Kreistagsitzung Juni 2010

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(Geländeabsenkungen im Kreis Fulda durch Kaliabbau)
(Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern)
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====Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit  von Produktions- und Haldenwässern====
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Das am Standort Neuhof-Ellers der K+S KALI GmbH anfallende Abwasser (zumeist Haldenabwasser) wurde zum überwiegenden Teil (ca. 90 %) in das Rotliegende bzw. in den Plattendolomit versenkt. Der Bewirtschaftungsplan zur Wasserrahmenrichtlinie 2009 führt aus:
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"Aufgrund der Salzabwasserversenkung sind im Werra-Kali-Gebiet 4 Grundwasserkörper und im Kali-Gebiet Neuhof 1 Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand"
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1. Was geschah mit den restlichen 10% Abwasser?
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2. Gibt es noch Stellen im Landkreis Fulda und dem Gebiet der Stadt an denen Abwasser aus der Kaliindustrie versenkt werden?
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3. An welchen Standorten findet eine "Beprobung" des Grundwasserleiters statt?
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4. Wer führt die Messungen der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes an der Bohrung "Bronnzell 1" aus, findet hier Beprobung statt?
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5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?

Version vom 14:34, 17. Mai 2010

in Oberkalbach

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Anfragen und Anträge

Die LINKE.Offene Liste

Klagen gegen Hartz IV Bescheide

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:

  • Gegen wie viele Bescheide des Amtes für Arbeit und Soziales wurde im Jahr 2009 Widerspruch eingelegt?
  • Wie viele dieser Widersprüche waren ohne Erfolg?
  • Gegen wie viele Bescheide wurde geklagt?
  • Bei wie vielen Gerichtsverfahren unterlagen die Kläger?


Begründung:

Aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass die Klagen gegen Bescheide im Zusammenhang mit Alg II zunehmen. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf richtige Bescheide verlassen können. Auch ist zu klären, wie erfolgreich die Widersprüche und Klagen sind. Ein Zustand, in dem nur derjenige seine Ansprüche erhält, der widerspricht oder klagt, hätte wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und würde ausgerechnet die Schwächsten in unserer Gesellschaft hart treffen.


Kommunalfinanzen – Transparenz der Arbeit der Gemeindefinanzkommission

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf,

1. die Bürgerinnen und Bürger sowie den Kreistag regelmäßig auf jeder Sitzung des Haushaltsausschusses und in den Kreistagsitzungen über den Stand der Arbeit der Gemeindefinanzkommission zu informieren.

2. sich dafür einzusetzen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Kreistagmitglieder, die sich mit Vorschlägen und Ideen in die Arbeit der Gemeindefinanzkommission einbringen wollen, diese Möglichkeit erhalten.

Begründung

Die Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung hat direkte Auswirkungen auf die zukünftige Finanzausstattung unseres Landkreises. Von den Ergebnissen der Gemeindefinanzkommission wird sehr wesentlich abhängen, welche Entscheidungen die Bundesregierung, der Bundestag und die Länder zur Zukunft der Kommunalfinanzen treffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Vertretungen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie in Zukunft in unserem Landkreis haben werden. Und sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich in dieser für ihren Landkreis existenziellen Frage, an der Diskussion beteiligen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung von Öffentlichkeit über die Arbeit der Gemeindefinanzkommission.


Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss möge schriftlich und mündlich berichten:

  • Wieviele der im Haushaltsansatz geplanten 1,285 Millionen Euro Investitionen für ein BHKW und Photovoltaikanlagen werden bis zum 30.06. in Photovoltaikanlagen investiert?
  • Wieviele Mittel werden im zweiten Halbjahr in Photovoltaikanlagen investiert?
  • Entstehen durch die Änderung des Gesetzes und der abgesenkten Einspeisevergütung negative finanzielle Auswirkungen, wenn ja, welche?
  • Wurden alle Möglichkeiten genutzt die Anlagen im ersten Halbjahr zu realisieren?

Anfang Mai hat das Bundesumweltministerium bekannt gegeben, dass es keine Zuschüsse mehr für Sonnenkollektoren, Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen gibt. Außerdem müssen Kommunen, die eine Förderung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen beantragen, mit negativen Bescheiden rechnen. Ist der Kreis durch die Entscheidung der Bundesregierung negativ betroffen, wenn ja in welchem Umfang?

Ist aufgrund der Neureglung des §33 Abs 2 EEG die Wirtschaftlichkeit für den Eigenverbrauch erneut überprüft worden und zu welchen Konsequenzen führt dies bei den weiteren Planungen?


Begründung:

Gegen den Widerstand von SPD, Linke und Grüne hat der Bundestag die Neugestaltung und damit verbunden eine drastische Absenkung der Solarförderung beschlossen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung im Bundestag. Union und FDP hätten sich „über zahlreiche Bedenken aus der Solarbranche, der Wissenschaft, den Gewerkschaften und auch aus eigenen Reihen sowie über einen Beschluss des Bundesrates hinweg“ gesetzt. Oppositionsparteien fürchten, dass wegen des mangelnden Vertrauensschutzes viele Photovoltaik-Projekte scheitern könnten, die sich derzeit in Planung befinden. Es ist zu klären welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Ausbauplanungen und den Haushalt des Kreises Fulda hat.

Geländeabsenkungen im Kreis Fulda durch Kaliabbau

Bei einer Veranstaltung in Neuhof /Rommerz informierte ein K+S Vertreter, dass Zahlen des BUND von bis zu zwei Metern Geländeabsenkungen in Kaliabbaugebieten nicht zutreffen würden. Man habe überall Meßpunkte über dem Hauptfeld des Abbaugebietes Neuhof und da würden „lediglich 5 cm Geländeabsenkungen pro Jahr" gemessen.

1. Hat der Landkreis Fulda von dieser Information Kenntnis?

2. Wie bewertet der Kreisausschuss diese Aussage?

3. Seit wann werden jährlich etwa 5 cm Geländeabsenkungen gemessen?

4. Unter welchen Gebieten des Landkreises findet Kaliabbau statt (Karte)?

5. Was bedeutet eine Geländeabsenkung für die betroffenen Hausbesitzer?

6. Sind im Landkreis Fulda bislang Erdfälle und Dolinen aufgetreten?

7. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, die Geländeabsenkungen zu vermeiden/stoppen?


Gefährdung der Trinkwassergewinnung durch Versenktätigkeit von Produktions- und Haldenwässern

Das am Standort Neuhof-Ellers der K+S KALI GmbH anfallende Abwasser (zumeist Haldenabwasser) wurde zum überwiegenden Teil (ca. 90 %) in das Rotliegende bzw. in den Plattendolomit versenkt. Der Bewirtschaftungsplan zur Wasserrahmenrichtlinie 2009 führt aus:

"Aufgrund der Salzabwasserversenkung sind im Werra-Kali-Gebiet 4 Grundwasserkörper und im Kali-Gebiet Neuhof 1 Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand"

1. Was geschah mit den restlichen 10% Abwasser?

2. Gibt es noch Stellen im Landkreis Fulda und dem Gebiet der Stadt an denen Abwasser aus der Kaliindustrie versenkt werden?

3. An welchen Standorten findet eine "Beprobung" des Grundwasserleiters statt?

4. Wer führt die Messungen der Ausbreitung des versenkten Abwassers innerhalb des Versenkhorizontes an der Bohrung "Bronnzell 1" aus, findet hier Beprobung statt?

5. Wie kann der gute chemische Zustand des Grundwasserkörpers wiederhergestellt werden?

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