Anfrage Abweichung Bauhöhe Dalberghöfe

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Der Bau des Gebäudes „Dalberghöfe“, vormals „Dalbergarkaden“ ist weit fortgeschritten und steht vor der Vollendung.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass bei der Errichtung des Gebäudes ein „Messfehler“ entstanden ist und somit der gesamte Bau höher angelegt ist?

2. Sind die betreffenden benachbarten Haus- und Grundstückseigentümer über diese Abweichung informiert?

3. Welche Konsequenzen hat diese Abweichung für den Investor?

4. Ist dem Magistrat bekannt, dass bei Wohnungsbesichtigungen auf die Schönheit und Aussicht in private benachbarte Gärten hingewiesen wird?


Anfrage der Stadtverordnetenfraktion DIE LINKE vom 09.10.11 zur Bauhöhe Dalberghöfe

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1:

Ist dem Magistrat bekannt, dass bei der Errichtung des Gebäudes ein „Messfehler“ entstanden ist und somit der gesamte Bau höher angelegt ist?

Antwort:

Die Höhensituation speziell im Bereich der Garagenzufahrt und des Treppenaufganges an der Brauhausstraße ist sehr intensiv mit der Verkehrsplanung abgestimmt worden. Dabei ging es um das Problem, dass die Brauhausstraße ein relativ starkes Gefälle aufweist, dass aber Gebäudeplaner möglichst mit horizontalen Bauteilen z.B. bei Decken, Treppenstufen etc. arbeiten.

Im Rahmen des routinemäßigen Abgleichs mit der Straßenplanung wurde festgestellt, dass bei Errichtung des Rohbaus die Längsneigung der Brauhausstraße und die Vorgaben der Stadt hierzu nur unzureichend berücksichtigt waren. Um den gewünschten Aufbau auf der Rohbeton-Decke realisieren zu können, musste der Investor deshalb Fräs- und Stemmarbeiten am Rohbeton vornehmen und die Decke so absenken.

Diese Detail-Problematik hat mit der Gebäudehöhe insgesamt aber nichts zu tun. Die Höhe des Bauwerkes entspricht der Planung und hält die im Bebauungsplan festgesetzten Attikahöhen ein bzw. unterschreitet diese sogar teilweise.


Frage 2:

Sind die betreffenden benachbarten Haus- und Grundstückseigentümer über diese Abweichung informiert?

Antwort:

Dazu gab es keine Veranlassung. Die Stadt hat als Straßenbaulastträger reagiert.


Frage 3:

Welche Konsequenzen hat diese Abweichung für den Investor?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1. Der Investor musste Fräs- und Stemmarbeiten am Rohbeton vornehmen.

Frage 4:

Ist dem Magistrat bekannt, dass bei Wohnungsbesichtigungen auf die Schönheit und Aussicht in private benachbarte Gärten hingewiesen wird?

Antwort:

Nein.

Fulda, 24. Oktober 2011



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