Kreistagsitzung Juni 2008

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Inhaltsverzeichnis

Anträge Die LINKE.Offene Liste

Anwendung der Berechnung der Heizkosten nach SGB

der Kreistag möge beschließen, dass das Amt für Arbeit und Soziales, keine pauschalierte Berechnung der Heizkosten im Zusammenhang mit dem SGB II vornimmt. Außerdem soll das Amt für Arbeit und Soziales die extrem gestiegen Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigen.


Begründung: In vielen Fällen stehen in diesem Jahr Nachforderung bei den Heizkosten von 500,- und mehr Euro an. Nach neuesten Berechnungen sind die Heizkosten pro m2 auf über 1,- Euro/Monat gestiegen. Noch 2007 lagen nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes die Kosten pro m2 bei durchschnittlich 0,84 pro Monat in Hessen. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Heizkosten für Hartz IV-Empfänger höher liegen dürften, da sie sich ordentlich gedämmte Wohnungen und solche mit modernen Heizungsanlagen, gar nicht leisten können.

Die Praxis vom Amt für Arbeit und Soziales im Landkreis Fulda Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) nur pauschalierte Heizkosten zu erstatten, ist rechtswidrig. Maßgeblich sind vielmehr angemessenen Abschlagszahlungen und etwaige Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers. Mehrere Gerichte haben bereits festgestellt:

Der Anspruch auf Leistungen für Heizung aus § 22 SGB II richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch, soweit er angemessen ist. Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, so das Gericht in seiner Begründung.

Bezüglich seines Antrags auf Übernahme der tatsächlichen Heizkosten erzielte der Arbeitslose einen Teilerfolg. Die Pauschalierung der Heizkosten, die der Landkreis vorgenommen habe (angemessene Wohnfläche mal 0,80 €), sei, so die Darmstädter Richter, nicht statthaft, wenn eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung der Heizkosten vorliege. Diese ergebe sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Abschlagsforderungen der Energieversorger. Ausnahmen von einem solchen Vorgehen seien nur dann möglich, wenn Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Energieverhalten des AlG II-Empfängers vorlägen. Solche Anhaltspunkte lagen jedoch im konkreten Fall nicht vor. (AZ L 7 AS 126/06 ER – Der Beschluss vom 5.10.2006 ist unanfechtbar. Er wird unter www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de ins Internet eingestellt.)


Berichtsantrag zur Anwendung von Integrationshilfen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer an Unternehmen

Am 10. April hat der DGB in Fulda vor dem Medianagebäude und dem Josefsgarten in Fulda gegen die Handhabung von Lohnkostenzuschüssen durch das Amt für Arbeit und Soziales demonstriert. Der DGB befürchtet den Missbrauch von Leistungen und eine Förderung von Lohndumping durch die Vergabepraxis des Amtes.







Fragen:

  • Wie viele Beschäftigungsverhältnisse älterer (>50 Jahren) Arbeitnehmer bei der Medianagruppe werden durch das Amt für Arbeit und Soziales gefördert?
  • Haben diese Beschäftigten Dauerarbeitsplätze erhalten?
  • Ist es richtig, dass diese Beschäftigte zunächst 3 Monate finanziert vom Amt für Arbeit und Soziales (Qualifizierung) ohne Kosten für die Medianagruppe arbeiten?
  • Wie hoch ist die Anteil der Förderung an den Arbeitgeberbruttolohnkosten dieser Beschäftigten (30 – 50 %)?
  • Werden für die Beschäftigten Tariflöhne gezahlt? Wenn ja, welche?
  • Wie lange ist die Förderung der Beschäftigten (12 – 36 Monate)?
  • Wurden die älteren Beschäftigten zusätzlich eingestellt?
  • Wurden andere befristete Beschäftigungsverhältnisse im Förderungszeitraum nicht verlängert?
  • Gibt es Erkenntnisse über die Weiterbeschäftigung nach der Förderung?


Berichtsantrag zur Schülerbeförderung

Nach wie vor ist die Sicherheit der Schüler bei der Schülerbeförderung im Kreis Fulda gefährdet. Aus Kostengründen müssen täglich hunderte Schüler/innen auf ihrem Weg in die Schule in übervollen Bussen stehen.

Frage:

  • Wie viele Schüler/innen werden täglich mit Schulbussen zur Schule gefahren?
  • Wie viele dieser Schüler haben einen Sitzplatz?
  • Bei welchen Linien und ab welcher Haltestelle müssen die Schüler/innen immer stehen?
  • Bei welchen Linien gab es Unfälle, welcher Art?
  • Gibt es Linien (Fahrstrecken,) bei denen es zu erhöhten Unfallzahlen im normalen Straßenverkehr kommt?
  • Wird dies bei der Schülerbeförderung berücksichtigt, wenn ja, wie?
  • In wie vielen Fällen konnten im laufenden Schuljahr, Schüler/innen nicht im Bus mitgenommen werden?
  • Gibt es für diese Fälle eine Regelung, wenn ja, wie sieht diese aus?
  • Wie entwickelt sich die Schülerzahl im Schuljahr 2008/2009?
  • Gibt es durch die Veränderung der Schülerzahl, eine Möglichkeit die die Zahl der stehenden Schüler/innen zu verringern?


Weitere Tagesordnungspunkte

Satzungsänderung Sparkasse Fulda

Die Fuldaer Zeitung schreibt über die Kreistagsitzung: "Die neue Satzung ermöglicht es, Stammkapital zu bilden. Die Opposition aus SPD, Grünen, CWE, FDP, FWG, Rep und Linke lehnte die Satzung geschlossen ab. Sie befürchtet, dass die Bank eines Tages von anderen Geldhäusern oder Investoren übernommen werden könnte und damit nicht mehr im Besitz von Stadt und Landkreis Fulda bleibt." [1]


Presse

  • FZ: Kreistag beschließt neue Satzung für Sparkasse [2]
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