Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2016“

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Veröffentlicht: fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/fragen-und-antraege-zur-stadtverordnetenversammlung/]
 
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Veröffentlicht: fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/fragen-und-antraege-zur-stadtverordnetenversammlung/]
===Keine Stromsperren – Strom-Sozialtarif für Haushalte mit Niedrigeinkommen===
===Keine Stromsperren – Strom-Sozialtarif für Haushalte mit Niedrigeinkommen===
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[[Datei:Stromkombi.gif|260px|right]]
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[[Datei:Stromkombi.gif|right]]
'''Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung'''
'''Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung'''
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Zahlen zu Stromsperren in der [[Stadtverordnetenversammlung September 2015#Anfrage: Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie]]
Zahlen zu Stromsperren in der [[Stadtverordnetenversammlung September 2015#Anfrage: Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie]]
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====Pressemitteilung: Politik nur für die auf der Sonnenseite?====
 
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'''Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda enttäuscht über Desinteresse des Oberbürgermeisters'''
 
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Sozialtarif statt Stromsperre
 
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''„In erster Linie bin ich enttäuscht darüber, dass sich der Oberbürgermeister und Aufsichtsratschef* der RhönEnergie Fulda nicht einmal ansatzweise interessiert zeigt an den Auswirkungen von Armut. Die Thematik haben wir anhand der Problematik steigender Stromrechnungen beispielhaft aufgezeigt und in die Tagesordnung der September-Sitzung des Stadtparlaments eingebracht“'', beklagt Stadtverordnete Dajana Andre von der Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda.
 
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Vor dem Hintergrund stark steigender Energiepreise können immer mehr Privathaushalte ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind die Strompreise in Hessen seit 2005 um 39% gestiegen. Aus einer Modellrechnung der Verbraucherzentrale geht hervor, dass rund 20% der Haushalte gezwungen sind, 13% ihres Einkommens für die Begleichung ihrer Energiekosten aufzuwenden. Laut Monitoring-Bericht von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt wurden im Jahr 2014 351.802 Haushalten zumindest zeitweise der Strom abgestellt.
 
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''„Gerade Menschen mit geringem Einkommen trifft diese Preisentwicklung besonders hart. Im Landkreis Fulda sind allein schon 30% der SGB II- und SGB XII Leistungsbezieher genötigt, Teile ihrer Mietkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen, da es in Fulda kaum bezahlbaren Wohnraum gibt, den das Kreisjobcenter als angemessen anerkennt“'', erläutert Dajana Andre. ''„Für Geringverdiener, Leistungsbezieher oder Aufstocker ist das unzumutbar – und verstößt zudem gegen unser Grundgesetz. Stromsperren müssen tabu sein, denn eine Grundversorgung mit Strom und Gas gehört zur Daseinsvorsorge und ist zur Erzeugung von Licht und Wärme, zur Kühlung von Lebensmitteln und zur Zubereitung warmer Speisen unverzichtbar, somit eine zentrale Voraussetzung für menschenwürdiges Wohnen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit ein Grundrecht.“''
 
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Diese Problematik aufgreifend stellte die Fraktion den Antrag, dass die Stadt Fulda ihren Einfluss in der RhönEnergie nutzen solle, einen Sozialtarif anzubieten. ''„Obwohl wir diesen Antrag vier Wochen vor der Sitzung einreichen mussten, der Verwaltungschef also genügend Vorbereitungszeit hatte, nutzte er die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht. Damit, sich völlig desinteressiert zu zeigen an dem Ansinnen, auf die Not von vielen betroffenen Menschen – häufig Familien mit Kindern – zu reagieren, hat sich OB Wingenfeld selber ein Armutszeugnis ausgestellt“'', bedauert Dajana Andre. ''„Das war meine erste eigene Initiative im Stadtparlament – ich wurde erst im Frühling ins Stadtparlament gewählt. Umso größer ist meine Enttäuschung. Auf Initiative des CDU-Stadtverordneten Dr. Post wurde gar das Ende der Debatte mit den Stimmen der CDU/CWE-Fraktion und weiterer Stadtverordneten beschlossen, bevor wir die Gelegenheit einer abschließenden Stellungnahme vor der Abstimmung wahrnehmen konnten. Ich hoffe sehr auf eine Verbesserung der Streitkultur. Nebenbei bemerkt: Die Initiative wuchs übrigens nicht aus einer linken Ecke: Die Verbraucherzentrale, der Bund der Energieverbraucher und viele Sozialverbände wie die Caritas weisen schon lange auf das Problem hin und fordern Schutzmaßnahmen für Menschen, die finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen“'', so die Stadtverordnete abschließend.
 
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<nowiki>*</nowiki> Den Vorsitz im Aufsichtsrat der RhönEnergie Fulda GmbH haben abwechselnd [[Oberbürgermeister]] Wingenfeld und Landrat [[Bernd Woide]] inne. Im jährlichen Wechsel ist der jeweils andere Stellvertreter.
 
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'''Veröffentlicht:'''
 
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*FZ Nein
 
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*osthessennews: Nein
 
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*fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/macht-man-in-fulda-nur-politik-fuer-menschen-auf-der-sonnenseite Macht man in Fulda nur Politik für Menschen auf der Sonnenseite?]
 
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* osthessen-zeitung [http://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2016/oktober/linke-enttaeuscht-ueber-desinteresse-des-oberbuergermeisters.html]
 
===L14 – wichtiger Freiraum für soziokulturelle Entwicklungen===
===L14 – wichtiger Freiraum für soziokulturelle Entwicklungen===
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Fulda, 08.09.2016
Fulda, 08.09.2016
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===Gebäude städtischer Busplatz Heertor===
===Gebäude städtischer Busplatz Heertor===
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] [[Daniel Schreiner]]
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Trifft es zu, dass die Räumlichkeiten des Kiosks von der Stadt Fulda vermietet wurden?
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Antwort:
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Ja. Die Räumlichkeiten waren bis 31.01.2016 verpachtet.
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Frage 2:
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Wie sollen die Räume weiterhin genutzt werden?
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Antwort:
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Über die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Eine Neuverpachtung als Kiosk ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da seitens der RhönEnergie bzw. des ÖPNV zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet wurde. Konkrete Aussagen hierzu können derzeit noch nicht gemacht werden, da noch Abstimmungen zwischen RhönEnergie, LNG, Landkreis und Stadt erforderlich sind.
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Frage 3:
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Besteht die Möglichkeit die Räume an den Busbetreiber zu vermieten, damit dort ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer eingerichtet wird?
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Antwort:
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siehe Frage 2.
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Fulda, 19. September
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Antwort von Herrn [[Bürgermeister]] Wehner
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Antwort folgt
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Während des Fuldaer Genussfestivals (23. – 26. Juni 2016) wurde Radelnden die Durchwegung der Pauluspromenade untersagt. Fahrräder durften nicht einmal durchgeschoben werden. Damit war der offizielle Radfernweg dort ohne Not gesperrt.
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1. Wie wurde diese Maßnahme begründet?
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Im Rahmen des Fuldaer Genussfestivals muss aus Gründen der Sicherheit stets der komplette Verkehr aus der Pauluspromenade zwischen der Einmündung Johannes-Dyba-Allee und dem Paulustor herausgenommen werden.
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Hierzu wird das Verkehrszeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art – angeordnet bzw. vor Ort aufgestellt. Dieses Verbot gilt auch für Radfahrer. Es ist dann somit lediglich dem Fußgängerverkehr das Passieren gestattet.
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Der Veranstalter darf für seine Veranstaltung den Gehweg entlang der Domseite und die Fahrbahn belegen. Der Gehweg entlang dem Schlossgarten steht weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort darf dann auch ein Rad geschoben werden.
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Es sei denn, dass dort ein so hohes Fußgängeraufkommen herrscht, dass die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Ordnungspolizei / Polizei aus Gründen der Sicherheit und Ordnung regelnd eingreifen muss. Dies kann dann auch einmal dazu führen, dass zeitweise kein Fahrrad mitgeführt werden darf.
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Hier müsste dann entweder der Umweg über die Strecke Johannes-Dyba-Allee – Eduard-Schick-Platz – Michaelsberg oder Schlossstraße –
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Heinrich-von-Bibra-Platz – Kurfürstenstraße gewählt werden.
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] [[Daniel Schreiner]]
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Gibt es Signale von der Bahn diese Schwachstellen des Bahnhofs zu beheben?
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Antwort:
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Inwieweit die Deutsche Bahn AG und “Pro Bahn & Bus e.V.“ in Kontakt stehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus Gesprächen zwischen Fachverwaltung und Bahnhofsmanagement ist bekannt, dass dem Fuldaer Bahnhof grundsätzlich eine gute Bedeutung zukommt und hierfür auch Investitionen getätigt werden sollen.
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Frage 2:
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Was muss vordringlich saniert werden, um Funktionstüchtigkeit und Benutzerfreundlichkeit des Fuldaer Bahnhofs zu erhalten?
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Antwort:
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Hunderte von Fahrgästen beweisen täglich die Funktionstüchtigkeit des Bahnhofs. Wichtige Themen hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit sind der Aufzug, das obere Ladenlokal sowie die bekannten Probleme des Wassereintritts.
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Fulda, 19. September 2016
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=== Heinrich-von-Bibra-Platz 5 – 9 – wem gehört die Hauptpost?===
=== Heinrich-von-Bibra-Platz 5 – 9 – wem gehört die Hauptpost?===
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[[Datei:Postgebaeude.jpg|right]]
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Wir fragen den Magistrat:
Wir fragen den Magistrat:
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Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld
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Antwort folgt
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1. Ist der beabsichtigte Erwerb des Gebäudes der Fuldaer Hauptpost durch Stadt und Landkreis Fulda mittlerweile vollzogen?
 
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2. Falls nein: Woran liegt es, dass der Kauf noch nicht getätigt wurde?
 
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Die Immobilie Hauptpost ist durch Stadt und Landkreis gemeinsam erworben worden. Die Eigentumsübertragung ist vertraglich auf den 01.01.2017 festgelegt worden; die Post verfügt allerdings noch über eine Mitnutzung bis Mitte 2018. D.h., dass die Deutsche Post zumindest von Januar 2017 bis Mitte 2018 Mieter von Stadt und Landkreis sein wird.
 
===Verkaufsoffene Sonntag in Fulda – Genehmigungspraxis auf dem Prüfstand===
===Verkaufsoffene Sonntag in Fulda – Genehmigungspraxis auf dem Prüfstand===
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Antwort von [[Bürgermeister]] [[Dag Wehner]]
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Antwort folgt
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 ist dem Magistrat der Stadt Fulda bekannt. Mit den Vertretern des Fuldaer Einzelhandels werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer sonntäglichen Geschäftsöffnung hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erörtert. Anträge zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage werden sorgfältig auf Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage geprüft.
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Fulda, den 19.09.2016
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden für die derzeit im Bau befindliche größere Wohnanlage in der Graf-Spee-Straße beantragt, welche wurden erteilt?
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Antwort:
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Es wurden Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters in südöstlicher Richtung zum Galgengraben hin und bezüglich der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 0,08 erteilt. Der Magistrat wurde eingebunden und hat die Befreiungen beschlossen.
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Frage 2:
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Was ist mit dem benachbarten städtischen Baugrundstück geplant?
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Antwort:
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Wir prüfen derzeit eine Verwertung für studentisches Wohnen.
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Fulda, 19. September 2016
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Antwort folgt
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Frage 1:
 
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Ist der Bauantrag für die Bahnhofstraße 17 mittlerweile eingegangen?
 
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Antwort:
 
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Ja.
 
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Falls ja:
 
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Frage 2:
 
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Wie ist der zeitliche Ablauf von Abriss und Neubebauung geplant?
 
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Antwort:
 
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Hierüber liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Der Abbruch ist bereits genehmigt und könnte aus baurechtlicher Sicht begonnen werden. Für die Bearbeitung des Bauantrags wurden zunächst Unterlagen nachgefordert. Das Verfahren ist folglich nicht abgeschlossen.
 
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Frage 3:
 
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Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind beantragt und welche werden erteilt?
 
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Frage 4:
 
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Ist geplant, die Belieferung des Marktes  so zu regeln wie im Bestandsgebäude – die Lkws stehen während des Be- und Entladens auf dem Grundstück – oder wird der Lieferverkehr künftig einen Teil des öffentlichen Straßenraums (Gehwegbereich) während der Ladevorgänge blockieren?
 
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Antwort zu 3 und 4:
 
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Die Fachverwaltung prüft derzeit hinsichtlich einer Befreiung zugunsten Wohnraum und einer geeigneten Lösung der Anlieferung. Ein Ergebnis steht noch nicht fest, weitere Behörden müssen beteiligt werden.
 
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Fulda, 19. September 2016
 
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Antwort von Herrn [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
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Antwort folgt
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Während der Diskussion um die Fusion von ÜWAG und GWV wurde stets betont, dass dies nicht eine Verlagerung bzw. Zusammenlegung aller Abteilungen in ein Gebäude nach sich ziehen würde.
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1) Wie kam es zu dieser Fehleinschätzung?
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Nach Kenntnis des Magistrats war in den Fusionsverhandlungen die Verlagerung bzw. Zusammenlegung von Abteilungen kein Diskussionsthema zwischen den Gesellschaftern. Dass im Fusionsprojekt die Optimierung von Geschäftsprozessen sowie Effizienzsteigerungen geprüft werden, war damals und wird auch zukünftig mit der Veränderung der Organisationsstrukturen verbunden sein. Wie dies geschieht ist operative Umsetzung durch die Geschäftsführung. Die Stadt Fulda hat auf Fulda als Sitz der Gesellschaft bestanden, was auch im Konsortialvertrag in II, § 1 (g) als Ziel manifestiert ist.
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2) Wann zeichnete sich diese ab?
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Nachdem in Folge der Fusion von ÜWAG und GWV zwar Abteilungen zusammengeführt waren, jedoch Unternehmensbereiche rein aus Platzgründen auf 4 Standorte verteilt werden mussten, stellte die Geschäftsführung im Zuge kontinuierlicher Verbesserungsprozesse im Jahre 2015 fest, dass durch die Verringerung der räumlichen Distanz und einer damit verbundenen weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen Abteilungen weitere Synergiepotentiale generiert werden können. Darüber hinaus ist die Nutzung eines gemeinsamen Gebäudes für die RhönEnergie Fulda und ihre Tochterunternehmen ein nicht zu unterschätzender Baustein in der kulturellen Integration der Mitarbeiter aus beiden Altunternehmen.
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Fulda, 16.09.2016
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Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die wöchentlich erscheinenden Stadtseiten?
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Antwort:
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Sie liegen bei rund 120.000 Euro. Die Summe ist in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Damit sind auch die Kosten für die allermeisten Stellenanzeigen und amtliche Bekanntmachungen abgedeckt. In den Jahren vor dem Erscheinen der Stadtseiten waren die Kosten für Stellenanzeigen und amtliche Bekanntmachungen in jährlich ungefähr ähnlicher Höhe angefallen.
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Frage 2:
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Wie hoch sind die darüberhinausgehenden jährlichen Kosten für Stellenanzeigen und andere öffentliche Bekanntmachungen in regionalen Printmedien?
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Antwort:
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Im Jahr 2015 lagen diese Kosten bei insgesamt  8.715,35 € (diese Summe enthält u.a. auch Nachrufe, die nicht auf den Stadtseiten, sondern im Todesanzeigenteil der Tageszeitung erscheinen; den Großteil dieser Summe für 2015 macht jedoch eine Wahlbenachrichtigung aus, die aus Termingründen nicht über die Stadtseiten veröffentlicht werden konnte).
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Zum Vergleich: Im Jahr 2014 lag diese Summe bei  987,96 Euro, im Jahr 2013 bei 972,90 Euro.
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Frage 3:
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Wie hoch sind ähnliche Ausgaben für Veröffentlichungen in regionalen Online-Medien?
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Stellenanzeigen werden auch über das regionale Portal „Jobcluster“ publiziert. Dafür wurde im Jahr 2015 eine Servicegebühr in Höhe von 660,45 Euro fällig. Im laufenden Jahr ist noch das Portal Osthessen-News als Verbreitungskanal für Stellenanzeigen hinzugekommen. Kosten hierfür lassen sich noch nicht beziffern. 
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Frage 4:
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Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Publikation Fulda informiert?
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Die Kosten schwanken mit der Anzahl der Ausgaben, die pro Jahr erscheinen. Pro Heft liegen die Kosten (inklusive Verteilung) je nach Umfang zwischen rund 19.000 und rund 24.000 Euro. Pro Jahr erscheinen zwischen zwei und fünf Hefte.
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Wohin wird/ wurde der belastete Abraum des ehemaligen LZB-Areals verbracht?
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Antwort:
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Die Altlastenfeststellung für das Grundstück Dalbergstraße 17, auf dem ein Neubau der Landeszentralbank geplant war, erfolgte – aufgrund von festgestellten Belastungen mit Chrom und polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) - am 20. Juli 1995. In 1997 wurde der belastete Grundstücksbereich ausgekoffert und der Aushub der Hessischen Industriemüll GmbH zur endgültigen Entsorgung angedient.
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Frage 2:
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Wie ist die Belastung dieses Abraums klassifiziert?
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Antwort:
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Ein Teil des Aushubs – mit Chrombelastungen von über 900 mg/ kg - wurde als „besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur endgültigen Entsorgung“ (Einstufung nach Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA Z 4 bis Z 5 bzw. Deponieklasse III) eingestuft und im Auftrag der Hessischen Industriemüll GmbH verbrannt bzw. einer Sonderabfalldeponie zugeführt. Ein anderer Teil - mit Chrombelastungen von über 100 mg/ kg – wurde als „Abfall zur Verwertung“ in dafür zugelassenen Abfalldeponien in Südhessen eingebaut.
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Frage 3:
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Welche Firmen sind mit der Entsorgung beauftragt?
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Antwort:
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Die Landeszentralbank Frankfurt beauftragte die Firma Lahmeyer International, die den belasteten Abraum in 1997 einer geregelten Entsorgung
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(s. Antworten 1 und 2) zuführte.
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Fulda, 19. September 2016
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Ute Riebold
Ute Riebold
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Antwort folgt
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Frage 1:
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In welcher Phase befindet sich die gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Eigentümer von zwei der betroffenen 10 Flurstücke, wurde sich mit dem Erben einer weiteren Fläche mittlerweile geeinigt?
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Antwort:
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Für die bauliche Sanierung der Altlast steht weiterhin die Zustimmung von drei Grundstückseigentümern aus.
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Ein Eigentümerpaar, dem zwei der betroffenen 7 Flurstücke gehören, wurde vom Regierungspräsidium Kassel per Duldungsanordnung verpflichtet, die Sanierung der Altlast auf Kosten der Allgemeinheit zuzulassen. Eine Klage gegen die Duldungsanordnung wurde im Dezember 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel abgewiesen, die Kläger gingen in die Berufung beim VGH.
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Der Eigentümer eines weiteren Grundstücks klagte gegen den Sanierungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel. Dieses Verfahren vor dem VG wurde noch nicht verhandelt.
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Der Erbe eines Grundstücks, dessen verstorbener Vater der Sanierung bereits zugestimmt hatte, verweigerte sich bisher jedem Einigungsversuch durch Stadt und Regierungspräsidium. Eine Duldungsanordnung des Regierungspräsidiums gegen ihn wird dort vorbereitet.
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Frage 2:
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Ist in der Sanierungsplanung noch immer die Ablagerung von Z 2-Material in der sogenannten Profilierungsmasse vorgesehen?
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Antwort:
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Im Zustimmungsbescheid des RP Kassel zur Sanierungsplanung wird vorgeschrieben: „Für Fremdmaterialien zur Profilierung der Deponieoberfläche unterhalb der Dichtschicht ist die Einhaltung der Zuordnungswerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAGA) Z 1.2 nachzuweisen; - Überschreitungen bis Z 2 können nur in begründeten Einzelfällen nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zugelassen werden“. Ob in der Ausgleichs- und Gasentladungsschicht tatsächlich Materialen der Einbauklassen Z 1.2 oder Z 2 – vor allem Recyclingmaterialen, die bei der Deponiesanierung üblich und zulässig sind - verwendet werden, wird von der Materialverfügbarkeit während der baulichen Sanierung abhängen.
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Frage 3:
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Falls ja: Das Areal liegt im Grundwasserschutzgebiet. Auch die angrenzende Wohnbebauung und das geplante Neubaugebiet sind betroffen. Wie soll ein Wassereintritt in dieses belastete Material sicher dauerhaft verhindert werden – auch während der Bauphase?
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Antwort:
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Die unsanierte Altlast Bronnzell liegt in einem Wasserschutzgebiet. Der Wassereintritt in den derzeit fast ungeschützten Müllkörper soll durch die Sanierung minimiert werden. Fremdmaterialien der LAGA-Zuordnungswerte Z 1.2 bis Z 2 dürfen zur Profilierung der Deponieoberfläche nur unterhalb der geplanten Dichtschicht und nur nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zugelassen werden.
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Während der baulichen Sanierung würden solche Materialien – nach Anweisung des Regierungspräsidiums - „just-in-time“ angeliefert, abschnittsweise eingebaut und umgehend mit der Dichtschicht abgedeckt.
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Frage 4:
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Besteht die Gefahr, dass während der Bauphase das Risiko für Grundwasser und Wohnbauflächen höher ist als derzeit?
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Antwort:
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Für die Wohnbauflächen besteht weder aktuell, noch während der Bauphase, ein Risiko durch die Altlast Bronnzell.
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Durch widrige Witterung könnte während der Öffnung des Deponiekörpers und Umlagerung von Abfällen zur Profilierung kurzfristig mehr Niederschlagswasser eindringen als gewöhnlich.
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Ein höheres Risiko für das Grundwasser als durch die aktuell ständige Durchsickerung wird dabei allerdings nicht entstehen, zumal nach der Sanierung der Eintrag von Niederschlagswasser in den Deponiekörper abgestellt sein wird.
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Fulda, 19. September 2016
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Antwort folgt
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Frage 1:
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Vor einiger Zeit wurde die Altlast in Löschenrod in ähnlicher Bauweise wie die vorgesehene Planung in Bronnzell saniert. Die aufgebrachten Erdmassen sind jedoch teilweise abgerutscht.
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Wie soll das bei der Sanierung in Bronnzell verhindert werden?
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Antwort:
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Nach der Sanierung der Altlast in Löschenrod waren bisher keine nennenswerten Veränderungen der Deponieabdeckung zu verzeichnen. Da die Sanierung der Altlast in Bronnzell in ähnlicher Bauweise geplant ist, wird auch dort kein Abrutschen von Erdmassen erwartet.
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Frage 2:
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Was ist ursächlich dafür und wie und wann wird diese Sanierung saniert?
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Antwort:
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Lediglich in Bereichen, in denen die abschließende Gras-Einsaat der Deponieabdichtung zunächst nicht zufriedenstellend aufging, entstanden oberflächliche Erosionsrinnen durch Starkregenereignisse. Diese gefährden weder den Erfolg der Sanierung, noch die umgebenden Flächen. Der in geringem Umfang erodierte Rekultivierungsboden wurde vom umlaufenden Entwässerungssystem aufgenommen und beschleunigte dort die Begrünung der geschotterten Entwässerungsgräben.
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Erosionsrinnen in der wassergebundenen Decke der steilen Zufahrten zu den Gasfenstern werden im Rahmen der Deponienachsorge beseitigt.
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Die Grasnarbe auf der Deponie ist inzwischen dicht geschlossen, die Begrünung wird durch regelmäßige Mahd gepflegt und erhalten.
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Eine weitere Sanierung in Löschenrod ist daher nicht erforderlich.
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Fulda, 19. September 2016
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Antwort von Herrn [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Heiko Wingenfeld]]
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Antwort folgt
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1. Wann war absehbar, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer die Ansatzerwartungen aus dem Haushaltsplan um mehrere Millionen übertreffen werden?
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Zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 sind wir noch unterhalb der Ansatzerwartungen gestartet. Sicher absehbar ist es daher erst mit der letzten Veranlagung zur Gewerbesteuer im Dezember, ob und in welcher Höhe die Einnahmen aus Gewerbesteuer den Ansatz des Haushaltsjahres übersteigen werden. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer sind volatil und hängen stark von den einzelunternehmerischen Entscheidungen ab.
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2. Warum wurden die veranschlagten Mittel für Personal bisher nicht in voller Höhe in Anspruch genommen?
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Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personalausgaben zum Stichtag 30.06.2016 und einer Hochrechnung für das 2. Halbjahr verbleibt eine Reserve in Höhe von ca. 1.079.705 €.
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Die Abweichung resultiert zum einen aus Einsparungen durch nicht
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oder noch nicht besetzte Stellen und zum anderen aufgrund von Langzeiterkrankungen (Wegfalls der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen).
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Bei der Hochrechnung wurden alle Stellen für 12 Monate in voller Höhe veranschlagt, so dass bei Abweichungen immer eine Reserve entsteht.
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Fulda, 12.09.2016
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Gebührenerhöhungen, Steigerungen bei Eintrittsgeldern und Kürzungen bei sozialen Leistungen und Unterstützungen sind angesichts dieser Ergebnislage nicht zu rechtfertigen und werden auf gewaltigen Widerstand stoßen.
Gebührenerhöhungen, Steigerungen bei Eintrittsgeldern und Kürzungen bei sozialen Leistungen und Unterstützungen sind angesichts dieser Ergebnislage nicht zu rechtfertigen und werden auf gewaltigen Widerstand stoßen.
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=Medienberichterstattung=
 
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* on 20.09.16 [http://osthessen-news.de/n11540047/voller-fuerstensaal-was-wird-aus-l-14-in-langebrueckenstrasse-viele-fragen-offen.html Stadtverordnetenversammlung tagt Voller Fürstensaal: Was wird aus "L 14" in Langebrückenstraße? Viele Fragen offen]
 
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* FZ Printausgabe
 
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[[Kategorie:WP 2016-2021]]
 
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlung September 2016]]
 
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
 

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