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Stadtverordnetenversammlung Februar 2012

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

1. Umsetzung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Einrichtung eines Behindertenbeirats sowie Beschluss über die Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda.

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 06.11.2010 (ebenfalls Anträge von Bündnis90/DieGrünen vom 09.11.2010 und SPD vom 11.11.2010 anlässlich der Haushaltsberatungen 2011, welche in der 5. Sitzung des SFA vom 18.11.2010 abgelehnt wurden).

2. Eingabe gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Einrichtung eines Behindertenbeirates

3. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 173, Neuenberg „Am Tannenstück“

1. Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.

4. Nachwahl von Mitgliedern in die Schulkommission auf Vorschlag des Stadtelternbeirats

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 06.02.2012 nicht abschließend behandelt werden)

[Bearbeiten] Tagesordnung II

7. Klinikum Fulda gAG – Änderung der Satzung

8. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 12.12.1988 und Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Fulda vom 25.09.1995

9. Vertrag über ein Nießbrauchsrecht zwischen der Stadt Fulda und der Klinikum Fulda gAG

[Bearbeiten] Themen

[Bearbeiten] Behindertenbeirat

Erstmals wurde der Stadtverordnetenversammlung eine förmliche Eingabe aus der Bürgerschaft vorgelegt. Sie ist unter dem Link auf der Seite der "Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda" nachzulesen. Darin wird die Einsetzung eines Behindertenbeirates für die Stadt Fulda gefordert und eine Satzung vorgeschlagen. Eine erste Fassung wurde dem Bürgermeister Dippel im November 2010 übergeben, eine weitere förmliche Eingabe erfolgte im Mai 2011. Die Stadt reagierte, indem sie einen eigenen Entwurf vorlegte.

In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung heißt es: "Eingaben und Gesuche von Bürgern / Bürgerinnen und Einwohnern / Einwohnerinnen an den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin (Petitionen) sind den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die so gefassten Beschlüsse sind auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung als Punkt "Petitionen" zu setzen und zur Einsicht auszulegen."

Der Wortlaut der Eingabe hätte somit in einer der nächstfolgenden Ausschusssitzungen und der nächsten darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Es geschah am 26.1.2012, also 13 Monate bzw. 8 Monate nach Einreichung. In der Zwischenzeit gab es vier (!) Ausschusssitzungen.

Theele: Große Chance auf einen starken Behindertenbeirat vertan - Bericht Videointerview von fuldainfo über die Eingabe und deren Behandlung mit dem Vorsitzenden der "Interessengemeinschaft barrierefreies Fulda

[Bearbeiten] Bebauungsplan am Tannenstück

Vorstellung Thema folgt

[Bearbeiten] Nachwahl Schulkommission

folgt

[Bearbeiten] Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"

[Bearbeiten] Sozialer Wohnungsbau in Fulda

Im Februar 2008 stimmte die Stadtverordetenversammlung der Stadt Fulda dem Verkauf ihrer Wohnstadt-Anteile an das Land Hessen zu. Auch anderen an der Wohnstadt beteiligten Städten wurde vom Land Hessen ein Angebot unterbreitet und meist angenommen.

In der Stadt Fulda gibt es derzeit etwa 2280 Wohnungen der „Wohnstadt“, sie stellen somit ein Rückgrat des Sozialen Wohnungsbaus in der Stadt dar. Die Versorgung der Fuldaer Bürger mit bezahlbarem Wohnraum muss Anliegen der Stadt Fulda sein.

Aktuell besteht die Gefahr, dass das Land Hessen sich von seiner Beteiligung an der „Nassauischen Heimstätte“, zu der die „Wohnstadt“ gehört, trennen wird.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wieviele Einwohner der Stadt Fulda leben in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften, wieviele in Wohnungen der Wohnstadt?

2. Wieviele Wohnungen der “Wohnstadt” in Fulda wurden seit Februar 2008 verkauft bzw. in Eigentumswohnungen umgewandelt?

3. Mit welchen Auswirkungen für die Mieter rechnet die Stadt Fulda beim Verkauf der Wohnstadt an einen privaten Investor? Welche Mehrkosten kommen auf das Amt für Arbeit und Soziales bei Mieterhöhungen für ALG2 Bezieher aus der Stadt Fulda zu?

Der Anfrage ist ein Artikel aus der Frankurter Rundschau beigefügt: Sorge vor Verkauf der Heimstätte - Magistrat soll bei der Landesregierung vorstellig werden / Linke fürchten Schieflage


Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

1. Wieviele Einwohner der Stadt Fulda leben in Wohnungen der Wohnungsgesellschaften, wie viele in Wohnungen der Wohnstadt?

Antwort:

Exakt 6.372 Personen leben im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau. Insgesamt sind derzeit 2.737 Wohnungen in 670 Gebäuden gefördert. Darin enthalten ist sowohl Wohnraum der Wohnungsgesellschaften als auch privat vermieteter Wohnraum. Auf die Wohnstadt entfällt ein Anteil von 862 Wohnungen. Das entspricht gemessen an der Gesamtzahl 31,49 Prozent. Diese befinden sich in insgesamt 98 Gebäuden (14,62 Prozent). Die genaue Zahl Mieter in diesen Wohnungen der Wohnstadt liegt der Verwaltung nicht vor und wäre noch zu ermitteln.


2. Wieviele Wohnungen der Wohnstadt in Fulda wurden seit Februar 2008 verkauft bzw. in Eigentumswohnungen umgewandelt?

Antwort:

Dazu liegen auch nach Recherche keinerlei Erkenntnisse vor.


3. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadt beim Verkauf der Wohnstadt an einen privaten Investor? Welche Mehrkosten kommen auf das Amt für Arbeit und Soziales bei Mieterhöhungen für ALG2-Bezieher aus der Stadt Fulda zu?

Antwort:

Eine Ermittlung der auf das Amt für Arbeit und Soziales zukommenden Mehrkosten ist nicht möglich, da hierzu benötigte Informationen fehlen. Weder ist ein beabsichtigter Anhebungsbetrag der Kaltmiete pro Quadratmeter noch die Anzahl der von Hartz IV-Beziehern bewohnten Wohnungen der Wohnstadt und deren Wohnungsgröße bekannt.

Originalantwort auf der Homepage der Stadt Fulda


[Bearbeiten] Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen

Anfrage: Zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 174 „Gebiet zwischen Florengasse und Franzosenwäldchen“

Am 16.12.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Offenlegung und Beteiligung des Bebauungsplanes. Im Inneren des betreffenden Bereichs sollen Reihenhäuser, Doppelhäuser und Stadtvillen entstehen.

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde ausgeführt:

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass bei Bodeneingriffen die schadstoffbelasteten Böden nahezu komplett auf abfallrechtlich genehmigten Deponien zu entsorgen sind. Zudem wird eine weitere Grundwassererkundung bzgl. LCKW-Belastungen für erforderlich gehalten, in deren Rahmen über evtl. notwendige Sanierungsmaßnahmen des Kluftgrundwassers zu entscheiden ist. So dokumentieren die Befunde des ehemaligen Geländes der Landeszentralbank aus den Jahren 1997 und 2008 erhöhte ChromKonzentrationen im Grundwasser, die im Falle einer Grundwasserentnahme dessen Aufbereitung erforderlich machen würden.

...der örtliche Wasserhaushalt profitiert von den Sanierungsmaßnahmen durch eine Reduzierung von Schadstoffbelastungen im Grundwasser. Von einer vollständigen Beseitigung sämtlicher Altablagerungen und schädlicher Stoffe kann allerdings auch langfristig nicht ausgegangen werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Auf welche abfallrechtlich genehmigte Deponie wurde der Bodenaushub verbracht?

2. Haben inzwischen die weiteren Grundwassererkundungen stattgefunden? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

3. Gab es in den letzten 20 Jahren Grundwasserentnahmen in Richtung der Fließrichtung des Grundwassers (Brunnen, Pumpen oä. Richtung Innenstadt)?


Frage 1: Auf welche abfallrechtlich genehmigte Deponie wurde der Bodenaushub verbracht?

Antwort:

Der belastete Bodenaushub bei den Arbeiten am Weisensee Areal wurde zum Teil auf die Kreismülldeponie Kalbach und zum Teil zur Firma SGDA nach Merkers in eine Bodenbehandlungsanlage verbracht. In der Bodenbehandlungsanlage werden Böden und Bauschutt so gereinigt, dass eine Zurückführung in den Stoffkreislauf gegeben ist. Die Entsorgung des Bodens wurde in enger Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dez 31.5, Abt. Umwelt und Arbeitsschutz, Herr Sonntag durchgeführt.


Frage 2:

Haben inzwischen die weiteren Grundwassererkundungen stattgefunden? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

Antwort:

Auf Betreiben des Regierungspräsidiums Kassel, Abteilung staatliches Umweltamt wurden Grundwassermessstellen in diesem Bereich eingerichtet, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Auswertung erfolgt in der Zuständigkeit des staatlichen Umweltamtes.

Die Grundwassermessstellen bleiben auch nach der Bebauung erhalten und obliegen weiterhin der Zuständigkeit des staatlichen Umweltamtes.


Frage 3:

Gab es in den letzten 20 Jahren Grundwasserentnahmen in Richtung der Fließrichtung des Grundwassers (Brunnen, Pumpen o. ä. Richtung Innenstadt)?

Antwort:

Die Vergabe der Wasserrechte für Grundwasserentnahmen liegt in der Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium Kassel).

Dieses Dezernat ist sowohl Altlastenbehörde als auch Wasserbehörde, sodass die Informationen hier zusammenlaufen. Im Rahmen der Trägerbeteiligung zu diesem Bebauungsplan hat das Regierungspräsidium eine Stellungnahme abgegeben. Zum Thema Wasserentnahme beinhaltet die Stellungnahme keine Bedenken.

Im Zuge der Abrissarbeiten der Fabrik Weisensee wurde der ehemalige Betriebsbrunnen (Tiefenbrunnen) in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden des RPs fachgerecht zurückgebaut. Das Wasser des Brunnens wurde vorab mittels Wasseruntersuchung auf Chrombelastungen untersucht, die Ergebnisse waren negativ.

Fulda, 13. Februar 2012

[Bearbeiten] Kommunaler Bildungsplan 2011

Antrag: Kommunale Bildungsplanung für die Stadt Fulda - Bericht 2011 Die Kommunale Bildungsplanung für die Stadt Fulda - Bericht 2011 wird auf den Internetseiten der Stadt Fulda veröffentlicht.

Begründung: Der Bericht beinhaltet umfangreiches Zahlenmaterial, das für zahlreiche Akteure in den Stadtteilen von Bedeutung ist (Elternbeiräte, Vereine,usw.).

Die persönliche Zusendung des Berichts an die Elternbeiräte, wie bereits im Ausschuss zugesagt, ist sehr umfangreich und kann nicht alle Details abbilden (Farbe). Daher wird der Bericht auf den Seiten der Stadt Fulda im Internet veröffentlicht.

[Bearbeiten] Andere Fraktionen und Wählergemeinschaften

sind nun online bei der Stadt Fulda zu finden [1]


[Bearbeiten] Änderung Satzung Klinikum

[Bearbeiten] Nutzungsänderungen bei Gebäuden des Klinikums

Die Fuldaer Zeitung berichtete am 6. Januar 2012 Stadt will Gebäude von Klinikum kaufen. Die Stadt verhandelt mit dem Klinikum über einen Kauf des Schwestern-Schulzentrums in der Carl-Schurz-Straße. Drei Krippen-Gruppen mit je zehn Plätzen will die Stadt dort einrichten.

Als öffentlicher Tagesordnungspunkt tauchte das Thema in den Ausschüssen bislang nicht auf.

[Bearbeiten] Naturdenkmale

Vorstellung folgt


Persönliche Werkzeuge