Mindestlohn

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(Handwerkspräsident spricht sich für Mindestlöhne aus)
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* Statistisches Landesamt Einkommensverteilung [http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/erwerbstaetigkeit/landesdaten/mikrozensus/erwerbstaetige-einkommensgruppen/index.html]
* Statistisches Landesamt Einkommensverteilung [http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/erwerbstaetigkeit/landesdaten/mikrozensus/erwerbstaetige-einkommensgruppen/index.html]
* 60% der Deutschen für einen gesetzlichen Mindestlohn http://www.dielinke-hessen.de/index.php?sparte=artikel&rubrik=25
* 60% der Deutschen für einen gesetzlichen Mindestlohn http://www.dielinke-hessen.de/index.php?sparte=artikel&rubrik=25
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* http://www.mindestlohn.de
= Regionalpresse =
= Regionalpresse =

Version vom 00:36, 25. Nov. 2006

Inhaltsverzeichnis

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Auch in Fulda wird massenweise unter 10 Euro pro Stunde gezahlt. Tarife werde unterboten durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband, Outsourcing oder wie es die Stadt Fulda macht, über Gründung von GmbHs (siehe ProCommunitas GmbH), die zwar (noch) der Stadt gehören, aber nicht mehr der Tarifbindung unterliegen.

Aber auch Tariflöhne liegen oft unter 10 Euro wie zB in der Gebäudereinigung, Friseurhandwerk, Kindergarten.

Wir wollen versuchen die Billigheimer in der Region aufzuführen. Jeder kann sich an der Zusammenstellung der Liste beteiligen. Wird etwas falsch dargestellt, kann dies ebenso direkt verändert bzw. gelöscht werden.

The Blacklist:

  • Kindergärtnerinnen bei der Stadt Fulda 9,80 Euro
  • verschiedene Sicherheitsdienste noch weit unter 7.00 €
  • Bekannte Kneipenkette in Fulda 6,20 Euro
  • Examinierte Pflegekräfte ab 5,00 Euro


Statistik Einkommen

In Hessen liegen fast die Hälfte aller Erwerbstätigen unter einem Nettolohn von 1300 Euro monatlich:

1 100 000 unter 1300 Euro Netto

1 420 000 über 1300 Euro Netto

Quelle: * Statistisches Landesamt Einkommensverteilung [1]

Sittenwidrige Löhne

Lohndrückerei ist strafbar! § 291 Abs. 1 Satz Nr. 3 Strafgesetzbuch

Sittenwidrig ist ein Lohn, wenn er in einem "auffälligen Missverhältnis zu der Leistung" steht. ( § 138 Abs. 2 BGB )

Das ist dann der Fall, wenn der Lohn ab ca. 33% unter dem Tariflohn bzw. dem ortsüblichen Arbeitsentgeld liegt. (BGH 22.04.1997, NJW 1997, 2689)

Voraussetzung für die Sittenwidrigkeit eines Lohns ist auch, dass Unternehmen sich die Extraprofite durch Hungerlöhne "unter Ausbeutung einer Zwangslage" verschafft haben. ( § 138 Abs. 2 BGB )

Die Zwangslage liegt zweifelslos vor, wenn die Behorde Ihnen die Kürzung des Alg II um 30% androht, wenn Sie den Hungerlohn nicht akzeptieren.

Weblinks

Regionalpresse

  • Handwerkspräsident spricht sich für Mindestlöhne aus (fuldainfo)[4]
Persönliche Werkzeuge