Anfrage Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2018

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Im Staatsanzeiger November 2010 wurde die Ausschreibung für die Landesgartenschau 2018 veröffentlicht. Bis 31.12.2010 sollen sich interessierte Städte beworben haben.

Vereinzelt wurde in der überregionalen Presse seit Februar 2011 über ein Interesse der Stadt Fulda an der Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 berichtet. Am 31. August lief die Frist für die zweite Phase (Abgabe Finanzierungsplan, Kostenschätzung) im Bewerbungsverfahren ab und wurde um einen Monat verlängert.

Die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Fulda erhielten am 6.10.2010 eine Information über die abgegebene Bewerbung und ein Kurzkonzept.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wann hat sich die Stadt Fulda um die Ausrichtung beworben?

2. Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung beschließen?

3. Wann wird den Stadtverordneten ein Finanzierungsplan und Kostenschätzung vorgelegt?

4. Die Stadt Gießen (LGS 2014) rechnet mit Kosten von 20 Millionen Euro. Wie schätzt der Magistrat die Höhe der notwendigen Eigenmittel in Fulda ein?


Anfrage der Stadtverordnetenfraktion DIE LINKE vom 09.10.11 betreffend die Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2018

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Wann hat sich die Stadt Fulda um die Ausrichtung beworben?


Antwort:

Die Stadt Fulda hat ihre Bewerbungsunterlagen am 30.09.2011 dem zuständigen Ministerium übergeben.


Frage 2:

Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung beschließen?


Antwort:

Sobald die Grundsatzentscheidung des Ministeriums vorliegt, dass es das von Fulda eingereicht Konzept favorisiert. Dieses Procedere wurde im Magistrat, dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Umweltausschuss erläutert.


Frage 3:

Wann wird den Stadtverordneten ein Finanzierungsplan und Kostenschätzung vorgelegt?


Antwort:

Eine erste Kostentabelle wurde dem Magistrat (beschlusstechnisch), dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Umweltausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Sollte eine Entscheidung des Ministeriums zu Guns-ten der Stadt Fulda getroffen werden, wird die Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse fassen. Diese Planung kann jedoch erst erfolgen, wenn der dazu notwendige Rahmenplan und Wettbewerb läuft, um konkret in Jahresscheiben Kosten ermitteln zu können. Die in der jetzigen Vorlage vorgestellten Kosten entsprechen den Richtwerten für Landesgartenschauen.


Frage 4:

Die Stadt Gießen (LGS 2014) rechnet mit Kosten von 20 Millionen Euro. Wie schätzt der Magistrat die Höhe der notwendigen Eigenmittel in Fulda ein?

Antwort:

Eine erste Kosteneinschätzung der Landesgartenschau-Gesellschaft geht von Investitionen in Höhe von rund 15 Millionen € aus. Es handelt sich hierbei um langfristig wirksame Investitionen wie die Anlage und Aufwertung von Grünanlagen, den Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Gewässerrenaturierungen und Stadtentwicklungsprojekten. Aus Landesmitteln wird eine Teilfinanzierung in Höhe von ca. 3,3 Millionen € in Aussicht gestellt. Darüber hinaus profitiert der Auslober einer Landesgartenschau von einer bevorzugten Bereitstellung von Fördermitteln unterschiedlicher Programme und Ministerien (Stadtumbau, Aktive Kernbereiche usw.). Dieser Anteil kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, fließt als Eigenmittel aber mit ein.

Hinzu kommen Kosten zur Durchführung der Landesgartenschau, die auf ca. 9,7 Millionen € geschätzt werden (Öffentlichkeitsarbeit, temporäre Bauten, Veranstaltungen, Personalkosten, Busshuttle, E-Bikes etc.). Es wird davon ausgegangen, dass ca. 7,1 Millionen € über Eintrittsgelder, Parkeinnahmen, Mieten, Konzessionen oder Sponsoring refinanziert werden. Für die Stadt Fulda verbleibt ein zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von ca. 2,6 Millionen €. Die Angaben entsprechen den Richtwerten der LGS-Gesellschaft und sind noch nicht ermittelt.

Grundsätzlich sind diese Angaben vorläufige Schätzgrößen, die erst nach der gemeinsamen Entscheidung zwischen Land und Stadt auch über die konkrete Ausgestaltung zu verifizieren sind. Erst dann sind verlässliche Daten verfügbar. Klar ist, dass die nachhaltige Wirkung Maßstab für die Größe auch des städtischen Eigenanteils sein wird und sein muss. Die finanzielle Tragfähigkeit wird wichtiger Maßstab für das Gesamtkonzept sein.


Fulda, 24. Oktober 2011


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