Roland Koch fordert Verschärfung des Jugendstrafrechts

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Heftiger Streit um Kochs Forderungen

Höhere Jugendstrafen, Abschiebung krimineller Ausländer, Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht bei Tätern über 18 Jahren, Warnschussarrest, Erziehungscamps, Fahrverbot und Handyentzug, Anwendung des Jugendstrafrechts bei 12- und 13 jährigen Straftätern, so lauten die Forderungen des hessischen Ministerpräsidenten (CDU).

Besonders problematisch daran ist vor allen Dingen, dass Herr Koch die Problematik gewalttätiger Jugendlicher vor allem an ausländischen Straftätern fest macht, die Steigerung rechtsextremer Gewalttaten um ca. 10%, erwähnt er nicht.

Es ist statistisch gesehen zwar tatsächlich so, die meisten Gewalttaten werden von Tätern mit Migrationshintergrund begangen, aber dies ist nicht die ganze Wahrheit.

Lässt man die Nationalität bei der Betrachtung von jugendlichen Gewalttätern aussen vor, ergibt sich, die meisten Straftäter haben eine schlechte Ausbildung, einen ungünstigen sozialen Hintergrund, stammen aus armen Familien und haben wenig bis keine Perspektive für die Zukunft.


Kochs Äusserungen stossen auf heftige Kritik seitens der SPD, der Linken und der Grünen. Über 600 Richter, Staatsanwälte und Kriminologen haben sich in einer Resolution gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Unter anderem sollen härtere Strafen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer höheren Rückfallquote führen und damit zu mehr Kriminalität. Der Konstanzer Kriminologe Wolfgang Heinz sagte in einer Stellungnahme, die von Hessens Ministerpräsident Roland Koch angestossene Debatte sei kontraproduktiv. Ursächlich für Jugendkriminalität seien häufig soziale Probleme, die nicht mit den Mitteln des Strafrechts beseitigt werden könnten.

Gerade bei Jugendstrafen ist eine zeitnahe Ahndung der Tat besonders wichtig. Aber gerade in Hessen ist die Zeit zwischen der Tat und der Gerichtsverhandlung, im Vergleich mit anderen Bundesländern am längsten. An diesem Umstand ist aber gerade Herr Koch schuld. Er war es, der Richter und Staatsanwälte entlassen hat. Auch bei der Polizei wurden in Hessen viele Einsparungen vorgenommen. Auch im Bezug auf bessere Bildung war die Entlassung vieler Lehrer nicht der richtige Schritt. In diesem Zusammenhang hat Herr Kurt Beck (SPD) verlauten lassen:"Wir müssen aufpassen, dass nicht derjenige, der auch mal seinem Ärger Luft macht, angegriffen wird, statt diejenigen, die die Ursachen gesetzt haben."

Der Spitzenkandidat der Linken für die Wahl in Hessen, Willi van Oyen, bezeichnete Herrn Koch sogar als "schiesswütigen Gewalttäter".


SPD, Grüne, die Linkspartei und die FDP werfen Herrn Koch Populismus vor. Dieser Eindruck entsteht auch, wenn man nun die Forderung Herrn Koch etwas genauer betrachtet.


[Bearbeiten] Höhere Jugendstrafen

Die Union fordert eine Verlängerung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Kriminologieprofessors Bernd-Rüdeger Sonnen, glaubt aber nicht, dass dies eine Auswirkung hat. Die heutige Höchststrafe wird nur äusserst selten verhängt, so dass der Sinn einer Erhöhung fraglich ist. Ausserdem haben sich Kriminelle noch nie von Höchststrafen abhalten lassen.


[Bearbeiten] Abschiebung krimineller Ausländer

Nach dem Zuwanderungsgesetz müssen ausländische Straftäter mit Haftstrafen ab drei Jahren, ausgewiesen werden. Hierbei macht keinen Unterschied, ob der Straftäter aus der EU kommt oder nicht. Herr Koch fordert eine Verkürzung der der zugrunde gelegten Haftstrafe auf ein Jahr, ohne Bewährung. Herr Sonnen, stellt dazu fest, EU-Bürger bisher aber nicht abgeschoben werden. Zudem entschied der Europäische Gerichtshof mehrfach, dass Ausländer, wenn sie im Land aufgewachsen sind, erst bei Haftstrafen ab fünf Jahren ausgewiesen werden dürfen.


[Bearbeiten] Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht bei Tätern über 18 Jahren

Die Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht kann auch heute schon erfolgen. Das Jugendstrafrecht wird aber häufig angewendet, da es wesentlich flexibler ist. Das Erwachsenenstrafrecht sieht lediglich Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Die angebotenen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts sind oft sinnvoller und werden deshalb meistens eingesetzt.


[Bearbeiten] Warnschussarrest

Ein Warnschussarrest soll mit einer Jugendstrafe auf Bewährung gekoppelt werden. Dies ist nach heutigem Recht nicht möglich, da beides als freiheitsentziehende Massnahmen gelten. Eine Kopplung solcher Sanktionen ist nach deutschem Recht nicht zulässig.

Ein Arrest ist eindeutig möglich. Bis zu vier Wochen Dauerarrest sind vorgesehen und wird bei Wiederholungstätern auch angewendet.


[Bearbeiten] Erziehungscamps

Bei der Frage nach geschlossenen Erziehungsanstalten, fragt man sich zuerst, welcher Art diese sein sollen. Möchte man sie nach dem amerikanischen Vorbild, den sogenannten Boot-Camps oder werden Einrichtungen bevorzugt, in denen Jugendliche zur Eigenverantwortlichkeit erzogen werden. Es hat den Anschein, dass man von den anfänglich geforderten Boot-Camps eher zu der Zweiten Sorte tendiert. Solche Einrichtungen gibt es bereits, allerdings stehen nur für 200 Jugendliche Plätze bereit. Ausserdem müssten entsprechende Gesetzesänderungen her, da eine Einweisung zur Zeit nur über eine Sorgerechtsentziehung möglich ist.

Diese Erziehungseinrichtungen nach Art des bekannten Leonberger Seehauses in Baden-Württemberg, stellen für mich die einzig sinnvolle Forderung dar. Die Einrichtung derselben liegt seit der Förderalismusreform einzig und allein in der Zuständigkeit der Länder. So verwundert es etwas, dass Herr Koch im Wahlkampf die Forderung nach solchen Einrichtungen fordert, hätte er sie als Ministerpräsident des Landes Hessen, einfach verwirklichen können.


[Bearbeiten] Führerscheinentzug und Handyverbot

Ein Führerscheinentzug bzw. -Verbot ist schon heute möglich, allerdings nur im Zusammenhang mit Verkehrsverstössen.

Ein Handyverbot ist auch vorgesehen, wenn das Handy in direktem Zusammenhang mit der Straftat steht. Beides soll Dies soll nach dem Willen der CDU/CSU auch pauschal als Strafe möglich sein. Allerdings bezweifelt Herr Sonnen die Wirkung der Strafen, da deren Einhaltung praktisch nicht zu kontrollieren sei.


[Bearbeiten] Die Taten des Herrn Koch

1999 ist Roland Koch mit dem Ziel angetreten, Hessen sicherer zu machen. Er wollte "den härtesten Strafvollzug Deutschlands" einführen. Doch welche Taten folgten. Im Zuge der "Operation Sichere Zukunft" 2004 wurden im Gegenteil alle Zuschüsse des Landes für ambulante Massnahmen zur Wiedereingliederung dieser Jugendlichen ersatzlos gestrichen. Bei der Polizei wurden etwa 1000 Stellen gestrichen, über 200 Richter entlassen und weitere Stellen in der Justiz gestrichen. Die Zeit zwischen der Tat und der Gerichtsverhandlung eines jugendlichen Straftäters ist in Hessen am längsten. Beträgt sie im Bundesdurchschnitt 5,4 Mionate, liegt sie in Hessen bei 8 Monaten. Bis heute gibt es in Hessen keinerlei Einrichtung zur Erziehung straffällig gewordenen Jugendlichen, wie etwa in Baden-Württemberg.

Dies alles geschah oder geschah nicht, unter der Federführung des hessischen Minister- präsidenten Roland Koch, der nun schärfere Gesetze fordert.

Die Sicherheit der Bürger, präventive Massnahmen, fielen der Sparsamkeit zum Opfer, Doch im Wahlkampf setzt er nun auf die Vergesslichkeit der Wähler, will wieder für die Sicherheit im Lande eintreten. Bedenkt man dies alles, ist der Vorwurf populistisch zu sein, verständlich. (wl, 13.01.08)

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