Kreistagsitzung Juni 2008

Aus Fuldawiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Satzungsänderung Sparkasse Fulda: wikilink)
(Antwort schülerbeförderung)
Zeile 75: Zeile 75:
'''Mehr: [[Sparkasse Fulda]]'''
'''Mehr: [[Sparkasse Fulda]]'''
 +
 +
 +
==Antworten==
 +
 +
Bericht an den Kreistag hier: Schülerbeförderung
 +
 +
Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 10.05.2008
 +
 +
 +
 +
 +
Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender Rupprecht,
 +
 +
den Berichtsantrag möchte ich wie folgt beantworten:
 +
 +
Schülerbeförderung hat im Landkreis Fulda einen hohen Stellenwert. Gegenwärtig gibt der Landkreis Fulda für diese öffentliche Aufgabe als Schulträger fast 6 Mio. € aus. Immer wieder wird die Frage diskutiert, wie sicher Schulbusse sind. Im Landkreis Fulda arbeiten Kreisverwaltung, Polizei und Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH Hand in Hand, um größtmögliche Sicherheit zu bieten. Mit regelmäßigen Kontrollen und Projekten wird seit Jahren dafür gesorgt, dass die Schülerbeförderung möglichst gefahrenfrei und gut durchdacht ist..
 +
 +
Um ihre Sicherheit der Schülerbeförderung zu gewährleisten und zu verbessern, hat der Fachdienst Schulen des Landkreises gemeinsam mit Schulen und der Polizei seit Jahren erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen. Neben 500 Schulbuslotsen, die verhindern sollen, dass es an den Haltestellen und in den Schulbussen zu Drängeleien, verbalen Konflikten oder Gewalthandlungen und Sachbeschädigungen kommt, werden kreisweit zudem 45 Schülerlotsen eingesetzt, die an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel vielbefahrenen Straßen, das sichere Queren ermöglichen und somit die Sicherheit auf dem Schulweg erhöhen.
 +
 +
Außerdem wurde im Frühjahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Lehrgang für pädagogische Fachkräfte mit dem Thema "Richtiges Verhaften der Schülerinnen und Schüler bei der Schulbusnutzung" durchgeführt. Weitere Schulungen werden folgen.
 +
 +
Zusätzlich werden seit 2001 in regelmäßigen Abständen Schul- und Linienbusse durch Polizeibeamte des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda und Mitarbeiter des Fachdienstes Schulen des Landkreises kontrolliert.
 +
 +
Bislang erfolgten 623 dieser unangekündigten Schulbuskontrollen. Allein im letzten Jahr wurden 150 Busse überprüft. Die regelmäßigen Kontrollen zeigen den Erfolg des Sicherheitskonzeptes. Bei den U--- berprüfungen werden u. a. durch die Polizeibeamten die technische Ausstattung, das Vorhandensein geeigneter Halteeinrichtungen an den Sitzen in vorgeschriebener Höhe, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die erforderlichen Führerscheine überprüft, die Mitarbeiter des Fachdienstes Schulen kontrollieren die Pünktlichkeit sowie die Auslastung der Busse. Bei den jüngsten Kontrollen (26 Busse) am 28.05.2008 gab es in den meisten Fällen keine Beanstandungen. Bei den von den Polizeibeamten getroffenen Feststellungen handelte es sich um Verstöße gegen die Einhaltung der Ausrüstungsvorschriften, wie fehlende bzw. defekte Warndreiecke, abgelaufene Prüffristen bei den Feuerlöschern und fehlende Schulbuskennzeichnungen.
 +
 +
 +
1. Wie viele Schülerlinnen werden täglich mit Schulbussen zur Schule gefahren?
 +
 +
Täglich werden etwa 12.600 Schüler/innen aus dem Landkreis mit rd. 100 Bussen zu den Schulen befördert. Die Sicherstellung der Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des Linienverkehrs (rd. 9.700 Fahrschüler) und im freigestellten Schulverkehr (rd. 2.900 Fahrschüler).
 +
 +
 +
2. Wie viele Schülerlinnen haben einen Sitzplatz?
 +
 +
Im Linienverkehr kommen überwiegend Niederflurbusse (absenkbar) mit nachfolgenden Buskapazitäten zum Einsatz:
 +
 +
Auslastung
 +
 +
Sitzplätze Stehplätze
 +
 +
100% 100% 75%
 +
 +
12-m-Bus ca. 40 ca. 47 ca. 35
 +
Großraumbus (15 m): ca. 50 ca. 67 ca. 50
 +
 +
Im freigestellten Schulverkehr werden von den Betreibern überwiegend Oberlandstandardlinienbusse bzw. "Kombibusse" (auch als Reisebus einsetzbar) mit nachfolgender Buskapazität eingesetzt, die jeweils eine Länge von 12 Metern -haben:
 +
 +
Auslastung
 +
Sitzplätze Stehplätze
 +
 +
100% 100% 75%
 +
ca. 50 ca. 50 ca. 38
 +
 +
Der Landkreis. Fulda hat mit der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH des Landkreises als Auftraggeber des Linienverkehrs und den Betreibern der Schulbusse vertraglich vereinbart, dass nicht mehr als 75 % der Stehplätze in den Bussen ausgelastet sein dürfen. Bei einer Auslastung der Stehplätze zu 75 % ist davon auszugehen, dass ca. 50 % der Personen über einen Sitzplatz verfügen. Bei der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu "kleineren Schulen", z. B. Grundschule Dietershausen, Bonifatiusschule Dipperz, Grundschule Hettenhausen, Grundschule Langenbieber, Grundschule Margretenhaun, Regenbogenschule Schlitzenhausen, Grundschule Schmalnau, Grundschule Schwarzbach, Grundschule Thalau, Grundschule Uttrichshausen und Grundschule Weyhers haben alle Schüler/innen einen Sitzplatz.
 +
 +
3. Bei welchen Linien und ab weicher Haltestelle mÜssen die Schülerlinnen immer
 +
stehen?
 +
Da sich die Anzahl der Fahrzeuge im gesamten Netz des ÖPNV an der Nachfrage in der
 +
Verkehrsspitze orientiert, ist davon auszugehen, dass sich die Fahrzeuge linear füllen,
 +
d.h. bei annähernd gleicher Anzahl von Sitz-, Stehplätzen ca. ab der Hälfte des Fahrver-
 +
laufs.
 +
Das gilt auch für die Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu
 +
den "größeren" Schulstandorten Rhönschule Gersfeld, Biebertalschule Hofbieber und
 +
Von-Galen-Schule Eichenzell.
 +
 +
4. Bei welchen Linien gab es Unfälle, weicher Art?
 +
Gibt es Linien (Fahrstrecken), bei denen es zu erhöhten Unfallzahlen im normalen
 +
Straßenverkehr kommt?
 +
Wird dies bei der Schülerbeförderung berücksichtigt, wenn ja, wie?
 +
 +
Es gibt keine Fahrstrecken bzw. Linien mit erhöhten Unfallzahien. Ohnehin sind die Unfallzahlen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung im Verhältnis zu anderen Unfallarten im Bereich der Schulen sehr gering, wie folgende Zahlen belegen: Dem Landkreises Fulda wurden im Jahr 2007 im Rahmen der Schülerunfallversicherung insgesamt 1.500 Schülerunfälle an Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Fulda gemeldet, davon waren 27 (2,69 "Schülerbeförderungsunfälle" in den Bereichen
 +
 +
a) Haltestellen 16 Unfälle
 +
b) beim Ein- und Aussteigen 6 Unfälle
 +
c) beim Überqueren der Fahrbahn 4 Unfälle
 +
d) im Bus 1 Unfall
 +
 +
Es sind überwiegend Prellungen, Zerrungen, Platz- und Schürfwunden, vereinzelt Knochenbrüche (Finger/Arm), Gehirnerschütterungen, Bänderdehnungen an Verletzungen aufgetreten.
 +
 +
 +
5. In wie vielen Fällen konnten im laufenden Schuljahr Schülerlinnen nicht im Bus mitgenommen werden?
 +
 +
Gibt es für diese Fälle eine Regelung, wenn ja, wie sieht diese aus?
 +
 +
Im Rahmen der Sicherstellung der Schülerbeförderung im Linienverkehr kam es im laufenden Schuljahr sporadisch in zwei Relationen (Marbach-Rückers-Hünfeld sowie Niederkalbach-Wernher-von-Braun-Schule) zu einer höheren Nachfrage als verfügbaren Kapazitäten. Für die Relation Marbach-Rückers-Hünfeld ist ab kommenden Schuljahr für Abhilfe gesorgt. In der Relation Niederkalbach-Wernher-von-Braun-Schule werden ab kommenden Schuljahr geeignete Maßnahmen in Abstimmung zwischen den Schulleitungen, Kreisschulverwaltung und LNG festzulegen sein.
 +
 +
Im freigestellten Schulverkehr kam es ebenfalls bei zwei "Umläufen" (Schulen Gersfeld Rhönschule, Otto-Lilienthal-Schule, Anne-Frank-Schule - und Biebertalschule Hofbieber) zu einer höheren Nachfrage als verfügbaren Kapazitäten. In beiden Fällen wurde zeitnah in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der Kreisschulverwaltung geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt.
 +
 +
6. Wie entwickelt sich die Schülerzahl im Schuljahr 200812009?
 +
 +
Gibt es durch die Veränderung der Schülerzahl eine Möglichkeit, die die Zahl der
 +
stehenden Schülerlinnen verringert?
 +
 +
Die konkreten Schülerzahlen für das Schuljahr 2008/2009 liegen erst am 01. 11.2008 aufgrund der statistischen Daten
 +
(LUSD) vor. Derzeit sind noch Verschiebungen durch das Wahlverhalten der Eltern zu
 +
verzeichnen. Vorläufige Zahlen können zu diesem Zeitpunkt nur bei den Schulen direkt
 +
abgefragt werden.
 +
 +
Im Bereich der weiterführenden Schulen sind keine rückläufigen Schülerzahlen festzustellen, so dass sich auch die Zahl der stehenden Schüler/innen nicht verringert.
 +
 +
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass eine Entzerrung der Schulanfangszeiten im Landkreis Fulda positive Auswirkungen auf die Schülerbeförderung haben würde.
 +
 +
 +
Mit freundlichen Grüßen
 +
 +
[[Bernd Woide|Woide Landrat]]
==Presse==
==Presse==

Version vom 11:07, 26. Jul. 2008

Inhaltsverzeichnis

Anträge Die LINKE.Offene Liste

Anwendung der Berechnung der Heizkosten nach SGB

der Kreistag möge beschließen, dass das Amt für Arbeit und Soziales, keine pauschalierte Berechnung der Heizkosten im Zusammenhang mit dem SGB II vornimmt. Außerdem soll das Amt für Arbeit und Soziales die extrem gestiegen Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigen.


Begründung: In vielen Fällen stehen in diesem Jahr Nachforderung bei den Heizkosten von 500,- und mehr Euro an. Nach neuesten Berechnungen sind die Heizkosten pro m2 auf über 1,- Euro/Monat gestiegen. Noch 2007 lagen nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes die Kosten pro m2 bei durchschnittlich 0,84 pro Monat in Hessen. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Heizkosten für Hartz IV-Empfänger höher liegen dürften, da sie sich ordentlich gedämmte Wohnungen und solche mit modernen Heizungsanlagen, gar nicht leisten können.

Die Praxis vom Amt für Arbeit und Soziales im Landkreis Fulda Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) nur pauschalierte Heizkosten zu erstatten, ist rechtswidrig. Maßgeblich sind vielmehr angemessenen Abschlagszahlungen und etwaige Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers. Mehrere Gerichte haben bereits festgestellt:

Der Anspruch auf Leistungen für Heizung aus § 22 SGB II richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch, soweit er angemessen ist. Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, so das Gericht in seiner Begründung.

Bezüglich seines Antrags auf Übernahme der tatsächlichen Heizkosten erzielte der Arbeitslose einen Teilerfolg. Die Pauschalierung der Heizkosten, die der Landkreis vorgenommen habe (angemessene Wohnfläche mal 0,80 €), sei, so die Darmstädter Richter, nicht statthaft, wenn eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung der Heizkosten vorliege. Diese ergebe sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Abschlagsforderungen der Energieversorger. Ausnahmen von einem solchen Vorgehen seien nur dann möglich, wenn Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Energieverhalten des AlG II-Empfängers vorlägen. Solche Anhaltspunkte lagen jedoch im konkreten Fall nicht vor. (AZ L 7 AS 126/06 ER – Der Beschluss vom 5.10.2006 ist unanfechtbar. Er wird unter www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de ins Internet eingestellt.)


Berichtsantrag zur Anwendung von Integrationshilfen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer an Unternehmen

Am 10. April hat der DGB in Fulda vor dem Medianagebäude und dem Josefsgarten in Fulda gegen die Handhabung von Lohnkostenzuschüssen durch das Amt für Arbeit und Soziales demonstriert. Der DGB befürchtet den Missbrauch von Leistungen und eine Förderung von Lohndumping durch die Vergabepraxis des Amtes.







Fragen:

  • Wie viele Beschäftigungsverhältnisse älterer (>50 Jahren) Arbeitnehmer bei der Medianagruppe werden durch das Amt für Arbeit und Soziales gefördert?
  • Haben diese Beschäftigten Dauerarbeitsplätze erhalten?
  • Ist es richtig, dass diese Beschäftigte zunächst 3 Monate finanziert vom Amt für Arbeit und Soziales (Qualifizierung) ohne Kosten für die Medianagruppe arbeiten?
  • Wie hoch ist die Anteil der Förderung an den Arbeitgeberbruttolohnkosten dieser Beschäftigten (30 – 50 %)?
  • Werden für die Beschäftigten Tariflöhne gezahlt? Wenn ja, welche?
  • Wie lange ist die Förderung der Beschäftigten (12 – 36 Monate)?
  • Wurden die älteren Beschäftigten zusätzlich eingestellt?
  • Wurden andere befristete Beschäftigungsverhältnisse im Förderungszeitraum nicht verlängert?
  • Gibt es Erkenntnisse über die Weiterbeschäftigung nach der Förderung?


Berichtsantrag zur Schülerbeförderung

Nach wie vor ist die Sicherheit der Schüler bei der Schülerbeförderung im Kreis Fulda gefährdet. Aus Kostengründen müssen täglich hunderte Schüler/innen auf ihrem Weg in die Schule in übervollen Bussen stehen.

Frage:

  • Wie viele Schüler/innen werden täglich mit Schulbussen zur Schule gefahren?
  • Wie viele dieser Schüler haben einen Sitzplatz?
  • Bei welchen Linien und ab welcher Haltestelle müssen die Schüler/innen immer stehen?
  • Bei welchen Linien gab es Unfälle, welcher Art?
  • Gibt es Linien (Fahrstrecken,) bei denen es zu erhöhten Unfallzahlen im normalen Straßenverkehr kommt?
  • Wird dies bei der Schülerbeförderung berücksichtigt, wenn ja, wie?
  • In wie vielen Fällen konnten im laufenden Schuljahr, Schüler/innen nicht im Bus mitgenommen werden?
  • Gibt es für diese Fälle eine Regelung, wenn ja, wie sieht diese aus?
  • Wie entwickelt sich die Schülerzahl im Schuljahr 2008/2009?
  • Gibt es durch die Veränderung der Schülerzahl, eine Möglichkeit die die Zahl der stehenden Schüler/innen zu verringern?


Weitere Tagesordnungspunkte

Satzungsänderung Sparkasse Fulda

Die Fuldaer Zeitung schreibt über die Kreistagsitzung: "Die neue Satzung ermöglicht es, Stammkapital zu bilden. Die Opposition aus SPD, Grünen, CWE, FDP, FWG, Rep und Linke lehnte die Satzung geschlossen ab. Sie befürchtet, dass die Bank eines Tages von anderen Geldhäusern oder Investoren übernommen werden könnte und damit nicht mehr im Besitz von Stadt und Landkreis Fulda bleibt." [1]

Mehr: Sparkasse Fulda


Antworten

Bericht an den Kreistag hier: Schülerbeförderung

Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 10.05.2008



Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender Rupprecht,

den Berichtsantrag möchte ich wie folgt beantworten:

Schülerbeförderung hat im Landkreis Fulda einen hohen Stellenwert. Gegenwärtig gibt der Landkreis Fulda für diese öffentliche Aufgabe als Schulträger fast 6 Mio. € aus. Immer wieder wird die Frage diskutiert, wie sicher Schulbusse sind. Im Landkreis Fulda arbeiten Kreisverwaltung, Polizei und Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH Hand in Hand, um größtmögliche Sicherheit zu bieten. Mit regelmäßigen Kontrollen und Projekten wird seit Jahren dafür gesorgt, dass die Schülerbeförderung möglichst gefahrenfrei und gut durchdacht ist..

Um ihre Sicherheit der Schülerbeförderung zu gewährleisten und zu verbessern, hat der Fachdienst Schulen des Landkreises gemeinsam mit Schulen und der Polizei seit Jahren erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen. Neben 500 Schulbuslotsen, die verhindern sollen, dass es an den Haltestellen und in den Schulbussen zu Drängeleien, verbalen Konflikten oder Gewalthandlungen und Sachbeschädigungen kommt, werden kreisweit zudem 45 Schülerlotsen eingesetzt, die an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel vielbefahrenen Straßen, das sichere Queren ermöglichen und somit die Sicherheit auf dem Schulweg erhöhen.

Außerdem wurde im Frühjahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Lehrgang für pädagogische Fachkräfte mit dem Thema "Richtiges Verhaften der Schülerinnen und Schüler bei der Schulbusnutzung" durchgeführt. Weitere Schulungen werden folgen.

Zusätzlich werden seit 2001 in regelmäßigen Abständen Schul- und Linienbusse durch Polizeibeamte des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda und Mitarbeiter des Fachdienstes Schulen des Landkreises kontrolliert.

Bislang erfolgten 623 dieser unangekündigten Schulbuskontrollen. Allein im letzten Jahr wurden 150 Busse überprüft. Die regelmäßigen Kontrollen zeigen den Erfolg des Sicherheitskonzeptes. Bei den U--- berprüfungen werden u. a. durch die Polizeibeamten die technische Ausstattung, das Vorhandensein geeigneter Halteeinrichtungen an den Sitzen in vorgeschriebener Höhe, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die erforderlichen Führerscheine überprüft, die Mitarbeiter des Fachdienstes Schulen kontrollieren die Pünktlichkeit sowie die Auslastung der Busse. Bei den jüngsten Kontrollen (26 Busse) am 28.05.2008 gab es in den meisten Fällen keine Beanstandungen. Bei den von den Polizeibeamten getroffenen Feststellungen handelte es sich um Verstöße gegen die Einhaltung der Ausrüstungsvorschriften, wie fehlende bzw. defekte Warndreiecke, abgelaufene Prüffristen bei den Feuerlöschern und fehlende Schulbuskennzeichnungen.


1. Wie viele Schülerlinnen werden täglich mit Schulbussen zur Schule gefahren?

Täglich werden etwa 12.600 Schüler/innen aus dem Landkreis mit rd. 100 Bussen zu den Schulen befördert. Die Sicherstellung der Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des Linienverkehrs (rd. 9.700 Fahrschüler) und im freigestellten Schulverkehr (rd. 2.900 Fahrschüler).


2. Wie viele Schülerlinnen haben einen Sitzplatz?

Im Linienverkehr kommen überwiegend Niederflurbusse (absenkbar) mit nachfolgenden Buskapazitäten zum Einsatz:

Auslastung

Sitzplätze Stehplätze

100% 100% 75%

12-m-Bus ca. 40 ca. 47 ca. 35 Großraumbus (15 m): ca. 50 ca. 67 ca. 50

Im freigestellten Schulverkehr werden von den Betreibern überwiegend Oberlandstandardlinienbusse bzw. "Kombibusse" (auch als Reisebus einsetzbar) mit nachfolgender Buskapazität eingesetzt, die jeweils eine Länge von 12 Metern -haben:

Auslastung Sitzplätze Stehplätze

100% 100% 75% ca. 50 ca. 50 ca. 38

Der Landkreis. Fulda hat mit der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH des Landkreises als Auftraggeber des Linienverkehrs und den Betreibern der Schulbusse vertraglich vereinbart, dass nicht mehr als 75 % der Stehplätze in den Bussen ausgelastet sein dürfen. Bei einer Auslastung der Stehplätze zu 75 % ist davon auszugehen, dass ca. 50 % der Personen über einen Sitzplatz verfügen. Bei der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu "kleineren Schulen", z. B. Grundschule Dietershausen, Bonifatiusschule Dipperz, Grundschule Hettenhausen, Grundschule Langenbieber, Grundschule Margretenhaun, Regenbogenschule Schlitzenhausen, Grundschule Schmalnau, Grundschule Schwarzbach, Grundschule Thalau, Grundschule Uttrichshausen und Grundschule Weyhers haben alle Schüler/innen einen Sitzplatz.

3. Bei welchen Linien und ab weicher Haltestelle mÜssen die Schülerlinnen immer stehen? Da sich die Anzahl der Fahrzeuge im gesamten Netz des ÖPNV an der Nachfrage in der Verkehrsspitze orientiert, ist davon auszugehen, dass sich die Fahrzeuge linear füllen, d.h. bei annähernd gleicher Anzahl von Sitz-, Stehplätzen ca. ab der Hälfte des Fahrver- laufs. Das gilt auch für die Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu den "größeren" Schulstandorten Rhönschule Gersfeld, Biebertalschule Hofbieber und Von-Galen-Schule Eichenzell.

4. Bei welchen Linien gab es Unfälle, weicher Art? Gibt es Linien (Fahrstrecken), bei denen es zu erhöhten Unfallzahlen im normalen Straßenverkehr kommt? Wird dies bei der Schülerbeförderung berücksichtigt, wenn ja, wie?

Es gibt keine Fahrstrecken bzw. Linien mit erhöhten Unfallzahien. Ohnehin sind die Unfallzahlen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung im Verhältnis zu anderen Unfallarten im Bereich der Schulen sehr gering, wie folgende Zahlen belegen: Dem Landkreises Fulda wurden im Jahr 2007 im Rahmen der Schülerunfallversicherung insgesamt 1.500 Schülerunfälle an Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Fulda gemeldet, davon waren 27 (2,69 "Schülerbeförderungsunfälle" in den Bereichen

a) Haltestellen 16 Unfälle b) beim Ein- und Aussteigen 6 Unfälle c) beim Überqueren der Fahrbahn 4 Unfälle d) im Bus 1 Unfall

Es sind überwiegend Prellungen, Zerrungen, Platz- und Schürfwunden, vereinzelt Knochenbrüche (Finger/Arm), Gehirnerschütterungen, Bänderdehnungen an Verletzungen aufgetreten.


5. In wie vielen Fällen konnten im laufenden Schuljahr Schülerlinnen nicht im Bus mitgenommen werden?

Gibt es für diese Fälle eine Regelung, wenn ja, wie sieht diese aus?

Im Rahmen der Sicherstellung der Schülerbeförderung im Linienverkehr kam es im laufenden Schuljahr sporadisch in zwei Relationen (Marbach-Rückers-Hünfeld sowie Niederkalbach-Wernher-von-Braun-Schule) zu einer höheren Nachfrage als verfügbaren Kapazitäten. Für die Relation Marbach-Rückers-Hünfeld ist ab kommenden Schuljahr für Abhilfe gesorgt. In der Relation Niederkalbach-Wernher-von-Braun-Schule werden ab kommenden Schuljahr geeignete Maßnahmen in Abstimmung zwischen den Schulleitungen, Kreisschulverwaltung und LNG festzulegen sein.

Im freigestellten Schulverkehr kam es ebenfalls bei zwei "Umläufen" (Schulen Gersfeld Rhönschule, Otto-Lilienthal-Schule, Anne-Frank-Schule - und Biebertalschule Hofbieber) zu einer höheren Nachfrage als verfügbaren Kapazitäten. In beiden Fällen wurde zeitnah in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der Kreisschulverwaltung geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt.

6. Wie entwickelt sich die Schülerzahl im Schuljahr 200812009?

Gibt es durch die Veränderung der Schülerzahl eine Möglichkeit, die die Zahl der stehenden Schülerlinnen verringert?

Die konkreten Schülerzahlen für das Schuljahr 2008/2009 liegen erst am 01. 11.2008 aufgrund der statistischen Daten (LUSD) vor. Derzeit sind noch Verschiebungen durch das Wahlverhalten der Eltern zu verzeichnen. Vorläufige Zahlen können zu diesem Zeitpunkt nur bei den Schulen direkt abgefragt werden.

Im Bereich der weiterführenden Schulen sind keine rückläufigen Schülerzahlen festzustellen, so dass sich auch die Zahl der stehenden Schüler/innen nicht verringert.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass eine Entzerrung der Schulanfangszeiten im Landkreis Fulda positive Auswirkungen auf die Schülerbeförderung haben würde.


Mit freundlichen Grüßen

Woide Landrat

Presse

  • FZ: Kreistag beschließt neue Satzung für Sparkasse [2]
Persönliche Werkzeuge