Senioren

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Inhaltsverzeichnis

Altenpflege

Am 13. September fand auch in Fuldaer Senioreneinrichtungen ein Protesttag statt. Die Forderungen:

  • Einheitliche Ausbildung aller Pflegeberufe! Ein abgestimmtes Weiterbildungssystem mit Hochschulzugang!
  • Solidarische Finanzierung der Pflegeausbildung!
  • Genug Ausbildungsplätze in der Altenpflege!
  • Verankerung des Themas "Alter und Pflege" in den Lehrplänen allgemeinbildender Schulen!
  • Aktive und nachhaltige Alten- und Pflegepolitik in Hessen!
  • Angemessene Entlohnung für Pflegeberufe!


Die Situation ist ernst: Für wenig Geld, oft genug in schlecht bezahlten Minijobs leisten Pflegekäfte auch in Fulda wichtige, wertvolle und einfühlsame Arbeit. Viel mehr Menschen müssen für diese Arbeit gewonnen werden. Doch die hessische Politik verschlechtert die Ausbildungssituation noch weiter, statt sie zu verbessern.

Als Stadtverordnete "Die Linke.Offene Liste" solidarisiere ich mich mit den Forderungen der freien Träger, der Kolleginnen und Kollegen, der Bewohner und ihrer Familien. Ich hab mich an der Aktion beteiligt und habe im Internet meine Unterstützung kundgetan.

Bitte klicken sie auf die Seite:

http://www.myplace-altenpflege.de und unterstützen auch sie die Forderungen!


"Unsere Familien brauchen die Unterstützung von professionellen Altenpflegekräften. Ich weiss aus eigener Erfahrung die Arbeit zu würdigen und zu schätzen. Es muss Schluss sein mit der schlechten Bezahlung, gerade in diesem Beruf. Als Stadtverordnete in Fulda werde ich mich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und der Bewohner von Einrichtungen einsetzen. Meine volle Solidarität!"



Verfehlte Landespolitik

Sozialpolitik mit der Abrissbirne:

Ministerverordnung bedroht die Altenpflegeausbildung und die Qualität der Altenpflege

Anlässlich der Landtagsdebatte zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, in der diese die Rücknahme einer Ministerverordnung verlangt, mit der die Qualität der Altenpflegeausbildung verschlechtert würde, erklärt Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

"Minister Stefan Grüttner (CDU) betreibt eine Sozialpolitik mit der Abrissbirne. Egal ob es um geplante Aufweichungen der Sonntagsarbeit oder Änderungen bei der Altenpflegeausbildung geht:

Verschlechterungen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Fall der Altenpflege auch der auf Hilfe angewiesenen Menschen, sind Markenkern seiner Politik."

Zwar plane das Sozialministerium eine Erhöhung der durch das Land vollfinanzierten Ausbildungsplätze um 250. Doch gleichzeitig wird den Schulen das Geld gekürzt. In ihrem Antrag fordere DIE LINKE die Rücknahme der Verordnung und eine bedarfsdeckende Aufstockung der Anzahl der Ausbildungsplätze um weitere 500.

Schott: "Eine gute Versorgung in der Altenpflege ist eine wichtige sozialpolitische Herausforderung für die Zukunft. Dazu muss die Attraktivität der Altenpflegearbeit und der Altenpflegeausbildung gesteigert werden. Mit der neuen Verordnung tut die Landesregierung das genaue Gegenteil. Das Schulgeld wurde letztmalig im Jahre 2002 angepasst. Allein das führte zu einer realen Kürzung um 15 Prozent.

Die jetzt beschlossene Finanzierung wird von der Liga der freien Wohlfahrtspflege zu Recht als ´Abbruchsregelung´ bezeichnet, weil sie die Qualität der Ausbildung verschlechtert und die Existenz vieler hessischer Altenpflegeschulen bedroht. Das Gebot der Stunde in der Altenpflege lautet:

Aufstocken und nicht zu kürzen, Herr Minister!“

Erniedrigende Taschengelder für Senioren

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2006:


Betreff: Senioren im Sozialhilfebezug

Fulda, den 4.9.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wieviele Personen beziehen in Fulda Leistungen aus der Sozialhilfe

2. Wieviele davon sind in Alten- und Pflegeheimen untergebracht und erhalten Taschengeld?

3. Wie hoch ist dieses Taschengeld zur Finanzierung der persönlichen Bedürfnisse und Kosten ( Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Frisörbesuch, Bücher und Zeitschriften, Körperpflege etc.)?

Antwort hier Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2006#Anfrage der Wählergruppe Die Linke. Offene Liste betr. Senioren im Sozialhilfebezug

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Personen ab 65 Jahre und basieren auf Auswertungen im Monat August 2006.

Frage 1:

Wie viele Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen in Fulda Leistungen aus der

Sozialhilfe?


Antwort:

Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts 636 Personen

Pflegegeldleistungen 349 Personen


Frage 2:

Wie viele davon sind in Alten- und Pflegeheimen untergebachte und erhalten Taschengeld?

Antwort:

Von den insgesamt 349 Pflegegeldbezieher/innen sind 283 Personen stationär in Alten- und Pflegeheimen bundesweit untergebracht. Auch für Personen in Einrichtungen außerhalb von Fulda ist das hiesige Amt zuständig, sofern die Person vor Heimaufnahme seinen letzten Wohnsitz im Stadtgebiet Fulda hatte.

Grundsätzlich hat jede Person in einer Einrichtung Anspruch auf ein Taschengeld.

Frage 3:

Wie hoch ist dieses Taschengeld zur Finanzierung der persönlichen Bedürfnisse und Kosten (Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Frisörbesuch, Bücher und Zeitschriften, Körperpflege etc.)?

Antwort:

Das Taschengeld (Barbetrag) beträgt derzeit 89,70 EUR monatlich. (26 v.H. des Eckregelsatzes von derzeit 345,00 EUR gem. § 35 Abs. 2 SGB XII).

In Altfällen mit Leistungsbeginn vor dem 31.12.2004 wird aufgrund vorher geltender Rechtbestimmungen ein Zusatzbarbetrag bis zur Höhe von 44,60 EUR mtl. bewilligt. Die konkrete Höhe ist vom persönlichen Renteneinkommen abhängig.

Das Taschengeld ist ausschließlich für die persönlichen Bedürfnisse (Zeitschriften, Frisör, Körperpflege, etc.) vorgesehen.

Für anfallende Krankenhilfekosten (Praxisgebühr, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlung, etc.) ist pro Kalenderjahr ein Eigenanteil von 41,40 EUR bzw. 82,80 EUR zu erbringen. Dies ist von zwei Faktoren, nämlich der Pflegestufe und dem vorliegen einer chronischen Erkrankung abhängig.

Jeder Heimbewohner hat die Möglichkeit, einen Antrag auf darlehensweise Übernahme des Zuzahlungsbetrags beim Sozialamt zu stellen. Der Betrag wird vom Amt unmittelbar an die Krankenkasse überwiesen. Diese stellt sodann den Befreiungsausweis für das Kalenderjahr aus. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich durch entsprechende Kürzung des Taschengeldbetrags (3,45 EUR bzw. 6,90 EUR).


Links



Nach dieser Antwort des Bürgermeisters stellten wir den Antrag auf Erhöhung der Taschengelder für Senioren. Der Antrag wurde am 25.1. 2007 abgelehnt.


Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2006

und Weiterleitung und Beratung an den

Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend

und den

Haupt- und Finanzausschuss


Betreff: Altersarmut - Taschengelder von Personen in Alten- und Pflegeheimen


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Einwohner der Stadt Fulda, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind und deren Einkommen nicht ausreicht, die Kosten der Heimunterbringung zu decken, erhalten ein sogenanntes Taschengeld zur Befriedigung ihrer persönliche Bedürfnisse und nicht finanzierter medizinischer Leistungen von 89,70 Euro. Die Stadt Fulda möchte ihre Senioren würdigen und stellt aus den Mitteln, die sie für jeden Einwohner an Umlagen erhält einen Zusatzbetrag von monatlich 200 Euro zur Verfügung.


Begründung:

Auch bei Rentenanspruch der Betroffenen reicht die Höhe der Rente oft nicht aus, die Kosten der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen zu bestreiten. Die Personen erhalten dann zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse (Körperpflege, Frisörbesuch, Porto, Telefon, Bücher und Zeitschriften etc) und nicht finanzierter medizinischer Leistungen (Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente etc) derzeit einen Betrag von 89,70 Euro im Monat.

Dieser Betrag ist erschreckend niedrig.

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