GEZ

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Version vom 19:33, 1. Feb. 2007

Inhaltsverzeichnis

GEZ - Gebühreneinzugszentrale

Befreiung

Die Befreiung von Gebühren kann, nach Angaben der GEZ, in folgenden Fällen vorgenommen werden:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:

  • Aktueller Sozialhilfebescheid

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):

  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:

  • Aktueller BAföG-Bescheid

6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7. a) blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

7. b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:

  • Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Hier die Seite der GEZ zur Gebührenbefreiung

Abmeldung

Wer nach Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten trotzdem Geräte zum Empfang bereit hält begeht, nach Angaben der GEZ, eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,- Euro geahndet wird.

Hier die Seite der GEZ zur Gebührenabmeldung

GEZ abschaffen!

Die Privatseite des Journalist/Buchautor Bernd Höcker aus Hamburg zum Thema GEZ abschaffen! findet ihr Hier.

PC-Protest

Die Privatseite von Mirko Konrad in der Nähe von Darmstadt zum Thema Protest gegen GEZ-Gebühren für internetfähige Handy's und PC's findet ihr Hier.

Links

Hier ein Artikel in The Inquirer zum Thema Fette Online GEZ-Rechnung mit Virus

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