Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2015“

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3. Kann sich der Magistrat eine Ausweitung der Aufgaben und personelle Stärkung des städtischen Wohnungsamtes vorstellen damit alle Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können?
3. Kann sich der Magistrat eine Ausweitung der Aufgaben und personelle Stärkung des städtischen Wohnungsamtes vorstellen damit alle Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können?
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Anfrage der Fraktion DIE LINKe:Offene Liste betr. Stärkung des Wohnungsamtes in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2015
 
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Antwort von Herr Bürgermeister [[Dag Wehner|Wehner]]
 
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Frage 1:
 
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Welche weiteren Aufgaben hat das Wohnungsamt der Stadt?
 
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Aufgaben des Wohnungsamtes:
 
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* Beratung in Wohnungsfragen
 
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* Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung bei öffentlich gefördertem Wohnraum
 
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* Überwachung des Wegfalls der Fördereigenschaften
 
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* Verwalten der sozial geförderten Wohneinheiten
 
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* Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter in Angelegenheiten nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz
 
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* Koordination der Beteiligten zur Begutachtung angezeigter Mängel nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz
 
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* Bescheinigungsstelle gem. § 5 Wohnungsbindungsgesetz (Ausstellen von Wohnberechtigungsscheinen)
 
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* Unterbringung und Einweisung von Obdachlosen
 
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* Beratung und Vermittlung zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit
 
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* Aufsicht über die Notunterkunft und die Obdachlosenunterkünfte
 
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* Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2016, vorbereitende Tätigkeiten
 
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Frage 2: Welche aktive Wohnungspolitik wird durch die Stadt Fulda betrieben?
 
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Stellungnahme des Amtes 63:
 
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Als klares Zeichen der städtischen Wohnungspolitik wurden sowohl im vergangenen, als
 
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auch im laufenden Haushaltsjahr jeweils Mittel in Höhe von 1.000.000,-€ für den Sozialen
 
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Wohnungsbau eingestellt. Diese Mittel dienten auch für die 39 neuen Sozialwohnungen in der Dalbergstraße.
 
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Derzeit befinden sich in der Magdeburger Straße 15 weitere Sozialwohnungen im Bau. Hierzu wurde ein städtisches Grundstück explizit für den sozialen
 
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Wohnungsbau ausgeschrieben und auch die entsprechenden Darlehensmittel bereitgestellt.
 
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Da jedoch die Förderbedingungen des Landes Hessen nicht attraktiv genug sind, ist
 
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die Nachfrage im Bereich der Förderung des Sozialen Mietwohnungsneubau landesweit
 
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sehr gering und erhebliche Mittel sind daher eben nicht abgeflossen. Das Land Hessen
 
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hat inzwischen reagiert und mit Erlass vom 10.08.2015 nunmehr die Konditionen etwas
 
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verbessert. Da jedoch fraglich ist, ob diese neuen Konditionen ausreichend sind, prüft
 
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derzeit die Verwaltung im Auftrag des Oberbürgermeisters durch welche kommunalen Maßnahmen hier eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
 
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Frage 3: Kann sich der Magistrat eine Ausweitung der Aufgaben und personellen
 
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Stärkung des städtischen Wohnungsamtes vorstellen, damit alle Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können?
 
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Die Ausweitung der Aufgaben und personellen Stärkung des städtischen Wohnungsamtes
 
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führt nicht automatisch zu einem verbesserten Wohnraumangebot.
 
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Der deutlich gestiegenen und weiter steigenden Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Fulda kann lediglich
 
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durch eine angemessene Ausweisung von neuen Bauflächen, Nachverdichtung im Bestand und offensiver Wohnbaupolitik wirkungsvoll begegnet werden
 
===Anfrage:  Ausgliederungen aus Tarifgefüge im Gesundheitswesen===
===Anfrage:  Ausgliederungen aus Tarifgefüge im Gesundheitswesen===
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3. An welchen Firmen, die hier Lohndumping betreiben ist die Stadt Fulda als Miteigentümer beteiligt?
3. An welchen Firmen, die hier Lohndumping betreiben ist die Stadt Fulda als Miteigentümer beteiligt?
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===Anfrage:  Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie===
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Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld
 
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Zunächst sei darauf hingewiesen, dass sich die Fragen auf die internen Strukturen der Klinikum Fulda gAG beziehen, die grundsätzlich in ihrem aktienrechtlichen  Rahmen
 
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behandelt werden. Zu Fragen 1 und 2 hat das Klinikum Auskunft gegeben.
 
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Zu Frage 1:
 
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Welche Tätigkeiten im Klinikum und Tochterfirmen wurden seit dem 01.01.2004 ausgegliedert und an weitere Firmen und Gesellschaften gegeben?
 
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Grundsätzlich wurden keine Tätigkeiten aus der Klinikum Fulda oder einer ihrer Tochterfirmen ausgegliedert und an weitere Firmen und Gesellschaften gegeben.
 
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Klinikum Fulda Dienstleistungen GmbH (KFD): Reinigungsleistungen wurden im Jahr 2004 durch einen externen Dienstleister erbracht. Diese Tätigkeiten wurden anschließend in die KFD, eine Tochter der Klinikum Fulda gAG, verlagert. Dieser Vorgang ist daher als eine Eingliederung von Tätigkeiten in den Konzern zu bewerten. 
 
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• Wäscherei: In der AR-Sitzung vom 24.09.2012 wurde im AR der Beschluss gefasst, die hauseigene Wäscherei zu schließen, da hier Ersatzinvestitionen in erheblichem Umfang (rund Euro 7.000.000) erforderlich geworden wären, die zum damaligen Zeitpunkt nicht finanzierbar waren.  Ein Jahr nach den Vorfällen in der Zentralen Sterilisation und vor dem Hintergrund eines negativen Jahresergebnisses in Höhe von fast 10 Mio EUR im Jahr 2011 war eine entsprechende Fremdfinanzierung nicht darstellbar. Die Mitarbeiter der Wäscherei wurden in anderen Unternehmensbereichen (z.B. Küche, Transportdienst) weiterbeschäftigt und im Rahmen eines zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Interessenausgleich und eines Sozialplans entsprechend abgesichert.
 
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• Hol- und Bringedienst: Zur Entlastung des Pflegepersonals der Klinikum Fulda gAG  wurden Unterstützungsleistungen durch Mitarbeiter der konzerneigenen Tochtergesellschaft (KFD) erbracht
 
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Zu Frage 2:
 
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Welche Ersparnisse für die Klinikum gAG ergaben sich dadurch einerseits, welche Nachteile ergeben sich für die Beschäftigten?
 
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• Da eine Ausgliederung von Tätigkeiten (im gefragten)  nicht erfolgt ist,  ist hier auch keine Betrag für „Ersparnisse“ anzugeben.
 
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Zu Frage 3:
 
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An welchen Firmen, die hier Lohndumping betreiben ist die Stadt Fulda als Miteigentümer beteiligt?
 
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Die Formulierung „Lohndumping“ ist zurückzuweisen.
 
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===Anfrage:  Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie===
 
   
   
Die Stadt Fulda ist Miteigentümer Versorgungsunternehmens Rhönenergie. Während andere, sogar kommerzielle Energieunternehmen den üblichen Weg der Eintreibung über Mahnung und Inkassounternehmen gehen was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet, macht der kommunale Versorger “kurzen Prozess” und stellt den Kunden kurzerhand den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung. Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt.  
Die Stadt Fulda ist Miteigentümer Versorgungsunternehmens Rhönenergie. Während andere, sogar kommerzielle Energieunternehmen den üblichen Weg der Eintreibung über Mahnung und Inkassounternehmen gehen was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet, macht der kommunale Versorger “kurzen Prozess” und stellt den Kunden kurzerhand den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung. Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt.  
Dieses Verhalten ist eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspricht dem öffentlichen Auftrag
Dieses Verhalten ist eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspricht dem öffentlichen Auftrag
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Wir fragen den Magistrat
Wir fragen den Magistrat
   
   
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* Wieviele Abschaltungen von Strom und Gas führte die Rhönenergie im Jahr 2014 durch?
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Wieviele Abschaltungen von Strom und Gas führte die Rhönenergie im Jahr 2014 durch?
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* Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhönenergie?
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Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhönenergie?
   
   
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* Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird einzurichten (ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird einzurichten (ähnlich Unterhaltsvorschuss)?  
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Antwort von  Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld
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Die Antworten sind unter Mitwirkung der Geschäftsführung  der RhönErgie  erarbeitet.
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Zu Frage 1:
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„Wie viele Abschaltungen von Strom und Gas führte die RhönEnergie im Jahr 2014 durch?“
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Nicht die RhönEnergie, sondern ihr Netzbetreiber, die OsthessenNetz GmbH sperrt pro Jahr durchschnittlich knapp 700 Zähler im gesamten Netzgebiet. Bei insgesamt knapp 177.000 Zählpunkten im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda und der RhönEnergie Osthessen entspricht dies in etwa einem Prozentsatz von 0,4 %. Im Jahr 2014 wurden rund 8.000 Sperraufträge im gesamten Netzgebiet der ON  (nicht nur Fulda) bearbeitet. Davon konnten 7.310 Vorgänge durch Zahlungen und Zahlungsvereinbarungen geklärt werden. In 690 Fällen wurde die Versorgung bis zur Klärung der offenen Forderungen vorübergehend eingestellt.
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Zu Frage 2:
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„Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhön-Energie?
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Für die Stadt Fulda  verteilt sich die Ausschüttung auf  den städtischen Haushalt (Geschäftsanteil Nr.4) und den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser (Geschäftsanteil Nr.5).
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In 2015 beträgt die Ausschüttung
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in den städtischen Haushalt (netto, KapESt u. SoliZuschlag bereits abgezogen)
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840.412,15 Euro
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und an den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie u. Wasser    1.267.809,46 Euro 
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Zu Frage 3:
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„Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der RhönEnergie gespeist wird einzurichten(ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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Generell geht jeder Sperrung ein langer, mehrstufiger Prozess voraus, währenddessen von Seiten des Versorgers immer wieder Kommunikationsangebote in Richtung Kunde gemacht werden, dazu gehören nicht nur Mahnungen und Benachrichtigungen, sondern auch der Verweis auf Ratenzahlungs- und Stundungsmodelle.
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Es gibt  eine Reihe von  Eskalationsstufen und Ausnahmen: Beispielsweise kommt es nicht zur Sperrung eines Versorgungsanschlusses, wenn die Folgen der Unterbrechung nicht im Verhältnis zum Zahlungsausstand stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch in Härtefällen, etwa wenn kleine Kinder im Haushalt wohnen oder mit Strom wichtige medizinische Geräte versorgt werden müssen.
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Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden.
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Von einem „kurzen Prozess“ kann hier also bei weitem keine Rede sein.
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Die RhönEnergie berät  selbstverständlich auch zum richtigen Tarif, damit der Kunde immer eine Abschlagshöhe hat, die auch seinem Verbrauch entspricht und ist offen für Stundungs- und Ratenzahlungsmodelle. Schon seit vielen Jahren arbeitet die RhönEnergie zusätzlich vertrauensvoll mit den entsprechenden Sozialamt und Kreisjobcenter vor Ort zusammen und steht in ihren Kunden- und Servicezentren für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Dieser Service unterscheidet die RhönEnergie ganz deutlich von anderen Anbietern vor Ort.
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Die Einführung eines Fonds hat der Magistrat bislang nicht beabsichtigt.
 
===Anfrage: Zur Auswertung der Studie „Mobilität in Fulda“===
===Anfrage: Zur Auswertung der Studie „Mobilität in Fulda“===
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Ein weiterer Themenschwerpunkt der Linken.Offenen Liste ist die Verkehrspolitik. Vor Jahren versprach der Magistrat, dass Fulda an einer bundesweiten Studie zu Mobilität in Städten beteiligt sei und damit dann Zahlen zum Mobilitätsverhalten in der Stadt vorliegen würden. Vor einem Jahr wurde die Studie vorgestellt, und die Wählergemeinschaft fragt nun an zu welchen Ergebnissen der Magistrat in der ersten Einschätzung der Fuldaer Ergebnisse komme und wann die Fuldaer Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden.
Ein weiterer Themenschwerpunkt der Linken.Offenen Liste ist die Verkehrspolitik. Vor Jahren versprach der Magistrat, dass Fulda an einer bundesweiten Studie zu Mobilität in Städten beteiligt sei und damit dann Zahlen zum Mobilitätsverhalten in der Stadt vorliegen würden. Vor einem Jahr wurde die Studie vorgestellt, und die Wählergemeinschaft fragt nun an zu welchen Ergebnissen der Magistrat in der ersten Einschätzung der Fuldaer Ergebnisse komme und wann die Fuldaer Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden.
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Zur ersten Orientierung in der Stadt dient eine gute Mobilität in der Stadt für Neuankömmlinge. Studenten verfügen über ein Semesterticket, das ihnen diese Mobilität ermöglicht. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zeitlich begrenzt Freifahrten für den Stadtbus dem Personenkreis neu eingetroffen Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen?
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Zur ersten Orientierung in der Stadt dient eine gute Mobilität in der Stadt für Neuankömlinge. Studenten verfügen über ein Semesterticket, das ihnen diese Mobilität ermöglicht. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zeitlich begrenzt Freifahrten für den Stadtbus dem Personenkreis neu eingetroffen Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen?
Im Oktober 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda auf den Antrag der Fraktion “Die Linke.Offene Liste” über die Position der Stadt Fulda zum Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Einstimmig sahen auch die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und CWE die Gefahren dieses TTIP für die Demokratie und die Selbstbestimmung in den Kommunen. Dieser Beschluss ist erfreulich. Auch mittelständische Unternehmer aus Fulda haben sich dem Protest angeschlossen (siehe http://www.kmu-gegen-ttip.de/), die KAB der Diözese, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen und viele weitere Akteure. Die Linke.Offene Liste fragt nun den Magistrat daher ob er sich mit einer Delegation an der Großdemonstration in Berlin für gerechte Handelsabkommen am 10. Oktober 2015 beteiligt um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen? (siehe http://ttip-demo.de).
Im Oktober 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda auf den Antrag der Fraktion “Die Linke.Offene Liste” über die Position der Stadt Fulda zum Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Einstimmig sahen auch die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und CWE die Gefahren dieses TTIP für die Demokratie und die Selbstbestimmung in den Kommunen. Dieser Beschluss ist erfreulich. Auch mittelständische Unternehmer aus Fulda haben sich dem Protest angeschlossen (siehe http://www.kmu-gegen-ttip.de/), die KAB der Diözese, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen und viele weitere Akteure. Die Linke.Offene Liste fragt nun den Magistrat daher ob er sich mit einer Delegation an der Großdemonstration in Berlin für gerechte Handelsabkommen am 10. Oktober 2015 beteiligt um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen? (siehe http://ttip-demo.de).
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
 
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[[Kategorie:Sozialpolitik]]
 

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