Anfrage Ablehnung der Ãœbernahme von Kosten bei Sozialbestattungen
Aus Fuldawiki
Version vom 19:51, 16. Okt. 2011 bei 94.219.71.41 (Diskussion)
Fulda, den 08. Oktober 2011
In der Antwort auf eine unserer vorhergehenden Anfragen bezüglich der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen hieß es von Seiten des Sozialdezernenten:
„Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen werden als nicht erforderliche Kosten abgelehnt“.
Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt daher den Magistrat:
Warum erachtet der Magistrat die Übernahme der Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen bei Sozialbestattungen als „nicht erforderlich“?