Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Februar 2017“

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3. Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?
3. Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Wie ist der Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt Fulda steht mit den Eigentümern und den neuen Investoren in Verhandlung darüber, einen Teil des Grundstückes „Langebrückenstraße 14“ zu erwerben. Parallel werden die Vorbereitungen zur Vergabe des Integrierten Handlungskonzepts vollzogen.
 
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Frage 2:
 
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Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt Fulda lotet zurzeit verschiedene Möglichkeiten aus. Aus unserer Sicht würde sich auch das vordere Gebäude in der Langebrückenstraße 14 als Ausweich- oder Dauerquartier für einen Teil der Einrichtungen eignen. Mit abschließenden Ergebnissen können wir im Augenblick nicht aufwarten.
 
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Frage 3:
 
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Wird bereits an der Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ gearbeitet?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt Fulda hat die Erarbeitung in der hessischen Ausschreibungsdatenbank ausgeschrieben. Es wurden sechs externe Büros um die Abgabe eines Angebots gebeten. Im Lauf des Februar 2017 soll der Auftrag vergeben werden.
 
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Frage 4:
 
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Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?
 
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Antwort:
 
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Eine Aufgabe des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ ist der Vorschlag zur räumlichen Festlegung des neuen Stadtumbaugebiets – von daher wird die Festlegung erst nach Vorlage und Erörterung in den städtischen Gremien abschließend erfolgen.
 
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Fulda, 6. Februar 2017
 
===Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße===
===Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße===
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4. Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?
4. Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?
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Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Könnte trotz dieser Diskrepanz das Gebiet ggf. nach § 172 oder § 165 BauGB räumlich festgelegt werden?
 
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Antwort:
 
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Das Land Hessen hat als Fördergeber in seinen Richtlinien als Fördervoraussetzung eine Festlegung des Stadtumbaugebietes als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB vorgegeben.
 
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Frage 2:
 
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Nach welcher Baugesetzbuch-Regelung ist die Abgrenzung derzeit geplant?
 
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Antwort:
 
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Für das Stadtumbaugebiet „Langebrückenstraße / Hinterburg“ ist geplant, das Gebiet förmlich nach § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festzulegen.
 
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Frage 3:
 
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Wird die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ vergeben oder von der Verwaltung erstellt?
 
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Antwort:
 
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Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ soll an ein externes Büro vergeben werden.
 
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Frage 4:
 
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Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?
 
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Antwort:
 
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Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ wird prozesshaft und dialogorientiert erarbeitet. Dabei geht es nicht nur um die Einbindung der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürgerschaft, sondern auch um die Beteiligung verwaltungsinterner Stellen und institutioneller Akteure.
 
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Während der Erarbeitung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ wird es somit mehrere öffentliche Veranstaltungen geben, in denen Betroffene und Interessierte Stellung beziehen und eigene Ideen einbringen können.
 
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Sobald das externe Büro ausgesucht und beauftragt wird, soll im zeitigen Frühjahr eine erste Veranstaltung stattfinden.
 
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Fulda, 6. Februar 2017
 
===Steigende Anzahl Garni-Hotels führt zu Engpässen bei Gaststätten===
===Steigende Anzahl Garni-Hotels führt zu Engpässen bei Gaststätten===
Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.
Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.
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Wir fragen dazu den [[Magistrat]]:
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Wir fragen dazu den Magistrat:
Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?
Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?
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Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Offene Liste/Menschen für Fulda betr. Engpässe bei der Bewirtung in Speisegaststätten
 
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Antwort von Herrn [[Oberbürgermeister]] Dr. Wingenfeld
 
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Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.
 
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Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?
 
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Zu der Frage, ob es in Fulda tatsächlich Engpässe in Gaststätten und Restaurants gibt, werden sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Eine Kommune ist grundsätzlich nicht Träger von gastronomischen Einrichtungen. Sollten die in Fulda steigenden Besucherzahlen die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten erhöhen, ist davon auszugehen, dass im Sinne des Wechselspiels zwischen Angebot und Nachfrage gastronomische Angebote neu entstehen bzw. erweitert werden. Eine Herausforderung stellt hier sicherlich der Fachkräftemangel in Gastronomie und Hotellerie dar.
 
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Fulda, 06. Februar 2017
 
===Verkehrsführung Baustelle "Werner-Tower"===
===Verkehrsführung Baustelle "Werner-Tower"===
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3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?
3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?
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Antwort von Herrn [[Bürgermeister]] [[Dag Wehner]]
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1. Wann wird der Gehweg wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar sein?
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Der Fußweg muss bis zum Ende der Baumaßnahme gesperrt bleiben, da dort ein Fassadengerüst aufgestellt werden musste. Die Einrichtung eines Fußgängertunnels war aus technischen und Gründen der Sicherheit nicht möglich. Die im Frühjahr 2016 getätigt Aussage hinsichtlich der Dauer der Sperrung des Fußweges bezog sich auf die damals absehbare bzw. geplante Inanspruchnahme des Fußweges während den Tiefbauarbeiten. Zu dem damaligen Zeitpunkt war noch nicht absehbar, ob für die Hochbauarbeiten die Inanspruchnahme des Fußweges ausreichend sein wird, oder ob aus Sicherheitsgründen mehr Verkehrsraum (Radweg / Fahrbahn)  in Anspruch genommen werden muss.
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2. Sind die Warnschilder, dass der Fußweg unterbrochen ist, auf beiden Seiten der Baustelle frühzeitig an Stellen zur gefahrlosen Überquerung der Straße angebracht?
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Selbstverständlich wurde die Beschilderung bereits dort angebracht, wo sichere Querungsstellen vorhanden sind, nämlich in Höhe der Florengasse und der Goethestraße. Dort kann die B 458 gefahrlos über die Lichtzeichenanlagen gequert werden.
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3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?
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Die anfallenden Sondernutzungsgebühren wurden dem Bauherren von Beginn an in Rechnung gestellt, so wie dies grundsätzlich der Fall ist.
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===Streik in den Kitas – Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags===
===Streik in den Kitas – Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags===
Zum 01.01.2017 wurde die „Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege“ geändert. Besonders die Neufassung des § 8 Abs. 2 der Satzung ist nicht unumstritten:
Zum 01.01.2017 wurde die „Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege“ geändert. Besonders die Neufassung des § 8 Abs. 2 der Satzung ist nicht unumstritten:

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