Bearbeiten von „Videoüberwachung“
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- | Im Juni 2013 erklärt der Hessische Datenschutzbeauftragte die Installation von | + | Im Juni 2013 erklärt der Hessische Datenschutzbeauftragte die Installation von Videokameraa an den 5 Schulen für unzulässig. Die Erklärung des Hessischen Datenschutzbeauftragten [http://osthessen-news.de/J/1232824/hef-rof-datenschutz-beauftragter-videoueberwachung-in-schultoiletten-unzulaessig-.html auf Osthessennews vom 14.06.2013] im Wortlaut. Die Installationen verstießen gegen das Übermaßgebot. Weiterhin kritisiert er das Fehlen eines pädagogischen Ansatzes. |
+ | Die Videokameras in den Toilettenvorräumen müssen abgebaut werden. In den übrigen Bereichen der Schulen darf der Betrieb der Kameras nur außerhalb des Schulbetriebes stattfinden. Besondere Kritik erfährt der Zustand in der Gesamtschule in Schenklengsfeld mit 22 Kameras in allen Bereichen außer den Klassenzimmern und dem Lehrerzimmer. | ||
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[http://www.datenschutz.hessen.de/tb39inhalt.htm#entry3347 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch] | [http://www.datenschutz.hessen.de/tb39inhalt.htm#entry3347 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch] | ||
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==Videoüberwachung in Betrieben== | ==Videoüberwachung in Betrieben== |