Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Dezember 2018“

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Ute Riebold
Ute Riebold
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====Kompensation der 2018 aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen====
 
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Anfragen ergaben, dass innerhalb eines Jahres erneut mehr 200 Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind. Von den im Jahr 1987 vorhanden 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung sind durch Auslaufen der Bindung 2015 nur noch 2.388 Wohneinheiten verblieben 2016 nur noch 2140, 2017 noch 1.766 und 2018 nur noch 1.563. Es ist zu befürchten, dass sich der Trend 2019 fortsetzen wird.
 
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Die in diesem Jahr aufgrund des städtischen Förderprogramms neu errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindung werden im besten Falle 27 betragen. Hinzu kommen 25 Wohnungen bei denen die Stadt Belegrechte erwerben konnte.
 
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Dieser Zuwachs durch das städtische Förderprogramm kompensiert nicht die zuvor in den letzten Jahren aus der Preisbindung gefallenen Wohnungen und auch nicht wenigstens die aktuellen Abgänge. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl der Stadt stetig wächst.
 
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Beschluss:
 
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1. Der Ansatz "Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln" 2019 wird mindestens auf den Ansatz des Jahres 2018 (2 Mio. €) erhöht
 
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2. Die Dauer der Mietpreisbindung in den städtischen Förderrichtlinien wird von "20 Jahre" auf "30 Jahre" und die Fördersummen auf 30 000 € pro Wohnungseinheit erhöht.
 
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3. Die Mindestbereitstellung von vier Wohnungen für geförderten Wohnraum wird gestrichen und wird bereits ab einer bereitgestellten Wohnung mit Bindung ermöglicht. Somit können auch Eigenheim-Besitzer Förderung für Einliegerwohnungen mit Mietpreisbindung erhalten.
 
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4. Werden Wohnhäuser nach Auslaufen der Mietpreisbindung auf dem Immobilienmarkt angeboten, sichert sich die Stadt ein Vorkaufsrecht um die Wohnungen dem öffentlich geförderten Sektor zu erhalten.
 
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Karin Masche
 
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====Beteiligung an Wohnungsbaugesellschaften====
 
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Laut Beteiligungsbericht der Stadt Fulda ist die Stadt an der Gemeinnützigen
 
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Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des 
 
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Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) beteiligt.
 
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Die Beteiligungen können genutzt werden bezahlbaren Wohnraum in Fulda zu schaffen.
 
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Bisher haben zwei dieser Gesellschaften in den letzten Jahren aber nicht einmal die Fördermittel der Stadt Fulda abgerufen. Lediglich in der Georg- Antoni- Straße wurden 12 Wohneinheiten durch die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda unter Beanspruchung der städtischen Fördermittel geschaffen. Einiges Potential zur Schaffung weiteren Wohnraums durch die drei Wohnungsgesellschaften ist zu vermuten.
 
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'''Beschluss'''
 
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Die Stadt Fulda erhöht ihre Anteile an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (bisher 3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) und bringt sich in die Geschäftspolitik der beteiligten Gesellschaften aktiv ein.
 
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Ein entsprechender Betrag für die Erhöhung der Geschäftsanteile werden in den Haushalt eingestellt. Er orientiert sich aus den nicht verausgabten Mittel des Vorjahres zur Wohnungsbauförderung in 10-20-10
 
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Karin Masche
 
              
              
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====Tourismusbeiträge====
====Tourismusbeiträge====
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Hessen hat die Voraussetzungen für eine bessere Finanzierung touristischer Infrastruktur geschaffen: Künftig dürfen Kommunen von Übernachtungs- und Tagesgästen Beiträge erheben, um ihre dem Tourismus dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen zu bezahlen. Voraussetzung ist die Anerkennung als Tourismusort, deren Verfahren im letzten Jahr in Kraft getretene Rechtsverordnung regelt. Nach Anerkennung der Bedingungen, die laut einer Anfrage unserer Fraktion zutreffen, kann Fulda eine Satzung verabschieden, die die Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur regelt.
 
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Gerade angesichts der hohen infrastrukturellen Anstrengungen durch die Großereignisse der nächsten Jahre ist die Mitfinanzierung auch der Besucher und Nutzer der Infrastruktur und der kulturellen Angebote der Stadt nötig.
 
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'''Beschluss:'''
 
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Die Stadt unternimmt die notwendigen Schritte Tourismusbeiträge für die Stadt umzusetzen und erlässt eine Satzung.
 
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Die personellen Voraussetzungen werden im Stellenplan geschaffen
 
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Karin Masche
 
====Koordinierungsstelle Jobticket====
====Koordinierungsstelle Jobticket====
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Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit Gewerkschaften und Berufsverbänden eine Koordinierungsstelle einzurichten, damit sich in Fulda ansässige Unternehmen und Organisationen, vor allem solche mit weniger als 50 Beschäftigten, zusammenschließen können, um mit dem RMV für ihre Beschäftigten ein Jobticket-Angebot zu guten Konditionen zu vereinbaren.
 
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Die Kosten für eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung von Jobtickets sind im Haushalt einzustellen.
 
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'''Begründung:'''
 
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Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV sehen vor, dass mit Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten im RMV-Gebiet eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung für ein Jobticket getroffen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch für eine Gruppe von Unternehmen/ Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung zentralverantwortlich abgewickelt wird. Einzelnen Unternehmen und Organisationen aber, vor allem solchen mit weniger als 50 Beschäftigten, fällt es schwer sich untereinander zu koordinieren. Das gilt auch für stadtnahe Organisationen.
 
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Da die Stadt Fulda auch im Hinblick auf die Klimaschutzvereinbarungen und die Großereignisse der kommenden Jahre das Interesse hat, die Berufspendler*innen auf den ökologisch vorteilhaften ÖPNV umzulenken, muss eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um weiteren ansässigen Unternehmen und Organisationen das Angebot eines Jobtickets zu ermöglichen.
 
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Karin Masche
 
====Kinder kostenlos mitnehmen!====
====Kinder kostenlos mitnehmen!====
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Der Magistrat wird beauftragt, auf den RMV hinzuwirken, dass Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren im RMV-Gebiet und in den Übergangstarifgebieten kostenlos fahren, sofern sie von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.
 
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'''Begründung:'''
 
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Viele Eltern empfinden es als ungerecht, dass Landesbedienstete (Lehrer, Beamte des Finanzamts und der Justiz) ihre Kinder, die nicht über ein Schülerticket verfügen kostenlos bei Fahrten mitnehmen dürfen, andere Bevölkerungsgruppen jedoch nicht.
 
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Deutlich wird dabei immer wieder, dass nur eine grundsätzliche Lösung wie die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Ziel der Verkehrswende für Fulda konsequent verfolgt. Nur durch eine solidarische, benutzer*innenunabhängige Form der Finanzierung wird zum einen allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht. Zum zweiten wird eine ökologische Verkehrswende in Fulda umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft.
 
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Dafür müssen den RMV-Tarifen im ersten Schritt die Preisspitzen genommen werden. Ein Schritt hierzu ist die kostenlose Beförderung von Kindern bis 14 Jahren in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte.
 
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Karin Masche
 
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====Radverkehr fördern- Sicherheit erhöhen====
====Radverkehr fördern- Sicherheit erhöhen====
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====Jobticket für städtische Mitarbeiter*innen====
====Jobticket für städtische Mitarbeiter*innen====
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====Offenes Wlan====
====Offenes Wlan====
Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt:
Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt:
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====Personalentwicklung Kindergarten====
====Personalentwicklung Kindergarten====
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1-11-20 Personalgewinnung
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====Liegenschaften des Landes und des Bundes
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Stellenplan
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In den letzten Jahren beklagen die Verantwortlichen bei der Stadt Fulda, dass „der Markt für ErzieherInnen leergefegt“ sei.
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Wir beantragen:
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„Die Stadt unternimmt Anstrengungen Konditionen zu erarbeiten, damit ausgebildete ErzieherInnen in der Region bleiben bzw. eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher aufnehmen und dann der städtischen Personalplanung zur Verfügung stehen.
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Die Kosten für die Maßnahmen sind in den Haushalt einzustellen.“
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Solche Maßnahmen können sein:
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* Verträge mit Schülern der Erzieherschulen der Region, die ein Stipendium bieten bei gleichzeitiger Verpflichtung nach Abschluss der Erzieherausbildung der städtischen Personalplanung zur Verfügung zu stehen
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* Vergünstigungen für Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten (Jobticket, Nutzung öff. Einrichtungen etc.)
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* Städtische Wohnheimplätze für Auszubildende an örtlichen Erzieherschulen
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* Wohnungsangebote in städtischem Wohneigentum mit günstigen Mieten
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'''Begründung:'''
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Der Beruf muss attraktiver gestaltet werden. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass die 5-jährige Ausbildung aus eigener Tasche bezahlt werden muss, während Auszubildende anderer Bereiche bereits eine Auszubildendenvergütung erhalten.
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Karin Masche
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====Liegenschaften des Landes und des Bundes====
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Produktgruppe 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produktgruppe 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Position 21  
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Position 21  
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====Open source - Lizenzfreie Software====
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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Produkt 01-14-10 EDV-Service
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Open source - Lizenzfreie Software
Die Stadt Fulda prüft in welchen verwaltungsinternen Bereichen statt teurer Softwarelizenzen verstärkt "open source software" eingesetzt werden kann.
Die Stadt Fulda prüft in welchen verwaltungsinternen Bereichen statt teurer Softwarelizenzen verstärkt "open source software" eingesetzt werden kann.
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Hierdurch verringern sich die Ansätze in dem Ausgabenbereich
Hierdurch verringern sich die Ansätze in dem Ausgabenbereich
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Karin Masche
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07.11.2018
 +
Haushaltsantrag
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2019
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Produkt 03-80-1040 Schülerbeförderung
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07.11.2018
 +
Haushaltsantrag
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2019
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Koordinierungsstelle  Jobticket
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Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit Gewerkschaften und Berufsverbänden eine Koordinierungsstelle einzurichten, damit sich in Fulda ansässige Unternehmen und Organisationen, vor allem solche mit weniger als 50 Beschäftigten, zusammenschließen können, um mit dem RMV für ihre Beschäftigten ein Jobticket-Angebot zu guten Konditionen zu vereinbaren.
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Die Kosten für eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung von Jobtickets sind im Haushalt einzustellen.
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Begründung:
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Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV sehen vor, dass mit Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten im RMV-Gebiet eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung für ein Jobticket getroffen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch für eine Gruppe von Unternehmen/ Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung zentralverantwortlich abgewickelt wird. Einzelnen Unternehmen und Organisationen aber, vor allem solchen mit weniger als 50 Beschäftigten, fällt es schwer sich untereinander zu koordinieren. Das gilt auch für stadtnahe Organisationen.
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Da die Stadt Fulda auch im Hinblick auf die Klimaschutzvereinbarungen und die Großereignisse der kommenden Jahre das Interesse hat, die Berufspendler*innen auf den ökologisch vorteilhaften ÖPNV umzulenken, muss eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um weiteren ansässigen Unternehmen und Organisationen das Angebot eines Jobtickets zu ermöglichen.
Karin Masche
Karin Masche
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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Kinder kostenlos mitnehmen!
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Der Magistrat wird beauftragt, auf den RMV hinzuwirken, dass Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren im RMV-Gebiet und in den Übergangstarifgebieten kostenlos fahren, sofern sie von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.
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Begründung:
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Viele Eltern empfinden es als ungerecht, dass Landesbedienstete (Lehrer, Beamte des Finanzamts und der Justiz) ihre Kinder, die nicht über ein Schülerticket verfügen kostenlos bei Fahrten mitnehmen dürfen, andere Bevölkerungsgruppen jedoch nicht.
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Deutlich wird dabei immer wieder, dass nur eine grundsätzliche Lösung wie die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Ziel der Verkehrswende für Fulda konsequent verfolgt. Nur durch eine solidarische, benutzer*innenunabhängige Form der Finanzierung wird zum einen allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht. Zum zweiten wird eine ökologische Verkehrswende in Fulda umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft.
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Dafür müssen den RMV-Tarifen im ersten Schritt die Preisspitzen genommen werden. Ein Schritt hierzu ist die kostenlose Beförderung von Kindern bis 14 Jahren in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte.
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Karin Masche
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====Sachgrundlose Befristung und Tarifverträge====
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07.11.2018
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Immer wieder konnten in den vergangenen Jahren nicht alle im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt werden. Zur Sicherung der Durchführung des Stellenplans soll beschlossen werden:
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Haushaltsantrag
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2019
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Investitionen
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10-20-10 Wohnbauförderung
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Kompensation der 2018 aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen
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Anfragen ergaben, dass innerhalb eines Jahres erneut mehr 200 Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind. Von den im Jahr 1987 vorhanden 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung sind durch Auslaufen der Bindung 2015 nur noch 2.388 Wohneinheiten verblieben
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2016 nur noch 2140, 2017 noch 1.766 und 2018 nur noch 1.563. Es ist zu befürchten, dass sich der Trend 2019 fortsetzen wird.
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Die in diesem Jahr aufgrund des städtischen Förderprogramms neu errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindung werden im besten Falle 27 betragen. Hinzu kommen 25 Wohnungen bei denen die Stadt Belegrechte erwerben konnte.
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Dieser Zuwachs durch das städtische Förderprogramm kompensiert nicht die zuvor in den letzten Jahren aus der Preisbindung gefallenen Wohnungen und auch nicht wenigstens die aktuellen Abgänge. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl der Stadt stetig wächst.
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Beschluss:
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1. Der Ansatz "Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln" 2019 wird mindestens auf den Ansatz des Jahres 2018 (2 Mio. €) erhöht
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2. Die Dauer der Mietpreisbindung in den städtischen Förderrichtlinien wird von "20 Jahre" auf "30 Jahre" und die Fördersummen auf 30 000 € pro Wohnungseinheit erhöht.
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3. Die Mindestbereitstellung von vier Wohnungen für geförderten Wohnraum wird gestrichen und wird bereits ab einer bereitgestellten Wohnung mit Bindung ermöglicht. Somit können auch Eigenheim-Besitzer Förderung für Einliegerwohnungen mit Mietpreisbindung erhalten.
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4. Werden Wohnhäuser nach Auslaufen der Mietpreisbindung auf dem Immobilienmarkt angeboten, sichert sich die Stadt ein Vorkaufsrecht um die Wohnungen dem öffentlich geförderten Sektor zu erhalten.
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Karin Masche
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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1-11-20 Personalgewinnung
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Stellenplan
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Personalentwicklung Kindergarten
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In den letzten Jahren beklagen die Verantwortlichen bei der Stadt Fulda, dass „der Markt für ErzieherInnen leergefegt“ sei.
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Wir beantragen:
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„Die Stadt unternimmt Anstrengungen Konditionen zu erarbeiten, damit ausgebildete ErzieherInnen in der Region bleiben bzw. eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher aufnehmen und dann der städtischen Personalplanung zur Verfügung stehen.
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Die Kosten für die Maßnahmen sind in den Haushalt einzustellen.“
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Solche Maßnahmen können sein:
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• Verträge mit Schülern der Erzieherschulen der Region, die ein Stipendium bieten bei gleichzeitiger Verpflichtung nach Abschluss der Erzieherausbildung der städtischen Personalplanung zur Verfügung zu stehen
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• Vergünstigungen für Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten (Jobticket, Nutzung öff. Einrichtungen etc.)
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• Städtische Wohnheimplätze für Auszubildende an örtlichen Erzieherschulen
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• Wohnungsangebote in städtischem Wohneigentum mit günstigen Mieten
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Begründung:
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Der Beruf muss attraktiver gestaltet werden. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass die 5-jährige Ausbildung aus eigener Tasche bezahlt werden muss, während Auszubildende anderer Bereiche bereits eine Auszubildendenvergütung erhalten.
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Karin Masche
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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Tourismusbeiträge
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Hessen hat die Voraussetzungen für eine bessere Finanzierung touristischer Infrastruktur geschaffen: Künftig dürfen Kommunen von Übernachtungs- und Tagesgästen Beiträge erheben, um ihre dem Tourismus dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen zu bezahlen. Voraussetzung ist die Anerkennung als Tourismusort, deren Verfahren im letzten Jahr in Kraft getretene Rechtsverordnung regelt. Nach Anerkennung der Bedingungen, die laut einer Anfrage unserer Fraktion zutreffen, kann Fulda eine Satzung verabschieden, die die Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur regelt.
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Gerade angesichts der hohen infrastrukturellen Anstrengungen durch die Großereignisse der nächsten Jahre ist die Mitfinanzierung auch der Besucher und Nutzer der Infrastruktur und der kulturellen Angebote der Stadt nötig.
 +
Beschluss:
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Die Stadt unternimmt die notwendigen Schritte Tourismusbeiträge für die Stadt umzusetzen und erlässt eine Satzung.
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Die personellen Voraussetzungen werden im Stellenplan geschaffen
 +
Karin Masche
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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08-10-10
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08-20-20 Bereitstellung von Bademöglichkeiten
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1-11-20
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Stellenplan
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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Sachgrundlose Befristung und Tarifverträge
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Immer wieder konnten in den vergangenen Jahren nicht alle im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt werden. Zur Sicherung der Durchführung des Stellenplans soll beschlossen werden:
1. „Von der Stadt Fulda ausgeschriebene Stellen werden nicht befristet.
1. „Von der Stadt Fulda ausgeschriebene Stellen werden nicht befristet.
Kollegen, die für eine Schwangerschafts- und /oder Krankenvertretung eingestellt werden, soll die nächste reguläre, nicht besetzte Stelle in seinem/ihrem Berufsfeld angeboten werden.“
Kollegen, die für eine Schwangerschafts- und /oder Krankenvertretung eingestellt werden, soll die nächste reguläre, nicht besetzte Stelle in seinem/ihrem Berufsfeld angeboten werden.“
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2. Bei der Klinikum gAG wirkt die Stadt Fulda als Alleineigentümerin darauf hin, dass bei der gAG sowie in den Tochterfirmen und Beteiligungen die Tarife des öffentlichen Dienstes gezahlt werden.
2. Bei der Klinikum gAG wirkt die Stadt Fulda als Alleineigentümerin darauf hin, dass bei der gAG sowie in den Tochterfirmen und Beteiligungen die Tarife des öffentlichen Dienstes gezahlt werden.
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Karin Masche
Karin Masche
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07.11.2018
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Haushaltsantrag
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2019
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Beteiligung an Wohnungsbaugesellschaften
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Laut Beteiligungsbericht der Stadt Fulda ist die Stadt an der Gemeinnützigen
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Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des 
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Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) beteiligt.
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Die Beteiligungen können genutzt werden bezahlbaren Wohnraum in Fulda zu schaffen.
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Bisher haben zwei dieser Gesellschaften in den letzten Jahren aber nicht einmal die Fördermittel der Stadt Fulda abgerufen. Lediglich in der Georg- Antoni- Straße wurden 12 Wohneinheiten durch die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda unter Beanspruchung der städtischen Fördermittel geschaffen. Einiges Potential zur Schaffung weiteren Wohnraums durch die drei Wohnungsgesellschaften ist zu vermuten.
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Beschluss
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Die Stadt Fulda erhöht ihre Anteile an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (bisher 3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) und bringt sich in die Geschäftspolitik der beteiligten Gesellschaften aktiv ein.
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Ein entsprechender Betrag für die Erhöhung der Geschäftsanteile werden in den Haushalt eingestellt. Er orientiert sich aus den nicht verausgabten Mittel des Vorjahres zur Wohnungsbauförderung in 10-20-10
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Karin Masche
==Presse==
==Presse==
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===Vorstellung der Anträge in den Medien===
+
===Vorstellung der Anträge in den Medien==
23 Anträge zu dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2019 der Stadt Fulda hat die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda eingereicht. „Wir wollen nicht alles anders machen – doch wir wollen die Prioritäten anders setzen“, wird betont. „Ein gutes Leben für alle.“
23 Anträge zu dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2019 der Stadt Fulda hat die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda eingereicht. „Wir wollen nicht alles anders machen – doch wir wollen die Prioritäten anders setzen“, wird betont. „Ein gutes Leben für alle.“

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