Anfrage Ablehnung der Ãœbernahme von Kosten bei Sozialbestattungen
Aus Fuldawiki
Fulda, den 08. Oktober 2011
In der Antwort auf eine unserer vorhergehenden Anfragen bezüglich der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen hieß es von Seiten des Sozialdezernenten:
„Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen werden als nicht erforderliche Kosten abgelehnt“.
Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt daher den Magistrat:
Warum erachtet der Magistrat die Übernahme der Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen bei Sozialbestattungen als „nicht erforderlich“?