Stadtverordnetenversammlung Juli 2016

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(Areal ehemalige Wachsfabrik Eika An Vierzehnheiligen 19-25)
(Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz)
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===Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz ===
===Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz ===
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Die auf dem Alten Städtischen Friedhof am Franzosenwäldchen gelegene profanierte
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Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz (Goethestraße 6) wird seit langer Zeit als Lapidarium
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des  Regionalmuseums  genutzt.  Der  Öffentlichkeit  wird  diese  Sammlung  und  das
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Innere  der  Kapelle  leider  vorenthalten.  Dem  Ansinnen,  das  Gebäude  für  historisch
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Interessierte zu öffnen, wurde voriges Jahr begegnet, die vertraglichen Vereinbarung
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zwischen Stadt und Bistum Fulda sei unklar.
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Wir fragen dazu den Magistrat:
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1. Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?
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2. Unter welcher Voraussetzung könnten Gebäudeinneres und Sammlung öffentlich
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gezeigt werden?
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3. Bis  vor  einigen  wenigen  Jahrzehnten  gab  es  dort  noch  eine  funktionstüchtige
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Orgel. Wo ist dieses Instrument?
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Ute Riebold
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Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
===Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi) ===
===Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi) ===

Version vom 07:15, 12. Aug. 2016

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Beschluss über den Widerspruch gegen die Wahl der Mitglieder für:

  • den Trägerausschuss der Rhönenergie,
  • die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes und
  • die sachkundigen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

2. Wahl einer 2. stellv. Schriftführerin für die Stadtverordnetenversammlung

3. Nachwahl von sachkundigen Bürgern für die Friedhofskommission

4. Durchführung der 8. Hessischen Landesgartenschau 2026

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

Tagesordnung II

6. Anpassung des Gesellschaftsvertrages der RhönEnergie Fulda GmbH

7. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Fulda zum 31.12.2015 gem. § 112 Abs. 9 HGO

8. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"

9. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Förderung kommunaler Infrastruktur

10. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“

Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung

Beschluss über Änderung des Geltungsbereichs

11. Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 33 “Edelzeller Feld“ hier:

  • Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB

12. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda IV

Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Aktuelle Stunde: Auflagen zu Grup Yorum (Türkische Musikgruppe)

Am vergangenen Samstag (9. Juli 2016) fand das vom Fuldaer Ausländerbeirat veranstaltete "Fest der Kulturen" auf dem Universitätsplatz statt. Die Veranstaltung wurde bereits vor vielen Monaten angemeldet, vor wenigen Wochen zog die Stadt die Zusage zurück, Pavillons zur Verfügung zu stellen. Am Freitagabend, also wenige Stunden vor Beginn, erhielt der Vorsitzende des Ausländerbeirats Abdulkerim Demir eine mit vielen Auflagen versehene Genehmigung.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Ab 19 Uhr trat die in der Türkei sehr populäre Band Grup Yorum ohne Gage auf. Warum wurde sowohl verboten, Produkte dieser Band (Alben, T-Shirts u.ä.) zu verkaufen oder gegen Spenden abzugeben (die vollziehenden Polizeibeamten untersagten selbst die bloße Präsentation der CDs und T-Shirts mit dem Logo der Band), als auch Spenden für die Künstlerinnen und Künstler zu sammeln?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Verbot und die Anordnung, die Personalien aller auftretenden Bandmitglieder zu melden?

3. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Die Auflagen der Stadt Fulda zu Grup Yorum haben zwar nicht den Auftritt selber verboten, doch verhinderten, dass die Musikerinnen und Musiker wenigstens ihre Spesen über Spenden decken konnten; ihre Kunst wurde so zu einer "brotlosen". Ist diese Art der Einschränkung der Kunstfreiheit mit unser freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar?

Grup Yorum in Fulda


Medienberichte

Arbeit der Historiker-Kommission

Im Frühjahr/Frühsommer 2015 wurde vom Magistrat der Stadt Fulda eine Historikerkommission zur Untersuchung der Rolle des ehemaligen Oberbürgermeister Danzebrink im Faschismus eingesetzt. Ein Ergebnis wurde für Spätsommer 2015 in Aussicht gestellt.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Liegt inzwischen der Abschlussbericht der Historikerkommission vor?

2. Seit wann liegt der Bericht vor?

3. Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus dem Bericht?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

zu 1)

Die Kommission hat die Ergebnisse Ihrer Arbeit in mehreren Berichten schriftlich zusammengefasst.


Zu 2)

Die genannten Berichte wurden Ende März durch den Vorsitzenden der Kommission eingereicht.


Zu 3)

Aufgrund der Berichte wird zur Sitzung des Magistrats am 18. Juli von der VerwaItung eine Beschlussvorlage eingebracht.

Fulda, den 4. Juli 2016


Würdigung des Sohnes der Stadt Moritz Neumann

Am 23. Juni 2016 verstarb Moritz Neumann, langjähriger Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen. Moritz Neumann war gebürtiger Fuldaer, wuchs in Fulda auf und übte zunächst seinen Beruf in unserer Stadt aus.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Gibt es Überlegungen in welcher Form die Stadt Fulda seiner Person und seines Lebenswerkes gedenkt?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld Zu 1)

Die Bedeutung von Moritz Neumann als eines großen Sohnes der Stadt Fulda wurde in einem persönlichen Kondolenzschreiben an die Familie zum Ausdruck gebracht. In den vergangenen Jahren gab es intensive Kontakte zu Herrn Neumann, u.a. im Zusammenhang mit Baumaßnahmen neben dem Alten Jüdischen Friedhof, der Erstellung eines Flyers zur jüdischen Geschichte Fuldas sowie bei der Errichtung einer Gedenktafel für Maharam Schiff. Angesichts der engen Bindungen von Herrn Neumann zu Fulda hat das Kulturamt den Auftrag bekommen, die Möglichkeit einer Würdigung im Rahmen einer Neukonzeption der Darstellung jüdischer Geschichte im Bereich des Vonderau Museums oder eines geeigneten anderen Erinnerungsortes zu prüfen. Fulda, 04.Juli 2016


Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Das Gemeinwesen auch in unserer Stadt wird wesentlich geprägt von der Tätigkeit der Ehrenamtlichen. Sie sind aktiv in der Feuerwehr, Schulen, Vereinen und Verbänden. Der Herausforderungen im vergangenen Jahr in der Betreuung und Erstaufnahme von Flüchtlingen konnte durch das spontane ehrenamtliche Engagement zahlreicher Helferinnen und Helfer bewältigt werden. Dies gilt es zu verstetigen um auch die Aufgaben der Integration zu lösen. .

Wir fragen den Magistrat

1. Mit welche Form des „Dankeschön“ kann das Gemeinwesen, die Stadt Fulda diese Leistungen anerkennen?

2. Können Einladungen zu Theaterbesuchen, Freikarten zur Schwimmbad- und Nahverkehrsnutzung solch eine kleine Anerkennung darstellen?

3. Ist angedacht, die bewährten Kräfte auch weiterhin auch für haupt- und nebenberufliche Tätigkeit in der Integrationsarbeit einzusetzen?


Antwort von Bürgermeister Dag Wehner

Zu1)

Für intensive und langjährige (siehe Regularien) ehrenamtliche Mitarbeit wird die Ehrenamtscard auf Antrag (an die Anlaufstelle Ehrenamt) vergeben, mit der auch diverse Vergünstigungen verbunden sind. Mit der Jugendleitercard können dieselben Vergünstigungen auch in Anspruch genommen werden.

Zurzeit sind 120 Ehrenamtscards von der Stadt Fulda vergeben - Stand Juni 2016

Zudem veranstalten Stadt und Landkreis gemeinsam für alle EhrenamtscardinhaberInnen alle 2-3 Jahre eine gemeinsame DankeschönAktion. Auch für Ende 2016 bzw. Anfang 2017 ist eine solche Veranstaltung zusammen mit dem Treffpunkt Aktiv beim Landkreis Fulda in Planung. Die letzten Veranstaltungen waren folgende:

- 17.09.2014 Nacht des Buches mit Sektempfang und Lesung durch den Bürgermeister in der Hochschul- und Landesbibliothek

- 12.Januar 2012 Theaterbesuch ("Komiker aus Versehen") mit Sektempfang und Ansprache durch den Oberbürgermeister

Zu 2) Zu den Vergünstigungen durch die Ehrenamtscard/Jugendleitercard zählen u.a.:

  • Ermäßigter Eintritt in den Schwimmbädern der Stadt: Freibad Rosenau, Sportbad Ziehers, Stadtbad Esperanto—Ermäßigte Preise (Bspw. im Esperanto 2,40€ Einzelkarte statt 3,60€)
  • 25 % auf Maßnahmen der Kinder— und Jugendförderung der Stadt Fulda
  • 50% Rabatt auf alle Restkarten des Schlosstheaters.
  • Feuerwehrmuseum: 1,— Euro weniger als der reguläre Eintritt
  • Vonderau Museum: Ermäßigter Eintritt
  • Historische Räumlichkeiten im Stadtschloß: Ermäßigter Eintritt
  • Volkshochschule Stadt Fulda: 25% Ermäßigung auf Maßnahmen der Stadt Fulda

Zu 3) In Kooperation von Stadt und Landkreis werden durch den Treffpunkt Aktiv verschiedene Qualifikationen für Ehrenamtliche im Bereich der Flüchtlings- bzw. Integrationsarbeit angeboten:

- Grundqualifikation Asyl— und Flüchtlingshilfe (Module zu Themen wie „Wie beantrage ich was?“‚ „Asylverfahren, Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang“, „Interkulturelle Kompetenzen“, „Grenzen im Ehrenamt“, „Traumata“

- Zusätzlich findet 1 X im Monat in der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung zum Thema: „Möglichkeiten des Engagements“ statt. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die sich in der Asyl— und Flüchtlingshilfe engagieren bzw. engagieren möchten. Ehrenamtliche sowie Gruppen, Initiativen, Vereine, Institutionen und Gemeinden haben die Möglichkeit die Seminare einzeln oder kompakt anzufragen. Die Anfragen werden gesammelt und zu Seminarangeboten zusammengefasst. Die Termine werden rückgemeldet und auch lokal beworben.

Da im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsarbeit vor allem freie Träger der Wohlfahrtspflege im Sinne des Subsidiaritätsprinzips tätig sind, kann diese Frage für die freien Träger nicht beantwortet werden. Für die Stadt ist eine solche Entscheidung immer abhängig vom Tätigkeitsfeld und dem Rechtskontext einer Beschäftigung. So ist z.B. im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe das Fachkraftgebot des g 72 SGB VIII zu berücksichtigen.

Fulda, 11.7.2016


Anhang:

Regularien Ehrenamtscard beantragen kann die E—Card:

  • Wer mindestens 18 Jahre alt ist
  • sich seit mehr als drei Jahren
  • mit mindestens fünf Stunden in der Woche freiwillig und ehrenamtlich engagiert.
  • und wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhält, die nicht über einen Auslagesatz hinausgeht.

Vergünstigungen durch die Ehrenamtscard, speziell Vergünstigung der Stadt(verwaltung)

- Ermäßigter Eintritt in den Schwimmbädern der Stadt: Freibad Rosenau, Sportbad Ziehers, Stadtbad Esperanto—Ermäßigte Preise (Bspw. im Esperanto 2,40€ Einzelkarte statt 3,60€ )

- 25 % auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Fulda

- 50 % Rabatt auf alle Restkarten des Schlosstheaters.

- Feuerwehrmuseum: 1,- Euro weniger als der reguläre Eintritt

- Vonderau Museum: Ermäßigter Eintritt

- Historische Räumlichkeiten im Stadtschloß: Ermäßigter Eintritt

- Volkshochschule Stadt Fulda: 25% Ermäßigung auf Maßnahmen der Stadt Fulda

- Bei vielen Gemeinden und Geschäften sind weitere Vergünstigungen möglich (ca. 70 Partner insgesamt)

Alle Vergünstigungen sind aufgeführt in der Broschüre "Qualifikation im Ehrenamt 2016 von Stadt und Landkreis Fulda.

Kontogebühren Sparkasse

In den vergangenen Jahren sind die Kontoführungsgebühren der Sparkasse Fulda erheblich angehoben worden. Für Menschen mit geringem Einkommen verkleinern die Grundgebühren für die Kontoführung und die jeweiligen Tansaktionen ihr geringes Einkommen weiter.


Wir fragen den Magistrat

1. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat auf die Sparkasse Fulda Einfluss zunehmen, eine freie Kontoführung für Menschen mit geringem Einkommen umzusetzen?



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld:

Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, auf die Sparkasse Fulda Einfluss zu nehmen, eine freie Kontoführung für Menschen mit geringem Einkommen umzusetzen?

Der Magistrat verfügt über keine Grundlagen, entsprechend Einfluss zu nehmen. Unabhängig davon ist es aus meiner Sicht als Oberbürgermeister auch nicht erstrebenswert. Zunächst stellt sich die Frage, wie "geringes Einkommen" zu definieren wäre. Eine Beschränkung auf Empfänger staatlicher Transferleistungen wäre sicher nicht zielführend, weil auf diese Weise Menschen benachteiligt wären, die zwar nicht Empfänger von Transferleistungen sind, aber über geringe finanzielle Mittel verfügen.

Darüber hinaus bietet die Sparkasse im Vergleich zu anderen Banken bzw. Kreditinstitute bereits kostengünstige Kontokonditionen.


Sammelunterkünfte

Wie die meisten anderen Kommunen im Landkreis Fulda nimmt auch die Stadt Fulda zugewiesene Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf.

Wir fragen den Magistrat

1. Wieviele Menschen leben derzeit in Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?

2. Wieviele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wieviele durch private Anbieter?

3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?

4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?


Arbeitsbedingungen in konzerneigenen Ausgliederungen der Klinikum gAG

Wir fragen den Magistrat

1. Wieviele Mitarbeiter verloren durch die Ausgliederung des hl. Geist Seniorenzentrums und des St. Lioba in eine tariflose Tochter der Klinikum gAG ihre Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVÖD)?

2. Wie hoch sind die Tarifeinbußen für den/die Einzelne dadurch zu beziffern und welche weiteren Bestandteile des Tarifvertrages gehen ihnen verloren (z.B. Urlaubstage)?

3. Welche Änderungen in der Höhe der Auszubildendenvergütung ergaben sich durch die Ausgliederung der MFA Azubis (ArzthelferInnen) in die MVZ Osthessen gmbH?

4. Erhalten die Azubis nach Ausbildungsende und Übernahme die Bezahlung aus dem TVÖD?



Trockener Hinweis in der Auflistung der Anfragen und Anträge:

"Anfrage wird aus formalen Gründen zurückgewiesen (innerbetriebliche Angelegenheit der Klinikum gAG)"

Original: http://www.fulda.de/fileadmin/buergerservice/pdf_anfragen_antraege/2016/2016_07_11/UEbersicht_Anfragen_u_Antraege_SV_11.07..pdf

Aktivitäten der Stadt Fulda zur Verringerung des Bahnlärms

Wir begrüßen die Bemühungen der Stadt Fulda die Belastungen der Einwohnerinnen und Einwohner durch Bahnlärm, insbesondere des Güterverkehrs zu thematisieren.

Wir fragen den Magistrat

1. Welche konkreten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Verringerung des Bahnlärms sind im Stadtgebiet Fulda derzeit notwendig?

2. Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit deren Umsetzung ein?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bei Ertüchtigung und Ausbau der überlasteten Bahnstrecke Hannover bzw. Leipzig /Frankfurt a.M. um zwei weitere Gleise (siehe Entwurf BVWP) die passiven Schallschutzmaßnahmen zu optimieren?

4. Können die notwendigen zusätzlichen Gleise und die Bündelung des Güterverkehrs darauf Entlastung bringen, wenn bei den Planungen die entsprechenden Schallschutzvorrichtungen vorgesehen werden?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner

Frage 1: Welche konkreten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Verringe— rung des Bahnlärms sind im Stadtgebiet Fulda derzeit notwendig?

Antwort:

Die Deutsche Bahn AG hat in einem schalltechnischen Gutachten die durch den Schienenverkehr erzeugten Lärmemissionen für den Streckenabschnitt zwischen Bronnzell und dem Industriegebiet Am Eisweiher untersucht sowie die daraus resultierenden Schallimmissionen an Gebäuden ermittelt. Aufgrund der Ergebnisse hat die Deutsche Bahn AG ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, dass in 2015 vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigt wurde und für das der Bund Fördermittel aus seinem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm zur Verfügung stellt. Die Umsetzung des Maßnahmenpaketes ist angelaufen und soll bis 2018 abgeschlossen sein. Hierbei wird den betroffenen Hauseigentümern die Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden angeboten. Der Eigenanteil der Hauseigentümer an den Kosten beträgt 25%.

Frage 2: Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit deren Umsetzung ein?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bei Ertüchtigung und Ausbau der überlasteten Bahnstrecke Hannover bzw. Leipzig / Frankfurt a. M. um zwei weitere Gleise (siehe Entwurf BVWP) die passiven Schallschutzmaßnahmen zu optimieren?

Antwort:

Der Magistrat beurteilt die Möglichkeiten einer Optimierung des Schallschutzes im Zuge des Aus— bzw. Neubaus der Strecke Fulda — Frankfurt skeptisch. Zum Einen erfolgt der Aus- bzw. Neubau voraussichtlich vollständig außerhalb des Stadtgebietes von Fulda, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass die Prüfung notwendiger aktiver Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens das Stadtgebiet Fulda nicht mit einbeziehen wird.

Zum anderen besteht unter den aktuell geltenden Regelungen zum freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes für passive Lärmschutzmaßnahmen keine Möglichkeit, weitere Maßnahmen für das Stadtgebiet Fulda zu generieren. Mehrfachberücksichtigungen sind bislang ausgeschlossen.

Selbstverständlich wird der Magistrat im Rahmen des gesamten Planungsprozesses für dieses Großprojekt die Interessen und Anliegen Fuldas vertreten, wozu auch das Thema „Schienenverkehrslärm“ gehört.

Frage 4:

Können die notwendigen zusätzlichen Gleise und die Bündelung des Güterverkehrs darauf Entlastung bringen, wenn bei den Planungen die entsprechenden Schallschutzvorrichtungen vorgesehen werden?

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil bislang weder die Festlegung getroffen worden ist, ob es einen Neubau oder einen Ausbau der Verbindung Fulda — Frankfurt geben soll, noch dementsprechend geklärt werden konnte, wie das künftige Betriebskonzept aussehen wird und sich in Folge die damit zusammenhängenden möglichen Zugfrequenzen auf dieser Verbindung entwickeln werden.

Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass sich die bereits heute maximal mögliche Zugfrequenz im Stadtgebiet Fulda nicht erhöhen wird, weil es nach derzeit bekanntem Planungsstand voraussichtlich keinen Gleisausbau in diesem Bereich geben wird.


Umgang der Stadt Fulda mit Belastungen durch LKW Verkehr

Anwohner an Fuldaer Straßen werden zunehmend durch LKW Ziel- und Quellverkehr sowie LKW belastet, die Abkürzungen zu geeigneten Routen auch durch Wohngebiete suchen. Dies betrifft die Lärmemmissionen, Gefährdungspotentiale aber auch finanzelle Belastungen durch Anliegergebühren bei Sanierung der Straßen.

Wir fragen den Magistrat


1. Welche Lösungsmöglichkeit werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch LKW einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?

2. Kann die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen aus der LKW Maut die finanziellen Belastungen der Anlieger bei der Behebung von Straßenschäden mildern?

3. Unterstützt der Magistrat die Forderung der Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der LKW Maut?

4. Ist die Einführung einer LKW City-Maut in Fulda für Verkehrswege außerhalb der Durchgangsstraßen zur Sanierung der Straßen denkbar?


1. Welche Lösungsmöglichkeiten werden gesehen, die Nutzung von Straßen im Wohngebiet durch Lkw einzuschränken und geeignete Durchgangsrouten vorzuschreiben?

Zum weiter überwiegenden Anteil entspricht das Netz der Hauptverkehrsstraßen in Fulda auch dem Netz für den Güter- bzw. Schwerverkehr. Auf allen Hauptverkehrsstraßen muss entsprechender Verkehr mit Lkw stattfinden können. Im nachgeordneten Straßennetz muss das Erreichen der entsprechenden Anlieger sicher gestellt sein.

In Fulda besteht der LKW—Verkehr aus vielfältigen Ziel- und Quellverkehren, hauptsächlich bezogen auf die unmittelbare Peripherie der Kernstadt sowie den Industriepark Fulda West. Im unmittelbaren Umfeld der Kernstadt (Eisweiher, Kohlhaus, Frankfurter Straße, Münsterfeld) befinden sich Handwerks- und Produktionsbetriebe, die auf ausreichende Transportleistungen angewiesen sind. Da aber auch die Anlieferung selbst kleinerer Lebensmittelmärkte nahezu ausschließlich mit Sattelschleppern erfolgt, findet auch in Wohngebieten zum Teil noch Lkw—Verkehr statt.

Auf die Situation in Fulda bezogen liegt die verkehrlichen Belastung durch Lkw—Verkehr bereits im Wesentlichen auf den Hauptverkehrsstraßen des klassifizierten Straßennetzes. Hierzu gehören vorrangig die Bundesstraßen (B 458 Petersberger Straße/Dalbergstraße, B 27, B254 Frankfurter Straße/ Bardostraße) und die Landesstraßen (z.B. Niesiger Straße, Leipziger Straße, Künzeller Straße)

Alle Maßnahmen zur Lenkung des Lkw-Verkehrs von der A7 / B 27 durch die Stadt Fulda zu den Gewerbegebieten I—Park West, Eisweiher, Lehnerz, Münsterfeld + Kohlhäuser Feld sind in den letzten Jahren bereits umgesetzt worden. Der Verkehr zu den Gewerbegebieten aus Richtung Norden wird über den Autobahn—Anschluss Nord — B 27 zur Abfahrt B 458 Petersberger Straße geführt. Ausgenommen hiervon ist die vorherige Ableitung des Verkehrs zu den Gewerbegebieten Eisweiher + Lehnerz (über B 27 — Leipziger Straße).

Aus Richtung Süden wird der Verkehr zu den Gewerbegebieten in Fulda von den Autobahnen A 7 / A 66 über die Anschlüsse Autobahndreieck Fulda-Süd bzw. über die B 27 zum Bronnzeller Kreisel gelenkt. Hier wird der Verkehr Rtg. I—Park—West über die B 254 - Frankfurter Straße - Westring gelenkt, während der restliche Verkehr Rtg. Zentrum über die weiteren Anschlussstellen geführt wird.

Der Lkw—Verkehr sucht sich natürlich, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, die für ihn günstigste Variante. Eine strikte Befolgung der Wegweisung kann nicht eingefordert werden. Eine darüber hinausgehende Steuerung des Verkehrs ist nur durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen möglich.

Die Stadt Fulda hat in den letzten Jahren bereits einige verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen der Belastung durch Verkehrslärm nach der geltenden „StVO—Richtlinie für Maßnahmen im Straßenverkehr zur Reduzierung des Verkehrslärms“ angeordnet und umgesetzt werden.

Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Verkehrslärm sind nach aktuellem Kenntnisstand derzeit nicht möglich.

Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Verkehrsverbote nach dieser rechtlichen Grundlage nur dann in Betracht kommen, wenn die besondere Verkehrsfunktion einer Straße und die hier herrschenden Verkehrsbedürfnisse dies zulassen, für die ausgeschlossene geeignete und zumutbare Umleitungsstrecken vorhanden sind und nicht zu befürchten ist, dass durch die entstehende Verkehrsverlagerung andere ebenfalls schutzwürdige Gebiete zusätzlich belastet werden.

2. Kann die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen aus der Lkw—Maut die finanziellen Belastungen der Anlieger bei der Behebung der Straßenschäden mildern?

Dies ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) ist bundesgesetzlich durch das Bundesfernstraßenmautgesetz geregelt. Der Bund entscheidet über die Verteilung der Mautgebühren. Nach ä 11 Abs. 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes steht das Mautaufkommen dem Bund zu. Eine Beteiligung der Kommunen ist nach bestehender Rechtslage nicht vorgesehen.

Für die Behebung von Straßenschäden auf Bundesfernstraßen haben die Kommunen grundsätzlich keine Kosten zu tragen, so dass demzufolge hierfür von den Anliegern keine Beiträge erhoben werden. Das Mautaufkommen wird gem. g 11 Abs. 1 des Gesetzes abzüglich der Betriebs— und Verwaltungskosten und eines jährlichen Betrages von 150 Millionen Euro dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet.

Die Einbeziehung aller Bundesfernstraßen in die LKW—Maut ab 2018 befindet sich durch das BMVI in Vorbereitung.

Durch die niedrigeren Mautsätze für emissionsarme Lkw soll eine schnellere Modernisierung der Lkw—Flotte erreicht werden wodurch sich Emissionen durch den Lkw-Verkehr insgesamt sukzessive reduzieren.

Die Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen wird auch zur Vermeidung von Mautflucht und damit einer zusätzlichen Belästigung der Anwohner bei der Nutzung von Ortsdurchfahrten entgegen wirken.

3. Unterstützt der Magistrat die Forderung der Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen der Lkw-Maut?

Die derzeitige Rechtslage lässt keinen Raum für eine solche Forderung. Außerdem fließt ein Teil der Mauteinnahmen entsprechend der dargestellten Rechtslage in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.

4. Ist die Einführung einer Lkw-City-Maut in Fulda für Verkehrswege außerhalb der Durchgangsstraßen zur Sanierung der Straßen denkbar?

Auszug Entwurf Luftreinhalteplan

In einigen europäischen und internationalen Großstädten wie London, Stockholm, Mailand, Singapur etc. hat die Einführung einer City—Maut zu einer durchschnittlichen Verringerung des Verkehrs um ca. 15 % geführt. Die kompletten Innenstadtbereiche unterliegen beim Befahren einer Mautgebühr. Dabei ist ähnlich wie in Deutschland in den Umweltzonen eine Reihe von Fahrzeugen von der Gebührenpflicht ausgenommen.

Für die Einführung einer City—Maut gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Die Erhebung einer City-Maut durch eine Kommune wäre eine Steuer— oder Gebührenerhebung, für die eine Rechtsgrundlage erforderlich wäre.

Die Gemeinden sind derzeit gesetzlich nicht ermächtigt, eine solche Steuer oder Gebühr durch gemeindliche Satzung einzuführen. Soweit eine solche City—Maut als Straßenbenutzungsgebühr ausgestaltet sein sollte, fiele dies nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 Grundgesetz in den Bereich der konkurrieren— den Gesetzgebung von Bund und Ländern.

Nach dem Bundesfernstraßengesetz dürfen in Deutschland Bundesfernstraßen, zu denen neben den Autobahnen auch Bundesstraßen gehören, nicht mit einer City—Maut belegt werden. Damit entfällt die flächenhafte Ausweisung einer Mautzone, welche die am höchsten belasteten Straßenzüge in Fulda umfassen würde. Die Bundesstraßen B 458 (Petersberger Straße), Berliner Straße (B 27) und Frankfurter Straße (B 254) wären von einer Mauterhebung ausgenommen. Speziell der Durchgangsverkehr könnte somit Fulda weiterhin ungehindert durchfahren.

Um eine City-Maut entsprechend dem Verursacherprinzip sinnvoll auszugestalten, ist — auch zur Vermeidung von Staus — eine Kameraerfassung der in die Zone einfahrenden Fahrzeuge erforderlich, um die konkrete Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu erfassen und entsprechend abrechnen zu können. Eine weitere Option, die aber fahrzeugseitiger Ausstattung bedarf, wäre die Kombination einer On-Board-Unit mit einer Satellitenortung, die auch eine streckenabhängige sowie räumlich und zeitlich differenzierte Gebührenerhebung zuließe.

Zur Kostenvermeidung in Bezug auf die gefahrene Strecke würde dann auf mautfreie Bundesstraßen ausgewichen, die dann mit zusätzlichem Verkehr belastet würden. Eine allein lokale Untermautstellung z.B. der Leipziger Straße würde zu Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen, z. B. der Petersberger Straße, und dort zu Mehrbelastungen führen. Die Wirksamkeit einer nicht flächendeckenden City-Maut kann daher nicht abgeschätzt werden

Zur Vertiefung der zahlreichen rechtlichen Fragestellungen, die mit der Einführung einer City-Maut durch den Bund oder die Länder verbunden wären, wird auf den Aufsatz „Verbesserung des Klimaschutzes durch Einführung einer City-Maut“ von Prof. Dr. Meinhard Schröder verwiesen, der in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Jahrgang 2012, S. 1438 ab— gedruckt ist.

Da es an einer gesetzlichen Grundlage für eine City-Maut fehlt und deren Wirksamkeit nicht feststeht, kann eine solche Maut bislang nicht als Maßnahme der Luftreinhalteplanung nach g ä 47 Abs. 6 BImSchG eingeführt und vollzogen werden. Mangels gesetzlicher Grundlage kommt auch eine Einführung einer solchen Maut als Finanzierungsmittel für die Straßensanierung derzeit nicht in Betracht.

Fulda, 06.07.2016 Rechts— und Ordnungsamt


Prognosen Altersarmut

Das osthessische Bündnis gegen Altersarmut hat eine Studie des Zentrums Gesellschaft und Nachhaltigkeit der Hochschule Fulda zur Entwicklung von Altersarmut in der Region vorgelegt. . Derzeit sind noch keine signifikant vom Bundesschnitt abweichenden Zahlen zur Altersarmut nachweisbar. Doch bei Auswerung der derzeitigen Einkommenssituation ergibt sich ein erhöhtes Risiko in der Region Fulda durch Niedriglohn, Zeitarbeit, Unterbeschäftigung und der damit zusammenhängenden Rentenfinanzierung.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie kann der Magistrat dazu beitragen drohender Altersarmut zu begegnen?

2. Wie handelt die Stadt Fulda selbst als Arbeitgeber?

3. Welche Gesichtspunkte werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Im Rahmen der Zuständigkeiten kann die Stadt durch bestmögliche Rahmbedingungen in Sachen Bildung (Kindergärten, Schulen) und die Schaffung von bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen dazu beitragen, dass Menschen so gut als möglich qualifiziert sind und aktiv einer Beschäftigung nachgehen können.

2. Die Stadt Fulda bietet im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben als Arbeitgeber Konditionen nach den jeweils einschlägigen Tarifvorschriften bzw. der Beamtenbesoldung.

3. Von Seiten der Stadt werden sämtliche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten.


Antrag: Prognosen Altersarmut

Das osthessische Bündnis gegen Altersarmut hat eine Studie des Zentrums Gesellschaft und Nachhaltigkeit der Hochschule Fulda zur Entwicklung von Altersarmut in der Region vorgelegt.

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt, dass diese Studie im Sozialausschuss der Stadt Fulda in Kooperation mit den Wissenschaftlern und Auftraggebern vorgestellt und die lokal bezogenen Ergebnisse diskutiert und bewertet werden.


1 weiterer Antrag + 13 weitere Anfragen

Den Wortlaut der folgenden Initiativen gibt's hier als [1]

Gestaltungssatzung ergänzen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

beantragt:

Die Gestaltungssatzung der Stadt Fulda (Örtliche Satzung der Stadt Fulda über die Gestaltung im Städtebau, von Freiräumen, baulicher Anlagen und über Werbeanlagen) wird ergänzt, damit künftig verhindert werden kann, komplette Häuser zu verhüllen.

Begründung: Die das Stadtbild verschandelnden Verhüllungen der Gebäude Buttermarkt 9 und Friedrichstraße 26 verdeutlichen, dass ein Instrument fehlt, dies zu verhindern.

Ute Riebold

Stadtfraktion

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Soziokulturelles Zentrum Langebrückenstraße 14

Das Areal Langebrückenstraße 14 entwickelt sich seit Jahren zu einem soziokulturellen Zentrum Fuldas. Vielfältige Initiativen sind dort beheimatet, die das kulturelle Leben unserer Stadt bereichern.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. In welcher Phase befindet sich der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung, dieses Gelände zu kaufen?

2. Gibt es neue, das Gelände betreffende Entwicklungen?

3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä. von Kaufinteressenten?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Denkmalgeschützte Hallen der Bahn in der Straße Am Bahnhof

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Was plant die Deutsche Bahn bezüglich der Hallen in der Straße Am Bahnhof?

2. Wie werden diese derzeit genutzt?

3. Welche Entwicklung wäre dort im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung wünschenswert?

4. Gehören die Hallen baurechtlich zu der gewidmeten Bahnfläche?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Areale Gartau und Horaser Weg 71-73

Wir fragen den Magistrat:

1. Gehören der Firma Aldi Süd noch das Areal Horaser Weg 71-73 (Fassade der ehemaligen Rhönmöbelwerke und dazugehörige Fabrikantenvilla) und das Gelände ihrer dortigen Filiale?

2. Welche Planungen für diese Flächen (und ggf. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?

3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?

4. Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi-Filiale (Gartau 14) im Gespräch?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Denkmal Buttermarkt 9

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der Sachstand zum denkmalgeschützten Gebäude Buttermarkt 9?

2. In welcher Weise hat der Eigentümer gegen die Vorgaben des Denkmalrechts bzw. die der städtischen Bauaufsicht verstoßen (Treppe, Dach usw.) und wie wurde von der Stadt Fulda und den Denkmalschutzbehörden darauf reagiert?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Marodes Parkdeck Osthessencenter

Die statische Berechnung und die Prüfung von Sanierungsvarianten für das OHC-Parkdeck wurde laut einer Einschätzung vom 01.02.2016 für Anfang März 2016 erwartet.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Liegt das Gutachten mittlerweile vor?

2. Wie lautet dessen Ergebnis?

3. Wie geht es jetzt weiter?


Ute Riebold Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Erweiterung Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus am Frauenberg

Wir fragen den Magistrat:

Wie ist der Sachstand bezüglich einer geplanten Erweiterung der Altenpflegeeinrichtung Haus Emmaus (Gerloser Weg 11) inmitten der denkmalgeschützten Bebauung am Frauenberg?

Ute Riebold Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Areal ehemalige Wachsfabrik Eika An Vierzehnheiligen 19-25

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der Sachstand bezüglich Sanierung und künftiger Nutzung der Gebäude und der Freifläche der ehemaligen Kerzenfabrik Eika An Vierzehnheiligen?

2. Werden die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten oder welche Probleme müssen gelöst werden?

3. Gibt es Änderungen der verkehrlichen Erschließung des Areals (welche)?

Ute Riebold

Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz

Die auf dem Alten Städtischen Friedhof am Franzosenwäldchen gelegene profanierte Friedhofskapelle Zum Hl. Kreuz (Goethestraße 6) wird seit langer Zeit als Lapidarium des Regionalmuseums genutzt. Der Öffentlichkeit wird diese Sammlung und das Innere der Kapelle leider vorenthalten. Dem Ansinnen, das Gebäude für historisch Interessierte zu öffnen, wurde voriges Jahr begegnet, die vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt und Bistum Fulda sei unklar.

Wir fragen dazu den Magistrat:

1. Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?

2. Unter welcher Voraussetzung könnten Gebäudeinneres und Sammlung öffentlich gezeigt werden?

3. Bis vor einigen wenigen Jahrzehnten gab es dort noch eine funktionstüchtige Orgel. Wo ist dieses Instrument?

Ute Riebold Stadtfraktion - Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Geplanter Abriss und Neubau Bahnhofstraße 17 (ehemaliges Aldi)

Schlosstheater Fulda – geplante Umstrukturierung

Buttermarkt 18 / Umbau zum Restaurant Bellini

Altglascontainer an der Leipziger entfernt

Heimat – von Farben, Schirmen, Bänken und Tischen

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