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Oberbürgermeister

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Aktuelle Version vom 22:23, 6. Apr. 2016

Städte über 50.000 Einwohner in Hessen haben neben dem Bürgermeister einen seit 1993 direkt gewählten Oberbürgermeister (§ 45 Abs. 1 HGO).

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und leitet dessen Geschäfte (Einberufung, Sitzungsleitung, Genehmigung der Niederschrift, Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse, §§ 69, 70 Abs. 1 Satz 1 HGO). [1]

Im März 2015 steht die nächste OB Wahl an. OB Möller wird aus Altersgründen nicht mehr kandidieren. Zur Kandidatenfindung hat die online Plattform fuldainfo eine Abstimmung gestartet:


Mit der Wahl vom 29.06.2003 wurde Gerhard Möller (CDU) mit 74,1% der Stimmen gewählt. Gegenkandidaten waren Bernhard Lindner (SPD) (15,1 %) und Ernst Sporer (Die Grünen)10,8 %.

Die Wahlbeteiligung betrug 36,4 %. Fulda informiert 21/2009 Seite 4

Stimmen Möller Wahlberechtigte Ja Stimmen % nach Wahlberechtigten
Wahl 2003 12266 45858 26,72 %
Wahl 2009 9852 48176 20,4 %



Oberbürgermeister der Stadt Fulda:

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