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Stadtverordnetenversammlung März 2012

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2012

2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ Beschluss über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen,Satzungsbeschluss

3. Eingabe gem. § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Änderung des § 1 Abs. 6 der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda (Rederecht).

4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

5. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.03.2012 nicht abschließend erledigt werden)

Tagesordnung II

6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im IV. Quartal 2011

Haushaltssatzung 2012

Berichterstattung folgt, bitte wiederkommen!

Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg

Im Dezember 2011 wurde durch den Bauausschuss der Stadt Fulda ein Bebauungsplan für das Gelände im Michelsrombacher Wald in die Offenlegung gebracht. Ein Bettenhaus im Wald soll bei der Ausflugsgaststätte im Wald zur Nutzung für ein Hotel entstehen. Bereits zu dieser Sitzung gab es viele offene Fragen: Wie hoch wird das Gebäude, was ist mit der Wasserleitung, was mit dem Abwasser? Wo sollen die Parkplätze für die vielen Hotelgäste entstehen? Der Vorsitzende und die Stadtbaurätin gaben Auskunft. Als Mitglied im Bauausschuss stellte die Stadtverordnete "Die Linke.Offene Liste" klar: Wenn hier neue Leitungen gelegt werden müssen, soll der Investor zahlen und nicht die Allgemeinheit.

Der Bebauungsplan wurde offengelegt und es konnten weitere Einwände erhoben werden.

Im März 2012 war das Thema erneut auf der Tagesordnung und der Bebauungsplan sollte beschlossen werden. Wir stellten erneut zahlreiche Fragen. Unter anderem war immer noch nicht klar, wer für die Kosten der Abwasserleitung aufkommen soll. Der Ausschussvorsitzende gab detailiert Auskunft über die Vorhaben, so detailliert, dass Nachfragen kamen, woher er so genau Bescheid wüsste. Der CDU Ausschussvorsitzende gab in der öffentlichen Sitzung an, er habe mit dem Eigentümer gesprochen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Auf den Kopf wurde ihm zugesagt, dass sein Sohn Geschäftsführer eben dieses Eigentümers sei. Der Vorsitzende stritt es ab. Der Beschluss wurde mit Gegenstimmen gefasst. Erst später gab der Vorsitzende zu: Ja, sein Sohn sei geschäftsführender Gesellschafter bei Hohmanns Brauhaus.

Dies ließ einige Ausschussmitglieder sprachlos vor so viel Unverfrorenheit zurück. Einer Aufforderung seitens des Ausschussvorsitzenden doch jetzt nach der Sitzung mitzukommen zu Hohmanns Brauhaus, um das an dem Abend dort übertragene Fussballspiel anzuschauen wurde durch die Opposition ausgeschlagen.

All diese Fakten wurden auf der Stadtverordnetenversammlung März 2012 vorgetragen und die Absetzung des Beschlussses zum Bebauungsplan beantragt. Der Oberbürgermeister stimmte dem zu: Der Magistrat will prüfen lassen, ob das Verfahren im Bauausschuss rechtens war. Denn: nach Hessischer Gemeindeordnung müssen Stadtverordnete eine Sitzung verlassen, wenn Punkte auf der Tagesordnung stehen, bei denen sie oder nahe Verwandte persönlich befasst sind. Und hier war das ja nicht einmal nur ein Stadtverordneter, der mit dem Bauherren verbandelt ist, sondern sogar die Person, die das gesamte Verfahren durchführte, nämlich der CDU Bauausschussvorsitzende. Ein Skandal erster Güte!

Mehr zu den Vorhaben des Investors in der Florengasse siehe auch Wem gehört die Stadt?


Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

Resolution: Kein Verkauf der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt

In der Stadtverordnetenversammlung Februar 2012 stellte die Linke.Offene Liste eine Anfrage zur Gefahr, dass das Land Hessen die Nassauische Heimstätte verkaufen will.

Wir informierten mit der Anfrage über die Absicht, für die Beantwortung der Fragen setzte sich der Bürgermeister Dippel in Kontakt mit der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und besorgte die Daten. Es kamen interessierte Nachfragen auch aus der CDU Fraktion.

Wir freuen uns, dass nun zur März Stadtverordnetenversammlung eine Resolution zum Thema eingebracht wurde, die sogar unsere Formulierungen enthält. Noch besser: Die Resolution wurde parteiübergreifend angenommen und das Land Hessen aufgefordert, die Wohnungsbaugesellschaft nicht zu verkaufen.

Abstimmungstext

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda fordert die Hessische Landesregierung auf, ihre Pläne zum Verkauf der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt endgültig zu den Akten zu legen. Sie stellt fest, dass der Erhalt der Landesbeteiligung an der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt gerade im Interesse der hessischen Kommunen dringend erforderlich ist, damit sie als unverzichtbares Instrument der landesweiten Wohnungspolitik und Entwicklungsplanung bewahrt und – entsprechend der aktuellen Herausforderungen – weiterentwickelt werden kann.

Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt mit über 60.000 Wohnungen in rund 150 hessischen Städten und Gemeinden – 2219 davon in Fulda - leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Wohnungspolitik im ganzen Land. Die öffentliche Hand benötigt nach wie vor Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten. Der demografische Wandel, aber auch die notwendige Modernisierung und energetische Sanierung erfordern umfangreiche Investitionen in die Bestände des sozialen Wohnungsbaus, die öffentliche Wohnungsunternehmen so umsetzen können, dass dabei auch die Belange der einkommensschwächeren Mieterinnen und Mieter beachtet werden.

Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt ist weiterhin zentraler Partner des Landes und seiner Kommunen bei der Wahrnehmung öffentlicher Interessen in der Stadtund Landesentwicklung. Gegenwärtig ist das Unternehmen Träger von Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 157 und 167 BauGB für über dreißig hessische Städte. Darüber hinaus führt die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt in zahlreichen weiteren Kommunen die Sanierungsberatung durch. Sie ist stark in den Programmen der Stadtentwicklung engagiert (u.a. Konversionsprojekte, Stadtumbau- Hessen, Aktive Kernbereiche, Soziale Stadt, Gewerbeflächenentwicklung).

Schließlich unterstützt sie die Bauleitplanung etlicher hessischer Kommunen. Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt mit ihren Wohnungsbeständen und als kompetenter Partner in Stadt- und Landesentwicklung ist nicht nur im Rhein-Main-Gebiet und in den großen Städten aktiv, sondern erbringt auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entwicklung ländlicher Regionen. Nur eine landesweit orientierte Gesellschaft kann dies im Interesse des Landes und seiner Kommunen leisten. Die Stadt Fulda hat ihren Geschäftsanteil an der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH im Jahre 2008 an das Land Hessen verkauft. Die Wohnungen sollten auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.

Presse

Fuldaer Zeitung 29.3.2012 Nassauische Heimstätte: Land soll Anteile an nicht verkaufen

mehr zu Anfragen folgt

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