Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda

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Inhaltsverzeichnis

Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

  • Vorsitzender Alt, Hans-Dieter
  • Stellv. Vorsitzender Werner, Steffen

CDU

  • Alt, Hans-Dieter
  • Frauenholz, Stefan
  • Hartmann, Margarete
  • Heinzerling, Daniele
  • Micheel-Sprenger, Patricia
  • Orth, Johannes
  • Stollberg, Gerhard
  • Werner, Steffen

SPD

  • Götz, Rainer
  • Lindner, Bernhard
  • Lüth, Werner

Bündnis 90/Die Grünen

  • Sporer, Ernst

FDP

  • Lenders, Jürgen

CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)

  • Becker, Gerhard

Sitzung 3.7.06

folgt

Sondersitzung 6.7.06

(Einberufen am 26.6.06)

1. Ausgangslage / Vorplanungen

Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 1412006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.

Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren

  • Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung
  • Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003
  • Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen Q-Park als Investor hervorging (2005)
  • Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)
  • Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).

Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.

Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.

Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten "Kubus" vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.

2. Verantwortung/Beteiligung

Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.

2.1 Schule

Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.

Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.

2.2 Unmittelbare Anlieger und Betroffene

Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.

Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.

2.3 Bürgerschaft

Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.

Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in Fulda informiert" und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.

2.4 Städtische Gremien

Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.

Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.

2.5 Investor

Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr & Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze & Schulze übergeben werden soll. Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.


3. Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung

3.1 Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)

Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.

3.2 Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)

Erschließung Tiefgarage

Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.

Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.

Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.

Universitätsplatz

Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.


4. Anlieferung Karstadt

4.1 Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)

Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene "Aufschlitzen" von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.

Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.


An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. "Kubus") konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. "Hubtisch mit Baldachin" voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.

4.2 Anlieferverkehr Fa. Karstadt

Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr)

  • 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug
  • täglich ein LKW
  • täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.

Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)

2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag

Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.

Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.

Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:

  • Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar
  • Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.
  • Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.
  • Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.
  • Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.

4.3 Umbau Lieferhof

Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.

Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes "unterirdischer Lieferhof", das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr +Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).



5. Wettbewerb Geschäftshaus

5.1 Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)

Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.

Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.


Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • 1 . Leistungs- und Programmerfüllung
  • 2. Planungskonzept, städtebauliche Einbindung
    • - Einbindung in den Stadtzusammenhang
    • - Maßstäblichkeit
  • 3. Bauliche Nutzung und Gestaltung
    • - Nutzungsflexibilität
    • - Baukörpererschließung, Orientierbarkeit
    • - Gestalterische und räumliche Qualität
  • 4. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung
    • - Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen
    • - Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche

(EZH, Büro, Wohnen)

    • - Chancen der Vermietbarkeit
    • - Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen
    • - voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt
    • - Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen
    • - Berücksichtigung ökologischer Kriterien


5.2 Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze & Schulze + Bearbeitungsstand)

Der Entwurf des Büros Schultze & Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith & Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.

Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.

Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.


5.3 Baurecht

Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.


6. Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)

6.1 Oberfläche

Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1 x1 m) aus hellgrauem rauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.


6.2 Möblierung

Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.

Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.


6.3 Baumhain (Anlage 7)

Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.

Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.

Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.

Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.


6.4 Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)

Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.

Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.

6.5 Durchdringungsbauwerke Tiefgarage

Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.


7. Schule / Schulhof

7.1 Gebäude

Turnhalle

Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.

Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.

Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.

Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.