Einspruch zum Kommunalwahlergebnis 2006 in Fulda

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An den Wahlausschuß der Stadt Fulda Fulda, den 4.4.2006

Hiermit legen wir dem Wahlausschuß zur Beratung vor:

Bei den Auszählungen zur Kommunalwahl in Fuldaer Wahllokalen und Briefwahlbezirken wurden gültige Bewerberstimmen zu dem Stapel der "Ungültigen Stimmzettel" gelegt, da mehrere Listenkreuze gesetzt wurden.

Wir vermuten, dass diese Bewerberstimmen nicht Eingang in das Ergebnis gefunden haben. Im Kommunalwahlgesetz heißt es dazu:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/333_Wahlrecht/333-7-KommunalwahlG/paragraphen/para20a.htm

§ 20a Auslegungsregeln für die Ergebnisermittlung

(6) Hat der Wähler mehrere Wahlvorschläge gekennzeichnet und Bewerberstimmen vergeben, ohne dabei die Zahl der ihm zur Verfügung stehenden Stimmen zu überschreiten, bleibt die Kennzeichnung der Wahlvorschläge unbeachtlich.

und weiter:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/333_Wahlrecht/333-7-KommunalwahlG/paragraphen/para21.htm

§ 21 Ungültige Stimmen



(2) Ungültig sind alle Stimmen, wenn der Wähler

1. mehrere Wahlvorschläge gekennzeichnet hat, es sei denn, er hat Bewerbern Stimmen gegeben und dabei die Zahl der ihm zur Verfügung stehenden Stimmen nicht überschritten,

2. an Bewerber in mehreren Wahlvorschlägen mehr als die ihm zur Verfügung stehenden Stimmen vergeben hat.

Auf Nachfrage bei der Wahlleiterin konnte uns nicht versichert werden, dass diese Bewerberstimmen gezählt wurden.

Aus diesem Grunde verlangen wir eine Nachzählung der tatsächlich abgegebenen Stimmen einschließlich der Bewerberstimmen auf den Stimmzetteln, die für "ungültig" erklärt wurden. Leider wurde uns eine Einsicht in die "Ungültigen Stimmen" verwehrt, um prüfen zu können, ob die besagten gültigen Bewerberstimmen noch darin vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

(es folgen die Unterschirften der Vertrauenspersonen)



Bild:Stimmzettel.svg

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