Bearbeiten von „1. Mai 2007“

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Vor dem Oberlandesgericht in Kassel wurde heute die Berufung von sechs Gewerkschaftern gegen ein Urteil des Landgerichts [[Fulda]] verhandelt. Die Gewerkschafter wurden in erster Instanz zur Zahlung von 15.000€ Schmerzensgeld und Unterlassung verurteilt, nachdem sie im Rahmen der Maidemonstration 2007 in Fulda den Unternehmer [[Lutz Helmig]] im Rahmen einer Satireaktion symbolisch wegen Lohndumping und Tarifflucht an den Pranger gestellt haben.
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Vor dem Oberlandesgericht in Kassel wurde heute die Berufung von sechs Gewerkschaftern gegen ein Urteil des Landgerichts Fulda verhandelt. Die Gewerkschafter wurden in erster Instanz zur Zahlung von 15.000€ Schmerzensgeld und Unterlassung verurteilt, nachdem sie im Rahmen der Maidemonstration 2007 in Fulda den Unternehmer Lutz Helmig im Rahmen einer Satireaktion symbolisch wegen Lohndumping und Tarifflucht an den Pranger gestellt haben.
Zwischen den Gewerkschaftern und Helmig wurde heute ein Vergleich geschlossen. Vorher hat der 14. Zivilsenat festgestellt, dass der Unternehmer Helmig eine relative Person der Zeitgeschichte ist und sein Bild daher auch ohne Zustimmung für politische Aktionen genutzt werden kann. Darüber hinaus hat der Senat erklärt, dass er beim damaligen DGB Regionsvorsitzenden Arno Enzmann keine ausreichende Haftungsgrundlage sieht und dieser daher nicht zu verurteilen sei.
Zwischen den Gewerkschaftern und Helmig wurde heute ein Vergleich geschlossen. Vorher hat der 14. Zivilsenat festgestellt, dass der Unternehmer Helmig eine relative Person der Zeitgeschichte ist und sein Bild daher auch ohne Zustimmung für politische Aktionen genutzt werden kann. Darüber hinaus hat der Senat erklärt, dass er beim damaligen DGB Regionsvorsitzenden Arno Enzmann keine ausreichende Haftungsgrundlage sieht und dieser daher nicht zu verurteilen sei.
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Fünf hessische Gewerkschafter waren sichtlich erleichtert, als Anfang der Woche das Kasseler Oberlandesgericht entschied, dass sie für eine etwas deftig geratene Satireaktion nicht 15 000 Euro zahlen müssen. So viel Schmerzensgeld hatte der ost-hessische Unternehmer Lutz Helmig gefordert, den die Arbeitnehmervertreter wegen Dumpinglöhnen und Tarifflucht am 1. Mai 2007 in Fulda symbolisch an den Pranger gestellt hatten.
Fünf hessische Gewerkschafter waren sichtlich erleichtert, als Anfang der Woche das Kasseler Oberlandesgericht entschied, dass sie für eine etwas deftig geratene Satireaktion nicht 15 000 Euro zahlen müssen. So viel Schmerzensgeld hatte der ost-hessische Unternehmer Lutz Helmig gefordert, den die Arbeitnehmervertreter wegen Dumpinglöhnen und Tarifflucht am 1. Mai 2007 in Fulda symbolisch an den Pranger gestellt hatten.
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Helmig, der als Gründer der Helios-Kliniken-Gruppe sowie als Chef der Beteiligungsgesellschaft Aton schon öfter mit den Gewerkschaften aneinander geraten war, hatte in erster Instanz mit seiner Forderung noch Erfolg. In der zweiten wurde das Urteil kassiert. Dafür erklärten die Gewerkschafter, auf eine identische Prangeraktion, keineswegs aber auf Proteste gegen Helmig, in Zukunft zu verzichten. [[DGB]]-Regionsvorsitzender Frank Herrmann nannte das Urteil denn auch einen Punktsieg für die Gewerkschafter.
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Helmig, der als Gründer der Helios-Kliniken-Gruppe sowie als Chef der Beteiligungsgesellschaft Aton schon öfter mit den Gewerkschaften aneinander geraten war, hatte in erster Instanz mit seiner Forderung noch Erfolg. In der zweiten wurde das Urteil kassiert. Dafür erklärten die Gewerkschafter, auf eine identische Prangeraktion, keineswegs aber auf Proteste gegen Helmig, in Zukunft zu verzichten. DGB-Regionsvorsitzender Frank Herrmann nannte das Urteil denn auch einen Punktsieg für die Gewerkschafter.
In letzter Zeit sind Unternehmer verstärkt gegen gewerkschaftliche Proteste vor Gericht gezogen. So war etwa die Redakteurin des linksgewerkschaftlichen Online-Magazins Labournet Mag Wompel im letzten Jahr mit der Klage der Eigentümer des Hamburger Metallunternehmens Ixion & Co KG konfrontiert. Diese hatten sich gegen einen auf Labournet dokumentierten Bericht aus der Ixion-Belegschaft gewehrt, in dem sie als Kapitalisten bezeichnet und ihnen Erpressung der Beschäftigten vorgeworfen wurden. Auch in diesem Fall entschied das Gerichte zugunsten der Beklagten: Der Klage wurde nicht stattgegeben.
In letzter Zeit sind Unternehmer verstärkt gegen gewerkschaftliche Proteste vor Gericht gezogen. So war etwa die Redakteurin des linksgewerkschaftlichen Online-Magazins Labournet Mag Wompel im letzten Jahr mit der Klage der Eigentümer des Hamburger Metallunternehmens Ixion & Co KG konfrontiert. Diese hatten sich gegen einen auf Labournet dokumentierten Bericht aus der Ixion-Belegschaft gewehrt, in dem sie als Kapitalisten bezeichnet und ihnen Erpressung der Beschäftigten vorgeworfen wurden. Auch in diesem Fall entschied das Gerichte zugunsten der Beklagten: Der Klage wurde nicht stattgegeben.
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[[Kategorie:Stadt Fulda]]
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[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]
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[[Kategorie:Aktion]]
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[[Kategorie:Vogelsberg]]
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