Stadtverordnetenversammlung Februar 2017

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Neufassung der "Satzung der Stadt Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige"

2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

3. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 30.01. nicht abschließend behandelt werden)

Tagesordnung II

4. „Regionales Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadtregion Fulda“

5. - Soziale Stadterneuerung Ostend/ Ziehers Süd - Ausbau von Quartierszentren im Fördergebiet

6. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach, Nr. 8, “zwischen Merkurstraße und Fuchsstraße“. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB


[Bearbeiten] Presseerklärung zur Sitzung

Kritische Fragen zu aktuellen Themen in Fulda

Linke Stadtfraktion zu Streiks, Stadtumbau, Straßenbau, Schlachthof, Stellplatzablöse, Spielapparaten, Strafanzeigen und Sonnenschirmen

Am kommenden Montag, 6. Februar 2017 findet ab 18 Uhr eine öffentliche Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda hat einen Antrag und 15 Anfragen zu vielfältigen aktuellen Themen wie Streiks, Stadtumbau, Straßenbau, Schlachthof, Stellplatzablöse, Spielapparaten, Strafanzeigen und Sonnenschirmen eingereicht. Öffentlich tagt das Stadtparlament immer – auch die Ausschüsse stehen generell allen Interessierten offen.


Ein besonderes Augenmerk hat die Fraktionsvorsitzende auf das seit einem Jahr leerstehende Kioskgebäude am Busbahnhof Stadtschloss gerichtet: "Aktuell wurde angesichts des Streiks der BusfahrerInnen deutlich, dass neben monetären Lohnbestandteilen die Pausenregelung und die Aufenthaltsmöglichkeit während der Pausen eine wichtige Rolle spielen. Ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer könnte dort eingerichtet werden. Das hatte ich bereits im Rahmen der Sitzung der Stadtverordneten im September thematisiert", verdeutlicht Karin Masche die Solidarität mit den Zielen der Beschäftigten.

Im Dezember wurde zum 01.01.2017 die "Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege" geändert. "Besonders die Neufassung des § 8 der Satzung ist umstritten. Explizit ist hier nun festgelegt, dass Eltern auch bei streikbedingter Kita-Schließung zur Zahlung des Beitrags verpflichtet sind, obwohl der Aufwand für Energiekosten u. ä. während dieser Zeit sinkt und die Lohnkosten des streikenden Personals ganz wegfallen, da die ErzieherInnen ja aus der Streikkasse bezahlt werden. Die entsprechende Ergänzung der Satzung hat also gar keine sachlichen Gründe, sondern ist politisch motiviert. Unsere Fraktion hat daher geschlossen dagegen gestimmt", erläutert Dajana Andre den Hintergrund. Zudem interessiert, für wie viele Kinder der Betreuungsbetrag von den Eltern getragen werden muss.

Die 2000 €uro für das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Gutachten zur Aus- und Umbauplanung der Niesiger Straße zwischen Schlitzer und Mackenrodtstraße sollen von der Stadt Fulda übernommen werden, lautet der Antrag der Stadtfraktion. "Ohne das Gutachten wäre diese Straßenbaumaßnahme offenbar rechtswidrig ohne Planfeststellung umgesetzt worden. Damit wäre auch keine Bürgerbeteiligung erfolgt, in der die betroffenen Anwohner*innen ihre Einwände hätten vorbringen können", wird begründet. "Es kann nicht sein, dass Bürger*innen dieser Stadt nur dann Gehör finden, wenn sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können."

Zudem wird nach dem Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14 gefragt. "Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab? Wird bereits an der Erstellung des 'Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts' gearbeitet?"

Bereits am 18. Juli 2016 hat der Magistrat beschlossen, die Tätigkeit der gesamten Stadtverwaltung Fulda während der NS-Zeit wissenschaftlich durch die Historische Fakultät einer Universität oder durch eine Forschungseinrichtung wie das Institut für Zeitgeschichte in München untersuchen zu lassen. Die Erkenntnisse daraus sollen anschließend die Basis für eine Bewertung der Person und des Handelns von Dr. Franz Danzebrink, der von 1930 bis 1945 Oberbürgermeister die Stadt Fulda war, sein. Dieser Beschluss erfolgte im Rahmen der Diskussion darüber, ob Franz Danzebrink (1899-1960) die Ehre gebührt, dass eine Straße seit 1964 nach ihm benannt ist. Hier interessiert der aktuelle Sachstand.

"Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen. Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?"

Seit vielen Jahren wird ein zentraler Taubenschlag gefordert, um die Taubenpopulationen in der Innenstadt tierschutzgerecht regulieren zu können. Seit fast zwei Jahren ist nun endlich das Holzhaus am Rande der Fuldaaue "bezugsfertig". Vor dem Hintergrund wird gefragt: "Wurde mit dem Taubenhaus das Ziel, den innerstädtischen Taubenbestand zu verringern, erreicht?"

Die Verwendung der Stellplatzablöse muss laut Hessischer Bauordnung für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken Die Fraktion möchte daher erläutert haben, für welche Maßnahmen diese Beträge in den vergangenen fünf Jahren jeweils verwendet wurden.

Eine Reihe von Anfragen beschäftigt sich mit Fußwegeverbindungen in der Innenstadt. Ein stetes Ärgernis ist die Führung an Baustellen. Diese geht regelmäßig auf Kosten der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen, die Umwege und häufige Straßenquerungen in Kauf nehmen müssen – so auch entlang des gerade entstehenden "Werner-Towers" an der Dalbergstraße.

Die neue öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Lindenstraße und Rabanusstraße (zwischen Kaufhaus und neuem Wohngebäude) ist ebenfalls Thema sowie der derzeit wegen lebensgefährlicher Zustände gesperrte Weg über das vor dem Emaillierwerk gelegene Parkdeck des Osthessencenters.

Weitere Anfragen beschäftigen sich mit den Problemen beim Austausch der gelben Tonnen, der Zukunft des Fuldaer Schlachthofs und Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeiten, die durch veränderte Gesetzeslage (Hintergrund ist die steigende Anzahl Spielsüchtiger) eingeschränkt werden können. Außerdem soll in Erfahrung gebracht werden, was aus den Strafanzeigen im Rahmen der Sonnenschirm-Posse (Sommer 2015) geworden ist.

[Bearbeiten] Verlauf

folgt


[Bearbeiten] Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste. Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Antrag: Niesiger Straße – Fehleinschätzung der Stadt

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Kosten für das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Gutachten zur Aus- und Umbauplanung der Niesiger Straße (L3139) zwischen Schlitzer Straße und Mackenrodtstraße werden von der Stadt Fulda übernommen (ca. 2000 €).

Begründung:

Ohne das Gutachten vom 12.09.2016 wäre diese Straßenbaumaßnahme offenbar rechtswidrig ohne Planfeststellung umgesetzt worden. Damit wäre auch keine Bürgerbeteiligung erfolgt, in der die betroffenen Anwohner*innen ihre Einwände hätten vorbringen können.

Es kann nicht sein, dass Bürger*innen dieser Stadt nur dann Gehör finden, wenn sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können. Eine Fehleinschätzung wie im Falle der Niesiger Straße kann passieren, der daraus resultierende finanzielle Aufwand muss den Betroffenen jedoch erstattet werden.

[Bearbeiten] Kioskgebäude städtischer Busplatz Heertor

Im September antwortete Stadtbaurat Schreiner auf unsere Anfrage, dass "seitens der RhönEnergie bzw. des ÖPNV zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet wurde. Konkrete Aussagen hierzu können derzeit noch nicht gemacht werden, da noch Abstimmungen zwischen RhönEnergie, LNG, Landkreis und Stadt erforderlich sind." Bitten der Beschäftigten an den Arbeitgeber mit der Stadt in Verhandlungen wegen der Verpachtung des Gebäudes zu treten wurden mit Verzögerungen durch die Kommunalwahlen beantwortet.

Inzwischen steht das Gebäude bereits ein Jahr leer. Aktuell wurde angesichts des Streiks der BusfahrerInnen deutlich, dass neben monitären Lohnbestandteilen die Pausenregelung und die Aufenthaltsmöglichkeit während der Pausen eine wichtige Rolle spielen. Ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer könnte dort eingerichtet werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Sind inzwischen die Abstimmungen durchgeführt?

2. Wenn nein- warum nicht, wenn ja mit welchem Ergebnis?


[Bearbeiten] Soziokulturelles Zentrum L14

Wir fragen den Magistrat:

Wie ist der Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14?

1. Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab?

2. Wird bereits an der Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ gearbeitet?

3. Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Wie ist der Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14?

Antwort:

Die Stadt Fulda steht mit den Eigentümern und den neuen Investoren in Verhandlung darüber, einen Teil des Grundstückes „Langebrückenstraße 14“ zu erwerben. Parallel werden die Vorbereitungen zur Vergabe des Integrierten Handlungskonzepts vollzogen.


Frage 2:

Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab?

Antwort:

Die Stadt Fulda lotet zurzeit verschiedene Möglichkeiten aus. Aus unserer Sicht würde sich auch das vordere Gebäude in der Langebrückenstraße 14 als Ausweich- oder Dauerquartier für einen Teil der Einrichtungen eignen. Mit abschließenden Ergebnissen können wir im Augenblick nicht aufwarten.


Frage 3:

Wird bereits an der Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ gearbeitet?

Antwort:

Die Stadt Fulda hat die Erarbeitung in der hessischen Ausschreibungsdatenbank ausgeschrieben. Es wurden sechs externe Büros um die Abgabe eines Angebots gebeten. Im Lauf des Februar 2017 soll der Auftrag vergeben werden.


Frage 4:

Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?


Antwort:

Eine Aufgabe des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ ist der Vorschlag zur räumlichen Festlegung des neuen Stadtumbaugebiets – von daher wird die Festlegung erst nach Vorlage und Erörterung in den städtischen Gremien abschließend erfolgen.

Fulda, 6. Februar 2017

[Bearbeiten] Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße

Das geplante Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße bedarf einer räumlichen Abgrenzung um Fördermittel aus dem Bund-Länder Programm „Stadtumbau in Hessen“ zu erhalten. Grundlage ist das Bundesprogramm „Stadtumbau West“. Die räumliche Festlegung erfolgt laut Richtlinien „Stadtumbau West“ als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB, aber auch, soweit erforderlich, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB. Laut „Stadtumbauprogramm in Hessen“ erfolgt diese Festlegung jedoch entweder nach § 171 b oder § 142 BauGB.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Könnte trotz dieser Diskrepanz das Gebiet ggf. nach § 172 oder § 165 BauGB räumlich festgelegt werden?

2. Nach welcher Baugesetzbuch-Regelung ist die Abgrenzung derzeit geplant?

3. Wird die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ vergeben oder von der Verwaltung erstellt?

4. Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1:

Könnte trotz dieser Diskrepanz das Gebiet ggf. nach § 172 oder § 165 BauGB räumlich festgelegt werden?

Antwort:

Das Land Hessen hat als Fördergeber in seinen Richtlinien als Fördervoraussetzung eine Festlegung des Stadtumbaugebietes als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB vorgegeben.


Frage 2:

Nach welcher Baugesetzbuch-Regelung ist die Abgrenzung derzeit geplant?

Antwort:

Für das Stadtumbaugebiet „Langebrückenstraße / Hinterburg“ ist geplant, das Gebiet förmlich nach § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festzulegen.


Frage 3:

Wird die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ vergeben oder von der Verwaltung erstellt?

Antwort:

Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ soll an ein externes Büro vergeben werden.


Frage 4:

Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?

Antwort:

Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ wird prozesshaft und dialogorientiert erarbeitet. Dabei geht es nicht nur um die Einbindung der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürgerschaft, sondern auch um die Beteiligung verwaltungsinterner Stellen und institutioneller Akteure.

Während der Erarbeitung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ wird es somit mehrere öffentliche Veranstaltungen geben, in denen Betroffene und Interessierte Stellung beziehen und eigene Ideen einbringen können.

Sobald das externe Büro ausgesucht und beauftragt wird, soll im zeitigen Frühjahr eine erste Veranstaltung stattfinden.


Fulda, 6. Februar 2017

[Bearbeiten] Steigende Anzahl Garni-Hotels führt zu Engpässen bei Gaststätten

Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.

Wir fragen dazu den Magistrat:

Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?


Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Offene Liste/Menschen für Fulda betr. Engpässe bei der Bewirtung in Speisegaststätten

Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.

Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?

Zu der Frage, ob es in Fulda tatsächlich Engpässe in Gaststätten und Restaurants gibt, werden sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Eine Kommune ist grundsätzlich nicht Träger von gastronomischen Einrichtungen. Sollten die in Fulda steigenden Besucherzahlen die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten erhöhen, ist davon auszugehen, dass im Sinne des Wechselspiels zwischen Angebot und Nachfrage gastronomische Angebote neu entstehen bzw. erweitert werden. Eine Herausforderung stellt hier sicherlich der Fachkräftemangel in Gastronomie und Hotellerie dar.

Fulda, 06. Februar 2017

[Bearbeiten] Verkehrsführung Baustelle "Werner-Tower"

Im Mai 2016 wurde unsere Anfrage nach der fußgängergefährdenden Verkehrsführung in der Dalberg Straße auf Höhe des "Werner Tower" durch den Bürgermeister und Ordnungsdezenent Dag Wehner beantwortet. Er sehe keine Gefährdung des Fußverkehrs durch die derzeitige Regelung. Es seien frühzeitig Verbotsschilder für die Fußgänger angebracht, so dass sie an der Lichtzeichenanlage die Straßenseite wechseln könnten. Diese Regelung würde bis August 2016, bis zur Fertigstellung des Kellergeschosses so bleiben.

Der Fußweg ist auch jetzt im Januar 2017 noch von Baustelleneinrichtungen belegt, obwohl der Bau bereits die Höhe der Umgebungsgebäude erreicht.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wann wird der Gehweg wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar?

2. Sind die Warnschilder, dass der Fußweg unterbrochen ist auf beiden Seiten der Baustelle frühzeitig an Stellen zur gefahrlosen Überquerung der Straße angebracht?

3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?


Antwort von Herrn Bürgermeister Dag Wehner


1. Wann wird der Gehweg wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar sein?

Der Fußweg muss bis zum Ende der Baumaßnahme gesperrt bleiben, da dort ein Fassadengerüst aufgestellt werden musste. Die Einrichtung eines Fußgängertunnels war aus technischen und Gründen der Sicherheit nicht möglich. Die im Frühjahr 2016 getätigt Aussage hinsichtlich der Dauer der Sperrung des Fußweges bezog sich auf die damals absehbare bzw. geplante Inanspruchnahme des Fußweges während den Tiefbauarbeiten. Zu dem damaligen Zeitpunkt war noch nicht absehbar, ob für die Hochbauarbeiten die Inanspruchnahme des Fußweges ausreichend sein wird, oder ob aus Sicherheitsgründen mehr Verkehrsraum (Radweg / Fahrbahn) in Anspruch genommen werden muss.

2. Sind die Warnschilder, dass der Fußweg unterbrochen ist, auf beiden Seiten der Baustelle frühzeitig an Stellen zur gefahrlosen Überquerung der Straße angebracht?

Selbstverständlich wurde die Beschilderung bereits dort angebracht, wo sichere Querungsstellen vorhanden sind, nämlich in Höhe der Florengasse und der Goethestraße. Dort kann die B 458 gefahrlos über die Lichtzeichenanlagen gequert werden.

3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?

Die anfallenden Sondernutzungsgebühren wurden dem Bauherren von Beginn an in Rechnung gestellt, so wie dies grundsätzlich der Fall ist.

[Bearbeiten] Streik in den Kitas – Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags

Zum 01.01.2017 wurde die „Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege“ geändert. Besonders die Neufassung des § 8 Abs. 2 der Satzung ist nicht unumstritten:

(2) Die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsbetrags und des Getränkebetrags erstreckt sich auch auf Abwesenheitszeiten des Kindes und auf die Zeiten der Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte oder aus sonstigem Grund (wie beispielsweise Streik).

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wie viele Kinder besuchen derzeit eine städtische Kindertagesstätte?

2. Für wie viele Kinder übernimmt die Stadt den monatlichen Betreuungsbetrag, weil das Familieneinkommen zu gering ist?

3. Für wie viele Kinder entfällt der monatliche Betreuungsbetrag, weil sie sich im Jahr vor ihrer Einschulung befinden?

4. Die Abwesenheit eines Kindes vermindert die Betriebskosten nicht merklich, die Senkung der Betriebskosten während der Betriebsferien ist bei der Ermittlung der Kosten der Einrichtung berücksichtigt, die Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags auch in diesen Zeiten ist folgerichtig. Anders bei Schließung wegen Streik: Der Aufwand für Energiekosten u. ä. wird durch diese nicht kalkulierte Schließung gesenkt, Lohnkosten des streikenden Personals fallen ganz weg. Die Ergänzung der Satzung explizit durch „(wie beispielsweise Streik)“ scheint daher auch politisch motiviert. Wurde geprüft, ob das in der Hessischen Verfassung in Artikel 29 (4) verankerte Streikrecht „Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.“ konterkariert?


[Bearbeiten] Fulda in Zeiten des Naziterrors – wissenschaftliche Untersuchung

Bereits am 18. Juli 2016 hat der Magistrat beschlossen, die Tätigkeit der gesamten Stadtverwaltung Fulda während der NS-Zeit wissenschaftlich durch die Historische Fakultät einer Universität oder durch eine Forschungseinrichtung wie das Institut für Zeitgeschichte in München untersuchen zu lassen. Die Erkenntnisse daraus sollen anschließend die Basis für eine Bewertung der Person und des Handelns von Dr. Franz Danzebrink, der von 1930 bis 1945 Oberbürgermeister die Stadt Fulda war, sein. Dieser Beschluss erfolgte im Rahmen der Diskussion darüber, ob Franz Danzebrink (1899-1960) die Ehre gebührt, dass eine Straße seit 1964 nach ihm benannt ist.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wann wurde der vor über einem halben Jahr getroffene Beschluss umgesetzt und an welche Universität oder welches Institut wurde der Auftrag vergeben?

2. In welchem Zeitrahmen wird untersucht?

3. In welchem Rahmen werden die Erkenntnisse hinsichtlich darauf, ob die Straße umbenannt wird, diskutiert und bewertet?

4. Soll die Stadtverordnetenversammlung letztlich darüber entscheiden, ob die Straße umbenannt wird – so wie das von dem damaligen Oberbürgermeister Gerhard Möller im Rahmen des Beschlusses (Mai 2015), eine Historikerkommission zu berufen, die das Wirken des Oberbürgermeisters während des Naziterrors bewerten sollte, erklärt wurde?


[Bearbeiten] Austausch gelbe Tonnen

Ende des Jahres 2016 wurden, bedingt durch einen Betreiberwechsel bei der privatrechtlich organisierten Sammlung von Verpackungsmaterialen, die Sammelgefäße ausgetauscht.

Dabei kam es zu erheblichem Verschiebungen in der Auslieferung, die immer noch andauern. Der Betreiber nahm in erheblichem Maße Ressourcen der Stadt Fulda in Anspruch.

Wir fragen den Magistrat:

1. Auf den Stadtseiten wurde über den Austausch der gelben Tonnen informiert. Sind dem privaten Betreiber der Sammlung die Kosten für die Veröffentlichungen auf den durch die Stadt bezahlten Stadtseiten in Rechnung gestellt worden?

2. Die Tonnen standen teilweise wochenlang auf den Gehsteigen zur Abholung bereit. Sind hierbei Probleme für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstanden?

3. Wieviele Beschwerden liefen über Probleme mit dem Austausch im Bürgerbüro ein und wurde der Aufwand an Personalkosten dem Betreiber in Rechnung gestellt?


[Bearbeiten] Öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Lindenstraße und Rabanusstraße

Im Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ (Satzungsbeschluss am 22.09.2014) wurden die öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Linden- und Rabanusstraße (zwischen Kaufhaus und neuem Wohngebäude) und eine begrenzende Baumreihe festgesetzt. So öffentlich scheint die Fußwegeverbindung nicht zu sein – davon zeugt ein massives, verschließbares Tor an der Seite zur Lindenstraße.

Wir fragen dazu den Magistrat:

Darf der Weg regelmäßig für eine gewisse Zeit für die Öffentlichkeit geschlossen werden oder muss dieser als öffentlicher Weg täglich rund um die Uhr offen bleiben?


[Bearbeiten] Strafanzeigen im Rahmen der Sonnenschirm-Posse – Sachstand

Im Sommer 2015 machte die Stadt Negativ-Schlagzeilen, da ein um 23:41 Uhr MESZ noch nicht zugeklappter Sonnenschirm vor der Café-Bar 22 Anlass für einen Bußgeldbescheid war. Das wurde von vielen Menschen als ziemlich kleinlich empfunden und auch auf Facebook diskutiert.

Dies wiederum führte zu Strafanzeigen der Stadtregierung gegen Menschen, die in diesem Zusammenhang Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Facebook-Kommentaren als „Sesselfurzer“, „Heinis“ u. ä. bezeichnet hatten.

Wir fragen dazu den Magistrat: Was ist aus diesen Strafanzeigen geworden?


[Bearbeiten] Stellplatzablöse – Verwendung der Beträge

Die Verwendung der Stellplatzablöse muss laut Hessischer Bauordnung für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken (vgl. § 44 (2) HBO.

Wir fragen dazu den Magistrat:

Für welche Maßnahmen wurden diese Stellplatzablöse-Beträge in den vergangenen fünf Jahren jeweils verwendet?


[Bearbeiten] Taubenschlag in der Fuldaaue

Seit vielen Jahren wird ein zentraler Taubenschlag gefordert, um die Taubenpopulationen in der Innenstadt tierschutzgerecht regulieren zu können. Seitdem im März 2006 das erste Mal ein Taubenhaus angekündigt wurde (in Zusammenarbeit mit der Ferdinand-Braun-Schule) und sich wieder zerschlagen hatte, wie alle Nachfolgeprojekte bis 2013 auch, ist seit fast zwei Jahren nach zweijähriger Planungs- und Bauphase das Holzhaus am Rande der Fuldaaue „bezugsfertig“.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Wurde mit dem Holzhaus das Ziel, den innerstädtischen Taubenbestand zu verringern, erreicht?

2. Welche der Taubenpopulation(en) konnte eingedämmt werden?

3. Hat sich verdeutlicht, dass ein weiterer Taubenschlag, näher an den im Zentrum heimischen Populationen, nötig ist?


[Bearbeiten] Parkdeck Osthessencenter – Lebensgefahr

Im Juli 2015 wurde durch einen Hinweis an die Bauaufsicht und nachfolgend an die Presse publik, dass beide Ebenen des OHC-Parkdecks marode sind. Seit dem 1. Dezember 2016 ist die Parkeinrichtung wegen Lebensgefahr gesperrt auch die Überquerung ist daher nicht mehr möglich. Sanierungsmaßnahmen stehen jedoch augenscheinlich noch nicht bevor.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Eröffnet sich nun doch die Möglichkeit, die OHC-Parkeinrichtung zu verlegen, um die fußläufige Anbindung des Einkaufszentrums Emaillierwerk verbessern zu können?

2. Wo werden derzeit die nötigen Pkw-Stellflächen für die Wohnungen nachgewiesen?

3. In welchen Zeitraum wird saniert bzw. neugebaut?


[Bearbeiten] Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten – reduziert oder verlagert?

Zum 1. Oktober 2011 hat die Stadt Fulda die Steuer auf Spielapparate erhöht (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Fulda). Erklärtes Ziel war u. a., dieses Gewerbe vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl spielsüchtiger Menschen einzudämmen. Zudem gilt ab 1. Juli 2017 das Hessische Spielhallengesetz (SpielhG HE), das 2012 mit einer fünfjährigen Übergangsfrist beschlossen wurde.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Hat die Steuererhöhung Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit eingedämmt?

2. Ist zu erwarten, dass ab dem 1. Juli 2017 die Anzahl dieser Glücksspielautomaten dauerhaft reduziert wird oder ist abzusehen, dass durch Härtefallregelungen oder Verlagerung von Spielstätten dieses Ziel verfehlt wird?


[Bearbeiten] Zukunft des Schlachthofs Fulda

Im Jahr 2012 hat die Stadt Fulda ihre 12 Gesellschaftsanteile in Höhe von 22,2222 % an der Schlachthof Fulda GmbH zum Kaufpreis von 286.530,34 € an die damalige Tegut-Tochter kff (Kurhessische Fleischwaren GmbH) verkauft. Die Fleischfabrik ist mittlerweile verkauft – ab 31. Januar 2017 wird sie vom Tierfutterfabrikanten Deuerer mit Sitz in Baden-Württemberg geführt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

Ist der Standort des Schlachthofs vor diesem Hintergrund gesichert?

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