshof
 
-
|Maberzell
 
-
|zwischen den Grundstücken
 
-
"Zum Sportplatz 4"/ "Am Karlshof 10" und "Am Karlshof 8 und 9"
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Am Karlshof
 
-
|Maberzell
 
-
|zwischen den Grundstücken
 
-
"Am Karlshof 12 und 15 bis Am Karlshof 11 und 13"
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Brunnenweg
 
-
|Lehnerz
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Dr.-Raabe-Straße
 
-
|Fulda
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Merkurstraße
 
-
|Haimbach
 
-
|Eichhornstraße und Ortsausgang Richtung Fulda
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Rangstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Martin-Luther-Platz bis Wallweg
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Zum Schulzenberg
 
-
|Maberzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Zum Sportplatz
 
-
|Maberzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2013
 
-
|-
 
-
|Leipziger Straße
 
-
|Fulda
 
-
|Stichstraße Hausnummern 122 bis 126
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2014
 
-
|-
 
-
|VZ Hellersgrundstraße
 
-
|Harmerz
 
-
|
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|2014
 
-
|-
 
-
|VZ Marquardstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Mackenrodtstraße bis Hochschule
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|2014
 
-
|-
 
-
|Am Kindelsfeld
 
-
|Lehnerz
 
-
|Brunnenweg bis Forsthausstraße
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Forsthausstraße
 
-
|Lehnerz
 
-
|Steinauer Straße bis Stadtgrenze
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Hermann-Muth-Straße
 
-
|Fulda
 
-
|
 
-
|25
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Lausitzer Straße
 
-
|Gläserzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Marienstraße
 
-
|Horas
 
-
|Alfred-Dregger-Allee bis Schlitzer Straße
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Turmstraße
 
-
|Lehnerz
 
-
|Brunnenweg bis Stadtgrenze
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|VZ Magdeburger Straße
 
-
|Fulda
 
-
|Zieherser Weg bis Wörthstraße
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|VZ Moltkestraße
 
-
|Fulda
 
-
|Leipziger Straße bis Privatstraße
 
-
|75
 
-
|
 
-
|
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Wolf-Hirth-Straße
 
-
|Sickels
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2015
 
-
|-
 
-
|Am Ried
 
-
|Maberzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|An der Betz
 
-
|Maberzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Heidelsteinstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Künzeller Straße bis Kreuzbergstraße
 
-
|50
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Lindenstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Schlossstraße und Rhönstraße
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Michael-Henkel-Straße
 
-
|Fulda
 
-
|Am Kleegarten bis Adalbert-Stifter-Straße
 
-
|50
 
-
|75
 
-
|75
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Nikolaus-Seng-Straße
 
-
|Maberzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Rittlehnstraße
 
-
|Maberzell
 
-
|Am Ried bis Ortsausgang
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Ronsbachstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Mainstraße bis Wallweg
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Sturmiusstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Heinrichstraße bis Kurfürstenstraße
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Sturmiusstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Lindenstraße bis Heinrichstraße
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|VZ Bosestraße
 
-
|Fulda
 
-
|Leipziger Straße bis Marquardstraße
 
-
|50
 
-
|75
 
-
|
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|VZ Kurfürstenstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Leipziger Straße bis Heinrich-von-Bibra-Platz
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|VZ Otfrid-von-Weißenburg-Straße
 
-
|Fulda
 
-
|Abzweig O.-v.-Weißenburg-Str. bis KFH Dialysezentrum
 
-
|75
 
-
|
 
-
|
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|VZ Petersberger Straße
 
-
|Fulda
 
-
|Schillerstraße bis An St. Johann
 
-
|
 
-
|50
 
-
|
 
-
|2016
 
-
|-
 
-
|Brauhausstraße
 
-
|Fulda
 
-
|Dalbergstraße bis Am Hirtsrain
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Josephine-Grau-Straße
 
-
|Edelzell
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Niesiger Straße
 
-
|Horas
 
-
|Schlitzer Straße bis Mackenrodtstraße
 
-
|25
 
-
|
 
-
|
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Niesiger Straße
 
-
|Niesig
 
-
|Dermbacher Straße und St. Ottilien
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|VZ Chattenstraße
 
-
|Edelzell
 
-
|Kreuzung Keltenstraße/ Hohenlohestraße/ Engelhelmser Straße
 
-
bis Florenberger Straße / Am Rain
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Wasserkuppenstraße
 
-
|Fulda
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|75
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Wegastraße
 
-
|Haimbach
 
-
|
 
-
|
 
-
|
 
-
|50
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Zieherser Weg
 
-
|Fulda
 
-
|Baugulfstraße bis Petersberger Straße
 
-
|25
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2017
 
-
|-
 
-
|Am Gartenbrunnen
 
-
|Fulda
 
-
|
 
-
|75
 
-
|
 
-
|
 
-
|2018
 
-
|-
 
-
|Bronzeller Straße
 
-
|Bronzell
 
-
|Am Engelbach bis Bronzeller Kreisel
 
-
|
 
-
|50
 
-
|50
 
-
|2018
 
-
|}
 
-
 
-
 
-
 
-
Frage 2:
 
-
 
-
Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen.
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat mit Beschluss Nr. 10/2018 vom 01.02.2018
 
-
einer Prioritätenliste für den Ausbau von Gemeindestraßen für die Jahre 2018-2024
 
-
zugestimmt. Von diesen Maßnahmen werden die Folgenden als beitragspflichtig eingestuft:
 
-
 
-
Tabelle:
 
-
{| Border=1
 
-
!Straße
 
-
! Voraussichtliche Einstufung als:
 
-
|-
 
-
! 2018
 
-
|-
 
-
| Weichselstraße
 
-
(Wallweg bis Mainstr.)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Hirtenweg
 
-
Anliegerverkehr
 
-
|(75% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Amand-Ney-Straße
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Pacelliallee
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50%)
 
-
|-
 
-
|Sturmiusstraße
 
-
(Heinrichstr.
 
-
bis Kurfürstenstr.)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50%)
 
-
|-
 
-
|Adalbertstraße
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50%)
 
-
|-
 
-
!2019
 
-
|-
 
-
|Weichselstraße
 
-
(Mainstr. bis Bellingerstr.)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Ignaz-Komp-Straße
 
-
|Innerörtlicher
 
-
Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Am Kleegarten
 
-
(Petersberger Str. bis Am Jagdstein)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Nikolaus-Seng-Straße
 
-
|Anliegerverkehr
 
-
(75% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Klosterweg
 
-
|Anliegerverkehr
 
-
(75% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
!2020
 
-
|-
 
-
|Schirrmannstraße
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Rabanusstraße
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Mackenrodtstraße
 
-
|Überörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(25 % Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Magdeburger Straße
 
-
(Wörthstr. bis
 
-
Akazienweg)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|-
 
-
|Heinrichstraße
 
-
(Künzeller Str. bis Petersberger Str.)
 
-
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 
-
(50% Anliegeranteil)
 
-
|}
 
-
 
-
 
-
 
-
Frage 3:
 
-
 
-
Wie hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer
 
-
unabhängig von der Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren
 
-
2012 bis 2018?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
In den Jahren 2012 bis 2018 wurden Straßenbeiträge für die in Anlage 1 genannten
 
-
Maßnahmen erhoben. Hierbei wurden Beiträge in Höhe von 5,6 Millionen Euro erhoben.
 
-
 
-
Insgesamt wurden rund 1300 Grundstücke zu Beiträgen herangezogen. Hieraus ergibt sich ein
 
-
Durchschnitt von rund 4.300 Euro. Bei diesen Beiträgen sind auch die von der Stadt Fulda als
 
-
Anlieger zu zahlenden Beiträge miteingerechnet.
 
====SG Barockstadt Fulda Lehnerz====
====SG Barockstadt Fulda Lehnerz====
Zeile 633: Zeile 20:
Wir fragen den Magistrat:
Wir fragen den Magistrat:
-
1. Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtungen …) der Stadt Fulda haben?
+
1. Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtun-gen …) der Stadt Fulda haben?
-
2. Welche Auswirkungen auf den Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der ersten Mannschaften haben: (Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eine Kunstrasenplatzes in Haimbach)?
+
2. Welche Auswirkungen auf den Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der ersten Mannschaften haben: Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eine Kunstrasenplatzes in Haimbach ?
Ute Riebold
Ute Riebold
-
----
 
-
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Offene Liste/Menschen für Fulda vom 24.04.2018 bezüglich SG Barockstadt Fulda Lehnerz
 
-
 
-
Antwort von Herrn [[Bürgermeister]] [[Dag Wehner]]
 
-
 
-
Frage 1:
 
-
 
-
Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtungen) der Stadt Fulda haben?
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Die Grundsätze der Sportförderung sind in der Sportförderrichtlinie der Stadt Fulda niedergeschrieben. Die Sportförderung kommt, wie bisher auch, den Vereinen zugute, die im Landessportbund und dem Sportverband der Stadt Fulda Mitglied sind und seit mindestens 2 Jahren bestehen.
 
-
 
-
Inwieweit durch die Umbenennung des TSV Lehnerz 1965 e.V. in die SG Barockstadt Fulda Lehnerz ein neuer Verein entstehen könnte, ist uns nicht bekannt.
 
-
 
-
Uns liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Auflösung der Jugendfördervereine vor. Insofern werden beide Vereine entsprechend der Regularien der Sportförderung der Stadt Fulda weiter gefördert.
 
-
 
-
Die geplante Zusammenarbeit der Vereine hat auf den Bau und die Unterhaltung von Sporteinrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss.
 
-
 
-
Frage 2:
 
-
 
-
Welche Auswirkungen aus dem Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der 1. Mannschaften haben? (Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eines Kunstrasenplatzes in Haimbach)
 
-
 
-
Antwort:
 
-
 
-
Bisher sind mögliche Änderungen im Jugendbereich nicht an uns herangetragen worden. Fragen über die weitere Entwicklung der Jugendfördervereine können nur die daran beteiligten Vereine beantworten.
 
-
 
-
Auf die Nutzung der Sportstätten oder den Neubau des Kunstrasenplatzes in Haimbach hat dies keine Auswirkungen.
 
====Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen====
====Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen====
Zeile 681: Zeile 40:
Ute Riebold
Ute Riebold
-
----
 
-
Antwort von Herrn [[Oberbürgermeister]] Dr. Wingenfeld
 
-
 
-
In Deutschland werden jährlich 200-250 Kinder HIV-positiver Schwangerer entbunden. Die Deutsch-Österreichische „Leitlinie zur HIV-Therapie in der Schwangerschaft und bei HIV exponierten Neugeborenen“ sieht vor, dass für jede HIV-positiv Schwangere umgehend der Kontakt zu einem interdisziplinären Zentrum mit HIV-Schwerpunkt hergestellt sollte und von dann an die Schwangere in einer engen Kooperation mit dem Frauenarzt betreut wird.
 
-
 
-
HIV-positive Schwangere werden am Klinikum Fulda nicht abgewiesen.
 
-
 
-
Tatsächlich wurden HIV-positive Schwangere auch am Klinikum Fulda bereits entbunden - dabei handelte es sich zumeist um Fälle mit Frühgeburtstendenz , die eine Verlegung nicht mehr zuließen.
 
-
 
-
Allerdings empfehlen wir jedoch HIV-positiven Schwangeren aus o.g. Gründen die Entbindung in einer Klinik, die über ein angegliedertes Zentrum mit HIV-Schwerpunkt verfügt (z.B. Universitätsfrauenklinik Frankfurt).
 
-
 
-
Ziel der interdisziplinären Zusammenarbeit von HIV-Behandlern, Geburtshelfern und Pädiatern bei der Betreuung von HIV-positiven Schwangeren und HIV-exponierten Neugeborenen ist dabei einerseits die Verhinderung der maternofetalen HIV-Transmission, andererseits die optimale Behandlung der Schwangeren und die Minimierung unerwünschter Wirkungen der Medikamente auf die Schwangere und das Kind.
 
-
 
-
Fulda, 07. Mai 2018
 
====Folgenutzung Künzeller Straße 47 / Gelände Herzig & Marschall====
====Folgenutzung Künzeller Straße 47 / Gelände Herzig & Marschall====
Zeile 703: Zeile 48:
Ute Riebold
Ute Riebold
-
----
 
-
Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] [[Daniel Schreiner]]
 
 +
====Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda====
 +
Wir fragen den Magistrat:
-
Frage:
+
1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
-
Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?
+
-
Antwort:
+
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
-
Das beschriebene Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist nach unserem Kenntnisstand gewerblich vermietet. Zwar fanden in der Vergangenheit vereinzelt Gespräche zu Nutzungen auf dem Gelände statt, allerdings gibt es aktuell keine der Stadt vorliegenden Anträge zu Umplanungen.
+
 +
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
-
Fulda, 7. Mai 2018
+
Karin Masche
-
 
+

Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle Fuldawiki-Beiträge automatisch unter der „GNU Free Documentation License 1.2“ stehen (siehe Fuldawiki:Urheberrechte für Details). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücke nicht auf „Seite speichern“.


Abbrechen | Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Persönliche Werkzeuge