Hartz IV

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Der Landkreis Fulda ist Träger des Optionsmodells. Er übernimmt Aufgaben für die nach SGB II eigentlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig wäre.

Vor Ort hat der Kreis daher eine Gestaltungsmöglichkeit in der Art der Auszahlung von Leistungen, die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten etc.

Als demokratisch gewählte Vertreter im Kreistag kontrollieren wir die Arbeit des "Amtes für Arbeit und Soziales".

In der Kommune Fulda kontrollieren wir den Umgang mit der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten durch die Verwaltung, weisen auf die besondere Lebenssituation der Betroffenen hin und versuchen bei allen Vorhaben der Stadt diese Betroffeneninteressen einzubringen.

Siehe auch die fuldawiki Artikel:


[Bearbeiten] Kosten der Unterkunft

Hier findet sich die Tabelle der zustehenden qm Wohnungsgrößen vom Juli 2021 und der Mietpreise, die die Behörde akzeptiert. Erstmalig werden die Gemeinden des Landkreises in drei Gebiete untertelt, in denen unterschiedliche Sätze gelten, beschlossen wurde dies vom Kreistag

https://www.job-fulda.de/images/Bilder/Formulare/Wohnungskriterien.pdf

[Bearbeiten] BEI DEN ÄRMSTEN SPAREN

Bisher bezahlte der Landkreis Fulda, zugegeben freiwillig, den TeilnehmerInnen an einer so genannten Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job) einen Betrag von 1,50 Euro pro Stunde.

Dieser Betrag wurde sang- und klanglos ab 2013 auf 1 Euro gesenkt. Die betroffenen ALG II-Empfänger sind schon so demoralisiert, dass sie das einfach schlucken. Die Öffentlichkeit erfährt nichts davon. Der Landkreis spart, wie in vielen Fällen, mal wieder auf Kosten der Ärmsten.

B. Licht 11.2.2013


[Bearbeiten] ENGELTKLAUSEL FÜR P-KONTO RECHTSWIDRIG

Bundesgerichtshof: Engeltklausel für Pfändungsschutzkonto rechtswidrig

13.11.2012

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam ist, wenn der Kunde danach - bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto - ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder wenn das Kreditinstitut - bei der Neueinrichtung eines P-Kontos - ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.

Mit dem am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes hat der Gesetzgeber die Verbesserung des Pfändungsschutzes für Girokonten bezweckt und hierzu insbesondere das in § 850k ZPO* geregelte Pfändungsschutzkonto eingeführt. Danach können der Kunde und das Kreditinstitut vereinbaren, dass ein schon bestehendes oder ein neu eingerichtetes Girokonto als P-Konto geführt wird. Zur Führung eines bestehenden Girokontos als P-Konto ist das Kreditinstitut auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Auf diesem P-Konto erhält der Kunde in Höhe seines Pfändungsfreibetrages einen Basispfändungsschutz. Wird das Guthaben auf dem P-Konto gepfändet, kann der Kunde hierüber bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Damit sollen ihm ohne aufwändiges gerichtliches Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er für den existentiellen Lebensbedarf benötigt.

In beiden heute verhandelten Verfahren machten die klagenden Verbraucherschutzvereinigungen gegenüber den Beklagten - zwei Sparkassen – im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der in den jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnissen der Beklagten enthaltenen Klauseln über die Kontoführungsgebühr für ein P-Konto geltend, weil den Kunden hierdurch für die Führung eines P-Kontos höhere Kontoführungsgebühren als für das schon bestehende bzw. für ein neu eingerichtetes Girokonto abverlangt würden.

Im Verfahren XI ZR 500/11 lautet die von der dortigen Beklagten verwendete Klausel wie folgt: "P-Konto (Pfändungsschutzkonto) Grundpreis monatlich 10 € Restliche Preise analog Giro-Ideal."

Die Beklagte bietet mehrere Preismodelle für Girokonten von Privatkunden an. So beträgt der Grundpreis für das in der vorgenannten Klausel in Bezug genommene Modell "Giro-Ideal" monatlich 3 €; für einzelne Geschäftsvorfälle werden zusätzliche Postenpreise erhoben. Bei dem Modell "Giro-Balance" wird der Kunde im Falle der Einhaltung eines Durchschnittsguthabens von 1.250 € vom monatlichen Grundpreis freigestellt; bei Unterschreitung dieses Guthabens werden monatlich 10 € verlangt. Eine zusätzliche Vergütung fällt bei diesem Preismodell nur für den Ausfüllservice für Eil- und telefonische Überweisungen an. Letzteres gilt auch für das Preismodell "Giro-Live", dessen Grundpreis monatlich 3 € beträgt.

Im Verfahren XI ZR 145/12 hat die angegriffene Klausel folgenden Inhalt: "1.4 Kontoführung Pfändungsschutzkonto monatlicher Pauschalpreis 7,50 EUR".

Zusätzlich werden für bestimmte Geschäftsvorfälle Postenpreise erhoben. Die Beklagte dieses Verfahrens bietet ebenfalls verschiedene Preismodelle für Privatkunden an. So beträgt der monatliche Pauschalpreis für das Kontomodell "Giro kompakt" 6,75 € und für das Kontomodell "Giro standard" 4 €, wobei ein Neuabschluss für diese - von Altkunden weiterhin genutzten - Kontomodelle nicht mehr möglich ist. Die Kontoführung für das aktuell angebotene Kontomodell "Giroflexx" beträgt im Standardtarif 7,50 € monatlich; unter bestimmten Voraussetzungen wird dem Kunden ein Treuebonus gewährt.

In beiden Verfahren sind die Unterlassungsklagen in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Die Revisionen der beklagten Sparkassen hat der XI. Zivilsenat jeweils zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt:

Bei den beanstandeten Klauseln handelt es sich um sog. Preisnebenabreden, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB** unterliegen. Gemäß § 850k Abs. 7 ZPO wird "das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt", wenn das Kreditinstitut und der Kunde dies von vorneherein vereinbaren oder der Kunde dies später verlangt. Das P-Konto stellt daher keine besondere Kontoart gegenüber dem herkömmlichen Girokonto dar, sondern ihm liegt eine Nebenabrede zum Girovertrag zugrunde. Die mit der Funktion des P-Kontos verbundenen Tätigkeiten des Kreditinstituts sind Nebenleistungen, die zu den Hauptleistungen - der Führung des Girokontos und der Ausführung der Zahlungsvorgänge - hinzutreten und zu deren Vornahme das Kreditinstitut nach § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet ist. Die streitigen Klauseln enthalten auch keine kontrollfreie Abrede über das Entgelt für eine zusätzliche, rechtlich nicht geregelte Sonderleistung der Beklagten.

Vielmehr wälzen die Beklagten hierdurch Kosten für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie gemäß § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet sind, auf ihre Kunden ab. Die beanstandeten Entgeltregelungen können schließlich auch nicht deshalb als - kontrollfreie - Preishauptabrede eingeordnet werden, weil es im Falle ihrer Unwirksamkeit an einer solchen Preisvereinbarung gänzlich fehlte. Wird ein vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, ist fortgeltende Preishauptabrede die Preisvereinbarung für das schon bestehende Girokonto. Wird ein Girokonto sogleich als P-Konto neu eröffnet, ist entweder das Entgelt des Preismodells zugrunde zu legen, auf das ggf. in der Klausel über das P-Konto Bezug genommen wird (etwa in der Sache XI ZR 500/11 das Modell "Giro-Ideal") oder aber - wenn eine solche Bezugnahme fehlt - der Preis, für den das betreffende Kreditinstitut ein herkömmliches Girokonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt (ohne Pfändungsschutzfunktion) anbietet.

Der danach eröffneten Inhaltskontrolle halten die streitigen Klauseln, wie die Berufungsgerichte jeweils in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum zu Recht angenommen haben, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand. Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt - hier in Form höherer Kontoführungsgebühren - verlangen dürfen. Das entspricht auch dem aus den Gesetzesmaterialien zum P-Konto ersichtlichen Willen des Gesetzgebers. Dass die Beklagten in beiden Streitfällen von Privatkunden für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto ein höheres Entgelt als für das bisher schon bestehende Girokonto bzw. als für ein neu eingerichtetes Girokonto (ohne Pfändungsschutzfunktion) verlangen, ergibt sich im Einzelnen aus einer Gegenüberstellung der jeweiligen Preise bzw. der preislichen Auswirkungen einer Kontoumstellung. Gründe, die die beanstandeten Klauseln nach Treu und Glauben gleichwohl als angemessen erscheinen lassen, sind weder dargetan noch sonst ersichtlich. (Urteile vom 13. November 2012 – Az: XI ZR 500/11 und Az: XI ZR 145/12)


[Bearbeiten] Zur Kreistagsitzung Februar 2011

Der Mandatsträger der Linken. Offenen Liste im Kreistag Fulda hat die Möglichkeit Anfragen und Anträge zu stellen. Hier unsere Anträge aus dem Februar 2011


[Bearbeiten] Weiterbewilligungsbescheid im ALG II-Bezug

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sicherzustellen, dass den Beziehern von Leistungen nach dem SGB II das erforderliche Formular zur Beantragung der Weiterbewilligung von Leistungen rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zugesandt wird.

Begründung:

Die Leistungsträger sind verpflichtet, den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen (allg. Beratungspflicht § 14 SGB I, besondere § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und den Antrag ggf. entsprechend auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I) und dafür Sorge zu tragen, dass sachdienliche und vollständige Anträge gestellt werden (BSG v. 28.10.2009 – B 14 AS 56/08 ER mit Verweis auf § 16 Abs. 3 SGB I).

Aus diesem Grunde werden Leistungsbeziehern die Anträge von den Argen 4-6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zugesandt.

Der Landkreis Fulda sendet die Anträge nicht zu, sondern weist lediglich in dem ersten Bescheid des Bewilligungszeitraumes auf die notwendige Antragsstellung, also ca. ein halbes Jahr vor Ablauf, hin. Deshalb kommt es häufig dazu, dass Leistungsberechtigte vergessen, den Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig zu stellen und sie deshalb Teile ihrer Leistungen verlieren, da das Amt für Arbeit und Soziales Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung Leistungen gewährt. Zudem führt dies zu einer Ungleichbehandlung bei den Leistungsbeziehern innerhalb des Landkreises, gegenüber allen anderen, zumindest gegenüber denen, die nicht von einer Optionskommune betreut werden. Angesichts der knappen Mittel, die den Betroffenen zur Verfügung stehen, stellt dies eine besondere Härte dar.


[Bearbeiten] Erhöhte Heizkosten

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sicherzustellen, dass den Beziehern von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und anderen Anspruchsberechtigten die Nachforderungen der Heizkosten für das Jahr 2010 gänzlich erstattet werden.

Begründung:

Nach § 22 SGB II sind den Anspruchsberechtigten die tatsächlichen Kosten zu erstatten soweit sie angemessen sind.

Das Heizen der Wohnung war im abgelaufenen Jahr teuer. Das haben viele Besitzer von Ölheizungen schon zu spüren bekommen. Nicht nur der Brennstoff hat sich im vergangenen Jahr bis auf 80 Cent pro Liter verteuert.

Auch die Tanks sind deutlich schneller leer geworden. Nicht nur zum Jahresbeginn war es empfindlich kalt, der vergangene Dezember war gar der kälteste seit über 40 Jahren, sagt der Energie-Abrechner Techem. Und auch im November war es kälter als ein Jahr zuvor. „Wir gehen davon aus, dass der Heizenergieverbrauch 2010 im Vergleich zu den Wintermonaten Oktober bis Dezember des Vorjahres um über 20 Prozent angestiegen ist“, sagte Techem-Chef Hans-Lothar Schäfer. Gleichzeitig stieg der Heizölpreis im Jahresverlauf um 22 Prozent. Die Heizkostenabrechnung für ölbeheizte Gebäude für das vergangene Jahr werde um 30 bis 50 Prozent höher ausfallen.

[Bearbeiten] Einsparungen bei den Beziehern von Leistungen nach SGB II

der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für Bezieher von Leistungen nach SGB II zurückzunehmen.


Begründung

Dem Haushaltsentwurf des Landkreises ist zu entnehmen, dass der Bund die Mittel für die Übernahme der Kranken-/Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge an den Landkreis Fulda von 12 Millionen auf 8,3 Millionen Euro senkt. Die Kürzung der Mittel wird die zukünftigen Rentenansprüche zwar nur gering reduzieren, dennoch wird diese Maßnahme in Zukunft eine weitere finanzielle Belastung für die Kommunalhaushalte darstellen. Die geringen Rentenansprüche müssen im Alter durch den Kreis aufgestockt werden. Der Kreistag Fulda lehnt die weitere Rentenabsenkung für Bezieher von Leistungen nach SGB II ab und fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Leistungen in die Rentenkasse einzuzahlen.


Fuldaer LINKE: Hartz IV – Urteil – Kreis muss handeln!

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV, fordert der Kreisverband der Fuldaer LINKEN den Kreis Fulda auf, unmittelbar zu handeln. Das Sparen zu Lasten von Alleinerziehenden und Kindern müsse nun aufhören. Die Richter haben der Bundesregierung zwar bis Ende diesen Jahres Zeit gegeben eine Neuregelung statt der verfassungswidrigen Verfahrensweise zu treffen, allerdings, so das Gericht, können Hartz IV-Empfänger von sofort an einen besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist.

Michael Wahl, Pressesprecher der LINKEN, verlangte vor allem die Anträge nach Schulsachen und Bildungsausgaben für Kinder sowie die Kosten für chronisch Kranke zu übernehmen. Bildung dürfe nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.

Für die bevorstehenden Haushaltsberatungen des Kreises kündigte Wahl entsprechende Haushaltsanträge an. Die LINKE werde neben der Erstattung der vom Verfassungsgericht geforderten Bedarfe auch mehr Mittel für die Kosten der Unterkunft und Heizung beantragen. Die restriktive Haltung des Kreises führt oft dazu, dass die gewährten Mittel nicht reichen, so dass viele Hartz-IV-Empfänger von ihrem Regelsatz auch noch Miete und Heizkosten zahlen müssen.


Fast 270.000 falsche Hartz-IV-Bescheide

Deutschlands Hartz-IV-Ämter haben im vergangenen Jahr (ohne Dezember) 267.612 falsche Bescheide an Hilfebedürftige ausgestellt. Diese mussten in Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Das räumte eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur (BA) gegenüber "Report Mainz" ein.


Inhaltsverzeichnis

Bild:Amtgelbersack.jpg

[Bearbeiten] Ein-Euro-Jobs verdrängen offenbar massiv reguläre Beschäftigung (September 2007)

Nürnberg: Ein-Euro-Jobs verdrängen offenbar in Ostdeutschland immer stärker reguläre Stellen. In einer Studie kommt die Bundesagentur für Arbeit zu dem Ergebnis, dass inzwischen in jedem dritten betroffenen Betrieb die so genannten Ein-Euro-Jobber sogar in der Mehrheit sind. Viele von ihnen würden zudem für Arbeiten eingesetzt, für die eigentlich eine spezielle Ausbildung nötig wäre. Die Sachverständige der Bundesagentur für Arbeit, Engelen-Kefer, sagte, das Maß des Erträglichen sei längst überschritten. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte schon zuvor berichtet, die Bundesagentur wolle klarere Regeln für die Ein-Euro-Jobs ausarbeiten. Radiomeldung [1]

zum Auseinandernehmen Erfolgbilanz 2007 des Fuldaer Amtes für Arbeit und Soziales [2]

[Bearbeiten] Anzahl der Betroffenen in Kreis und Stadt Fulda

Etwa 12000 Menschen sind in Kreis und Stadt Fulda bereits vom Leben am Existenzminimum betroffen (ALG 2 Empfänger mit Familienangehörigen). Und selbst diese Zahl wird kleingerechnet, weil zahlreiche Arbeitslose einfach aus der Statistik genommen werden. Daher hat Die LINKE.Offene Liste im Stadtparlament Fulda eine Anfrage gestellt, um die tatsächlichen Zahlen zu erfahren. Auch einen Antrag, eine solche Statistik regelmäßig zu erstellen, gibt es:

  1. redirect Arbeitslose, tatsächliche Zahl in der Stadt Fulda (Anfrage)

[Bearbeiten] Die Methoden des Amtes für Arbeit und Soziales

Der neueingerichtete Ausschuss für Arbeit und Soziales des Fuldaer Kreistages soll die Verwaltung kontrollieren. Diese legte den Kreistagsabgeordneten eine Übersicht zum Stand der Hartz IV-Zahlen im Kreis Fulda vor. Das beratende Ausschussmitglied von der Linken.Offenen Liste war entsetzt über Wortwahl und Intention. Doch lest selbst:

Bild:Kreisausschuss1.jpg Bild:Kreisausschuss2.jpg

hartzIV-0360.jpg

[Bearbeiten] Hartz-IV und seine Kunden

Einen Bericht, der eigentlich aufdeckt, wie die Fuldaer Behörde im Privatleben schnüffelt und die Menschen behandelt werden, findet sich in der Fuldaer Zeitung vom 16.8.06 hier: [3]

Ein Tipp: Der Außendienstmitarbeiter muss nicht in die Wohnung gelassen werden! Unangemeldete Besuche sind gesetzeswidrig [4]

Spalte Schwarzer Humor: Der Fragebogen für Kinder [5]

Der Hartz IV Hamster: [6]

[Bearbeiten] Wohnen

[Bearbeiten] Quadratmeterpreis

4,35 € Kaltmiete für ALGII-Empfänger in Fulda

Ich habe jetzt 10 Wochen nach einer Wohnung gesucht, die den Kriterien für Hartz-Empfänger entspricht. Als Einzelperson darf sie die Grösse von 50 qm nicht überschreiten und die Kaltmiete darf 4,35 € nicht übersteigen. Leider habe ich bis heute keine entsprechende Wohnung gefunden, da die Mietpreise in Fulda für kleine Wohnungen die 4,35 deutlich übersteigen. Ich könne mir ja eine kleinere Wohnung suchen, und wenn der Kaltmietpreis 217,50 € nicht übersteigt, würde die Wohnung bezahlt, war in etwa die Antwort, die ich vom Amt für Arbeit und Soziales erhielt.

So bin ich nun gezwungen, eine Wohnung zu beziehen, die 250 € kostet und den Anteil von 32,50 € selbst tragen. Zusätzlich habe ich den Nachteil, dass mir das Amt die fällige Kaution für die Wohnung nicht vorlegen kann, da meine Wohnung zu teuer ist.

Interessanterweise erreicht man über die Homepage der Stadt Fulda (http://www.fulda-online.de) über Bürgerservice -> Immobilienmarkt eine Seite der Hypovereinsbank ([7] auf der die Miethöhe von 5,50€ - 6,50€ angegeben wird.

Als ich den zuständigen Herrn des Amtes darauf angesprochen habe, erklärte er mir, dass ihm diese Seite nicht bekannt sei und Fulda leider keinen offiziellen Mietspiegel hat. Sein Mietspiegel wurde von der Sparkasse Fulda erstellt. Er versprach mir aber, sich um diese Angelegenheit zu kümmern und gegebenenfalls den Satz für die Miete entsprechend zu erhöhen.

Mich würde nun einmal interessieren, welche Erfahrungen ihr mit den Mietpreisen in Fulda habt.

Danke

Wolfgang (nethippi (at) web (dot) de)

[Bearbeiten] Untervermietung

Das Fuldaer Amt für Arbeit und Soziales verlangt Untervermietung, wenn nach Ihrer Ansicht der Preis zu hoch ist.

Untervermietung zu verlangen ist statthaft; ein Urteil bzgl. Untervermietung einer 90 qm liegt vor [8]

Uns liegt ein Fall aus Fulda vor, bei dem Untervermietung bei einer 1-Zimmer-Wohnung verlangt wird.

Allerdings müssen vom Amt die Heizkosten übernommen werden, es ist nicht statthaft z.B. [9] je Quadratmeter angemessene Wohnfläche 80 Cent zu zahlen.

[Bearbeiten] Heizkosten

Die tatsächlichen Heizkosten müssen übernommen werden, es ist nicht statthaft zB. [10] je Quadratmeter angemessene Wohnfläche 80 Cent zu zahlen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem Arbeitslosen verschwenderischer Umgang mit Energie nachgewiesen werden kann. Dazu hat das Landessozialamt auch eine Pressemitteilung herausgegeben [11].

Die LINKE.Offene Liste hat zu dem Verhalten des Amtes für Arbeit und Soziales Anträge im Kreistags formuliert. In der Kreistagsitzung Juni 2008 machten wir auf den Umstand der Heizkostenerhöhung aufmerksam und auf die illegale Handhabeung die Zahlungen zu pauschalieren. Immerhin wurde daraufhin der Pauschbetrag um ein paar Cent angehoben. Doch das reicht nicht. Der Landkreis muss die tatsächlichen Heizkosten sowie die Nachzahlungen übernehmen. Daher haben wir das Thema erneut für die Kreistagsitzung August 2008 eingereicht.

[Bearbeiten] Hausbesuche

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Ein vager Verdacht auf Leistungsmissbrauch reicht nicht aus, um Hausbesuche bei ALG-II-Beziehern durchzusetzen [12]. Dennoch beschäftigt das Amt für Arbeit und Soziales vier "Hausbesucher". Wie diese vorgehen, zeigt ein Bericht der Fuldaer Zeitung [13].

[Bearbeiten] Zwangsumzüge

Auch das Fuldaer Amt für Arbeit und Soziales verschickt Bescheide, nach denen wegen des niedrig angesetzten Mietpreises nicht die komplette Miete übernommen wird. Im Bescheid wird Umzug oder Untervermietung "empfohlen". Wenn einem Betroffenen, der in einer 1-Zimmer-Wohnung lebt, solch ein Bescheid ins Haus flattert, ist das schon etwas skuril. Die Folge sind Zwangsumzüge.

Eine Kampagne gegen Zwangsumzüge bietet eine kostenlose Notrufnummer an. Ein Viodeoclip dazu wird bundesweit in Kinos gezeigt, auch in Fulda.

Videoclip und weitere Infos: http://www.gegen-zwangsumzuege.de

Die Fuldaer Zeitung berichtet im Februar 07 von Hartz IV-Empfängern, die bei Fuldaer Wohnungsgesellschaften keine Wohnungen bekommen und denen Obdachlosigkeit droht. [14]

[Bearbeiten] Kautionen

Das Fuldaer Amt für Arbeit und Soziales stellt Kautionen für Wohnungen lediglich als Kredite zur Verfügung [15]. Monatlich werden Teilbeträge des ALG II Satzes einbehalten.

[Bearbeiten] Erreichbarkeit

Mit Vorliebe hat das Fuldaer Amt für Arbeit und Soziales vergangenen Sommer Aufforderungen verschickt, sich am folgenden Tag bei irgendeiner Zeitarbeitsfirma zum Eignungstest einzufinden. Ist man nicht zuhause, prima!- ein weiterer Grund mal wieder die Zahlungen zum Stocken zu bringen.

Mehr zur Residenzpflicht hier [16] Link nicht mehr aufrufbar, Homepage von Erwin Denzler ist nicht aktualisiert [17]

[Bearbeiten] Leben

Die Redakteurin Erika Dingeldey hat in der Fuldaer Zeitung einen aufrüttelnden Bericht über die Arbeit der Fuldaer Tafel und die Realität des Überlebens mit Hartz IV verfaßt: [18]


Der Caritas Verband im Bistum Fulda hat eine Studie zu Verarmungstendenzen in der Gesellschaft durch Hartz IV veröffentlicht. Sehr lesenswert:[19]

Die Fuldaer Zeitung kündigt eine Serie zur neuen Armut an: Wenn Armut zum Alltag wird - „Das ist seit der Einführung von Hartz IV so.“ [20]

[Bearbeiten] Kein Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld wird ALG2-Empfängern direkt abgezogen. Somit müssen Familien oft bis zu einem Jahr von gekürztem ALG2 leben, bis ihr Kindergeldantrag in Hanau bearbeitet ist. Leider wird oft in dieser Weise verfahren, aber dies ist nicht rechtens. Jegliches Einkommen, auch Kindergeld, darf erst in dem Monat angerechnet werden, in dem es zufließt (Zuflußprinzip, § 2 Abs.2 S.1 ALGII-Vo), nicht ab dem Moment, wo es einem zusteht. Sollte ein Sachbearbeiter also Geld anrechnen, sollte sofort, spätestens einen Monat nach Eingang des entsprechenden Bescheides (Widerspruchsfrist), Widerspruch eingelegt werden.

Eine Kindergelderhöhung kann sich auf die Menschen, die die Kindergelderhöhung eigentlich brauchen, also so auswirken, dass sie weniger erhalten, als mehr.

[Bearbeiten] Arbeitsgelegenheiten

In Fulda wurden bis Herbst 2005 1600 Menschen in Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als 1-Euro-Jobs "vermittelt". Es muss also mindestens 800 Einsatzstellen geben. Wir wollen prüfen, wo der Landkreis die Leute einsetzt und ob die Arbeiten, wie gesetzlich verlangt, zusätzlich sind. Bitte meldet in dieser Tabelle hier, per E-Mail oder im Diskussionsbereich weitere Beobachtungen.

[Bearbeiten] Liste der Einsatzstellen in und um Fulda

Ort Datum Anzahl Art
Hessisches Immobilienmanagement Fulda jetzt mind. 4 Hausmeisterarbeiten, Pflege der Außenanlagen
Betriebsamt Stadt Fulda mind. 30 alle anfallenden Arbeiten
Weitere bei Stadt Fulda mind. 40 Verwaltung und Bauhöfe
Gemeinden im Kreis mind. 80 Verwaltung und Bauhöfe
Behörden im Kreis mind. 15 Hausmeister, Büro, Archiv
Tierheim Fulda Jan 06 2 Tierpflege
Grümel Gmbh 8 Baumschnittarbeiten [21]
Grümel jetzt mind. 100 verschiedene Einsatzgebiete
Malteser Hilfsdienst Mai 06 mind. 80 Essen auf Rädern, Krankenfahrten, etc.
Caritas Diakonie Mai 06 1 Kleiderkammer (zuvor ABM)
Haus Betanien Altenheim (Hünfeld) jetzt 9 ?
Heilig Geist Altenheim März 06 8 ?
Soziale Verbände Mai 06 mind. 30 Hausmeister, Fahrdienste, soziale Dienste
Kinderschutzbund März 06 1
Kindergärten Mai 06 mind. 50 Hauswirtschaft, Gruppendienst
Arbeiterwohlfahrt März 06 mind. 3 Büroarbeiten, Netzwerkinstallationen, IT
Klinikum Fulda März 06 10 Pflege der Außenanlagen, etc.
Herz Jesu Krankenhaus Mai 06 mind. 20 Stationsdienst
weitere Krankenhäuser Mai 06 mind. 30 Stationsdienst
Bardoschule Mai 06 mind. 10 Hausmeister- und Reinigungsarbeiten, Gartenpflege
Bonifatiusschule Mai 06 mind. 2 Reinigungsarbeiten
Cuno-Raabe Schule 2 Reinigungsarbeiten
weitere Schulen mind. 160 Hausmeister, Büro, Reinigung, Hauswirtschaft
Kleingartenverein Johannisaue Winter 05/06 mind. 2 Baumschnittarbeiten
weitere Vereine Mai 06 mind. 40 Hausmeister, Büro, Reinigung, Außenanlagen

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[Bearbeiten] Stadtparlament

Anfrage: Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung ( 1 Euro Jobs) bei Stellen in städtischer Verantwortung

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.6.06 wieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.6.06 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich?


Wir bitten neben der mündlichen Beantwortung die datailierten Zahlen in der Niederschrift festzuhalten.


Schriftliche Antwort

Der Oberbürgermeister beantwortet folgende Fragen:

1 . In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.06.2006 wie vieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

Im Bereich der Stadt Fulda werden vornehmlich in den städtischen Schulen Arbeitsgelegenheiten zur Unterstützung im Reinigungsbereich bzw. für Hilfstätigkeiten im Hausmeisterbereich geschaffen.

Daneben gibt es Einsätze im Betriebsamt und vereinzelt auch in der Verwaltung wie z.B. im Stadtarchiv und im Schlosstheater sowie in einigen Kindertagesstätten für Reinigungs- und Ordnungsarbeiten.

In der Anlage sind die zum 1.06.2006 eingesetzten Hilfskräfte aufgeführt.

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.06.2006 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich ?

In der Bardoschule waren zum Stichtag insgesamt sechs Arbeitslose eingesetzt. Hiervon wurden zwei Personen zur Unterstützung von Hausmeistertätigkeiten und vier Personen im Reinigungsbereich der Schule beschäftigt.


Bild:Anfrage1eurotab1.png Bild:Anfrage1eurotab2.png

[Bearbeiten] Links


[Bearbeiten] Missbrauch mit 1-Euro-Jobs

Allenthalben ersetzen 1-Euro-Jobber reguläre Arbeitsplätze. Dies widerspricht sogar den HARTZ IV-Gesetzen.

Aber so offensichtlich, wie dies die ARGE von Bad Hersfeld betreibt, ist nur noch frech. In einem PR-Artikel über die Vermittlung von Arbeitslosen in Jobs brüsten sie sich noch damit, dass eine ausgelernte Krankenschwester in einem Krankenhaus als 1-Euro-Kraft eingesetzt wurde und dann dort später - trarah !- eine befristete Anstellung gefundet hat. [22]

[Bearbeiten] Kreistag

Im Juli 2008 stellte der Kreistagsabgeordnete der Linken.Offenen Liste Michael Wahl eine Anfrage nach Aufgliederung der 1 Euro Jobs, bzgl. Eingliederung älterer Arbeitnehmer.

Als Antwort bekam er lediglich eine pauschale Übersicht zu den Einsatzstellen für 1 Euro Jobber.

Berichtsantrag und Antwort siehe

[Bearbeiten] Qualifizierende Massnahmen und Trägerpauschale

Presseerklärung 17.3.06 an Osthessennews


Missbrauch von Leistungen durch Amt für Arbeit und Soziales

Die Linke.Offene Liste ist empört über die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung durch das Fuldaer Amt für Arbeit und Soziales. Kandidaten der Linken.Offenen Liste konfrontierten Landrat Woide auf einer Veranstaltung des DGB zum Thema Arbeitslosengeld 2 mit der Ungeheuerlichkeit, dass Anbieter von 1-Euro-Jobs vom Amt mehr Geld über eine Verwaltungspauschale von 500 Euro für das Anbieten erhielten als die Arbeitslosen, die zum Niedriglohn dort arbeiten müßten. Woide antwortete hierauf in der öffentlichen Versammlung, in Fulda würde keine Verwaltungspauschale gezahlt. Der Landrat sagte die Wahrheit, denn es heißt Trägerpauschale und sie liegt teilweise bei 900 Euro pro beschäftigten Arbeitslosen. Dies musste Woide einräumen, als er erneut von den Kandidaten der Liste anläßlich einer Veranstaltung zum Thema 1 Jahr Optionskommune im Fuldaer Bonifatiushaus befragt wurde. Rings um die am Existenzminumim lebenden Empfänger von Arbeitslosengeld 2, habe sich ein Markt der Absahner und Abzocker entwickelt, der vom Amt für Arbeit und Soziales fleißig bedient würde, konstatiert die Wählergemeinschaft, daher müssen die Aktivitäten des Amtes parlamentarisch durch einen Kreistagsausschuß demokratisch kontrolliert werden. Auch die gesetzwidrige Duldung von Arbeitsgelegenheiten, die sozialversicherungsplichtige Arbeitsplätze verdrängen, den gesundheitsgefährdenden Einsatz von Arbeitslosen bei Transporten und Sortierung von Gefahrgut und weitere Verstöße wirft Die LINKE.Offene Liste den Verantwortlichen vor.

  • Presseerklärung: [23]

[Bearbeiten] Lohndrückerei

Bild:Amtundknast.jpg

Hartz IV-Empfänger werden oft genötigt, Jobs z.B. bei Zeitarbeitsfirmen anzunehmen.

Lohndrückerei ist strafbar! (§ 291 Abs. 1 Satz Nr. 3 Strafgesetzbuch)

Sittenwidrig ist ein Lohn, wenn er in einem "auffälligen Missverhältnis zu der Leistung" steht. ( § 138 Abs. 2 BGB )

Das ist dann der Fall, wenn der Lohn ab ca. 33% unter dem Tariflohn bzw. dem ortsüblichen Arbeitsentgeld liegt. (BGH 22.04.1997, NJW 1997, 2689)

Voraussetzung für die Sittenwidrigkeit eines Lohns ist auch, dass Unternehmen sich die Extraprofite durch Hungerlöhne "unter Ausbeutung einer Zwangslage" verschafft haben. ( § 138 Abs. 2 BGB )

Die Zwangslage liegt zweifelslos vor, wenn die Behörde Ihnen die Kürzung des Alg II um 30% androht, wenn Sie den Hungerlohn nicht akzeptieren.

(übernommen aus dem Diskussionsbereich WikiSysop 00:31, 26. Jul 2006 (CEST))

Die in der Hartz-Kommission versammelten Konzernmanager, Unternehmensberater, Politiker und Gewerkschaftsfunktionäre hofften 2002, dass bis Ende 2005 500.000 Arbeitslose in Personalserviceagenturen (PSA´s) beschäftigt sein sollten und Hundertausende über den "Klebeeffekt" bei Unternehmen kleben würden.

Die Träumer von VW, Deutscher Bank usw. nannten die PSA das "Herzstück" der Hartz-Reformen.

Ende Oktober 2004 standen gerade mal 28.000 ehemals Arbeitslose unter Vertrag und rund ein Drittel der PSA-Beschäftigten haben aus den PSA´s heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. (Metall 3/2005, 9) Dazu hätten Sie oft die PSA`s gar nicht gebraucht.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab für diese großartige Eingliederungsmaßnahme im Jahr 2003 31.900 € pro Person aus!!! (Handelsblatt 09.01.2004)

Ein prima Asi-Geschäft für Randstad, Adecco und Maatwerk & Co. ...

Was von der ganzen Reform (übrigens schon 2002!!) zu halten war und ist, darüber, liebe Leserin, lieber Leser, finden Sie hier mehr.

[Bearbeiten] "Bürger helfen Bürgern"

Die Fuldaer Zeitung berichtet von einem Projekt "Lokale Partnerschaft". Hierbei sollen in den Gemeinden Flieden, Neuhof, Kalbach, Eichenzell, Bad Salzschlirf, Großenlüder und Hosenfeld ab März 2007 Arbeitslose bei "praktischen Arbeiten wie Einkaufen, Kinderbetreuung und Gartenpflege" eingesetzt werden. "Dazu starten die Kommunen das Projekt „Lokale Partnerschaft“. (Lokale Partnerschaft zur Förderung des soziales Zusammenhalts in der Gemeinde). Sechs bis zwölf Langzeitarbeitslose aus dem Kreis der über 50-Jährigen sollen eingestellt werden. Im ersten Jahr zahlt das Gehalt das Amt. Das Projekt sei jedoch auf Dauer angelegt. Die „Bürgerhelfer“ sollen "in drei Bereichen tätig werden: Ältere Bürger sollen Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Putzen, im Garten, am Friedhof und bei kleineren Hausmeistertätigkeiten erhalten. An Familien richtet sich das Angebot, bei der Kinderbetreuung und – wenn ein Elternteil krank wird – auch im Haushalt zu helfen. Kirchen und Kommunen sollen Unterstützung erhalten in den Bereichen Schneeräumen, Grün- und Friedhofspflege, Straßenreinigung und Spielplatzbetreuung."

Das Unternehmen solle kostendeckend arbeiten.

  • 11.12.2006 Fuldaer Zeitung

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[Bearbeiten] Die Not der Betroffenen

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Als sog. Hartz IV- bzw. ALG II-Empfänger steht man, wenn man bereits einige Jahre arbeitslos ist, vor einigen massiven Problemen.

Zunächst einmal sind da erhebliche finanzielle Probleme, die sich daraus ergeben, dass man mit 345 EURO monatlich auskommen muss, wenn man nicht die Möglichkeit hat, sich irgendwie etwas hinzuzuverdienen. Dieses Problem wird für viele Menschen dadurch erschwert, dass der Umgang mit begrenzten Geldmitteln erst gelernt werden muss. Wer von Anfang an gelernt hat, über seine eigenen Ausgaben penibel Buch zu führen, hat es da wesentlich leichter. Es ist dies jedoch auch eine Frage der persönlichen Selbständigkeit. Viele arme Menschen schaffen es ja nicht einmal, ihre Wohnung sauber zu halten. Wie sollen sie es da schaffen, mit einem sehr begrenzten monatlichen Budget auszukommen?

Zu diesen Problemen kommt das immer wieder unterschätzte Problem, dass sich der Mensch über seine Arbeit definiert. Wer also KEINE Arbeit hat, fühlt sich nutzlos. Das eigene Selbstbewusstsein leidet und man droht, in eine Abwärtsspirale aus Depression und finanziellen Problemen zu geraten.

Zu guter Letzt gibt es dann noch die Menschen, deren Deutschkenntnisse so schlecht sind, dass sie gegen staatliche Willkür und Gängelei nichts unternehmen können, weil sie gar nicht verstehen, was mit ihnen geschieht.

Eine von staatlichen Stellen unabhängige Selbsthilfeorganisation wäre für Menschen in solchen Situationen hilfreich. Jedoch ist es bedauerlicherweise so, dass es solche Hilfsangebote in vielen Städten nicht gibt, da das Thema Hartz IV für viele Menschen tabu ist. Die Behörden können solche Angebote nicht leisten, da sie einerseits aufgrund der Masse an ALG II-Empfängern schon mit der normalen Verwaltungsarbeit völlig überlastet sind, und andererseits mündige Bürger, die sich wehren können, auch gar nicht wollen.

Somit sind ALG II-Empfänger ideale Opfer für ein System, dass die Arbeitskraft des Menschen ausbeuten will. Nur um sich etwas hinzuzuverdienen, ist man bereit, jede Arbeit anzunehmen, sei es für 1,50 EURO gemeinnützig oder für 3-4 EURO bei einem Zeitarbeitsunternehmen oder anderswo. Der einzelne, der sich gezwungen sieht, solche Arbeit anzunehmen, da man von 345 EURO allein nicht leben kann, ist im Gegenteil noch froh darüber, etwas arbeiten zu können und verkennt völlig, dass er ausgebeutet wird.

DAS ist der eigentliche Skandal.

[Bearbeiten] Gesundheit

[Bearbeiten] Krankenhausaufenthalt

Bislang mußten Hartz IV-Empfänger, die ins Krankenhaus kamen, eine Kürzung von hinnehmen. Begründung: Wer in einer Klinik liegt, muss sich nichts zu essen kaufen. Die Differenz - der Maximalbetrag liegt bei 90 Euro - wurde einbehalten.

Dies hat das Bundessozialgericht jetzt gestoppt. Zumindest die Menschen, die vor 2008 einen Krankenhausaufenthalt mit Kürzungen hatten, sollten das Geld zurückfordern. 2008 wurde der Abzug gesetzlich geregelt, aber auch hier steht die Aufhebung an.

[Bearbeiten] Brille

Wer die Zuzahlungen vor allem für die Gläser kennt, fragt sich, wie sollen dies Hartz IV-Leute von ihrem Regelsatz bezahlen?

[Bearbeiten] Zahnersatz

In einer Zahnarztpraxis traf ich einen Bekannten, AlG 2-empfänger, er hat keinen Schimmer, wie er die Brücke für 1000 Euro zahlen soll ... Bleibt nur auf die soziale Ader des Zahnarztes zu hoffen. Oder vielleicht doch die Werbeaktion einer Zahnpraxiskette, die demnächst in Fulda eröffnet? Mehr hier [25], doch der Zahnersatz wird in China zum Billiglohn hergestellt. [26]

[Bearbeiten] Alter

[Bearbeiten] Zwangsverrentung

Arbeitslose ab 58 Jahren werden gezwungen Rente einzureichen, auch wenn diese niedriger sein sollte als Hartz IV. Näheres dazu im Positionspapier der Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 12.06.2007 [27] Betroffene haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre, zukünftig 67) keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Aufgestockt kann die Minirente durch Sozialhilfe werden, wobei jedoch die Eltern bzw. Kinder der Betroffenen zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.

Wer zwangsverrentet wurde, hat auch keinen Anspruch auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, der Initiative 50Plus sowie der Perspektive 50Plus. D.h., eine Arbeitsaufnahme wird nicht mehr gefördert. Nebeneffekt der Zwangsverrentung: Die Erwerbsquote Älterer steigt und ihre Arbeitslosenquote sinkt.

[Bearbeiten] Beratung

Online-Beratung für Hartz IV-Betroffene der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)[[28]]


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http://www.agtuwas.de

[Bearbeiten] Literatur

  • Peter Nowak

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Zahltag Zwang und Widerstand: Erwerbslose in Hartz IV.

ISBN: 978-3-89771-103-7 Ausstattung: br., 80 Seiten Preis: 7.80 Euro

unrast transparent – soziale krise

Die Proteste gegen Hartz IV haben die Verhinderung der Gesetze nicht erreicht, waren aber keineswegs erfolglos. Seitdem steht das Thema Repression und Erniedrigung von Erwerblosen vermehrt auf der Tagesordnung. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf dem fortdauernden Widerstand der Betroffenen. Die Palette reicht von den vermehrten Klagen vor den Sozialgerichten bis zu Widerstandsformen - wie den Aktion Zahltag – und die solidarische Begleitung von Erwerbslosen.

Der Band wendet sich an Leser_innen, die angesichts der Bedrohung durch Hartz IV nach einer Orientierung suchen. Vermittelt wird ein erster guter Überblick über das Thema.

http://www.unrast-verlag.de/unrast,2,324,7.html


  • Prof. Rainer Roth, FH Frankfurt und Harald Thomé (Tacheles): Leitfaden Alg II / Sozialhilfe

Kommentar: Standardratgeber zu allen Fragen bzgl. ALG II, ISBN 3-932246-50-0, Preis: 7,50 EURO

Bezug über http://www.agtuwas.de oder den Buchhandel


  • Udo Geiger u.a.: Leitfaden zum Arbeitslosengeld II

Kommentar: Rechtsratgeber zum ALG II, ISBN 3-936065-69-1, Preis: 11,00 EURO

Bezug: http://www.fhverlag.de oder den Buchhandel


  • Dr. Bruno Kaltenborn: Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft

Kommentar: Wissenschaftliche Literatur zu Hartz I-IV, Heftchenserie im PDF Format über Internet

Bezug http://www.wipol.de/publikationen/blickpunkt.htm


  • Prof. Dr. Stahlmann, FH Fulda u.a.: Recht und Praxis der 1-EURO-Jobs

Kommentar: Ein umfassender Ratgeber zur rechtlichen Situation der 1-EURO-Jobs, ab August 2006

Bezug http://www.ein-euro-job-handbuch.de (Seite nicht mehr vorhanden)


  • Bundesregierung: Sozialgesetzbuch I - X

Kommentar: Das gesamte SGB und alle anderen Gesetze im Internet (siehe Bezugsquellen zur Literatur)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html (SGB I)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html (SGB II)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html (SGB III)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/index.html (SGB X)

Kommentar: alle anderen Gesetze sind auch darüber abrufbar!

[Bearbeiten] Weblinks

banner_hartz.gif http://www.antihartz.dumkesoft.de
Fuldaer Antihartz-Seite mit den besten Links zu Initiativen, Videos und Musik zu Hartz IV


http://bundesweite-montagsdemo.com Montags auf die Straße


http://www.tacheles-sozialhilfe.de Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/default.aspx Linksammlung von Tacheles zum Thema ALG II


http://www.erwerbslos.de Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen


http://www.job-fulda.de Seite des Amtes für Arbeit und Soziales Fulda (Optionskommune) mit umfangreichen Infos zur Behörde


http://www2.fh-fulda.de/fb/sw/profs/stahlmann/index.html Homepage von Prof. Dr. Stahlmann, FH Fulda, siehe dort: "Neuere Publikationen"


http://www.rechtsbeistand-stahlmann.de Rechtsberatung von Prof. Dr. Stahlmann


http://myblog.de/arcasozialesw Professionelle Arbeitsloseninitative in Eschwege, sowas gibts in Fulda leider nicht


http://www.kallay-fulda.de Homepage eines betroffenen ALG II Empfängers aus Fulda


[Bearbeiten] Lesenswerte Beiträge im Internet

http://www.taz.de/pt/2006/05/31/a0144.1/text

http://www.freitag.de/2006/25/06250601.php

http://www.n-tv.de/678050.html

[Bearbeiten] Linke Presse

Samstag 2.1.2010 Junge Welt Abstieg statt Arbeit - Soziale Spaltung staatlich sanktioniert: Vor fünf Jahren traten »Hartz-IV-Reformen« in Kraft. Scharfe Kritik der Gewerkschaften hier
Freitag, den 1. Juni 2007 Unsere Zeit (wöchentlich) Verarmungs- und Schuldenpolitik der G8 Acht gute Gründe gegen die G 8 (VII) hier
Freitag, den 8. Juni 2007 Unsere Zeit (wöchentlich) Ein-Euro-Jobs in Darmstadt Zwangsarbeit soll flächendeckend eingeführt werden hier
Freitag, den 8. Juni 2007 Unsere Zeit (wöchentlich) Arge vor dem Kollaps Roland Berger Konzept erhöht Druck auf Beschäftigte hier
Persönliche Werkzeuge