Kreistagsitzung Juni 2010
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Am 7.06.2010. 14:00 Uhr, in Oberkalbach, Gemeindezentrum
[Bearbeiten] Tagesordnung
[Bearbeiten] Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines
1. Änderung der Satzung der Sparkasse Fulda (Vorlage hier)
2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Teilbereich „Schule für Kranke“ als Beratungs- und Förderzentrum (Klinikschule) (Schulentwicklungsplan - Fortschreibung Teilbereich Schule für Kranke hier)
3. Zustimmung des Kreistages zur Bestellung von Frau Angelika Förster zur Leiterin des Fachdienstes 1400 Revision gem. § 30 HKO, Ziffer 13
4. Aufsichtsrat der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda hier: Bestimmung von Frau Waschke
5. Erster Statusbericht nach § 28 GemHVO-Doppik (Statusbericht hier:
6. Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abteilung B – mit verkürzter Ansparzeit gemäß § 12 des Hess. Investitionsfondsgesetzes für den Neubau der Förderberufsschule des Antoniusheims - Projekt Startbahn
7. Sturmschäden vom 28.02.2010 an den Gebäuden der Jahnschule und Wigbertschule in Hünfeld, hier: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 114 g HGO
8. Kenntnisnahme der Beschlüsse zu überplanmäßigen Ausgaben
[Bearbeiten] Anträge
1. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.04.2010 Planungen zur Verlagerung des Arbeitsgerichts Fulda nach Bad Hersfeld
2. Resolutionsantrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2010 Geplante Schließung des Arbeitsgerichtes Fulda
3. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.05.2010 Meldeplattform Radverkehr
4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.05.2010 DB Bahn – Deutschland erleben! – Unterwegs in Hessen
5. Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2010 Qualität der Kindertagespflege
6. Resolutionsantrag der FDP-Fraktion vom 12.05.2010 Ausbau ICE Strecke Frankfurt-Fulda
7. Resolution der SPD-Fraktion vom 17.05.2010 Güterverkehrskorridore
8. Berichtsantrag der FDP-Fraktion vom 12.05.2010 Infektion OP Zentrum Fulda Bardo-Haus
9. Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2010 Überwachung der Hygiene Verordnung und Hygiene Mängel im OP-Zentrum
10. Berichtsantrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2010 Streptokokken-Infektion und Infektionsprävention
11. Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 07.05.2010 Klagen gegen Hartz IV Bescheide
12. Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 07.05.2010 Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
13. Antrag von Die Linke.Offene Liste vom 14.05.2010 Kommunalfinanzen – Transparenz der Arbeit der Gemeindefinanzkommission
14. Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 14.05.2010 Ergänzende Fragen zur Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern
15. Berichtsantrag von Die Linke.Offene Liste vom 14.05.2010 Geländeabsenkung im Kreis Fulda durch Kaliabbau
16. Resolution der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.05.2010 Kita Garantie erhalten
17. Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.05.2010 Anlage der Fa. Bickardt Bau zur Lagerung und Aufbereitung von teerpechhaltigem Straßenaufbruch (gefährlicher Abfall, Abfallschlüsselnummer 170301) In Großenlüder-Eichenau
18. Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2010 Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren
19. Resolutionsantrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2010 Kürzung der Landesregierung bei Bildung, Wissenschaft und Forschung
20. Berichtsantrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2010 Schulmilchprogramm
21. Berichtsantrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2010 Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2010 – Auswirkungen auf den LK Fulda
22. Berichtsantrag der CWE-Fraktion vom 15.05.2010 Naturdenkmale im Landkreis Fulda
23. Berichtsantrag der CWE-Fraktion vom 15.05.2010 Beseitigung von Sturmschäden (Febr. 2010) an Jahn- und Wigbertschule Hünfeld
24. Berichtsantrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010 Kinder- und Jugendpsychiatrie in Fulda
Alle Anträge können hier eingesehen werden
[Bearbeiten] Anfragen und Anträge
[Bearbeiten] Die LINKE.Offene Liste
[Bearbeiten] Klagen gegen Hartz IV Bescheide
der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:
- Gegen wie viele Bescheide des Amtes für Arbeit und Soziales wurde im Jahr 2009 Widerspruch eingelegt?
- Wie viele dieser Widersprüche waren ohne Erfolg?
- Gegen wie viele Bescheide wurde geklagt?
- Bei wie vielen Gerichtsverfahren unterlagen die Kläger?
Begründung:
Aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass die Klagen gegen Bescheide im Zusammenhang mit Alg II zunehmen. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf richtige Bescheide verlassen können. Auch ist zu klären, wie erfolgreich die Widersprüche und Klagen sind. Ein Zustand, in dem nur derjenige seine Ansprüche erhält, der widerspricht oder klagt, hätte wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und würde ausgerechnet die Schwächsten in unserer Gesellschaft hart treffen.
Behandlung
Herr Strelitz (SPD) stellt Antrag zur Geschäftsordnung. Er regt an, dieser Antrag möge wegen der dann ausführlicheren Behandlung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Es wird darüber abgestimmt, ob eine Verweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales erfolgen soll.
Der Berichtsantrag wird mehrheitlich an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Dafür: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, FWG, REP
Dagegen: Die Linke.Offene Liste
Enthaltungen: CWE 3 GRÜNE
Herr Wahl soll ein Einladung für die Ausschusssitzung erhalten, sobald diese terminiert ist.
[Bearbeiten] Kommunalfinanzen – Transparenz der Arbeit der Gemeindefinanzkommission
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf,
1. die Bürgerinnen und Bürger sowie den Kreistag regelmäßig auf jeder Sitzung des Haushaltsausschusses und in den Kreistagsitzungen über den Stand der Arbeit der Gemeindefinanzkommission zu informieren.
2. sich dafür einzusetzen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Kreistagmitglieder, die sich mit Vorschlägen und Ideen in die Arbeit der Gemeindefinanzkommission einbringen wollen, diese Möglichkeit erhalten.
Begründung
Die Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Finanzausstattung unseres Landkreises. Von den Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission wird sehr wesentlich abhängen, welche Entscheidungen die Bundesregierung, der Bundestag und die Länder zur Zukunft der Kommunalfinanzen treffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Vertretungen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie in Zukunft in unserem Landkreis haben werden. Und sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich in dieser für ihren Landkreis existenziellen Frage, an der Diskussion beteiligen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung von Öffentlichkeit über die Arbeit der Gemeindefinanzkommission.
Behandlung
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Dafür: Die Linke.Offene Liste
Dagegen: CDU, SPD, CWE, GRÜNE, FWG, REP
Enthaltungen, ---
(FDP-Fraktion während der Abstimmung nicht anwesend)
[Bearbeiten] Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:
- Wieviele der im Haushaltsansatz geplanten 1,285 Millionen Euro Investitionen für ein BHKW und Photovoltaikanlagen werden bis zum 30.06. in Photovoltaikanlagen investiert?
- Wieviele Mittel werden im zweiten Halbjahr in Photovoltaikanlagen investiert?
- Entstehen durch die Änderung des Gesetzes und der abgesenkten Einspeisevergütung negative finanzielle Auswirkungen, wenn ja, welche?
- Wurden alle Möglichkeiten genutzt die Anlagen im ersten Halbjahr zu realisieren?
Anfang Mai hat das Bundesumweltministerium bekannt gegeben, dass es keine Zuschüsse mehr für Sonnenkollektoren, Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen gibt. Außerdem müssen Kommunen, die eine Förderung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen beantragen, mit negativen Bescheiden rechnen. Ist der Kreis durch die Entscheidung der Bundesregierung negativ betroffen, wenn ja in welchem Umfang?
Ist aufgrund der Neureglung des §33 Abs 2 EEG die Wirtschaftlichkeit für den Eigenverbrauch erneut überprüft worden und zu welchen Konsequenzen führt dies bei den weiteren Planungen?
Begründung:
Gegen den Widerstand von SPD, LINKE und Grüne hat der Bundestag die Neugestaltung und damit verbunden eine drastische Absenkung der Solarförderung beschlossen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung im Bundestag. Union und FDP hätten sich „über zahlreiche Bedenken aus der Solarbranche, der Wissenschaft, den Gewerkschaften und auch aus eigenen Reihen sowie über einen Beschluss des Bundesrates hinweg“ gesetzt. Oppositionsparteien fürchten, dass wegen des mangelnden Vertrauensschutzes viele Photovoltaik-Projekte scheitern könnten, die sich derzeit in Planung befinden. Es ist zu klären welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Ausbauplanungen und den Haushalt des Kreises Fulda hat.
Antwort
zu 1. Wie viele der im Haushaltsansatz geplanten 1,285 Millionen Euro Investitionen für ein BHKW und Photovoltaikanlagen werden bis zum 30.06. in Photovoltalkanlagen investiert?
Bis zum 30.06.2010 können keine der in den Haushaltsplan eingestellten Mitteln für Photovoltaikanlagen bzw. BHKW's eingesetzt werden, da der Haushalt noch nicht genehmigt ist und deshalb keine investiven Maßnahmen durchgeführt werden können.
zu 2. Wie viele Mittel werden im 2. Halbjahr in Photovoltalkanlagen investiert?
Für eine Photovoltaikanlage auf der Sporthalle in Hofbieber wurden 490.000,- E eingestellt. Durch größere Lichtkuppeln bzw. Rauchabzugsanlagen auf dem Dach wird die Fläche etwas kleiner werden, um sie mit einer Photovoltaikanlage zu belegen. Deshalb wurde vom Eigenbetrieb eine zusätzliche Anlage auf der Grundschule in Hofaschenbach ausgeschrieben und aufgebaut, die vor dem 30.06.2010 in Betrieb genommen wird. Nach Genehmigung der Haushaltsmittel wird im 2. Halbjahr die Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach in Hofbieber verwirklicht werden. Hier rechnen wir mit Kosten zwischen 350.000 E und 400.000 E.
Die ÜWAG muss in Hofbieber in einer Transformatorstation noch die technischen Voraussetzungen schaffen, damit diese neue Photovoltaikanlage ans Netz genommen werden kann. Dieses Arbeiten können nur in den Sommerferien durchgeführt werden, so dass die Verwirklichung der Anlage erst nach dem 30.06.2010 erfolgen kann.
zu 3. Entstehen durch die Änderung des Gesetzes und der abgesenkten Einspeisevergütung negative finanzielle Auswirkungen, wenn ja, weiche?
Anlagen, die nach dem 30.06.2010 erstellt werden und ans Netz gehen, erhalten voraussichtlich eine um 15 Prozent geringere Einspeisevergütung. Der Fachdienst Gebäudemanagement erwartet, dass durch die verringerte Einspeisevergütung auch die Modulpreise für Photovoltaikanlagen fallen werden. Die EEG-Novelle befindet sich gegenwärtig noch im Vermittlungsausschuss. Es ist noch unklar, ob die bereits kommunizierten Regelungen zum 01.07.2010 so in Kraft treten werden.
zu 4. Wurden alle Möglichkeiten genutzt, die Anlagen im 1. Halbjahr zu realisieren?
Ja. Im 1. Halbjahr 2010 wurde die Photovoltaikanlage auf dem neuen Dach der Turnhalle in Eiterfeld verwirklicht und ist seit Mitte Mai am Netz. Da diese Anlage in den Ausschreibungsergebnissen günstiger als in den Planungen war und die Anlage in Hofbieber etwas kleiner ausfallen wird, wurden Mittel von rund 180.000,- € für die Anlage an der Schule in Hofaschenbach investiert. Diese wird in den nächsten Tagen ans Netz gehen, so dass hier die höhere Einspeisevergütung realisiert werden kann.
zu 5. Anfang Mai hat das Bundesumweltministerium bekannt gegeben, dass es keine Zuschüsse mehr für Sonnenkollektoren, Biomasse-Heizungen und Wärmepurnpen gibt. Außerdem müssen Kommunen, die eine Förderung von Kraft-Wärme Kopplungsanlagen beantragen, mit negativen Bescheiden rechnen. Ist der Kreis durch die Entscheidung der Bundesregierung negativ betroffen, wenn ja in welchem Umfang?
Der Landkreis Fulda ist durch die Entscheidung der Bundesregierung nicht negativ betroffen.
zu 6. Ist auf Grund der Neuregelungdes §33 Abs.2EE GdieWirtschaftlichkeit für den Eigenverbrauch erneut überprüft worden, und zu weichen Konsequenzen führt dies bei den weiteren Planungen?
Für Anlagen, die nach dem 01.01.2009 erstellt wurden und kleiner sind mit einer Anschlussleistung als 30 KVV, kann der erzeugte Solarstrom selbst genutzt werden. Die Anlagen in Eiterfeld und Hofaschenbach, die nach dem 01.01.2009 erstellt wurden sind größer als 30 KW, so dass der Solarstrom hier nicht genutzt werden kann. Bei der Planung weiterer Anlagen wird geprüft werden, ob durch den Bau von kleineren Anlagen hier eine Einsparung erreicht werden kann.
[Bearbeiten] Geländeabsenkungen im Kreis Fulda durch Kaliabbau
Bei einer Veranstaltung in Neuhof /Rommerz informierte ein K+S Vertreter, dass Zahlen des BUND von bis zu zwei Metern Geländeabsenkungen in Kaliabbaugebieten nicht zutreffen würden. Man habe überall Meßpunkte über dem Hauptfeld des Abbaugebietes Neuhof und da würden „lediglich 5 cm Geländeabsenkungen pro Jahr" gemessen.
1. Hat der Landkreis Fulda von dieser Information Kenntnis?
2. Wie bewertet der Kreisausschuss diese Aussage?
3. Seit wann werden jährlich etwa 5 cm Geländeabsenkungen gemessen?
4. Unter welchen Gebieten des Landkreises findet Kaliabbau statt (Karte)?
5. Was bedeutet eine Geländeabsenkung für die betroffenen Hausbesitzer?
6. Sind im Landkreis Fulda bislang Erdfälle und Dolinen aufgetreten?
7. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, die Geländeabsenkungen zu vermeiden/stoppen?
speziell Kaliabbau: Erdsenkungen
Antwort des Landrates:
Der Kreisausschuss berichtet wie folgt: zu 1. Hat der Landkreis Fulda von dieser Information Kenntnis?
Zunächst ist festzuhalten, dass das Regierungspräsidium Kassel für die Genehmigung und Überwachung des Kalibergbaubetriebs in Neuhof zuständig ist, konkret das Dezernat Bergaufsicht. Das Regierungspräsidium erhält regelmäßig die Ergebnisse der Oberflachenbewegungen über dem Kaliabbaugebiet. Die Messungen werden alle 5 Jahre durchgeführt, zuletzt 2006.
Zu 2. Wie bewertet der Keisausschuss diese Aussage?
Wie bereits erläutert, ist nicht der Kreisausschuss des Landkreises Fulda, sondern der RP Kassel zuständige Behörde. Von Seiten des RP kann die Aussage, dass über dem Abbaufeld Neuhof lediglich 5 cm Geländeabsenkungen Jahr gemessen worden seien, nicht nachvollzogen werden. Die Senkungsbeträge liegen in weiten Bereichen unter 5 Millimetern pro Jahr. Im Osten des Abbaufeldes wurde die höchste Absenkungsgeschwindigkeit mit 27 Millimetern pro Jahr gemessen.
Zu3. Seit wann werden jährlich etwa 5 cm Geländeabsenkungen gemessen?
Die Geschwindigkeit der Geländeabsenkung ist wesentlich geringer als 5cm, Bereits unter Frage 2 erläutert.
Zu 4. Unter welchen Gebieten des Landkreises findet Kaliabbau statt (Karte)?
Regierungspräsidium Kassel und K+S Kali GmbH haben uns darauf hingewiesen,dass Informationen über Abbaugebiete direkt bei den vorgenannten Institutionen abzufragen sind. Dem Landkreis Fulda liegen hierüber keine Informationen vor.
Zu 5. Was bedeutet eine Geländeabsenkung für die betroffenen Hausbesitzer?
Die Senkungen sind gering und erfolgen gleichmäßig. Häuserschäden können dagegen nur bei ungleichmäßigen Senkungen auf kurzen Entfernungen auftreten, da dies zu Schieflagen führt.
Zu 6. Sind im Landkreis Fulda bislang Erdfälle und Dolinen aufgetreten?
Auskünfte darüber werden zurzeit vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in Wiesbaden eingeholt. Die Beantwortung wird schriftlich nachgereicht.
7. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, die Geländeabsenkungen zu vermeiden/stoppen?
Die geringen Senkungsgeschwindigkeiten erfordern keine technischen Maßnahmen
[Bearbeiten] Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern
Das am Standort Neuhof-Ellers der K+S KALI GmbH anfallende Abwasser (zumeist Haldenabwasser) wurde zum überwiegenden Teil (ca. 90 %) in das Rotliegende bzw. in den Plattendolomit versenkt. Der Bewirtschaftungsplan zur Wasserrahmenrichtlinie 2009 führt aus:
"Aufgrund der Salzabwasserversenkung sind im Werra-Kali-Gebiet 4 Grundwasserkörper und im Kali-Gebiet Neuhof 1 Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand"
1. Was geschah mit den restlichen 10% Abwasser?
2. Gibt es noch Stellen im Landkreis Fulda und dem Gebiet der Stadt an denen Abwasser aus der Kaliindustrie versenkt werden?
3. An welchen Standorten findet eine "Beprobung" des Grundwasserleiters statt?
4. Wer führt die Messungen der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes an der Bohrung "Bronnzell 1" aus, findet hier Beprobung statt?
5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?
Schriftliche Antwort
Der Kreisausschuss berichtet wie folgt:
Anmerkung: Es handelt sich um Angaben des zuständigen Regierungspräsidiums Kassel.
zu 1. Was geschah mit den restlichen 10% Abwasser?
Die K+S KALI GmbH ist im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser in die Fliede.
zu 2. Gibt es noch Stellen im Landkreis Fulda und dem Gebiet der Stadt, an denen Abwasser aus der Kali-Industrie versenkt wurde?
Nein. Die Versenkung von Salzabwasser ist vollkommen eingestellt.
zu 3. An welchen Standorten findet eine "Beprobung" des Grundwasserleiter sstatt?
Die Überwachung der Versenkung und der Abraumhalde erfolgt auf der Grundlage eines Mess- und Beobachtungsplanes. Insgesamt werden 65 Messstellen beobachtet (staatliche Überwachung und Eigenüberwachung).
zu4. Wer führt die Messungen der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes an der Bohrung "Bronnzell 1' aus, findet hier Beprobung statt?
Die Messungen in der Bohrung Bronnzell 1 werden im Rahmen der auferlegten Eigenüberwachung durch die K+S KALI GmbH durchgeführt.
zu 5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?
Die Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers durch die Salzabwasserversenkung liegt im tiefen Unteren Buntsandstein (> 300 m unter Gelände) vor, der für die Trinkwassergewinnung nicht genutzt wird. Vom gesamten Grundwasser-Körper (als Anlage beigefügt) ist nur ein kleiner Teilbereich in unmittelbarer Nähe der Versenkstandorte betroffen. Es wird zunächst beobachtet, wie sich die Lage der Mineralisationsgrenze zeitlich entwickelt.