Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Juni 2012“

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Das [[Löhertor]] - Einkaufszentrum in Fuldas Innenstadt
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steht seit Jahren leer mit Ausnahme von zwei Geisterstadt-Mietern.
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(PS: Sehen Sie es sich doch einmal selbst an.)
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Der Hamburger Investor tut nichts.
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In der heutigen Anfrage von zwei Parteien in der Stadtverordnetenversammlung vom 25.6.2012 an den [[Oberbürgermeister]] [[Gerhard Möller|Möller]] der Stadt Fulda, sagte dieser wörtlich er sehe keinen Handlungsbedarf !!
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Die Antragsteller fragten ob die Stadt ein Interesse an einer interessierten Handwerker- und Gewerbe- Gruppe hätte, der OB Möller sagte er hätte daran kein Interesse, auch nicht an einem zweiten ITZentrum, noch an einer Förderung des Löhertors.
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Ihm reiche die Förderungsachse Bahnhofstraße bis Buttermarkt.
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Auch die Verzögerung eines Neubaues sei kein Grund für die Stadt Einfluss auf den Investor zu nehmen.
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Eine andere Partei sagte, dass die CDU die Löherstraßen -Entwicklung bremst.
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Die CDU äußerte daraufhin, dass die Löherstr. floriere.
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Alle Menschen, die die Löherstr. seit Jahren kennen, die Gewerbetreibenden dort und die Anwohner, wissen dass es in der Löherstr. nicht mehr so geschäftig ist wie vor der fast vollständigen Schließung des Löhertor-Einkaufszentrums vor Jahren.
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Die Geschäftsleute dort haben Umsatzeinbußen und kämpfen um ihre Existenz.
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(Der Autor dieses Artikels wohnt selber in der Löherstr. und ist dort geschäftlich tätig.)
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PS: Von der Stadt hat sich bei mir noch niemand gemeldet, der gefragt hätte wie es denn mit dem Umsatz aussieht.
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(©Wolfgang Runge)
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===Anfrage: Mord mit Neonazihintergrund in Fulda===
===Anfrage: Mord mit Neonazihintergrund in Fulda===
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* Kürzung der zahlreich Vorschriften zum Verhalten Zuschauer im Zuschauerraum, Hinweis auf Hausrecht der Stadtverordnetenvorsteherin ist ausreichend
* Kürzung der zahlreich Vorschriften zum Verhalten Zuschauer im Zuschauerraum, Hinweis auf Hausrecht der Stadtverordnetenvorsteherin ist ausreichend
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'''Antwort: Oberbürgermeister Gerhard Möller'''
 
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Frage 1:
 
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Wann ist damit zu rechnen, das der Beschluss des Ältestenrates und unser Antrag auf Ergänzungen und
 
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Änderungen der Geschäftsordnung vom August 2011 umgesetzt bzw. behandelt wird?
 
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Antwort:
 
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Der Entwurf für die Änderung der Geschäftsordnung ist in Arbeit und soll unter Berücksichtigung vorliegender Änderungsanträge, so auch des Antrags der Fraktion DIE LINKE.offene Liste, nach der Sommerpause den Gremien zur Beratung zugeleitet werden.
 
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Frage 2:
 
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Welche Maßnahmen erscheinen dem Magistrat geeignet, den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung
 
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bürgerfreundlicher und transparenter zu machen?
 
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Antwort:
 
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Die Einschätzung, wie bürgerfreundlich bzw. transparent eine Sitzung  ist, ist eine subjektive Wahrnehmung. Aus der Sicht des Magistrats ist jedenfalls festzustellen, dass die Sitzungen der Stadtverondnetenversammlung der Stadt Fulda ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit und Transparenz aufweisen.
 
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Ob im Einzelfall durch mögliche Änderungen an Sitzungsver1auf bzw. Geschäftsgang Optimierungen möglich sind, müssen die Beratungen der Geschäftsordnung zeigen. Dies obliegt jedoch der Stadtverordnetenversammlung selbst. Daurauf hinzuweisen ist, dass bei a11 diesen Überlegungen die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind, und nicht alles, was aus der Sicht des Einzelnen wünschenswert wäre, auch  formal  umgesetzt werden kann. Letztere Aussage zielt insbesondere auch auf einzelne Aspekte des  o. g. Antrags der Fraktion DlE LINKE.Offene Liste ab.
 
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Fulda, 20.06.2012
 
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Amt 101
 
===Bushaltestelle Schützenhaus===
===Bushaltestelle Schützenhaus===
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4. Sind in diesem Bereich durch den Weiterbau der Ostumfahrung neue Haltestellenanlagen zu erwarten bei gegebenenfalls welcher Ausbauqualität (z.B. niederflurgerechte, straßenbündige Kaplösung etc.)?
4. Sind in diesem Bereich durch den Weiterbau der Ostumfahrung neue Haltestellenanlagen zu erwarten bei gegebenenfalls welcher Ausbauqualität (z.B. niederflurgerechte, straßenbündige Kaplösung etc.)?
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'''Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke'''
 
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Frage1:
 
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Weshalb ist bei der Neugestaltung der Petersberger Straße im Bereich der Einmündung am Bahnhof keine behindertengerechte Niederflurbushaltestelle "Am Schützenhaus" gebaut worden?
 
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Antwort:
 
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Beim Ausbau der Petersberger Straße durch Hessen Mobil, wurde die Höhenlage der Petersberger Straße so verändert, dass die Einmündung der Straße Am Bahnhof höhenmäßig angepasst werden musste. Dies erfolgte auf Grundlage des vorhandenen Bordstein- und Höhenverlaufes. Da zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass zur Herstellung der Anschlussrampe für die Ostumfahrung, der Bordsteinverlauf und die Höhenlage der Straße "Am Bahnhof" sich wieder verändert und die stadtaus-
 
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wärts gelegene Haltestelle an einem neuen Standort vorgesehen ist, wurde bei der vorgenommenen Anpassung für die Interimszeit auf den Einbau von Niederflurbussteinen verzichtet. Beim Ausbau der Ostumfahrung werden beide Haltestellen barrierefrei mit Niederflurtechnik neu hergestellt.
 
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Frage 2:
 
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Warum ist in Höhe dieses Einmündungsbereichs keine Querungshilfe über die Petersberger Straße entstanden zum gefahrenarmen Erreichen des beispielsweise neuen Einkaufszentrums "Emaillierwerk"?
 
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Antwort:
 
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Die Planungen zum Ausbau der Petersberger Straße und der Ostumfahrung wurden im Vorfeld aufeinander abgestimmt. Beim Ausbau der Ostumfahrung ist vorgesehen, den Knotenpunkt Ostumfahrung / Petersberger
 
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Straße planfrei zu gestalten, so dass hierzu ein entsprechendes Brückenbauwerk über die Petersberger Straße errichtet wird. An der Westseite des Brückenbauwerkes ist ein 2,50 m breiter Gejweg angeordnet, so dass nach Fertigstellung des Brückenbauwerkes eine sichere Überquerung der Petersberger Straße gegeben ist. Hierdurch wird eine direkte fußläufige Anbindung von der Straße "Am Bahnhof" bis zum Einkaufzentrum entstehen, ohne das die Fahrbahn er Petersberger Straße direkt überquert werden muss. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde die Einrichtung einer Querungshilfe in der Petersberger Straße entbehrlich.
 
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Frage 3:
 
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Welches Erschließungsgebiet wird der Haltestelle "Am Schützenhaus" von Seiten der Stadt zugedacht?
 
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Antwort:
 
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Die Qualitätsstandards für die Erreichbarkeit der Bushaltestellen für die Stadt Fulda sind im gültigen Nahverkehrsplan, der Ende 2008 verabschiedet wurde, dokumentiert. Hierin ist festgestellt, dass ein wichtiges Merkmal der Angebotsqualität des ÖPNV die Länge der Zu- bzw. Abgangswege zwischen den Haltestellen und den Ausgangs-/Zielorten der Fahrgäste ist. Dies wurde über die graphische Darstellung der Einzugsbereiche der Haltestellen überprüft (die Einzugsbereiche sind im Nahverkehrsplan, Übersichtsplan 05 a-b dargestellt, siehe Homepage der Stadt Fulda)
 
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http://www.fulda.de/bauen/verkehrsplanung/oepnv-nahverkehrsplan.html
 
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Als Qualitäts- bzw. Mindeststandard für die Erschließung wird im gesamten Planungsgebiet ein 300 m-Radius angesetzt. Ergebnis ist, dass die wichtigsten Einkaufsbereiche der Innenstadt, also auch im Bereich der Haltestelle „Am Schützenhaus", innerhalb eines 200 m Radius liegen
 
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Frage 4:
 
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Sind in diesem Bereich durch den Weiterbau der Ostumfahrung neue Haltestellenanlagen zu erwarten bei gegebenenfalls welcher Ausbauqualität (z.B. niederflurgerechte, straßenbündige Kaplösung etc.)?
 
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Antwort:
 
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Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden im Rahmen des Ausbaues der Ostumfahrung die beiden Haltestellen "Am Schützenhaus" (stadtein- und stadtauswärts) neu hergestellt. Hierbei erfolgt ein behindertengerechter Ausbau mit Niederflurtechnik. Die Anlage weiterer Bushaltestellen muss geprüft werden (Gesamtnetzbetrachtung).
 
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Fulda, 25. Juni 2012
 
===Stolgebühren versus Stadtseiten===
===Stolgebühren versus Stadtseiten===
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[[Kategorie: Stadtverordnetenversammlung Juni 2012]]
[[Kategorie: Stadtverordnetenversammlung Juni 2012]]
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[[Kategorie:Stadt Fulda]]
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]

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