Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2020“

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3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden?
3. Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von Kleingartenanlagen für den Gemüseanbau und „urban gardening“ zur Verfügung gestellt werden?
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Antwort:
 
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Anfrage der Stadtfraktion „DIE LINKE.Offene Liste /
 
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Menschen für Fulda“ vom 25.08.2020 zum Thema „Essbare
 
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Stadt - Einwohner/innen ernten eigenes Gemüse“
 
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Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner
 
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Frage 1:
 
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Welche  städtischen  Flächen  werden  derzeit  von  Bürgerinnen  und
 
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Bürgern  neben  den  vorhandenen  Kleingartenanlagen  gärtnerisch
 
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bewirtschaftet (Grabeländer, Saisongärten, „urban gardening“)?
 
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Antwort:
 
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Zur  gärtnerischen  Bewirtschaftung  werden  städtische  Flächen  neben  den
 
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Kleingartenvereinen als Grabeländer zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen
 
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Grabeländer befinden sich in den Bereichen:
 
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„Am Galgengraben“ ca.  1.220 m²
 
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„An der Hornungsbrücke“ ca.        805 m²
 
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„Angel“ ca.      338 m²
 
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„Gerloser Weg“ ca. 2.590 m²
 
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„Hainburgweg“ ca. 2.850 m²
 
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„Im Münsterfeld“ ca. 3.068 m²
 
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„In der Gartau“ ca. 3.454 m²
 
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„Breiter Rasen“ ca. 1.100 m²
 
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ca. 15.425 m²
 
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Im  Aktionsband  im  „Garten  am  Sprengelsrasen“  sind  für  die  Zeit  nach  der
 
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Landesgartenschau  2023  Flächen  von  ca.  1.300  m²  für  den  Gemüse-  und
 
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Beerenobstanbau  vorgesehen.  Dazu  gibt  es  noch  90  Obstbäume  in  der
 
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angrenzenden Wiesenfläche.
 
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Im  „Park  überm  Engelshaus“  sind  ca.  250  m²  als  Gemeinschafts-  oder
 
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Mietergärten geplant.
 
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Frage 2:
 
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Wie  hat  sich  die  Gesamtfläche  der  von  der  Stadt  verpachteten
 
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Parzellen  für  Grabeländer  in  den  letzten  50  Jahren  statistisch
 
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entwickelt?
 
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Antwort:
 
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Die  Entwicklung  der Gesamtfläche in den letzten 50 Jahren kann nicht mehr
 
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nachvollzogen  werden.  Es  wird  eine  sogenannte  Interessentenliste  für
 
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Menschen  geführt,  die  gerne  ein  Grabeland  bewirtschaften  möchten.
 
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Grabeländer  werden  seitens  der  Stadt  Fulda  nur  aufgegeben,  wenn  auf  den
 
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Flächen  der  Grabeländer  wichtige  Projekte  für  den  öffentlichen  Zweck
 
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durchgeführt werden müssen. Diese sind z.B.
 
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 Im  Rahmen  der  Umstrukturierungsmaßnahmen  im  Jahr  2007  aufgrund der  Verlegung  des  Kleingartenvereins  „Straußwiesen“  wurde  eine
 
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Teilfläche  von  ca.  2.300  m²  aus  dem  Grabeland  im  Bereich  „Im
 
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Münsterfeld“ beansprucht.
 
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 Im  Jahr  2014  wurde  ein  Gartengrundstück  im  Bereich  „An  der Hornungsbrücke“  in  Größe  von  285  m²  an  den  damaligen  Pächter
 
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veräußert.
 
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 Im Jahr 2018 wurde im Bereich „Im Münsterfeld“ aufgrund der Verlegung des      Kleingartenvereins      „Waidesgrund“      Grabeland      in      eine
 
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Kleingartenanlage umgewandelt.
 
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 Die  Fläche  „Im  alten  Weiher“  an  der  B27  gegenüber  des  Grabelandes Heidelsteinstraße  wurde  v.a.  in  2018  mit  dem  Ziel  gekauft,  als
 
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Renaturierungsfläche  in  einem  interessanten  Naturraum  zu  dienen.
 
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Planungen  sehen  vor,  die  gesamte  Fläche  als  Ausgleichsfläche  zur
 
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Renaturierung des Ronsbachs zu nutzen.
 
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In den letzten 16 Jahren wurden ca. 5.500 m² an Grabeland aufgegeben. Im
 
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Zuge der LGS kommen ca. 1500 m² hinzu.
 
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Frage 3:
 
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Wo können weitere städtische Flächen außerhalb von
 
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Kleingartenanlagen für den Gemüsebau und „urban gardening“ zur
 
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Verfügung gestellt werden?
 
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Antwort:
 
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Zusätzliche  Flächen  können  außerhalb  von  Kleingartenanlagen  nicht  zur
 
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Verfügung  gestellt  werden.  Die  Knappheit  an  Ackerlandflächen  in  Fulda  im
 
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landwirtschaftlichen Bereich lässt dies derzeit nicht zu. Grünlandflächen dürfen
 
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zudem grundsätzlich nicht umgebrochen werden.
 
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Fulda, 7. September 2020
 
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===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert===
===Telekom-Grundstück Haimbach – Preissteigerung für Wohnraum initiiert===

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