Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2020“

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'''Antwort'''
 
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Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner:
 
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Frage 1:
 
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Welche Möglichkeit der Bereitstellung von zusätzlichen räumlichen
 
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Ressourcen hat die Stadt Fulda als Trägerin von Schulen und Kindergärten genutzt?
 
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Antwort:
 
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Die Bereitstellung zusätzlicher räumlicher Ressourcen hat in den Überlegungen und Planungen des Kultusministeriums bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs keine wesentliche Rolle gespielt. Wenn überhaupt stünde lediglich den Schulen in den Ortsteilen zusätzliche Räume in nahe gelegenen Bürgerhäusern zur Verfügung. Für die innerstädtischen Schulen ergibt sich ein nahegelegenes freies Raumangebot in der Regel nicht.
 
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Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgte in verschiedenen Etappen mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten war. Dieser Vorgabe sind die Schulen durch Klassenteilungen und Beschränkung des Unterrichts auf einzelne Fächer nachgekommen.
 
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Mit der Aufnahme des Regelbetriebs nach den Sommerferien hat sich die Frage nach der Nutzung anderer zusätzlicher Räume nicht mehr gestellt.
 
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In den Kitas gab es nur im Juni während des „eingeschränkten Regelbetriebs“ Vorgaben zur Reduzierung der Gruppengrößen. Um dennoch alle
 
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berechtigten Kinder betreuen zu können, wurden im Kita-Gebäude Turnraum oder Mehrzweckraum genutzt. In vereinzelten Sonderfällen reichten
 
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diese internen Ressourcen nicht aus. Dann konnten die Träger in Absprache mit Kirchengemeinden oder Ortsvorstehern vorübergehend auf andere
 
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Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser oder Pfarrzentren zugreifen. Vereinzelt wurden auch „Outdoor-Gruppen“ organisiert. Insgesamt konnten alle damals berechtigten Kinder auch unter Einhaltung der Vorgaben betreut
 
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werden.
 
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Frage 2:
 
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Welche Räumlichkeiten städtischer Immobilien wurden von anderen Trägern von Schulen, Kindergärten sowie Anbietern von Jugend- und Seniorenarbeit angefragt?
 
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Antwort:
 
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Laut Aussage des Gebäudemanagements wurden keine besonderen Anfragen dieser Art an die Stadt herangetragen.
 
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Frage 3:
 
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Welche Möglichkeiten zur Herstellung von Abstandsgeboten bei der
 
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von der Stadt Fulda bestellten Schülerbeförderung wurden geprüft?
 
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Antwort:
 
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Die Stadt Fulda als Schulträger ist für die Schülerbeförderung insoweit zuständig, als wir für die anspruchsberechtigten Schüler*innen in der Mehrheit
 
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Hessentickets ausgeben, die die Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gestatten ausdrücklich den Schülertransport ohne
 
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Einhaltung des Mindestabstandes, unter der Voraussetzung, dass ein MundNasen-Schutz getragen wird. Mit den Vertretern des ÖPNV stehen wir hinsichtlich der Auslastung der Busse in regelmäßigem Austausch.
 
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Um auf die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen und die Einhaltung dieser Vorschrift zu begleiten, finden
 
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neben regelmäßigen Hinweisen auf den Anzeigetafeln an den Bushaltestellen, Lautsprecherdurchsagen in den Bussen und Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Fulda statt.
 
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Die Busverbindungen zur Katharinenschule, Grundschule Haimbach, PropstConrad-von-Mengeresen-Schule, Bardo- und Brüder-Grimm-Schule werden
 
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im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs durchgeführt. Auch für diese
 
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Busse gilt, dass ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und somit die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden müssen.
 
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Fulda, 07.09.2020
 
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===Kosten und Einnahmen Fahrscheinverkauf im Stadtbusverkehr===
===Kosten und Einnahmen Fahrscheinverkauf im Stadtbusverkehr===
Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit gab es zu Beginn des „lockdowns“ im März/April Mai / Juni 2020 einen faktischen Nulltarif für Nutzerinnen von Einzelfahrscheinen im Stadtbusverkehr von den Endhaltestellen ins Stadtzentrum. Dieser Feldversuch, gerade angesichts der steigenden Zahl von InhaberInnen von Zeitkarten, sollte ausgewertet werden.  
Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit gab es zu Beginn des „lockdowns“ im März/April Mai / Juni 2020 einen faktischen Nulltarif für Nutzerinnen von Einzelfahrscheinen im Stadtbusverkehr von den Endhaltestellen ins Stadtzentrum. Dieser Feldversuch, gerade angesichts der steigenden Zahl von InhaberInnen von Zeitkarten, sollte ausgewertet werden.  
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3. Wie hoch sind Kosten Anschaffung, Installation und Betrieb eines Fahrscheinautomaten a) an einer Haltestelle b) an allen Haltestellen der Stadtbusse?
3. Wie hoch sind Kosten Anschaffung, Installation und Betrieb eines Fahrscheinautomaten a) an einer Haltestelle b) an allen Haltestellen der Stadtbusse?
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'''Antworten [[Stadtbaurat]] Schreiner'''
 
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Frage 1:
 
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Wie hoch waren die Einnahmeausfälle im Fahrscheinverkauf von
 
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Einzelfahrkarten  in  den  Monaten  des  Jahres  2020,  als  der
 
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Fahrscheinverkauf durch die Busfahrer/innen eingestellt worden
 
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war?
 
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Antwort:
 
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Zum  Schutz  der  Fahrgäste  und  des  Fahrpersonals  angesichts  der
 
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Gefährdung  durch  das  Coronavirus  wurden  ab  13.  Mai  2020  keine
 
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Fahrkarten durch das Fahrpersonal in den Bussen verkauft. Der Rhein-
 
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Main-Verkehrsverbund (RMV) hat darauf hingewiesen, dass die Fahrgäste
 
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vor Fahrtantritt ihre Fahrausweise erwerben können. Ab Anfang Juni war
 
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der Verkauf von Fahrscheinen in den Bussen schrittweise wieder möglich,
 
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da die Verkehrsbetriebe der RhönEnergie Fulda GmbH ihre Busse mit
 
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Trennscheiben  zwischen Fahrerplatz  und Fahrgastbereich  ausgestattet
 
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haben.
 
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Derzeit  werden  die  finanziellen  Schäden  im  öffentlichen
 
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Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
 
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vom RMV ermittelt. Hierzu ist es notwendig, die Verkaufsdaten aller
 
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Vertriebsformen im RMV auszuwerten, um die Einnahmeverluste auf der
 
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Ebene der Verbundpartner (Stadt Fulda) zu ermitteln. Derzeit liegen der
 
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RhönEnergie noch keine Werte vom RMV vor.
 
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Frage 2:
 
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Wie  hat  sich  der  eingestellte  Fahrscheinverkauf  durch  die
 
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Busfahrer  auf  die  Busbeschleunigung  und  Einhaltung  des
 
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Fahrplans ausgewirkt?
 
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Antwort:
 
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Während der Phase des „Lockdowns“ wurden die Busse im Linienverkehr
 
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weniger genutzt. Insbesondere durch die Schließung der Schulen und der
 
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Hochschule Fulda, war das Fahrgastaufkommen in den Bussen deutlich
 
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geringer. Auch das Verkehrsaufkommen im Individualverkehr in der Stadt
 
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war geringer. Rückschlüsse auf die Fahrplanzeiten in diesem Zeitraum sind
 
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aufgrund der Rahmenbedingungen nicht möglich.​
 
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Frage 3:
 
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Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung, Installation und
 
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Betrieb eines Fahrscheinautomaten: a) an einer Haltestelle, b) an
 
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allen Haltestellen der Stadtbusse
 
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Antwort:
 
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Fünf Fahrscheinautomaten der RhönEnergie Fulda GmbH wurden im Jahr
 
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2015 ersatzbeschafft. Die Kosten beliefen sich auf ca. 40 Tsd. € pro Gerät.
 
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Hinzu kommen Fundament- und Anschlusskosten im Haltestellenbereich.
 
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Da die neuen Automaten auf die vorhandenen Fundamente aufgebaut
 
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werden sind nur geringe Anschlusskosten entstanden.
 
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'''Kommentar'''
 
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Die Fuldaer Zeitung berichtet am 17.03.20 20:08 "Busgesellschaften richten Schutzzonen für Fahrer ein" [https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/busgesellschaften-richten-schutzzonen-fahrer-13657779.html] wenn es ab Juni wieder möglich war, handelte es sich also um ca 12 Wochen in denen der Zustieg beim Fahrer und Kauf der Fahrkarten nicht möglich war.
 
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===Essbare Stadt – EinwohnerInnen ernten eigenes Gemüse===
===Essbare Stadt – EinwohnerInnen ernten eigenes Gemüse===
Es gibt einen Trend sich selbst im Gemüseanbau zu versuchen und Nahrungsmittel selbst zu produzieren. Menschen ohne eigenes Haus mit Garten sind hier auf städtische wohnortnahe Angebote angewiesen. Im Nachkriegsdeutschland gab es in fast jedem Stadtteil „Grabeländer“ um die Versorgung mit Gemüse sicherzustellen. Nach unserer Beobachtung sind diese Flächen beständig reduziert worden.
Es gibt einen Trend sich selbst im Gemüseanbau zu versuchen und Nahrungsmittel selbst zu produzieren. Menschen ohne eigenes Haus mit Garten sind hier auf städtische wohnortnahe Angebote angewiesen. Im Nachkriegsdeutschland gab es in fast jedem Stadtteil „Grabeländer“ um die Versorgung mit Gemüse sicherzustellen. Nach unserer Beobachtung sind diese Flächen beständig reduziert worden.
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3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden?
3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden?
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Antwort:
 
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Anfrage der Stadtfraktion „DIE LINKE.Offene Liste /
 
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Menschen für Fulda“ vom 25.08.2020 zum Thema „Essbare
 
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Stadt - Einwohner/innen ernten eigenes Gemüse“
 
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Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Welche  städtischen  Flächen  werden  derzeit  von  Bürgerinnen  und
 
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Bürgern  neben  den  vorhandenen  Kleingartenanlagen  gärtnerisch
 
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bewirtschaftet (Grabeländer, Saisongärten, „urban gardening“)?
 
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Antwort:
 
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Zur  gärtnerischen  Bewirtschaftung  werden  städtische  Flächen  neben  den
 
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Kleingartenvereinen als Grabeländer zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen
 
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Grabeländer befinden sich in den Bereichen:
 
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„Am Galgengraben“ ca.  1.220 m²
 
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„An der Hornungsbrücke“ ca.        805 m²
 
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„Angel“ ca.      338 m²
 
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„Gerloser Weg“ ca. 2.590 m²
 
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„Hainburgweg“ ca. 2.850 m²
 
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„Im Münsterfeld“ ca. 3.068 m²
 
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„In der Gartau“ ca. 3.454 m²
 
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„Breiter Rasen“ ca. 1.100 m²
 
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ca. 15.425 m²
 
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Im  Aktionsband  im  „Garten  am  Sprengelsrasen“  sind  für  die  Zeit  nach  der
 
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Landesgartenschau  2023  Flächen  von  ca.  1.300  m²  für  den  Gemüse-  und
 
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Beerenobstanbau  vorgesehen.  Dazu  gibt  es  noch  90  Obstbäume  in  der
 
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angrenzenden Wiesenfläche.
 
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Im  „Park  überm  Engelshaus“  sind  ca.  250  m²  als  Gemeinschafts-  oder
 
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Mietergärten geplant.
 
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Frage 2:
 
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Wie  hat  sich  die  Gesamtfläche  der  von  der  Stadt  verpachteten
 
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Parzellen  für  Grabeländer  in  den  letzten  50  Jahren  statistisch
 
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entwickelt?
 
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Antwort:
 
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Die  Entwicklung  der Gesamtfläche in den letzten 50 Jahren kann nicht mehr
 
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nachvollzogen  werden.  Es  wird  eine  sogenannte  Interessentenliste  für
 
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Menschen  geführt,  die  gerne  ein  Grabeland  bewirtschaften  möchten.
 
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Grabeländer  werden  seitens  der  Stadt  Fulda  nur  aufgegeben,  wenn  auf  den
 
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Flächen  der  Grabeländer  wichtige  Projekte  für  den  öffentlichen  Zweck
 
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durchgeführt werden müssen. Diese sind z.B.
 
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 Im  Rahmen  der  Umstrukturierungsmaßnahmen  im  Jahr  2007  aufgrund der  Verlegung  des  Kleingartenvereins  „Straußwiesen“  wurde  eine
 
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Teilfläche  von  ca.  2.300  m²  aus  dem  Grabeland  im  Bereich  „Im
 
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Münsterfeld“ beansprucht.
 
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 Im  Jahr  2014  wurde  ein  Gartengrundstück  im  Bereich  „An  der Hornungsbrücke“  in  Größe  von  285  m²  an  den  damaligen  Pächter
 
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veräußert.
 
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 Im Jahr 2018 wurde im Bereich „Im Münsterfeld“ aufgrund der Verlegung des      Kleingartenvereins      „Waidesgrund“      Grabeland      in      eine
 
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Kleingartenanlage umgewandelt.
 
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 Die  Fläche  „Im  alten  Weiher“  an  der  B27  gegenüber  des  Grabelandes Heidelsteinstraße  wurde  v.a.  in  2018  mit  dem  Ziel  gekauft,  als
 
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Renaturierungsfläche  in  einem  interessanten  Naturraum  zu  dienen.
 
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Planungen  sehen  vor,  die  gesamte  Fläche  als  Ausgleichsfläche  zur
 
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Renaturierung des Ronsbachs zu nutzen.
 
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In den letzten 16 Jahren wurden ca. 5.500 m² an Grabeland aufgegeben. Im
 
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Zuge der LGS kommen ca. 1500 m² hinzu.
 
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Frage 3:
 
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Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von
 
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Kleingartenanlagen für den Gemüsebau und „urban gardening“ zur
 
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Verfügung gestellt werden?
 
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Antwort:
 
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Zusätzliche  Flächen  können  außerhalb  von  Kleingartenanlagen  nicht  zur
 
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Verfügung  gestellt  werden.  Die  Knappheit  an  Ackerlandflächen  in  Fulda  im
 
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landwirtschaftlichen Bereich lässt dies derzeit nicht zu. Grünlandflächen dürfen
 
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zudem grundsätzlich nicht umgebrochen werden.
 
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Fulda, 7. September 2020
 
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===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert===
===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert===
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===Kreidemalereien: Unverständliche Auflage der Stadt===
===Kreidemalereien: Unverständliche Auflage der Stadt===
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[[Datei:kreideff.jpg|right]]
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Am Freitag, 29.05.2020 fand auf dem Universitätsplatz eine Kreidemal-Aktion der Gruppe Fridays For Future Fulda statt: „Gemeinsam machen wir die Stadt mit unseren Klimabotschaften bunt.“ (unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften)
Am Freitag, 29.05.2020 fand auf dem Universitätsplatz eine Kreidemal-Aktion der Gruppe Fridays For Future Fulda statt: „Gemeinsam machen wir die Stadt mit unseren Klimabotschaften bunt.“ (unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften)
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Ute Riebold
Ute Riebold
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==Anträge Die Linke.Offene Liste==
==Anträge Die Linke.Offene Liste==
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===Auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern===
===Auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern===
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[[Datei:Klinikum frauentag 2020.jpg|right]]
 
Es ist sehr bedeutsam, dass Fulda noch über ein Krankenhaus verfügt, das sich in öffentlicher Hand befindet. Anderswo in Hessen sind Rekommunalisierungen wie z.B. Wolfhagen zu erwarten.  
Es ist sehr bedeutsam, dass Fulda noch über ein Krankenhaus verfügt, das sich in öffentlicher Hand befindet. Anderswo in Hessen sind Rekommunalisierungen wie z.B. Wolfhagen zu erwarten.  
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Der Magistrat unternimmt geeignete Schritte, die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern bei den Entscheidungsgremien des Landes und Bundes zu verdeutlichen und die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu beenden.
Der Magistrat unternimmt geeignete Schritte, die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern bei den Entscheidungsgremien des Landes und Bundes zu verdeutlichen und die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu beenden.
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===Bereitstellung Denkmalliste Anlagen Denkmalschutz in Fulda===
===Bereitstellung Denkmalliste Anlagen Denkmalschutz in Fulda===
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Alle Initiativen im Wortlaut:
Alle Initiativen im Wortlaut:
(es folgt die Dokumentation der Anfragen und Anträge)
(es folgt die Dokumentation der Anfragen und Anträge)
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====Veröffentlicht====
 
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* Fuldainfo [https://www.fuldainfo.de/anfragen-und-antraege-zur-stadtverordnetenversammlung-3/]
 

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