Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Februar 2015“

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==Initiativen Die LINKE.Offene Liste==
==Initiativen Die LINKE.Offene Liste==
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{{:Anfrage:_Menschen_ohne_Krankenversicherung_in_Fulda}}
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===Anfrage: Menschen ohne Krankenversicherung in Fulda===
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[[Datei:Gesundheit ist menschenrecht.png|right]]
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Auch in unserer Stadt leben Menschen ohne Krankenversicherung. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Nichtzahlungsfähigkeit bei insbesondere sehr hohen Kassenbeiträgen im Alter, Verlust der gesetzlichen Versicherung bei Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit und anderer Umstände über fehlende gesundheitliche Absicherung bei fehlendem Aufenthalsstatus. Erst kürzlich machte die Fuldaer Malteser Migranten Medizin in lokalen Medien auf diesen Umstand aufmerksam.
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Wir fragen den [[Magistrat]]:
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1.
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Gibt es Erkenntnisse über die Situation und die Anzahl in Fulda lebender Menschen ohne Krankenversicherung?
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2.
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Mit welchen Instrumenten ist die Stadt Fulda in der Lage unterstützend einzugreifen, die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen?
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3.
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Welche besondere Verantwortung sieht die Stadt Fulda durch ihre Eigentümernschaft am Klinikum Fulda mit Sachleistungen zu helfen?
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====Antwort Bürgermeister Dag Wehner====
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1.
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Obwohl längst eine Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt
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wurde, gibt es immer noch Menschen, die keine Krankenversicherung
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haben. Es gibt viele Gründe, warum Bürgerinnen und Bürger
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aus der gesetzlichen Krankenversicherung fallen bzw. nicht versichert
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werden. Solche sind insbesondere:
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* Verlust des Arbeitsplatzes
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* Ausscheiden aus der Familienversicherung (z. B. wegen Erreichen der Altersgrenze oder Scheidung)
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* Falsche oder verschwiegene Angaben bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
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* Fehlende Vorversicherungszeiten (oftmals bei Migranten der Fall).
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Sofern keine erneute Pflichtmitgliedschaft (z. B. durch Arbeitsaufnahme,
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Bezug von Hartz IV Leistungen, Aufnahme in eine Familienversicherung
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bei sonstigen Angehörigen) möglich ist, besteht die
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einzige Option darin, innerhalb einer 3-Monatsfrist Frist die freiwillige
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Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen.
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Ist die Frist verstrichen, gibt es nur noch sehr eingeschränkte
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Aufnahmemöglichkeiten. Definitiv ausgeschlossen ist sodann
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eine direkte Mitgliedschaft für Bezieher von laufenden Sozialhilfeleistungen.
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Diese können nur noch über ein sogenanntes „Betreuungsverhältnis“
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(siehe Ziffer 2) abgesichert werden.
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2.
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Personen, welchen eine direkte Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung
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endgültig verwehrt wird und die auch keinen Zugang
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zur privaten Krankenversicherung haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommen liegt unterhalb einer individuell
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zu ermittelnden Einkommensgrenze) über das Sozialamt Krankenhilfe.
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Das Sozialamt meldet die Person bei einer selbst gewählten
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Krankenkasse an. Von dort erhalten sie eine Versichertenkarte.
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Hierdurch kommt keine typische Krankenkassenmitgliedschaft mit
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Beitragszahlung zustande, sondern eine sogenannte „unechte“ Mitgliedschaft.
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Das Leistungsniveau ist aber völlig identisch mit dem
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Leistungsniveau, das "echten" Kassenmitgliedern zusteht. Die der
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gesetzlichen Krankenkasse anfallenden Kosten werden dieser vom
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Sozialamt zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags erstattet.
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Beim Sozialamt der Stadt Fulda werden aktuell 168 Personen als
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nicht gesetzlich krankenversicherte Personen geführt.
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3.
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Wie zuvor dargestellt, sind die über das Netz der Sozialhilfe versicherten
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Personen in gleichem Umfang wie direkte Mitglieder der gesetzlichen
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Krankenkassen versichert. Dies gilt auch für Sachleistungen zu denen beispielsweise
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Medikamente und die Krankenhausbehandlung zählen. Eine
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leistungsgerechte Gleichstellung ist somit gegeben. Die Erbringung zusätzlicher
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Sachleistungen durch die Stadt, welcher Art auch immer, ist nicht
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erforderlich bzw. erkennbar.
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Diese Ausführungen gelten nicht für Berechtigte auf Leistungen nach dem
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Asylbewerberleistungsgesetz. Ausländer, welche nach dieser Vorschrift
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leistungsberechtigt sind, haben unmittelbare Ansprüche auf notwendige
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Gesundheitsleistungen. Anfallende Kosten werden direkt vom Landkreis
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Fulda als zuständige Behörde an die Leistungserbringer gezahlt.

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