Behindertenbeirat
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
- | * http://www.IGbFD.de | + | * [http://www.IGbFD.de Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V.] |
+ | * [https://www.fulda.de/fileadmin/stadtverwaltung/fuldaer_ortsrecht/50_2_Behindertenbeirat.pdf Satzung des Behindertenbeirats] | ||
+ | * [http://www.fulda.de/stadtverwaltung/stadtpolitik/behindertenbeirat.html Stadt Fulda Seite des Behindertenbeirats] | ||
+ | * [http://www.seitenwechsel-magazin.de/artikel/der-barrieren-detektiv.html Der Barrieren-Detektiv (zur Person Theele Interview] | ||
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Aktuelle Version vom 08:39, 16. Jun. 2016
behindertenbeirat(at)fulda.de
Vorsitzender: Hanns-Uwe Theele
Stellvertretende Vorsitzende: Anne Klüh, Hans-Udo Becker
Stimmberechtigte Mitglieder:
Hermann Auth, Werner Auth, Renata Bachmann-Giwi, Hans-Udo Becker, Volker Büchel, Gerd Finke, Martin Günzel, Robert Herrlich, Irene Kersting, Anne Klüh, Hanns-Uwe Theele
Beratende Mitglieder:
Stadtverordnete Dorothee Hauch-Hiersch, Stadtverordnete Margarete Ziegler-Raschdorf, Stadtverordnetr Walter Krah, Stadtverordneter Knut Heiland, Annelore Hermes, Bernd B. Wystrach
Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V. (IGbFD)
Buseckstraße 16, 36043 Fulda
Magistrat der Stadt Fulda
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
15. Februar 2012
Eingabe auf Rederecht des Behindertenbeirat in der Stadt Fulda
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verein IGbFD e.V. beantragt:
Der Magistrat soll in der Satzung des Behindertenbeirates für die Stadt Fulda wie folgt aufnehmen:
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen den Kommunalen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung zu den Tagesordnungspunkten hören, die Belange der Einwohner/innen mit Behinderung berühren.
Begründung:
Auf der Grundlage der UN- Menschenrechtskonvention genießt die Barrierefreiheit einen sehr hohen Stellenwert. Diese Barrierefreiheit bezieht sich aber nicht nur auf bauliche Barrieren, sondern ganz besonders auch auf sprachliche und mentale Barrieren. Um dieses Ziel der UN- Menschenrechtskonvention auch in Fulda umzusetzen ist ein Rederecht für den Behindertenbeirat festzuschreiben um die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung am kommunalpolitischen Geschehen zu gewährleisten.
Da nach HGO § 88 Abs. 3 dem Ausländerbeirat ein Rederecht zusteht, fordern wir nach dem Grundgesetz GG Art. 3 Abs. 3 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, eine Gleichbehandlung auch für den Behindertenbeirat.
Das Rederecht für Menschen mit Behinderung sollte aber auch ohne diese völkerrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen eine Selbstverständlichkeit sein. Diese Menschen stellen sich einer besonderen Herausforderung, die es auf jede erdenkliche Art und Weise zu unterstützen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hanns-Uwe Theele
1.Vorsitzender
Inhaltsverzeichnis |
Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung
folgt
Behandlung im Sozialausschuss
folgt
Eingabe Mai 2011
folgt
Eingabe November 2010
folgt
Presse
Weblinks
- Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda e.V.
- Satzung des Behindertenbeirats
- Stadt Fulda Seite des Behindertenbeirats
- Der Barrieren-Detektiv (zur Person Theele Interview