Skandalöser Umgang bei Sozialbestattungen

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[Bearbeiten] Skandalöser Umgang der Stadt Fulda mit Sozialbestattungen

Wie die Fraktion Die.Linke.Offene Liste in der Antwort des Magistrates der Stadt Fulda auf ihre kleine Anfrage zur Handhabung und zum Umfang der Sozialbestattungen in der Stadt Fulda erfuhr, werden in Fulda die Übernahme der Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen als nicht erforderliche Kosten abgelehnt.

Dies bedeutet, daß Verstorbene, die nicht selbst bzw. deren Angehörige nicht selbst für die Kosten einer würdigen Bestattung aufkommen können, sondern die aufgrund ihrer materiellen Notlage eine Sozialbestattung beantragen müssen, weder ein würdiges Begräbnis im Beisein und unter Mitwirkung eines Geistlichen der jeweiligen Religion noch die Durchführung eines Trauergottesdienstes gewährt bekommen. Die Stadt als Träger der Sozialhilfe lehnt diese beiden Punkte als nicht erforderliche Kosten ab.

Diese Vorgehensweise ist ein wirkliches Armutszeugnis, jedoch nicht für die Verstorbenen, sondern für die Verantwortlichen in der Stadt Fulda.


Anbei ein Auszug aus der Antwort zur kleinen Anfrage:

Anfrage der Fraktion Die Linke.Offene Liste betr. die Übernahme von Bestattungskosten nach SGB 12 in der Stadtverordnetenversammlung am 5. September 2011

Frage 3: Welche zu einer würdevollen Bestattung gehörenden Elemente werden bezahlt? Werden Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen übernommen? Antwort


Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

Zum Einleitungssatz des Antrags ist zu erwähnen, dass nicht die Kommunen, sondern der Träger der Sozialhilfe (Landkreise u. kreisfreie Städte) für zu gewährende Bestattungskosten zuständig ist.

Antwort zu Frage 3. In Absprache mit den örtlichen Bestattungsunternehmen aus Stadt und Kreis Fulda wird in regelmäßigen Abständen der Leistungskatalog erforderlicher Bestattungspositionen und deren Kosten überprüft und preislich angeglichen. Die Aufstellung der derzeit anerkannten Einzelpositionen und deren Beträge ist als Anlage beigefügt.

Kosten für Trauergottesdienste und die Inanspruchnahme eines Geistlichen werden als nicht erforderliche Kosten abgelehnt.

Hier der Link zur Anfrage mit entsprechender Antwort: http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Anfrage_Sozialbestattungen_nach_SGB_II

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