Radverkehr

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Die Stadt Fulda ist seit Januar 2013 an der Meldeplattform für Probleme im Radverkehr beteiligt.
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Nutzer können hier in einer Karte das jeweilige Problem direkt eintragen und beschreiben.  
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Die Teilnahme wurde im Ausschuss einhellig begrüßt und von der Stadtverordneten Die Linke.Offene Liste beantragt, dass den Stadtverordneten die eingegangen Vorschläge und Anregungen zur Kenntnis gegeben werden. Die Stadtbaurätin sagte dies zu, machte jedoch später deutlich, dass sie dies nicht im Detail tun werde.
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Die Teilnahme wurde im Ausschuss einhellig begrüßt und von der Stadtverordneten Die Linke.Offene Liste beantragte, dass den Stadtverordneten die eingegangen Vorschläge und Anregungen zur Kenntnis gegeben werden. Die Stadtbaurätin sagte dies zu, machte jedoch später deutlich, dass sie dies nicht im Detail tun werde.
Es ist scheint also sinnvoll die Vorschläge in der Karte einzutragen, sie aber hier zu benennen, damit wir nachfragen können. Wir wissen sonst nicht, welche Vorschläge eingehen.
Es ist scheint also sinnvoll die Vorschläge in der Karte einzutragen, sie aber hier zu benennen, damit wir nachfragen können. Wir wissen sonst nicht, welche Vorschläge eingehen.

Version vom 17:15, 31. Jan. 2013

Aktuell


Die Stadt Fulda ist seit Januar 2013 an der Meldeplattform für Probleme im Radverkehr beteiligt.

www.meldeplattform-radverkehr.de

Nutzer können hier in einer Karte das jeweilige Problem direkt eintragen und beschreiben.

Die Teilnahme wurde im Ausschuss einhellig begrüßt und von der Stadtverordneten Die Linke.Offene Liste beantragte, dass den Stadtverordneten die eingegangen Vorschläge und Anregungen zur Kenntnis gegeben werden. Die Stadtbaurätin sagte dies zu, machte jedoch später deutlich, dass sie dies nicht im Detail tun werde.

Es ist scheint also sinnvoll die Vorschläge in der Karte einzutragen, sie aber hier zu benennen, damit wir nachfragen können. Wir wissen sonst nicht, welche Vorschläge eingehen.


Inhaltsverzeichnis

Programm - Verkehrsentwicklung

Der Öffentliche Personalverkehr wird in der Stadt Fulda und auch im Landkreis systematisch ausgedünnt. Für breite Bevölkerungsschichten bedeutet die Busanbindung Mobilität und Unabhängigkeit. Schüler, Studenten, ältere Menschen und solche, die sich keinen PKW leisten können und/oder wollen, sind auf geregelten, pünktlichen, verfügbaren Busverkehr angewiesen.

Straßenbauprojekte, wie überdimensionale Kreisel und Umgehungsstraßen wurden über die Köpfe der Bürger hinweg geplant und durchgeführt. Auf der anderen Seite gibt es seit Jahren Unfallschwerpunkte, die nicht beseitigt werden.

Fußgänger werden weiterhin durch Linksabbieger gefährdet, obwohl Bedarfsampeln eingerichtet sind. Noch immer fehlen wichtige Radwege.

Die Stadt vergibt sich Instrumente der Wirtschaftsförderung, indem Parkhäuser an private Betreiber vergeben werden. Parkraum in der Innenstadt muss bezahlbar bleiben und wichtige Infrastruktureinrichtungen (Post, Behörden, Bahnhof, Schulen) benötigen ausreichenden Parkraum.

(Aus dem Kommunalprogramm Die LINKE.Offene Liste 2006-2011)

Themen

Petersberger Straße

Montag, 26.November 2012, 18.00 Uhr fand eine Bürger-Informationsveranstaltung bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Schillerstraße 8, 36043 Fulda statt. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse plant Hessen Mobil Straßen- u. Verkehrsmanagement in Abstimmung mit der Stadt Fulda und der Gemeinde Petersberg die Umgestaltung der B458 - Petersberger Straße einschl. dem Bau von Radwegen zwischen Schillerstraße und An St. Johann in Petersberg als Gemeinschaftsmaßnahme. Eingeladen sind die Anlieger der Petersberger Straße und interessierte Bürger.

Radwegekonzept

Im Oktober 2011 stellten wir in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag zur Veröffentlichung des Radwegekonzeptes und stellten eine Anfrage zum Radstreifen in der Rangstraße

Antrag Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Fulda, den 9.10.2011


Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten Sie folgenden Antrag in den Geschäftsgang zu nehmen:


Antrag: Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Im Oktober 2011 wurde dem Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes der Stadt Fulda vorgestellt.

Wir beantragen, die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes frei zugänglich auf der Internetplattform der Stadt Fulda zur Verfügung zu stellen bevor es zur Abstimmung und Umsetzung kommt. So wird eine Grundlage geschaffen, dass EinwohnerInnen in die Planungen einbezogen werden, die das Verkehrsmittel Fahrrad nutzen.

Die erste Fortschreibung aus dem Jahr 2009 ist im Internet einsehbar. Auch das grundlegende Konzept aus dem Jahr 1992 muss der Öffentlichkeit verfügbar sein. Daher beantragen wir alle drei Dokumente im Internet zu veröffentlichen.




Rangstraße

Anfrage Radweg Rangstraße

Fulda, den 9.10.2011

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten den Magistrat um Beantwortung

Radwege Fulda 2010
Radweg weg - Parkstreifen hin

Anfrage: Radwegekonzept

In einer Presseerklärung am 18. August 2011 [1] äußert sich die Stadtbaurätin zur Ersten Fortschreibung des Radwegekonzeptes [2] Auf Basis dieses Konzeptes sei es u.a. gelungen für die Rangstraße eine Lösung zu finden, bei der Radverkehr, Autoverkehr und Grünordnung nicht als Gegensätze verstanden wurden. Die Stadt werde auf diesem Wege weitermachen.

In der Rangstraße wurde im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke ein bestehender kombinierter Rad- und Fußweg entfernt. Stattdessen wurde auf dem Fussweg Parkraum geschaffen und ein “Schutzstreifen” für den Radverkehr im Straßenraum angelegt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz ist der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std.sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse,1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

2. Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der “Schutzstreifen” neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z.B. auf der Höhe “Media Markt” nur 1,18cm statt 1,75 cm breit ist?

3. Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

4. Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes auf diesem Wege weitermachen oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Vorbemerkung:

Zwangsläufig muss sich die Erörterung von Planungsvorschriften, Normen, Empfehlungen und technischen Regeln im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung auf ein Mindestmaß beschränken und kann deshalb nicht in allen Details die laufenden Erkenntnisse und Forschungen im Bereich der Verkehrsplanung wiedergeben. In der gebotenen Kürze und Vereinfachung ergibt sich folgender Sachstand:

Frage 1:

Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz in der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std. sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse, 1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

Antwort:

Es sind ca. 5.000 Fahrzeuge.


Frage 2:

Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der „Schutzstreifen“ neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z. B. auf der Höhe „Media Markt“ nur 1,18 m statt 1,75 m breit ist?

Antwort:

In Frage 2 wird in Auszügen aus dem Radverkehrskonzept, Kapitel „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ zitiert. Auf der gleichen Seite, etwas oberhalb des Zitates ist vermerkt, dass hier Empfehlungen aus einer Forschungsarbeit von HUPFER (2000) aufgelistet sind. Die Schlussfolgerung, es handele sich um „gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009“ ist zumindest aus der beschlossenen und im Internet nach wie vor veröffentlichten Textfassung nicht ableitbar.

Im Übrigen wird in dem erwähnten Kapitel zum „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ an mehreren Stellen vermerkt, dass zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes sowohl die Fortschreibung der StVO als auch die Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ lediglich als Entwürfe vorlagen. Diese Regelwerke liegen nun in endgültiger Fassung vor und haben die vorgenannten Empfehlungen aus der Forschung zwar nicht vollständig übernommen, aber die Planungsgrundsätze für die Rangstraße bestätigt, auch und gerade was die Aneinanderreihung der einzelnen Elemente, Fahrbahn, Baumstreifen, Parkplätze und Radstreifen betrifft.

Hinweis:

Gemäß Tabelle 5 „Breitenmaße von Radverkehrsanlagen und Sicherheitstrennstreifen“ aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“, Ausgabe 2010, wird die Breite der Radverkehrsanlage jeweils einschl. Markierung angegeben. Mindestmaß sind demnach 1,25 m Schutzstreifenbreite abzüglich 12 cm Markierung = 1,13 m Asphaltbreite, die offensichtlich laut der Nachmessung noch leicht überschritten werden. In dieser Tabelle und den nachfolgenden Texten finden sich auch Hinweise (keine Gesetzesvorschriften!) zum Umgang mit Parkstreifen. Im Übrigen beschränkt sich die Anwendung der Mindestmaße auf das Teilstück zwischen Bau-km 0+ 105 und 0+360 = rd. 255 m.


Frage 3 :

Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

Es liegt in der Verantwortung des planenden Ingenieurs, die Anwendung von Mindestwerten und auch deren mögliche Unterschreitung (was in bebauten Gebieten tägliches Geschäft ist) sorgfältig abzuwägen und nach Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Fachverwaltung des Fördergebers verantwortungsbewusst umzusetzen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Eine Gremienbeteiligung zum tagtäglichen Umgang mit dem Handwerkszeug des planenden Ingenieurs ist weder praktikabel noch notwendig. Im vorliegenden Fall haben die zuständigen Fachbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber entschieden, ob die Anwendung von Mindestwerten oder die Abweichung von sonstigen Empfehlungen fachlich vertretbar ist oder nicht.


Frage 4:

Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes „auf diesem Wege weitermachen“ oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen?

Antwort:

Dem zuständigen Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung wurden am 28.04.2009 die Ausbaupläne zur Kenntnis gegeben, nachdem sie zuvor erläutert worden und Fragen dazu beantwortet worden waren. Dabei wurde u. a. auch dargelegt, dass alle vorgenannten Merkblätter empfehlen, wo immer es vertretbar ist, den Radverkehr aus Sicherheitsgründen (Erkennbarkeit) auf der Fahrbahn und nur ausnahmsweise hinter einem Bordstein zu führen. Es wurde auch erläutert, dass die Freihaltung einer Radverkehrsanlage nicht dadurch zu erreichen ist, dass ein Parkverbot ausgesprochen und dann täglich und dauerhaft während der Tagesstunden kontrolliert wird. Vielmehr gewährleistet die heutige Regelung mit ihrem Mindestangebot für alle Verkehrsarten (auch für den ruhenden Verkehr), dass überhaupt Tag für Tag und mit hoher Zuverlässigkeit eine durchgehend befahrbare Radverkehrsanlage zur Verfügung steht. Das war vorher nicht der Fall. Insofern sind keine Mängel erkennbar und der Magistrat wird auf diesem Wege weitermachen, wo immer Konfliktsituationen gelöst werden müssen.


Fulda, 24. Oktober 2011


Antiquierte Fuldaer Verkehrspolitik 2010: Radwege weg - Parkplätze hin

Abgeschnittene Feldwege durch Westring

Der Radweg R1 ist seit dem Bau der Westtangente streckenweise ein gefährliches Pflaster geworden (vgl. Anfrage Streckenführung Radweg R 1 im Bereich Westring vom Juni 2008 ).

Richtigen Nervenkitzel kann man erfahren, wenn man im Bereich Johannesberg auf die reichlich vorhandenen Feldwege ausweicht.

Welche Gefahren lauern zeigen die nebenstehenden Bilder. Die dokumentierte Stelle ist jedoch nicht die einzige ihrer Art!

Bleibt die Frage, ob die Stadt ein geheimes Abkommen mit Fulda Reifen oder mit dem Hersteller eines bekannten Energy Drinks (... verleiht Flügel) hat.

--RonaldWoelfel 15:46, 16. Jun 2008 (CEST)

Ein fast gewöhnlicher Feldweg in der Nähe von Zirkenbach
Wer vermutet bei einem solchen Feldweg den nahen Abgrund?
Erst die letzten 50cm sind mit Gras bewachsen
Zwischen den Grasbüscheln kann man die Fahrbahn erahnen
Erst wenn es u.U. schon zu spät ist, merkt man, dass es hier mindestens 5 Meter steil bergab geht

Bild:Feldweg-abgeschnitten-osmkarte.jpg

Die Karte zeigt die Position (Koordinaten 50.5265026, 9.6462001) an der die Bilder entstanden sind. |


Radweg R1 im Bereich des Westrings

Radweg R1 im Bereich des Westrings

Betreff: Streckenführung Radweg R 1 im Bereich Westring

Stadtverordneter Die Linke Offene Liste informiert die Nutzer des Radweges über die Anfrage

Der vielbefahrene Radweg R1 kreuzt im Bereich Aueweiher/Kleingartenanlage/Reitverein den Westring. Der Radweg mündet hier in eine Abfahrt des Westrings und wird erst nach der Unterquerung fortgesetzt. Dadurch ergibt sich erhebliches Gefährdungspotential für den R1 nutzende Radfahrer, Inlineskater und Reiter. Gerade in der wärmeren Jahreszeit wurde der R1 von zahlreichen Gruppen und Familien als sichere Möglichkeit geschätzt. Die nun an dieser Stelle vorhandene Westringabfahrt wird von PKWs und LKWs zum Richtungswechsel genutzt, ohne dass die Freizeitanlagen angesteuert werden.

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:


1. Ist dem Magistrat die Gefährdungslage bekannt?

2. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Magistrat, die Sicherheit der Radwegnutzer sicherzustellen?


Stadtverordneter Günter Maul


Weblinks

Persönliche Werkzeuge