Bearbeiten von „Diskussion:Hartz IV“
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Die Zwangslage liegt zweifelslos vor, wenn die Behorde Ihnen die Kürzung des Alg II um 30% androht, wenn Sie den Hungerlohn nicht akzeptieren. | Die Zwangslage liegt zweifelslos vor, wenn die Behorde Ihnen die Kürzung des Alg II um 30% androht, wenn Sie den Hungerlohn nicht akzeptieren. | ||
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