Bearbeiten von „Kreistagsitzung Juni 2010“

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[[Bild:Oberkalbach3.JPG|right|framed|'''Kreistagsabgeordneter Michael Wahl am Rednerpult''']]  
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==Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines==
==Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines==
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1. Änderung der Satzung der Sparkasse Fulda ([http://www.landkreis-fulda.de/fileadmin/intern/politische_gremien/Antraege_KT/2010/2010-06-07/KT-2010.06.07-Anlage_1.pdf Vorlage hier])
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1. Änderung der Satzung der Sparkasse Fulda
2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Teilbereich „Schule für Kranke“ als
2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Teilbereich „Schule für Kranke“ als
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Beratungs- und Förderzentrum (Klinikschule) ([http://www.landkreis-fulda.de/fileadmin/intern/politische_gremien/Antraege_KT/2010/2010-06-07/KT-2010.06.07-Anlage_2.pdf Schulentwicklungsplan - Fortschreibung Teilbereich Schule für Kranke hier])
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Beratungs- und Förderzentrum (Klinikschule)
3. Zustimmung des Kreistages zur Bestellung von Frau Angelika Förster zur Leiterin des
3. Zustimmung des Kreistages zur Bestellung von Frau Angelika Förster zur Leiterin des
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hier: Bestimmung von Frau Waschke
hier: Bestimmung von Frau Waschke
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5. Erster Statusbericht nach § 28 GemHVO-Doppik ([http://www.landkreis-fulda.de/fileadmin/intern/politische_gremien/Antraege_KT/2010/2010-06-07/KT-2010.06.07-Anlage_3.pdf Statusbericht hier:]
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5. Erster Statusbericht nach § 28 GemHVO-Doppik
6. Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abteilung B – mit verkürzter
6. Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abteilung B – mit verkürzter
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Aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass die  Klagen gegen Bescheide im Zusammenhang mit [[Hartz IV|Alg II]] zunehmen. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf richtige Bescheide verlassen können. Auch ist zu klären, wie erfolgreich die Widersprüche und Klagen sind. Ein Zustand, in dem nur derjenige seine Ansprüche erhält, der widerspricht oder klagt, hätte wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und würde ausgerechnet die Schwächsten in unserer Gesellschaft hart treffen.
Aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass die  Klagen gegen Bescheide im Zusammenhang mit [[Hartz IV|Alg II]] zunehmen. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf richtige Bescheide verlassen können. Auch ist zu klären, wie erfolgreich die Widersprüche und Klagen sind. Ein Zustand, in dem nur derjenige seine Ansprüche erhält, der widerspricht oder klagt, hätte wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und würde ausgerechnet die Schwächsten in unserer Gesellschaft hart treffen.
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'''Behandlung'''
 
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Herr Strelitz (SPD) stellt Antrag zur Geschäftsordnung. Er regt an, dieser Antrag möge wegen der dann ausführlicheren Behandlung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Es wird darüber abgestimmt, ob eine Verweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales erfolgen soll.
 
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Der Berichtsantrag wird mehrheitlich an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
 
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Dafür: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, FWG, REP
 
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Dagegen: Die Linke.Offene Liste
 
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Enthaltungen: CWE 3 GRÜNE
 
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Herr Wahl soll ein Einladung für die Ausschusssitzung erhalten, sobald diese terminiert ist.
 
====Kommunalfinanzen – Transparenz der Arbeit der Gemeindefinanzkommission====
====Kommunalfinanzen – Transparenz der Arbeit der Gemeindefinanzkommission====
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'''Begründung'''
'''Begründung'''
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Die Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Finanzausstattung unseres Landkreises. Von den Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission wird sehr wesentlich abhängen, welche Entscheidungen die Bundesregierung, der Bundestag und die Länder zur Zukunft der Kommunalfinanzen treffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Vertretungen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie in Zukunft in unserem Landkreis haben werden. Und sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich in dieser für ihren Landkreis existenziellen Frage, an der Diskussion beteiligen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung von Öffentlichkeit über die Arbeit der Gemeindefinanzkommission.
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Die Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Finanzausstattung unseres Landkreises. Von den Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission wird sehr wesentlich abhängen, welche Entscheidungen die Bundesregierung, der Bundestag und die Länder zur Zukunft der Kommunalfinanzen treffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Vertretungen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie in Zukunft in unserem Landkreis haben werden. Und sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich in dieser für ihren Landkreis existenziellen Frage, an der Diskussion beteiligen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung von Öffentlichkeit über die Arbeit der Gemeindefinanzkommission.  
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'''Behandlung'''
 
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Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
 
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Dafür: Die Linke.Offene Liste
 
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Dagegen: CDU, SPD, CWE, GRÜNE, FWG, REP
 
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Enthaltungen, ---
 
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(FDP-Fraktion während der Abstimmung nicht anwesend)
 
====Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes====  
====Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes====  
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Gegen den Widerstand von SPD, LINKE und Grüne hat der Bundestag die Neugestaltung und damit verbunden eine drastische Absenkung der Solarförderung beschlossen. Der  Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich  enttäuscht über die Entscheidung im Bundestag. Union und FDP hätten sich „über zahlreiche Bedenken aus der Solarbranche, der Wissenschaft, den Gewerkschaften und auch aus eigenen Reihen sowie über einen Beschluss des Bundesrates hinweg“ gesetzt. Oppositionsparteien fürchten, dass wegen des mangelnden Vertrauensschutzes viele Photovoltaik-Projekte scheitern könnten, die sich derzeit in Planung befinden. Es ist zu klären welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Ausbauplanungen und den Haushalt des Kreises Fulda hat.
Gegen den Widerstand von SPD, LINKE und Grüne hat der Bundestag die Neugestaltung und damit verbunden eine drastische Absenkung der Solarförderung beschlossen. Der  Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich  enttäuscht über die Entscheidung im Bundestag. Union und FDP hätten sich „über zahlreiche Bedenken aus der Solarbranche, der Wissenschaft, den Gewerkschaften und auch aus eigenen Reihen sowie über einen Beschluss des Bundesrates hinweg“ gesetzt. Oppositionsparteien fürchten, dass wegen des mangelnden Vertrauensschutzes viele Photovoltaik-Projekte scheitern könnten, die sich derzeit in Planung befinden. Es ist zu klären welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Ausbauplanungen und den Haushalt des Kreises Fulda hat.
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'''Antwort'''
 
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zu 1. Wie viele der im Haushaltsansatz geplanten 1,285 Millionen Euro Investitionen für ein BHKW und Photovoltaikanlagen werden bis zum 30.06. in Photovoltalkanlagen investiert?
 
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Bis zum 30.06.2010 können keine der in den Haushaltsplan eingestellten Mitteln für Photovoltaikanlagen bzw. BHKW's eingesetzt werden, da der Haushalt noch nicht genehmigt ist und deshalb keine investiven Maßnahmen durchgeführt werden können.
 
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zu 2. Wie viele Mittel werden im 2. Halbjahr in Photovoltalkanlagen investiert?
 
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Für eine Photovoltaikanlage auf der Sporthalle in Hofbieber wurden 490.000,- E eingestellt. Durch größere Lichtkuppeln bzw. Rauchabzugsanlagen auf dem Dach wird die Fläche etwas kleiner werden, um sie mit einer Photovoltaikanlage zu belegen. Deshalb wurde vom Eigenbetrieb eine zusätzliche Anlage auf der Grundschule in Hofaschenbach ausgeschrieben und aufgebaut, die vor dem 30.06.2010 in Betrieb genommen wird. Nach Genehmigung der Haushaltsmittel wird im 2. Halbjahr die Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach in Hofbieber verwirklicht werden. Hier rechnen wir mit Kosten zwischen 350.000 E und 400.000 E.
 
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Die ÜWAG muss in Hofbieber in einer Transformatorstation noch die technischen Voraussetzungen schaffen, damit diese neue Photovoltaikanlage ans Netz genommen werden kann. Dieses Arbeiten können nur in den Sommerferien durchgeführt werden, so dass die Verwirklichung der Anlage erst nach dem 30.06.2010 erfolgen kann.
 
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zu 3. Entstehen durch die Änderung des Gesetzes und der abgesenkten Einspeisevergütung negative finanzielle Auswirkungen, wenn ja, weiche?
 
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Anlagen, die nach dem 30.06.2010 erstellt werden und ans Netz gehen, erhalten voraussichtlich eine um 15 Prozent geringere Einspeisevergütung. Der Fachdienst Gebäudemanagement erwartet, dass durch die verringerte Einspeisevergütung auch die Modulpreise für Photovoltaikanlagen fallen werden. Die EEG-Novelle befindet sich gegenwärtig noch im Vermittlungsausschuss. Es ist noch unklar, ob die bereits kommunizierten Regelungen zum 01.07.2010 so in Kraft treten werden.
 
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zu 4. Wurden alle Möglichkeiten genutzt, die Anlagen im 1. Halbjahr zu realisieren?
 
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Ja. Im 1. Halbjahr 2010 wurde die Photovoltaikanlage auf dem neuen Dach der Turnhalle in Eiterfeld verwirklicht und ist seit Mitte Mai am Netz. Da diese Anlage in den Ausschreibungsergebnissen günstiger als in den Planungen war und die Anlage in Hofbieber etwas kleiner ausfallen wird, wurden Mittel von rund 180.000,- € für die Anlage an der Schule in Hofaschenbach investiert. Diese wird in den nächsten Tagen ans Netz gehen, so dass hier die höhere Einspeisevergütung realisiert werden kann.
 
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zu 5. Anfang Mai hat das Bundesumweltministerium bekannt gegeben, dass es keine Zuschüsse mehr für Sonnenkollektoren, Biomasse-Heizungen und Wärmepurnpen gibt. Außerdem müssen Kommunen, die eine Förderung von Kraft-Wärme Kopplungsanlagen beantragen, mit negativen Bescheiden rechnen. Ist der Kreis durch die Entscheidung der Bundesregierung negativ betroffen, wenn ja in welchem Umfang?
 
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Der Landkreis Fulda ist durch die Entscheidung der Bundesregierung nicht negativ betroffen.
 
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zu 6. Ist auf Grund der Neuregelungdes §33 Abs.2EE GdieWirtschaftlichkeit für den Eigenverbrauch erneut überprüft worden, und zu weichen Konsequenzen führt dies bei den weiteren Planungen?
 
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Für Anlagen, die nach dem 01.01.2009 erstellt wurden und kleiner sind mit einer Anschlussleistung als 30 KVV, kann der erzeugte Solarstrom selbst genutzt werden. Die Anlagen in Eiterfeld und Hofaschenbach, die nach dem 01.01.2009 erstellt wurden sind größer als 30 KW, so dass der Solarstrom hier nicht genutzt werden kann. Bei der Planung weiterer Anlagen wird geprüft werden, ob durch den Bau von kleineren Anlagen hier eine Einsparung erreicht werden kann.
 
====Geländeabsenkungen im Kreis Fulda durch Kaliabbau====
====Geländeabsenkungen im Kreis Fulda durch Kaliabbau====
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[[Datei:Kali rommerz.jpg]]
 
Bei einer Veranstaltung in [[Neuhof]] /Rommerz informierte ein K+S Vertreter, dass Zahlen des BUND von bis zu zwei Metern Geländeabsenkungen in Kaliabbaugebieten nicht zutreffen würden. Man habe überall Meßpunkte über dem Hauptfeld des Abbaugebietes Neuhof und da würden „lediglich 5 cm Geländeabsenkungen pro Jahr" gemessen.
Bei einer Veranstaltung in [[Neuhof]] /Rommerz informierte ein K+S Vertreter, dass Zahlen des BUND von bis zu zwei Metern Geländeabsenkungen in Kaliabbaugebieten nicht zutreffen würden. Man habe überall Meßpunkte über dem Hauptfeld des Abbaugebietes Neuhof und da würden „lediglich 5 cm Geländeabsenkungen pro Jahr" gemessen.
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speziell [[Kaliabbau: Erdsenkungen]]
speziell [[Kaliabbau: Erdsenkungen]]
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'''Antwort des Landrates:'''
 
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Der Kreisausschuss berichtet wie folgt: zu 1. Hat der Landkreis Fulda von dieser Information Kenntnis?
 
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Zunächst ist festzuhalten, dass das Regierungspräsidium Kassel für die Genehmigung und Überwachung des Kalibergbaubetriebs in Neuhof zuständig ist,
 
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konkret das Dezernat Bergaufsicht. Das Regierungspräsidium erhält regelmäßig die Ergebnisse der Oberflachenbewegungen über dem Kaliabbaugebiet.
 
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Die Messungen werden alle 5 Jahre durchgeführt, zuletzt 2006.
 
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Zu 2. Wie bewertet der Keisausschuss diese Aussage?
 
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Wie bereits erläutert, ist nicht der Kreisausschuss des Landkreises Fulda, sondern der RP Kassel zuständige Behörde. Von Seiten des RP kann die Aussage, dass über dem Abbaufeld Neuhof lediglich 5 cm Geländeabsenkungen Jahr gemessen worden seien, nicht nachvollzogen werden.  Die Senkungsbeträge liegen in weiten Bereichen unter 5 Millimetern pro Jahr. Im Osten des Abbaufeldes wurde die höchste Absenkungsgeschwindigkeit mit 27 Millimetern pro Jahr gemessen.
 
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Zu3. Seit wann werden jährlich etwa 5 cm Geländeabsenkungen gemessen?
 
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Die Geschwindigkeit der Geländeabsenkung ist wesentlich geringer als 5cm, Bereits unter Frage 2 erläutert.
 
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Zu 4. Unter welchen Gebieten des Landkreises findet Kaliabbau statt (Karte)?
 
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Regierungspräsidium Kassel und K+S Kali GmbH haben uns darauf hingewiesen,dass Informationen über Abbaugebiete direkt bei den vorgenannten Institutionen abzufragen sind. Dem Landkreis Fulda liegen hierüber keine Informationen vor.
 
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Zu 5. Was bedeutet eine Geländeabsenkung für die betroffenen Hausbesitzer?
 
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Die Senkungen sind gering und erfolgen gleichmäßig. Häuserschäden können dagegen nur bei ungleichmäßigen Senkungen auf kurzen Entfernungen auftreten, da dies zu Schieflagen führt.
 
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Zu 6. Sind im Landkreis Fulda bislang Erdfälle und Dolinen aufgetreten?
 
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Auskünfte darüber werden zurzeit vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in Wiesbaden eingeholt. Die Beantwortung wird schriftlich nachgereicht.
 
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7. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, die Geländeabsenkungen zu vermeiden/stoppen?
 
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Die geringen Senkungsgeschwindigkeiten erfordern keine technischen Maßnahmen
 
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[http://www.landkreis-fulda.de/fileadmin/intern/politische_gremien/Antraege_KT/2010/2010-06-07/TOP_II.15_-_BERICHT_Linke_-_Gelaendeabsenkung_Kaliabbau.pdf PDF des Dokumentes hier]
 
====Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit  von Produktions- und Haldenwässern====
====Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit  von Produktions- und Haldenwässern====
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5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?
5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?
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[[KundS KALI GmbH|'''Mehr zur Kaliindustrie''']]
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'''Schriftliche Antwort'''
 
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Der Kreisausschuss berichtet wie folgt:
 
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Anmerkung: Es handelt sich um Angaben des zuständigen Regierungspräsidiums Kassel.
 
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zu 1. Was geschah mit den restlichen 10% Abwasser?
 
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''Die K+S KALI GmbH ist im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser in die Fliede.''
 
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zu 2. Gibt es noch Stellen im Landkreis Fulda und dem Gebiet der Stadt, an denen Abwasser aus der Kali-Industrie versenkt wurde?
 
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''Nein. Die Versenkung von Salzabwasser ist vollkommen eingestellt.''
 
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zu 3. An welchen Standorten findet eine "Beprobung" des Grundwasserleiter sstatt?
 
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''Die Überwachung der Versenkung und der Abraumhalde erfolgt auf der Grundlage eines Mess- und Beobachtungsplanes. Insgesamt werden 65 Messstellen beobachtet (staatliche Überwachung und Eigenüberwachung).''
 
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zu4. Wer führt die Messungen der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes an der Bohrung "Bronnzell 1' aus, findet hier Beprobung statt?
 
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''Die Messungen in der Bohrung Bronnzell 1 werden im Rahmen der auferlegten Eigenüberwachung durch die K+S KALI GmbH durchgeführt.''
 
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zu 5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?
 
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''Die Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers durch die Salzabwasserversenkung liegt im tiefen Unteren Buntsandstein (> 300 m unter Gelände) vor, der für die Trinkwassergewinnung nicht genutzt wird. Vom gesamten Grundwasser-Körper (als Anlage beigefügt) ist nur ein kleiner Teilbereich in unmittelbarer Nähe der Versenkstandorte betroffen. Es wird zunächst beobachtet, wie sich die Lage der Mineralisationsgrenze zeitlich entwickelt.''
 
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[[Datei:WRRL.gif|900px]]
 
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[[KundS KALI GmbH|'''Mehr zur Kaliindustrie''']]
 
[[Kategorie:Sozialpolitik]]
[[Kategorie:Sozialpolitik]]

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