Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2017“

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===Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung: Fulda-Card – vergünstigte Eintritte für Einrichtungen in der Stadt Fulda===
===Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung: Fulda-Card – vergünstigte Eintritte für Einrichtungen in der Stadt Fulda===
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2.    Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung von Mietern wie sie in den Förderrichtlinien der Stadt Fulda vorgesehen ist?  
2.    Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung von Mietern wie sie in den Förderrichtlinien der Stadt Fulda vorgesehen ist?  
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3.    Falls dieses Steuerungsinstrument bislang in Fulda nicht eingesetzt wurde: warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt den Vermietern die Auswahl unter der großen Zahl der Berechtigten für geförderten Wohnraum?
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3.    Falls dieses Steuerungsinstrument bislang in Fulda nicht eingesetzt wurde: warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt den Vermietern die Auswahl unter der großen Zahl der Berechtigten für geförderten Wohnraum?  
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'''Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
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Frage 1:
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Hat der Magistrat den Antrag auf Anerkennung als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ gestellt?
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Antwort:
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Nein.
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Die  Ausübung  des  Benennungsrechts  nach  der  „Verordnung  über  die Überlassung  von  Sozialwohnungen  in  Gebieten  mit  erhöhtem Wohnungsbedarf“  wird  für  nicht  erforderlich  gehalten.  Die  derzeitige Steuerung der Belegungsbindung über den Wohnberechtigungsschein ist für  die  ordnungsgemäße  Belegung  ausreichend.  Danach  dürfen  nur Personen  mit  einem  entsprechenden  vom  Einkommen  abhängigen Berechtigungsschein einziehen. Wer letztlich einzieht, entscheidet aber der Vermieter. Mit dieser Verfahrensweise  ist sichergestellt, dass soziale Mietwohnungen  dem  „richtigen“  Personenkreis,  nämlich  Personen  mit geringen Einkünften zugute kommen.
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Ergänzt um das  Wissen eines  „stabilen“ Mieterbestands in den sozial geförderten Wohnungen ist mit einer relativ geringen Anwendungszahl der Ausübung  des  Benennungsrechts  zu  rechnen, die den erforderlichen umfangreichen administrativen Aufwand  (u.  a.  Erstellung  von Bewerberprofilen,    generelle    Vorschlagserteilung    bei    jeder
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Wohnungsbelegung, Festlegung von sozialen Dringlichkeitsstufen (z. B. Vorzug von Behinderten und Schwangeren, etc.)) keinesfalls rechtfertigt. 
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Frage 2:
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Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung
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von  Mietern  wie  sie  in  den  Förderrichtlinien  der  Stadt  Fulda
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vorgesehen ist?
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Antwort:
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Auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Fulda wurde bislang ein
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Projekt fertiggestellt und bezogen. Die Belegung der Wohnungen erfolgte
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einvernehmlich  zwischen  dem  Sozialamt  der  Stadt  Fulda  und  dem
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Vermieter.  Es  konnten  hierbei  mehrere  Personen  aus  den  städtischen
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Notunterkünften in neu geschaffene Sozialwohnungen einziehen.
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Solange die Belegung auf diese Weise gelingt, gibt es keinen Grund auf die
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möglichen  Benennungsrechte  nach  Ziff.  5.1  der  Förderrichtlinien
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zurückzugreifen.
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Frage 3
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Falls  dieses  Steuerungsinstrument  in  Fulda  nicht  eingesetzt
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wurde: Warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption
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zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt
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den  Vermietern  die  Auswahl  unter  der  großen  Zahl  der
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Berechtigten für geförderten Wohnraum?
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Antwort:
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Wie unter Frage 2 beschrieben, bestand bislang kein Bedarf zur Ausübung
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des Benennungsrechts nach den städtischen Förderrichtlinien.
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Im  Übrigen  sehen  Bauherren  die  Regelung  unter  Ziff.  5.1  der
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Förderrichtlinie sehr kritisch. D.h. diese Regelung wirkt auch abschreckend
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und kann in gewissem Umfang das Entstehen neuer Sozialwohnungen
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verhindern.  Dementsprechend  sorgsam  sollte  sie  daher  angewandt
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werden.
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Fulda, 4. September 2017
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===Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße===  
===Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße===  
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[[Datei:Neue heimat.jpg|right]]
 
Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  
Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  
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Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner
 
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1. Ist die Lise-Meitner-Straße, die ja nur als Sackgasse zur Erreichung des
 
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Kleingartengeländes angelegt worden war, für die anstehende hohe
 
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Frequentierung durch den Baustellenverkehr geeignet?
 
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2. Welche Maßnahmen werden ergriffen die Gefährdung von Fußgängern
 
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auszuschließen?
 
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Antwort zu Frage 1 und 2:
 
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Über die Lise-Meitner-Straße wird seit einigen Jahren der Zu- und
 
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Abfahrtsverkehr zum Parkhaus und Parkplatz der Hochschule sowie
 
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zu dem Gelände des THW abgewickelt ohne dass hierbei zu
 
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nennenswerten Problemstellungen kommt. Der Verkehr kann hier
 
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ungehindert in beide Richtungen fließen der Begegnungsverkehr
 
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Pkw / Pkw ist bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich.
 
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Lediglich im Bereich der Parkbuchten ist nur eine einspurige
 
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Verkehrsführung gewährleistet, die jedoch gleichzeitig
 
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geschwindigkeitsdämpfend ist. Sofern die Fußgänger von oder zur
 
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Hochschule oder zu den Kleingärten nicht den Weg über die Daimler-
 
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Benz-Straße nutzen laufen diese am Fahrbahnrand. Während der
 
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jetzt geplanten Baumaßnahmen ist aufgrund des zu erwartenden
 
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Schwerlastverkehrs eine einspurige Verkehrsführung im Abschnitt
 
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zwischen Zufahrt zum Parkplatz der Hochschule und dem
 
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Sportplatzgelände geplant um Begegnungsverkehre Lkw / Pkw zu
 
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vermeiden. Durch diese Verkehrsführung fließt der Verkehr zeitgleich
 
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immer nur in eine Richtung, so dass gegenüber der
 
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Bestandssituation mehr Platz für die Fußgänger verbleibt. Darüber
 
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hinaus ist die zulässig Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
 
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Durch die langen Umlaufzeiten der provisorischen Lichtsignalanlage
 
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wird sich der Verkehr auf der Lise-Meitner-Straße auf den unbedingt
 
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notwendigen Ziel- und Quellverkehr reduzieren, so dass aus
 
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straßenverkehrsbehördlicher Sicht aktuell nicht von einer
 
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Reduzierung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
 
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gesprochen werden kann.
 
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3.
 
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Welche Alternativen bestehen den Baustellenverkehr abzuwickeln
 
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insbesondere vor dem Hintergrund möglicher bevorstehender
 
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Änderungen an der Nutzung des Geländes der Rhönenergie?
 
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Antwort:
 
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Das sich das Rhönenergie-Gelände in deren Privatbesitz befindet und
 
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eine Führung des Baustellenverkehrs über das Betriebsgelände eine
 
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erhebliche Störung der Betriebsabläufe zur Folge hätten, wurde
 
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diese Variante nicht näher geprüft. Ferner kann eine Durchleitung
 
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des Baustellenverkehrs auch aus sicherheitstechnischen Gründen
 
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nicht gestattet werden, da eine Sicherung des Betriebsgeländes  und
 
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damit der Leitzentrale der osthessischen Energieversorgung dann
 
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nicht mehr gewährleistet werden.
 
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Da die Baumaßnahme der Hochschule Ende September beginnen
 
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wird, können mögliche Veränderungen auf dem Gelände der
 
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Rhönenergie, die, wenn überhaupt, zu einem wesentlichen späteren
 
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Zeitpunkt realisiert werden, aktuell nicht in die Verkehrsführung
 
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einbezogen werden.
 

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