Bearbeiten von „1. Mai 2007“
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- | Vor dem Oberlandesgericht in Kassel wurde heute die Berufung von sechs Gewerkschaftern gegen ein Urteil des Landgerichts | + | Vor dem Oberlandesgericht in Kassel wurde heute die Berufung von sechs Gewerkschaftern gegen ein Urteil des Landgerichts Fulda verhandelt. Die Gewerkschafter wurden in erster Instanz zur Zahlung von 15.000€ Schmerzensgeld und Unterlassung verurteilt, nachdem sie im Rahmen der Maidemonstration 2007 in Fulda den Unternehmer Lutz Helmig im Rahmen einer Satireaktion symbolisch wegen Lohndumping und Tarifflucht an den Pranger gestellt haben. |
Zwischen den Gewerkschaftern und Helmig wurde heute ein Vergleich geschlossen. Vorher hat der 14. Zivilsenat festgestellt, dass der Unternehmer Helmig eine relative Person der Zeitgeschichte ist und sein Bild daher auch ohne Zustimmung für politische Aktionen genutzt werden kann. Darüber hinaus hat der Senat erklärt, dass er beim damaligen DGB Regionsvorsitzenden Arno Enzmann keine ausreichende Haftungsgrundlage sieht und dieser daher nicht zu verurteilen sei. | Zwischen den Gewerkschaftern und Helmig wurde heute ein Vergleich geschlossen. Vorher hat der 14. Zivilsenat festgestellt, dass der Unternehmer Helmig eine relative Person der Zeitgeschichte ist und sein Bild daher auch ohne Zustimmung für politische Aktionen genutzt werden kann. Darüber hinaus hat der Senat erklärt, dass er beim damaligen DGB Regionsvorsitzenden Arno Enzmann keine ausreichende Haftungsgrundlage sieht und dieser daher nicht zu verurteilen sei. | ||
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Im Kern besagt der Vergleich, dass die beklagten Gewerkschafter auf eine identische Durchführung der Aktion vom 1. Mai 2007 verzichten. Damit kann der Unternehmer Helmig weiterhin Gegenstand verschiedenster Aktionen sein. Und auch der Pranger kann als symbolisches Instrument der politischen Auseinandersetzung weiter genutzt werden. „Wir haben immer erklärt, dass es uns um die Sachauseinandersetzung geht. Themen wie Lohndumping und Tarifflucht werden wir auch zukünftig mit verschiedenen Aktionsformen auf die Tagesordnung setzen,“ so Herrmann. | Im Kern besagt der Vergleich, dass die beklagten Gewerkschafter auf eine identische Durchführung der Aktion vom 1. Mai 2007 verzichten. Damit kann der Unternehmer Helmig weiterhin Gegenstand verschiedenster Aktionen sein. Und auch der Pranger kann als symbolisches Instrument der politischen Auseinandersetzung weiter genutzt werden. „Wir haben immer erklärt, dass es uns um die Sachauseinandersetzung geht. Themen wie Lohndumping und Tarifflucht werden wir auch zukünftig mit verschiedenen Aktionsformen auf die Tagesordnung setzen,“ so Herrmann. | ||
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===Fuldaer Prangerprozess in den Medien=== | ===Fuldaer Prangerprozess in den Medien=== | ||
* Osthessennews incl. Stellungsnahme des Kreisverbandes Die LINKE [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1161116] | * Osthessennews incl. Stellungsnahme des Kreisverbandes Die LINKE [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1161116] | ||
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===Prangerprozeß: DGB geht in Berufung=== | ===Prangerprozeß: DGB geht in Berufung=== | ||
6.2.08 Zur Pressemitteilung Frank Herrmann, Regionsvorsitzender DGB Region Südosthessen hier: [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1146099] | 6.2.08 Zur Pressemitteilung Frank Herrmann, Regionsvorsitzender DGB Region Südosthessen hier: [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1146099] | ||
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