Ordnungswidrigkeitsgelddruckmaschinerie

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== Zusammenfassung ==
 
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=== 15.08.2012 ===
 
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Am 15.08.2012 flatterte mir ein Schreiben vom Ordnungsamt der Stadt Fulda auf den Tisch.
 
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Nicht Falschparken oder Blitzkasten - nein, der Vorwurf war so außergewöhnlich wie unwiderlegbar: Illegale Müllentsorgung:
 
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nach unseren Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
 
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am Mittwoch, den 11.07.2012 um 09:56 Uhr wurde in 36037 Fulda, '''Containerstellplatz
 
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Weimarer Platz''', festgestellt, dass Sie Altpapier, u.a. mit Ihrer Anschrift,
 
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neben den Containern vorschriftswidrig entsorgt haben oder entsorgen ließen.
 
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...
 
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'''Beweismittel: Fotos'''
 
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Zeuge(n):    Herr OPB XXXXX, Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda
 
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Wegen dieser Zuwiderhandlung werden Sie mit einem
 
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    '''Verwarnungsgeld von 35,00 EUR''' verwarnt.
 
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...
 
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Mitgeschickt wurde ein Anhörungsbogen (s.u.) und ein Überweisungsvordruck über 35 EUR. Keine Fotos übrigens.
 
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Dieser Anhörungsbogen hat es in sich:
 
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Wenn auch als freiwillig gekennzeichnet, so wird doch nach dem monatlichen Nettoeinkommen, Nach Schulden, denen kein Gegenwert gegenübersteht und nach der Art etwaiger Schulden gefragt.
 
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=== Stellungnahme 18.08.2012 ===
 
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Am 18.08.2012 nahm ich wie folgt dazu Stellung:
 
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Seitdem der lokale Papiercontainer offensichtlich eingespart wurde,
 
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bin ich tatsächlich ab und an gezwungen mein Altpapier zum zentralen Containerstellplatz
 
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am Weimarer Platz zu transportieren und dort in den Containern zu entsorgen.
 
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Allerdings habe ich '''zu keinem Zeitpunkt Papier oder Pappe dort vorschriftswidrig
 
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"neben den Containern" abgestellt'''.
 
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Da ich meinen Müll ausschließlich selbst entsorge, muss also eine mir nicht bekannte Person
 
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das oder die "Beweisstück(e)" aus dem Container herausgenommen haben. Dies vermutlich aus
 
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dem Grunde, um in diesen chronisch überfüllten Behältern Platz für sein Altpapier zu schaffen.
 
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Etwas befremdlich finde ich die '''Frage nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen''', die
 
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selbstverständlich unbeantwortet bleibt. Seien Sie gewiss, dass ich es vorziehen würde,
 
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diese 35€ schweigend zu bezahlen - wenn ich denn diese Ordnungswidrigkeit begangen hätte.
 
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Teurer kommt mich vermutlich die Mühe zu stehen, '''zu beweisen, dass ich etwas *nicht* getan habe'''.
 
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'''Was hat denn z.B. ein Hartz IV-Empfänger für eine Wahl?'''
 
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Dürfte er dann wegen fehlender Liquidität die 35€ abarbeiten, z.B. als Müllsheriff?
 
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=== 26.09.2012 ===
 
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Auf meine Stellungnahme wurde in dem zweiten Schreiben der Stadt Fulda nicht eingegangen.
 
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Stattdessen stellte man mir die "Beweisfotos" (s.u.) zur Verfügung:
 
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Sehr geehrter Herr XXX,
 
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mit Schreiben vom 15.08.2012 informierte ich Sie über das gefundene
 
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'''Altpapier mit Ihrer Adresse am Containerstellplatz Weimarer Platz'''
 
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und verwarnte Sie mit einem '''Verwarnungsgeld von 35,00 EUR'''.
 
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Am 18.08.2012 schickten Sie mir den Anhörungsbogen zurück und teilten
 
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mir schriftlich mit, dass Sie die Zuwiderhandlung nicht zugeben.
 
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'''Ich teile Ihnen heute mit, dass ich vom Tatbestand der Ordnungswidrigkeit
 
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'''Beweisfotos haben''', die zweifelsfrei darlegen, dass Altpapier von Ihnen
 
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am Weimarer Platz gefunden wurde'''. Diese schicke ich Ihnen heute als
 
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Anlage  zu.
 
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Unter diesen Voraussetzungen kann ich von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit
 
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nicht absehen. Ich gebe Ihnen jedoch bis zum 1. Oktober 2012 die Möglichkeit,
 
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die 35,00 EUR Verwarngeld zu zahlen. Nach dem 01.10.2012 werde ich Ihnen
 
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einen '''Bußgeldbescheid''' zusenden, der dann in Höhe des Verwarngeldes zuzüglich
 
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'''Verwaltungsgebühren und Postzustellungsgebühren 58,50 EUR''' beträgt.
 
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Mit freundlichen Grüßen
 
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=== 28.09.2012 ===
 
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* Jetzt gibt es nur zwei Möglichkeiten:
 
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** Rosinante satteln und gegen diese Ungeheuerlichkeit vorgehen, d.h. den Rechtsweg beschreiten, der mit Sicherheit für einen Juristen zu einem besseren Einkommen, für mich zu einem Magengeschwür führt, ABER: ich hätte mich gewehrt gegen diese infame Unterstellung.
 
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** Formal das Verfahren zu beenden und mit der Zahlung der 35€ quasi doch unzutreffenderweise meine Schuld einzugestehen.
 
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* Am 28.9.2012 habe ich diese 35€ überwiesen - aber gleichzeitg diesen Vorgang ins Netz gestellt um meine Mitbüger zu warnen:
 
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Vor der 35€-Gelddruckmaschinerie des Ordnungsamtes der Stadt Fulda gibt es für Normalsterbliche kein Entrinnen. Als Vorsichtsmaßnahmen kann ich nur empfehlen:
 
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* Nur noch anonymisierten Müll entsorgen! Das bedeutet:
 
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* Von jedem Schriftstück und jeder Warensendung eifrig die Adressfelder abtrennen... wo leben wir eigentlich?
 
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Besser noch:
 
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* Hände weg von öffentlichen überfüllten Müllcontainern!
 
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== gescannter Briefverkehr ==
 
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=== Erstes Schreiben der Stadt Fulda ===
 
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=== Antwortschreiben ===
 
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=== Zweites Schreiben der Stadt Fulda ===
 
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[[Datei:fdmuell-owi-schreiben2-2v2.jpg|250px]]
 
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[[Kategorie:Recht]]
 
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[[Kategorie:Müll]]
 

Version vom 20:16, 6. Apr. 2016

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